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   BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00   

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BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00 (https://dejure.org/2001,338)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2001 - VIII ZR 282/00 (https://dejure.org/2001,338)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00 (https://dejure.org/2001,338)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vermehrte Rechtsunsicherheit durch strengere Anforderungen an die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 311
  • NJW 2002, 827
  • NJW-RR 2002, 1076 (Ls.)
  • MDR 2002, 600
  • VersR 2002, 1304
  • WM 2002, 309
  • WM 2002, 399
  • BB 2002, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Die öffentliche Zustellung nach §§ 203 ff ZPO ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung (§ 203 Abs. 1 ZPO) nicht vorgelegen haben und das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (Abweichung von BGHZ 57, 108 und BGHZ 64, 5).

    Gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung gebe es jedoch keinen Rechtsbehelf (BGHZ 57, 108, 110; BGHZ 64, 5, 8).

    Zudem erfordere es die Rechtssicherheit, daß die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung nicht noch nach Jahren mit dem Versuch des Nachweises in Frage gestellt werden könne, daß ihre Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten (BGHZ 64, 5, 8).

    Dem Zustellungsadressaten stehe es offen, die durch eine erschlichene öffentliche Zustellung erlangte Rechtsposition mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) zu bekämpfen (BGHZ 57, 108, 111; BGHZ 64, 5, 10).

    Soweit diese vom Senat bei erkennbar unzulässigen öffentlichen Zustellungen nunmehr vertretene Rechtsauffassung der bisherigen Rechtsprechung des IV. Zivilsenats (BGHZ 64, 5, 8) entgegensteht, hält dieser, wie er auf Anfrage mitgeteilt hat, an seiner Rechtsauffassung mit Rücksicht auf das Gebot rechtlichen Gehörs nicht fest.

  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Die öffentliche Zustellung nach §§ 203 ff ZPO ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine öffentliche Bekanntmachung (§ 203 Abs. 1 ZPO) nicht vorgelegen haben und das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht dies hätte erkennen können (Abweichung von BGHZ 57, 108 und BGHZ 64, 5).

    Gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung gebe es jedoch keinen Rechtsbehelf (BGHZ 57, 108, 110; BGHZ 64, 5, 8).

    Dem Zustellungsadressaten stehe es offen, die durch eine erschlichene öffentliche Zustellung erlangte Rechtsposition mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) zu bekämpfen (BGHZ 57, 108, 111; BGHZ 64, 5, 10).

  • RG, 02.12.1904 - III 211/04

    Öffentliche Zustellung. Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    a) Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß der Aufenthalt einer Partei, der ein Schriftstück zugestellt werden soll, nur dann unbekannt im Sinne des § 203 Abs. 1 ZPO ist, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (RGZ 59, 259, 265).

    a) Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 59, 259, 263) entspricht es bislang ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß eine öffentliche Zustellung, bei der das in §§ 203 ff ZPO vorgeschriebene Verfahren eingehalten ist, nicht deshalb unwirksam ist, weil die vom Gericht angenommenen Voraussetzungen der Bewilligung in Wirklichkeit nicht gegeben waren.

  • BayObLG, 27.01.2000 - 1Z BR 112/99

    Zum unbekannten Aufenthalt als Voraussetzung der öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175; Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4; ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Es obliegt dem Gläubiger, die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen, d.h. die ("ladungsfähige") Anschrift des Beklagten beizubringen (§§ 253 Abs. 4 in Verbindung mit 130 Nr. 1 ZPO) oder - für eine öffentliche Zustellung (§ 203 Abs. 1 ZPO) - den unbekannten Aufenthalt des Beklagten zu belegen (BGHZ 102, 332, 335).
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Beruht die Unwirksamkeit einer Zustellung auf unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht und ist die Unwirksamkeit für den Gläubiger nicht erkennbar, kommt zwar eine Hemmung der Verjährung wegen höherer Gewalt in Betracht (§ 203 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87, NJW 1990, 176 unter I 2 a m.w.Nachw.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Beide Gerichte haben für Zustellungen im Verwaltungsverfahren unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls entschieden, daß öffentliche Zustellungen nach § 15 VerwZG unwirksam sind, wenn die - § 203 Abs. 1 ZPO weitgehend entsprechenden - Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, insbesondere die Behörde ihre Ermittlungspflicht über den Aufenthalt des Empfängers verletzt hat (BVerwGE 104, 301; BFHE 192, 200).
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175; Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4; ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    Beide Gerichte haben für Zustellungen im Verwaltungsverfahren unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls entschieden, daß öffentliche Zustellungen nach § 15 VerwZG unwirksam sind, wenn die - § 203 Abs. 1 ZPO weitgehend entsprechenden - Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, insbesondere die Behörde ihre Ermittlungspflicht über den Aufenthalt des Empfängers verletzt hat (BVerwGE 104, 301; BFHE 192, 200).
  • OLG Hamm, 28.07.1997 - 29 U 104/97
    Auszug aus BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175; Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4; ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • OLG Bremen, 04.12.1997 - 2 U 82/97

    Werkvertrag über eine Yacht mit einem Großmast; Internationale Zuständigkeit der

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 135/92

    Frist für Nichtigkeitsklagen gegen Urteile über die Feststellung der Vaterschaft

  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 104/76

    Weiterbestehen eines Hindernisses - Rechtsmittelfrist - Beginn der

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 22/00

    Verstoß gegen Kanzleipflicht; Öffentliche Zustellung einer Entscheidung des

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Durch eine öffentliche Zustellung der Klageschrift, die unwirksam ist, weil ihre Voraussetzungen - für das bewilligende Gericht erkennbar - nicht vorgelegen haben, wird die Verjährung nicht gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 324).

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar war - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f.; Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, WM 2007, 276 Rn. 12; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 21; Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).

    Eine (erkennbar) unzulässige öffentliche Zustellung der Klage bewirkt zudem keine Hemmung der Verjährung (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 324 f. zur Verjährungsunterbrechung nach § 209 BGB a.F.; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb. 2014, § 204 Rn. 33; MünchKommBGB/Grothe, 7. Aufl., § 204 Rn. 24; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 204 Rn. 6; a.A. Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 187 Rn. 9; s.a. MünchKommZPO/Häublein, 4. Aufl., § 185 Rn. 17).

    Berechtigte Interessen des Gläubigers erfordern es demgegenüber nicht, einer erkennbar unzulässigen öffentlichen Zustellung der Klageschrift verjährungshemmende Wirkung beizumessen, da es dem Gläubiger oblag, die erforderlichen Nachforschungen anzustellen und so die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 325).

    Der Aufenthaltsort einer Partei ist unbekannt im Sinne des Gesetzes, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16).

    Dementsprechend hat sich der Bundesgerichtshof in der von der Revision zur Unterstützung ihrer Ansicht zitierten Entscheidung auch - bejahend - mit der Frage befasst, ob der Kläger und das Gericht den Wohnort des dortigen Beklagten in Erfahrung bringen konnten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314 f.).

    Die Klägerin hat zwei Auskünfte des Einwohnermeldeamtes eingeholt, die zum Zeitpunkt der Klageeinreichung mehr als ein Jahr zurücklagen und schon deshalb nicht als zeitnaher Nachweis für einen unbekannten Aufenthalt genügten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 315).

  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Durch die öffentliche Zustellung des Versäumnisurteils wurde die Einspruchsfrist (§ 339 Abs. 2 ZPO) nicht in Gang gesetzt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 185 Nr. 1 ZPO) für eine öffentliche Zustellung erkennbar nicht vorgelegen haben (vgl. BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827, 830).

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (BGHZ 149, 311 = NJW 2002, 827, 828).

    d) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311, 321 = NJW 2002, 827, 830; BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen, deren Fehlerhaftigkeit für das Gericht also erkennbar war (BGHZ 149, 311, 323 = NJW 2002, 827, 830).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedarf (BGHZ 149, 311, 322 = NJW 2002, 827, 831; BGH Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05 - NJW 2007, 303 Rn. 12).

  • OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17

    Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen

    d) Die nach dem oben Gesagten bereits wegen der unterlassenen Zustellung des Versäumnisurteils im Rechtshilfeverkehr nach den Regelungen des HZÜ fehlerhaft angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zustellfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt keine Frist in Lauf (st. Rspr. seit BGH NJW 2002, 827, 830 vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 307 Rn. 21).

    Durch ihn wird vielmehr nach § 342 ZPO der Weg zu der auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten Sachentscheidung eröffnet (vgl. BGH NJW 2002, 827, 829; BGH NJW 2007, 303).

    Der beklagten Partei soll dadurch Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt - wie es Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich fordert - bereits vor deren Erlass zu äußern (BVerfG, NJW 1988, 2361; BGH, NJW 2002, 827, 831; BGH, NJW 2017, 1735 Rn. 11).

    Denn eine unzulässige öffentliche Zustellung der Klageschrift ist ebenfalls wirkungslos, sie kann die Zustellungsfiktion nicht auslösen (BGH, NJW 2002, 827, 831; BGH, NJW 2007, 303 Rn. 12; BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 19; BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 33; BGH, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).

    (3) Die (erkennbar) unzulässige öffentliche Zustellung der Klage bewirkt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Hemmung der Verjährung (vgl. BGHZ 149, 311, 324 f. = NJW 2002, 827 - zur Unterbrechung der Verjährung nach § 209 BGB a.F. - BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 34; BGH, NJW 2017, 1735 Rn. 11 mwN).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem in den Fällen des unbekannten Aufenthalts des Anspruchsgegners, denn dort obliegt es dem Gläubiger, die erforderlichen Nachforschungen anzustellen und so die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen (vgl. BGHZ 149, 311, 325 = NJW 2002, 827; BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 35; BGH, NJW 2017, 1735 Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies zu erwägen, wenn die Unwirksamkeit einer Zustellung auf einer unrichtigen Sachbehandlung durch das Gericht beruht; sie greift jedoch nur ein, wenn die verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung infolge eines - für den Gläubiger unabwendbaren - gerichtlichen Fehlers nicht eintritt (BGH, NJW 1990, 176, 178; BGH, BGHZ 149, 311, 326 = NJW 2002, 827; BGH NJW 2017, 1735 Rn. 14).

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Aus diesem Grunde hat die Rechtsprechung die öffentliche Zustellung einer Klageschrift und eines Urteils als unwirksam angesehen, wenn ihre Voraussetzungen nicht vorlagen und dies das die öffentliche Zustellung bewilligende Gericht hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, 828).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    b) Lagen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung für das Gericht erkennbar nicht vor, werden Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen nicht in Gang gesetzt (Bestätigung von BGHZ 149, 311).

    (1) Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 104, 301, 306) und des Bundesfinanzhofs (BFHE 192, 200, 202; BFH/NV 2005, 998, 1000) anlehnt, die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGHZ 149, 311, 321; ähnlich BayObLG NJW-RR 2000, 1452, 1453; OLG Hamm NJW-RR 1998, 497).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Zustellung bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen, deren Fehlerhaftigkeit für das Gericht also erkennbar war (BGHZ 149, 311, 323).

    Es ist bei Entdeckung des Fehlers fortzusetzen, ohne dass es dazu einer Wiedereinsetzung bedürfte (BGHZ 149, 311, 322).

    Der Bundesgerichtshof hat der erkennbar verfahrensfehlerhaften öffentlichen Zustellung im Zivilprozess aber nicht schlechthin ihre Wirksamkeit abgesprochen, sondern einschränkend ausgeführt, dass sie in Ansehung der (im seinerzeitigen und auch im vorliegenden Verfahren maßgeblichen) Einspruchsfrist unwirksam sei, und diese Besonderheit mit dem Zusatz "wirkungslos" beschrieben (BGHZ 149, 311, 321).

    Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung darüber, ob der allein fehlende Antrag schon dazu führt, dass eine ansonsten ordnungsgemäße öffentliche Zustellung Fristen nicht in Gang setzt (offen gelassen in BGHZ 149, 311).

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 74/12

    Anordnung der öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

    a) Liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils - ebenso wie diejenigen für die zuvor erfolgte öffentliche Zustellung der Klageschrift - nicht vor, so wird durch die gleichwohl erfolgte öffentliche Zustellung der Beklagte in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314; vgl. ferner BVerfG, NJW 1988, 2361).

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314).

    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung löst die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht aus und setzt damit keine Frist in Lauf (BGH, Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, FamRZ 2012, 1376 Rn. 19; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Zustellung wie hier bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen nicht hätte angeordnet werden dürfen, deren Fehlerhaftigkeit für das Gericht also erkennbar war (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321).

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11

    Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen:

    Dabei muss der Aufenthaltsort nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt sein (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314).

    Wäre der Gläubiger nämlich zwecks Hemmung der Verjährung gehalten, die öffentliche Zustellung der Klage zu betreiben, so wäre die Gefahr, dass die betroffene Partei erst nach Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 234 Abs. 3 ZPO Kenntnis vom Verfahren (öffentliche Zustellung der Klageschrift) und der gegen sie ergangenen Entscheidung (öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils) erlangt, besonders groß, weil bei öffentlichen Zustellungen die Wahrscheinlichkeit, dass der Zustellungsadressat von der öffentlichen Zustellung tatsächlich Kenntnis erlangt, gering ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 320).

  • LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 27/06

    Versäumnisverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Konkursausfallgeld

    Als Folge davon ist unmittelbar über den Einspruch zu verhandeln, ohne dass eine Wiedereinsetzung erforderlich ist (ausführlich dazu - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1987, 1 BvR 198/87, NJW 1988, 2361).

    Weiter wird die Frage zu beantworten sein, ob bei der öffentlichen Zustellung des vom 31. März 1995 datierenden Versäumnisurteils noch auf die Angaben zurückgegriffen werden durfte, die die Klägerin Mitte August 1994 zu dem Aufenthalt des Beklagten gemacht hatte (auch zu diesem Gesichtspunkt BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).".

    Liegen die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils nicht vor und hätte das Gericht dies erkennen können, so wird durch die unzulässigerweise erfolgte öffentliche Zustellung die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil nicht in Gang gesetzt, die Zustellung ist in einem solchen Fall wirkungslos (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, und BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006, V ZR 282/05, NJW 2007, 303).

    Dafür genügt es nicht, dass der Aufenthalt der Partei nur der anderen Partei und dem Gericht unbekannt ist, der Aufenthalt der Partei muss vielmehr allgemein unbekannt sein (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei von einer öffentlichen Zustellung tatsächlich Kenntnis erlangt, ist gering (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    An die Feststellung, dass der Aufenthalt der Partei "unbekannt" ist, sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen (dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827, und STÖBER, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 24. Auflage 2004, Randnummer 2 zu § 185 ZPO mit weiteren Nachweisen).

    Solche Ermittlungen sind, soweit sie möglich und zumutbar sind, von der klagenden Partei anzustellen, nicht von dem Gericht (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Wegen der Gefahr, dass der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch der Gegenpartei auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 GG) leerläuft, darf von der Möglichkeit der öffentlichen Zustellung nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht werden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Es kommt daher weiter nicht mehr darauf an, ob nicht vor der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils vom 31. März 1995, die immerhin sieben Monate nach der im August 1994 erfolgten Einleitung des Verfahrens stattfand, erneut Anstrengungen hätten unternommen werden müssen, um den Aufenthalt des Beklagten zu ermitteln (zu einem solchen Erfordernis auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

    Das ist jedoch von der Klägerin hinzunehmen, die es versäumt hat, die ihr möglichen und zumutbaren Ermittlungen anzustellen, um damit die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung der Klageschrift zu schaffen (auch zu diesem Gesichtspunkt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, NJW 2002, 827).

  • BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15

    Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung

    Die Hemmung der Verjährung kann trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung der Klageschrift in Betracht kommen, wenn die Bewirkung der öffentlichen Zustellung aufgrund entsprechender Äußerungen des zuständigen Richters für den Gläubiger unabwendbar war (Fortführung von Senat, Urteil vom 29. Juni 1989, III ZR 92/87, NJW 1990, 176, 178 und BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001, VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 326).

    Dabei ist eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar gewesen ist - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f; vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12; vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19 und vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NZG 2016, 783 Rn. 33, sowie Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5) .

    Eine (erkennbar) unzulässige öffentliche Zustellung der Klage bewirkt danach keine Hemmung der Verjährung (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 aaO, S. 324 f - zur Unterbrechung der Verjährung nach § 209 BGB a.F. - und vom 3. Mai 2016, aaO Rn. 34 mwN ) .

    Berechtigte Interessen des Gläubigers erfordern es dabei nicht, einer erkennbar unzulässigen öffentlichen Zustellung der Klageschrift verjährungshemmende Wirkung beizumessen; denn es obliegt dem Gläubiger, die erforderlichen Nachforschungen anzustellen und so die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 aaO, S. 325 und vom 3. Mai 2016 aaO Rn. 35).

    Sie greift jedoch nur ein, wenn die verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung infolge eines - für den Gläubiger unabwendbaren - gerichtlichen Fehlers nicht eintritt (Senatsurteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87, NJW 1990, 176, 178 und BGH, Urteil vom 19. Dezember 2001 aaO S. 326).

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unterliegt jede Rechtsausübung - auch im Zivilverfahren - dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 13 f.; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f.; Urteil vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 323; BVerfG, NJW 2002, 2456, jeweils mwN).
  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 112/14

    Klage gegen englische Limited in Deutschland: Verlust der Partei- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

    Medizinischer Sachverständiger hat keinen Vergütungsanspruch, wenn er

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts

  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

  • BGH, 26.02.2010 - V ZR 98/09

    Anspruchsverjährung: Hemmung der Verjährung durch die unwirksame Zustellung eines

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 61/07

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer öffentlichen

  • OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 19 U 120/08

    Zustellung: öffentliche Zustellung trotz der Möglichkeit, über E-Mail die

  • BGH, 22.02.2024 - V ZR 117/23
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 59/16

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage wegen Verletzung eines

  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines

  • OLG Hamburg, 21.02.2019 - 3 U 35/15

    Auslandszustellung - Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung bei Fehlschlagen

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 183/10

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

  • BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 209/16

    Wirksames Zustandekommen eines notariell beurkundeten Vertrages über den Erwerb

  • OLG München, 06.07.2022 - 7 U 3126/20

    Unwirksame öffentliche Zustellung nach fehlgeschlagener EU-Zustellung, Heilung

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

  • OVG Bremen, 12.06.2003 - 1 S 227/03

    Gegenvorstellung; Öffentliche Zustellung; Wiedereinsetzung; Streitwert;

  • BGH, 19.05.2022 - I ZB 73/21

    Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen: Öffentliche Zustellung der Ladung

  • BGH, 04.06.2009 - V ZB 1/09

    Ausschluss des Inhabers eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung

  • KG, 16.05.2006 - 1 W 143/04

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung bei Widerruf eines Erbvertrages;

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit

  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 2 U 172/08

    Rechtsmissbräuchlickeit der Berufung auf die Unwirksamkeit der öffentlichen

  • OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06

    Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses der eine Nachschussverpflichtung

  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

  • BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02

    Wirksamkeit einer durch die Geschäftsstelle des Gerichts ausgeschlossenen

  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 73/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • OLG Köln, 26.05.2008 - 16 Wx 305/07

    Keine öffentliche Zustellung bei durchführbarer Auslandszustellung

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01

    Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei

  • OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06

    Erhebung von Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung gemäß § 586 Abs. 3

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 17 U 453/08

    Beginn der Verjährung in Regelfällen bei Änderung der Anschrift des Schuldners

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 363/05

    Schätzung des auf erbrachte Teilleistungen entfallenden Werklohns durch das

  • LG München I, 22.06.2018 - 41 O 16423/15

    Verjährungshemmung bei fehlerhafter öffentlicher Zustellung der Klage

  • LAG Hamm, 02.11.2010 - 1 Ta 606/10

    Ablehnung öffentlicher Zustellung bei unzureichenden Nachforschungen

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

  • BFH, 25.02.2016 - X S 23/15

    Trotz gegebener Verfahrensmängel keine PKH-Gewährung für eine

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 R 1970/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - obdachloser Verfahrensbeteiligter mit einer

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2005 - 16 W 32/04

    Die Zustellung durch eine deutsche Auslandsvertretung gemäß § 183 Nr.2 Alt. 2 ZPO

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 4/12

    Berücksichtigung des Einwands der Rechtsmissbräuchlichkeit der durch getrennte

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 67/11

    Berücksichtigung des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

  • OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 4 UF 149/08

    Anwendung deutschen Scheidungsrechts auf hinduistische Ehe

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 73/11

    Berücksichtigung der ungerechtfertigten Verursachung von Mehrkosten wegen

  • BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 72/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung -

  • OLG Dresden, 18.12.2006 - 8 U 1938/06

    Wiederaufnahme bei einem Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des

  • LG München I, 30.04.2018 - 5 HKO 21625/16

    Stundung oder Umwandlung des Verlustausgleichsanspruchs einer GmbH

  • OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Anlageempfehlung bezogen auf

  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 10 ZB 18.2371

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Ausweisungsverfahren

  • OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 790/09

    Wirksamkeit der Auslandszustellung bei Aufgabe eines Schriftstücks zur Post

  • LG Hamburg, 07.04.2017 - 418 HKO 4/16

    Gerichtsstand: Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach der EuGVVO

  • LG Kassel, 17.09.2014 - 4 O 868/14
  • OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 207/02

    Wirksamkeit öffentlicher Zustellung ; Aushang an Gerichtstafel ; Veröffentlichung

  • OLG München, 17.03.2010 - 7 U 5010/09

    Rechtsmissbrauch: Verjährungseinrede nach unwirksamer öffentlicher Zustellung

  • LG Braunschweig, 16.04.2012 - 4 T 768/11
  • AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
  • KG, 02.12.2002 - 24 W 155/02

    Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde

  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 5 WF 166/13

    Lost in Burundi

  • LG Leipzig, 24.08.2004 - 16 T 4512/04

    Antrag auf öffentliche Zustellung der Klageschrift bei Unbekanntheit des

  • OLG Frankfurt, 25.02.2002 - 5 WF 26/02

    öffentliche Zustellung; Unterhaltsfestsetzung vereinfachtes Verfahren;

  • LG Leipzig, 03.01.2007 - 16 T 1119/06

    Voraussetzungen der Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer

  • FG Münster, 16.11.2006 - 9 K 2262/05

    Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden

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