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   LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01, (510) AR 4/01   

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https://dejure.org/2001,26494
LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01, (510) AR 4/01 (https://dejure.org/2001,26494)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2001 - 510 AR 4/01, (510) AR 4/01 (https://dejure.org/2001,26494)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 510 AR 4/01, (510) AR 4/01 (https://dejure.org/2001,26494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Informationsdienstes für Rechtsanwälte auf kostenpflichtige Übersendung von Urteilsabschriften; Vorliegen eines publizistischen Interesses; Erteilung von Auskünften an Privatpersonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 838
  • afp 2002, 61
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 25.10.1988 - 1 BA 32/88

    Gerichtliche Veröffentlichungspraxis; Pressefreiheit; Gleichheitssatz -

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01
    Zu Recht führt der Antragsteller aus, dass der Information - auch eines eingeschränkten Teils - der Öffentlichkeit über ergangene Gerichtsentscheidungen durch deren Veröffentlichung im demokratischen Rechtsstaat eine wichtige Funktion zukommt (Vgl. BVerwG a.a.O. Leitsatz 1, 0VG Bremen NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] Leitsatz 2).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01
    Im übrigen beurteilt sich die Veröffentlichungswürdigkeit von Entscheidungen nicht aus der Sicht des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, sondern aus der Sicht derjenigen, die mit der Publikation erreicht werden sollen (BVerwG NJW 1997, 2694, 2695) [BVerwG 26.02.1997 - 6 C 3/96].
  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    Gegen die Verweigerung der Überlassung anonymisierter strafgerichtlicher Entscheidungsabschriften als Unterfall der in § 475 StPO geregelten Auskunftsrechte ist indes - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend dargelegt hat - der Rechtsbehelf nach § 478 Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. OVG Münster, NJW 2001, 3803; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III - 1 VAs 70/15, Rn. 7; OLG München, NStZ 2017, 311; OLG Sachsen-Anhalt, StV 2017, 168; LG Berlin, NJW 2002, 838; LG Bochum, NJW 2005, 999; LG München I, Beschluss vom 24. März 2015 - 7 Qs 5/15, Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 15; für eine analoge Anwendung von § 478 Abs. 3 StPO: Putzke/Zenthöfer, NJW 2015, 1777, 1783).
  • VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20

    Informationszugang; Bußgeldbescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz und

    Selbst wenn das berechtigte Interesse so weit zu fassen wäre, dass es auch publizistische und wissenschaftliche Interessen umfassen würde (so: LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2021 - 625 Qs 21/21 OWi -, juris Rn. 21; LG Bochum Beschluss vom 10.11.2004 - 1 AR 16/04, NJW 2005, 999; LG Berlin, Beschluss vom 28.06.2001 - 510 AR 4/01 - NJW 2002, 838), käme einem solchen allgemeinen Interesse in der dann erforderlichen Abwägung mit dem Interesse des Betroffenen nur ganz geringes Gewicht zu, insbesondere wenn der Betroffene sich, wie hier die Klägerin, auf die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 12 und 28).
  • LG Hamburg, 28.10.2021 - 625 Qs 21/21

    Akteneinsicht für Privatpersonen durch Übersendung eines Bußgeldbescheids:

    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Überlassung eines (geschwärzten) Bußgeldbescheids und nicht etwa die Übermittlung eines (anonymisierten) Strafurteils (vgl. zu Letzterem u. a. Beschluss des LG Bochum vom 10. November 2004 - 1 AR 16/04, NJW 2005, 999; LG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2001 - 510 AR 4/01, NJW 2002, 838) begehrt wird.
  • VG Augsburg, 29.01.2014 - Au 7 E 13.2018

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Staatsanwaltschaft während eines

    Soweit in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass § 475 Abs. 1 StPO als Spezialvorschrift der vom Antragsteller in Anspruch genommenen Vorschrift des Art. 4 BayPrG (bzw. einer entsprechenden Norm eines anderen landesrechtlichen Pressegesetzes) vorgehe (vgl. z.B. OVG NRW, B.v. 15.11.2000 - 4 E 664/00 - NJW 2001, 3803; LG Berlin, B.v. 28.6.2001 - 510 AR 4/01 - NJW 2002, 838; Lutz Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 475 Rn. 1), mit der Folge, dass im Falle der Ablehnung des Begehrens der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet wäre, folgt dem die Kammer - jedenfalls für die vorliegende Fallkonstellation - nicht.
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

    Ob der Antragsteller einen Anspruch auf Übermittlung einer anonymisierten Entscheidung erfolgreich nach § 475 StPO geltend machen könnte (vgl. zum Stellenwert eines wissenschaftlichen Anliegens für einen Anspruch auf Einsicht in Akten eines Zivilgerichts BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 101 VA 106/21 -, juris Rn. 41 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 -, juris zu einem Anspruch einer Fachzeitschrift; LG Berlin NJW 2002, 838; Gemählich in KMR StPO, Ed. Mai 2020, § 475 Rn. 10), um diese im Wortlaut in einer Fachzeitschrift eigenverantwortlich zu veröffentlichen, wäre ausschließlich im Verfahren nach § 480 StPO zu klären.
  • AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34

    Zum öffentlichen Interesse i.R.d. JVKostO; openJur hat keinen Anspruch auf

    Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichtes (vgl. BVerwGE 104, S. 105 ff; so auch OLG Köln, NJW-RR 2003, S. 429; Landgericht Berlin - NJW 2002, S. 838).
  • LG Hamburg, 28.10.2021 - 625 Qs 22/21

    Herausgabe eines datenschutzrechtlichen Bußgeldbescheides an am Verfahren

    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Überlassung eines (geschwärzten) Bußgeldbescheids und nicht etwa die Übermittlung eines (anonymisierten) Strafurteils (vgl. zu Letzterem u. a. Beschluss des LG Bochum vom 10. November 2004 - 1 AR 16/04, NJW 2005, 999; LG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2001 - 510 AR 4/01, NJW 2002, 838) begehrt wird.
  • LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14

    Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt

    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
  • LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12

    Keine kostenlosen Entscheidungen für openjur.de

    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
  • LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15

    Übersendung einer nicht anonymisierten Urteilsabschrift an einen Journalisten im

    Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 28.6.2001 (NJW 2002, 838) ausgeführt, dass im Vergleich zu der Erteilung nicht anonymisierter Auskünfte, bei der eine Abwägung mit den Interessen der am Strafverfahren Beteiligten besonderer Sorgfalt bedarf, bei der Erteilung anonymisierter Urteilsabschriften die Schutzwürdigkeit der Beteiligten geringer ist, es sei denn, das Verfahren hat in der Öffentlichkeit eine so große Beachtung gefunden, dass auch im Fall der Anonymisierung die Identität der Beteiligten unschwer erkennbar ist (NJW 2002, 838).
  • Generalbundesanwalt, 07.08.2015 - 500 E (SH) Teil 949/15
  • LG München I, 11.09.2017 - 14 Qs 74/16

    Zum Anspruch des Betreibers einer Rechtsprechungsdatenbank auf Übersendung von

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