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   BVerfG, 15.04.2002 - 1 BvR 680/02   

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https://dejure.org/2002,2702
BVerfG, 15.04.2002 - 1 BvR 680/02 (https://dejure.org/2002,2702)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2002 - 1 BvR 680/02 (https://dejure.org/2002,2702)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2002 - 1 BvR 680/02 (https://dejure.org/2002,2702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Einstweilige Anordnung - Sitzungspolizeiliche Maßnahme - Fertigen von Fernsehaufnahmen - Übertragung aus dem Gerichtssaal - Übertragung vor Verhandlungsbeginn - El-Kaida-Terrorist - Anonymisierung

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Sicherstellung der Berichterstattung über ein Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. unter Berücksichtigung einer sog. Pool-Lösung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    ZDF und RTL wollen Recht zur Prozessberichterstattung grundsätzlich klären lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2021
  • NVwZ 2003, 74 (Ls.)
  • afp 2002, 213
  • JR 2002, 409
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Die Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs in einem solchen Fall ist sogar im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verfassungsrechtlich geboten, allerdings nur, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht (Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 109; vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2194, NJW 2002, 2021, 2022 und NJW 2003, 2523).
  • KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09

    Recht am eigenen Bild: Einfluss einer sitzungspolizeilichen Anordnung auf die

    Weitere schutzwürdige Belange des Klägers (etwa der Schutz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit - vgl. BVerfG NJW 1996, 310; NJW 2002, 2021) sind nicht ersichtlich.
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Die Zuerkennung eines Unterlassungsanspruchs in einem solchen Fall ist sogar im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geboten, allerdings nur, wenn eine konkrete Gefährdungslage besteht (Burkhardt, a.a.O., Kap. 5 Rn. 109; vgl. BVerfG NJW 2000, 2194; NJW 2002, 2021, 2022 und NJW 2003, 2523).
  • BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 697/03

    Keine eA gegen Auflage zur Anonymisierung des im Sitzungssaal aufgenommenen

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15./17. April 2002 (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 2021) die Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen unter dem Vorbehalt der Anonymisierung der Aufnahmen angeordnet hat, beruhte diese Einschätzung auf anderen Voraussetzungen, insbesondere einer im Einzelnen begründeten Gefährdungslage.
  • BVerfG, 10.05.2003 - 1 BvR 697/03
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15./17. April 2002 (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 2021) die Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen unter dem Vorbehalt der Anonymisierung der Aufnahmen angeordnet hat, beruhte diese Einschätzung auf anderen Voraussetzungen, insbesondere einer im Einzelnen begründeten Gefährdungslage.
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