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   BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93   

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https://dejure.org/2001,1126
BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93 (https://dejure.org/2001,1126)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 1 BvR 618/93 (https://dejure.org/2001,1126)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 1 BvR 618/93 (https://dejure.org/2001,1126)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe trotz Erledigung - zur befristeten vorläufigen Betreuerbestellung für eine Bluttransfusion ablehnende Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Betreuungsangelegenheit - Bestellung eines Betreuers - Anhörung des Betroffenen - Religionsfreiheit - Recht auf körperliche Unversehrtheit - Entscheidungsfreiheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung für Blutübertragung

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BVerfGG § ... 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; GG Art. 4 Abs. 1, 2
    Bestellung eines Betreuers zur Zustimmung zur Gabe von Bluttransfusionen bei einem Angehörigen der Zeugen Jehovas

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Betreuung für Bluttransfusion - Auch bei Zeugen Jehovas möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 206
  • FamRZ 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
    Diese Gemeinschaftsbindung macht auch das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 2 GG gewissen äußersten Grenzziehungen zugänglich, die jedoch nur von der Verfassung selbst bestimmt werden können (vgl. BVerfGE 32, 98 ).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
    a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18. Februar 1993 - 3Z BR 127/92 -,.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, S. 794 f.).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Fehlende Einsichtsfähigkeit lässt den Schutz des Art. 2 Abs. 2 GG nicht von vornherein entfallen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ; für die Freiheit der Person grundlegend BVerfGE 10, 302 ).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Dies gilt auch im Betreuungsrecht (vgl. BVerfG NJW 2002, 206, 207; Di Fabio in Maunz/Dürig, Grundgesetz [Stand Februar 2004], Art. 2 Abs. 2 GG Anm. 69).
  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte

    Zwar könne nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2001 (1 BvR 618/93, NJW 2002, S. 206 ) auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen, was vorliegend jedoch offen bleiben könne.

    Denn die Einrichtung einer Betreuung stellt für den Betroffenen nicht nur einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).

    Je nach Aufgabenkreis kann es deshalb auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen gegen den Willen des zu Betreuenden setzt deshalb voraus, dass der Betreute tatsächlich seinen Willen nicht frei bestimmen kann.Der Staat hat von Verfassung wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger in ihrer Freiheit zu beschränken, ohne dass sie sich selbst oder andere gefährden (vgl. BVerfGE 22, 180 ).

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Ein solches trotz Erledigung fortbestehendes Rechtsschutzinteresse kommt in Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe in Betracht, so namentlich bei Eingriffen in das Recht auf Freiheit der Person; es kann auch aus dem diskriminierenden Charakter einer Maßnahme folgen (BVerfG NJW 1997, 2163 und NJW 2002, 206; vgl. zum Ganzen auch Keidel/Kahl Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 19 Rdn. 86 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die

    Deshalb ist das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).

    Auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten kann es deshalb zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers

    Anders beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zulässigkeit der Beschwerde, wenn durch die Maßnahme ein tiefgreifender Grundrechtseingriff erfolgt ist und "die direkte Belastung durch den Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann" (so st. Rechtsprechung des BVerfG, NJW 1997, 2163; 1998, 2131; NJW 1998, 2432; NJW 2002, 206; BGH FamRZ 2008, 628).

    Zwar kann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.08.2001 (NJW 2002, 206) auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen, was hier offen bleiben kann.

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04

    Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und

    b) Wenngleich vornehmlich in den Fällen, die schon das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Erledigung anzunehmen ist (vgl. - mit weiteren Hinweisen auf die Kammerrechtsprechung - BVerfGE 104, 220 ), kann eine von Verfassungs wegen gebotene Überprüfung auch in anderen Fallgruppen vorliegen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 , für den Fall eines objektiven Willkürverstoßes bei sachlicher Nähe zum Freiheitsrecht; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 , sowie vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , für den Fall einer besonders einschneidenden Art und Weise der zeitweiligen Unterbringung im Strafvollzug; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206, für den Fall der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers; Beschluss des Ersten Senats vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, DVBl 2004, S. 822 , für den Fall der Beeinträchtigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit).
  • BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem

    (2) Dass unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe das Oberlandesgericht den gebotenen Einfluss des hier relevanten Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, Rn. 43; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Januar 2015 - 1 BvR 665/14 -, Rn. 24) auf die Auslegung von § 839 Abs. 1 BGB übersehen hätte, legt der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dar.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    Das kommt bei tief einschneidenden Grundrechtseingriffen in Betracht, so namentlich bei Eingriffen in das Recht auf Freiheit der Person; es kann auch aus dem diskriminierenden Charakter einer Maßnahme folgen (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter Hinweis auf BVerfG NJW 1997, 2163 und NJW 2002, 206).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen

    Schließlich hat das BVerfG (NJW 2002, 206) das Interesse einer der Glaubensgemeinschaft der A angehörenden Betroffenen an einer nachträglichen Überprüfung einer Bestellung ihres Ehemannes zum vorläufigen Betreuer bejaht, in deren Folge es aufgrund der durch den Betreuer erklärten Einwilligung zu mehreren Bluttransfusionen gekommen war.

    In der genannten Rechtsprechung des BVerfG ist bislang ein aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes abgeleitetes besonderes Feststellungsinteresse des Betroffenen jeweils nur in Fällen bejaaht worden, in denen Maßnahme mit Eingriffscharakter tatsächlich durchgeführt worden waren, also etwa eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen (NJW 1997, 2163; NJW 1998, 2131), eine freiheitsentziehende Unterbringung bzw. Haftanordnung vollzogen (NJW 1998, 2432; NJW 2002, 2456) oder auf betreuungsrechtlicher Grundlage eine Bluttransfusion tatsächlich durchgeführt worden war (NJW 2002, 206).

  • OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträglichen Rechtsschutz gegen eine vorläufige

  • BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer

  • OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07

    Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher

  • OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07

    Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von

  • OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel:

  • OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

  • OLG Rostock, 15.08.2006 - 3 W 54/06

    Feststellungsinteresse an Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung

  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person

  • OLG Rostock, 16.04.2007 - 3 W 119/06

    Ingewahrsamnahme: Voraussetzungen der richterlichen Anordnung einer

  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03

    Feststellungsinteresse des vormals Betreuten nach Aufhebung einer

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 299/07

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens der Ehefrau

  • BSG, 18.01.2010 - B 12 KR 42/09 B
  • LG Aachen, 29.05.2008 - 3 T 88/08
  • KG, 09.06.2009 - 1 W 300/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

  • BayObLG, 06.10.2004 - 3Z BR 199/04

    Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsanordnung einzig zur

  • BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 260/03

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Zusammenhang mit der

  • KG, 09.06.2009 - 1 W 301/07

    Beschwerdebefugnis der Ehefrau eines verstorbenen Betreuten hinsichtlich der

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10

    Betreuerbestellung: Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten

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