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   BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01   

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https://dejure.org/2002,2343
BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01 (https://dejure.org/2002,2343)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2002 - 3 StR 514/01 (https://dejure.org/2002,2343)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2002 - 3 StR 514/01 (https://dejure.org/2002,2343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 18 Satz 2 VereinsG; § 3 Abs. 3 VereinsG; Art. 103 Abs. 2 GG
    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine Vereinigung im Inland (Spenden für einen nahestehenden, aber von der Verbotsverfügung nicht erfassten eingetragenen Verein, dessen im ausländischen Kampfgebiet geleistete humanitäre Hilfe für die von ...

  • lexetius.com

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmäßiges Zuwiderhandeln - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - PKK - Kurdischer Roter Halbmond - Verbotsverfügung - Sammlung von Spenden

  • Judicialis

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4
    Verstoß gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Spendensammeln für eine dem verbotenen Verein nahe stehende Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2190
  • NStZ 2003, 42
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98

    PKK; ERNK; Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein Mainz; Verstoß gegen ein

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    Die im angefochtenen Urteil ersichtlich nach dem Zweifelssatz vorgenommene Zusammenfassung zu einer Tat kann sich insoweit zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGHSt 43, 312; 46, 6; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 2, 3).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    Eine Art. 103 Abs. 2 GG berücksichtigende Auslegung des Straftatbestandes des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfordert eine Beschränkung auf ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für den die verbotene Vereinstätigkeit (im Inland!) vorteilhafte Wirkung zu erzielen (BVerfG NStZ 2000, 540; BGHSt 42, 30, 36).
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    Die im angefochtenen Urteil ersichtlich nach dem Zweifelssatz vorgenommene Zusammenfassung zu einer Tat kann sich insoweit zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGHSt 43, 312; 46, 6; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 2, 3).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    Die im angefochtenen Urteil ersichtlich nach dem Zweifelssatz vorgenommene Zusammenfassung zu einer Tat kann sich insoweit zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGHSt 43, 312; 46, 6; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 2, 3).
  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 259/98

    Strafklageverbrauch wegen engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    Die im angefochtenen Urteil ersichtlich nach dem Zweifelssatz vorgenommene Zusammenfassung zu einer Tat kann sich insoweit zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGHSt 43, 312; 46, 6; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 2, 3).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 11 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
    Eine Art. 103 Abs. 2 GG berücksichtigende Auslegung des Straftatbestandes des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfordert eine Beschränkung auf ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für den die verbotene Vereinstätigkeit (im Inland!) vorteilhafte Wirkung zu erzielen (BVerfG NStZ 2000, 540; BGHSt 42, 30, 36).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG enthält in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 sowie § 18 Satz 2 VereinsG eine diesen Anforderungen genügende Beschreibung der mit Strafe bedrohten Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 80, 244 zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG; BVerfG, NStZ 2000, S. 540; NVwZ 2002, S. 709 ; BGH, NJW 2002, S. 2190 ).

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Eine Art. 103 Abs. 2 GG berücksichtigende Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfordere eine Beschränkung auf ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potenziell erhebliches Verhalten (vgl. BGH NJW 2002, S. 2190 , unter Verweis auf BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 30.05.2006 - 3 StR 65/06

    Einstellung des Verfahrens; geringe Schuld; kein öffentliches Interesse an der

    Darüber hinaus ist allein der Umstand, dass er auf Fotos mit Symbolen des HSK abgebildet worden ist, kein ausreichender Beleg für eine Funktionärstätigkeit, die als solche eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ohnehin nicht begründen könnte, da der Kurdische Rote Halbmond (HSK) nicht mit einem Betätigungsverbot belegt ist (vgl. BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Betätigungsverbot 1).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Frisiertes Kleinkraftrad

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).

    Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen mitzuteilen, die einen solchen Schluss zulassen können, weil dann eine revisionsrechtliche Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 2190, 2191).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG aaO).

    Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen mitzuteilen, die einen solchen Schluss zulassen können, weil dann eine Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung durch das Revisionsgericht nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 2190, 2191).

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

    Dabei ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG in seiner das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden Wirkung seinerseits einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten erfasst, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit im Inland vorteilhafte Wirkung zu erzielen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 1 BvR 98/97 NVwZ 2002, 709 ; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 3 StR 530/95 BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 3 StR 387/96 BGHSt 43, 41 , Beschluss vom 5. März 2002 3 StR 514/01 NJW 2002, 2190 ).
  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

    Dabei ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG in seiner das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden Wirkung seinerseits einschränkend dahingehend auszulegen, dass er nur ein unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe potentiell erhebliches Verhalten erfasst, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit im Inland vorteilhafte Wirkung zu erzielen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 2001 1 BvR 98/97 NVwZ 2002, 709 ; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 3 StR 530/95 BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 3 StR 387/96 BGHSt 43, 41 , Beschluss vom 5. März 2002 3 StR 514/01 NJW 2002, 2190 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 7 E 10306/18

    Gerichtliche Durchsuchungsanordnung für Räume von Vereinen, die der PKK

    Die Durchsuchungsanordnung muss die Tatsachen, auf denen der Verdacht beruht, ebenso erkennen lassen wie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 470/21

    Beweiswürdigung (tatrichterliche Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; einsehbare

    Es genügt nicht, lediglich das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen, die einen solchen Schluss zulassen können, in den Urteilsgründen mitzuteilen, da andernfalls eine revisionsrechtliche Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nicht möglich ist (s. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01, NJW 2002, 2190, 2191; vom 10. Juni 2020 - 4 StR 638/19, juris Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

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