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   LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02   

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https://dejure.org/2002,5808
LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02 (https://dejure.org/2002,5808)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2002 - 16 O 4/02 (https://dejure.org/2002,5808)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 16 O 4/02 (https://dejure.org/2002,5808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von E-Mail-Werbung; Unaufgeforderte Zusendung von E-Mail-Werbung an einen Rechtsanwalt; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Beweislast für die Rechtswidrigkeit des Eingriffs; Beeinträchtigung der negativen Informationsfreiheit; ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • beck.de (Leitsatz)

    Unverlangte Übersendung eines Newsletters an eine Anwaltskanzlei

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2569
  • MMR 2002, 631
  • K&R 2002, 428
  • afp 2002, 462
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
    Insofern gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Telefax-Werbung (hierzu BGH GRUR 96, 208), wobei es sogar möglich ist, per E-Mail mit noch geringerem Aufwand (ohne Eintippen der Empfänger-Nummern) eine Vielzahl von Werbesendungen per Knopfdruck an eine einmal gefertigte E-Mail-Adressenliste zu versenden.
  • LG Braunschweig, 11.08.1999 - 22 O 1683/99
    Auszug aus LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02
    Der gegenteiligen Ansicht, wonach Werbe-E-Mails nur dann unzulässig seien, wenn der Empfänger eine solche offenkundig abgelehnt habe (LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924f) folgt das Gericht nicht.
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums bejahen dagegen auch bei einer einmaligen E-Mail-Versendung eine entsprechende Rechtsverletzung (KG MMR 2002, 685; GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324 ; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 ; OLG Bamberg MMR 2006, 481 ; OLG Naumburg DB 2007, 911; LG Berlin NJW 2002, 2569 ; Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 97; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 189).
  • LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03

    Zur Geltungsdauer einer erteilten Einwilligung in die Zusendung von Werbemails

    Gerechtfertigt ist der Versand einer werbenden E-Mail allein dann, wenn der Empfänger der Werbung vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 13; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2570 f.); LG Berlin, MMR 1999, S. 43 ff. (44); MMR 2000, S. 704).

    Der Beklagte trägt die Beweislast für die Rechtfertigung des Eingriffs, also dafür, dass der Empfänger der jeweiligen Sendung vorher zugestimmt hat oder sein Einverständnis aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 14; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2571); LG Berlin, NJW 1998, S. 3208).

  • AG Hamburg, 20.06.2005 - 5 C 11/05

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Aufgrund der Ausuferungsgefahr, die die Folgen der E-Mail-Werbung mit sich bringt, muss jeder einzelne Mitverursacher für die Gesamtwirkung verantwortlich gemacht werden (so auch LG Berlin, [Urt. v. 16.05.2002 - 16 O 4/02 ], NJW 2002, 2570) .

    Im Übrigen ist es vom Schutzzweck her gerechtfertigt, den Begriff der Werbung weit auszulegen (vgl. insoweit auch LG Berlin, [Urt. v. 16.05.2002 - 16 O 4/02 ], NJW 2002, 2569 , wo bereits das Versenden eines Newsletters als ausreichend angesehen wurde).

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts folgt hieraus nicht mit der erforderlichen uberwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass das Einloggen durch den Verfügungskläger persönlich oder durch eine von ihm autorisierte Person erfolgte(vgl. in diesem Sinne auch LG Berlin, [Urt. v. 16.05.2002 - 16 O 4/02 ], NJW 2002, [2569,] 2571).

  • OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03

    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte

    Hinsichtlich der erforderlichen (und vorhandenen) Möglichkeit der Beklagten, diese Störung zu verhindern, verweist der Senat über die vom Landgericht auf Blatt 9 ganz unten erwähnte Möglichkeit hinaus auf die vom Landgericht Berlin in NJW 2002, 2569, 2571 rechte Spalte ganz unten dargelegte Gestaltungsvariante.
  • AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06

    E-Mail Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam

    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung, auch der der Obergerichte (vgl. statt vieler OLG München, Urteil vom 12.2. 2004, 8 U 4223/03, das hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen auf LG Berlin, Urteil vom 16.5. 2002, 16 O 4/02, Bezug nimmt) ist anerkannt, dass das sog. Double-Opt-In-Verfahren geeignet ist und ausreicht, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern.
  • AG Bonn, 24.08.2004 - 4 C 252/04

    Bewerbung von "Gratis"-Visitenkarten im Internet; Abmahnung als fremdes Geschäft;

    Haftung des Tech-c bzw. Zone-c LG Berlin, MMR 2002, 631, 632).

    Die wohl überwiegende Ansicht sieht eine persönliche Verantwortung des Admin-c für kennzeichenrechtliche Verstößedurch die Benennung der Domain als gegeben an (vgl. OLG Stuttgart, MMR 2004, 38 ff.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 175, 178; OLG München, MMR 2002, 277 ff.; LG Berlin, MMR 2002, 631, 632; Dieselhorst, in: Moritz/Dreier,Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, Teil B, Rz. 901; Viefhues, in: Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia Recht, Stand.

  • LG Berlin, 23.01.2007 - 15 O 346/06

    Unerlaubte Handlung: Störerhaftung des Versenders eines Newsletters

    Das Zusenden einer unerwünschten werbenden E-Mail ist zwar objektiv ein Eingriff das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstige Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (vgl. LG Berlin NJW 2002, 2569).
  • AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05

    Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen

    a) Da es sich bei dem hier maßgeblichen Tatbestand des Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, ergeben sich Inhalt und Grenzen des geschützten betrieblichen Bereiches sowie die Rechtswidrigkeit des Eingriffes erst aus einer Interessen- und Güterabwägung im Hinblick auf die im Einzelfall kollidierenden Interessen (vgl. BGHZ 138, 311; OLG München NJW-RR 1994, 1055, LG Berlin NJW 2002, 2569; Palandt, BGB 63. Auflage, Rz. 25/126 zu § 823 BGB).
  • AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08

    Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In

    So hätte zumindest sichergestellt werden können, dass Dritte nicht eine fremde oder falsche Adresse angeben (vgl. LG Berlin, MMR 2002, 631 ).
  • AG Hamburg, 11.10.2006 - 6 C 404/06

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unzumutbarer Belästigung durch

    So hätte zumindest sichergestellt werden können, daß Dritte nicht eine fremde oder falsche Adresse angeben (vgl. Landgericht Berlin, in: MMR 2002, 631, 633).
  • LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03

    SPAM.

  • AG Leipzig, 27.02.2003 - 2 C 8566/02

    Haftung des Subdomain-Vermieters für SPAM

  • LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07

    Unverlangte Telefonwerbung

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08

    Störerhaftung bei unerwünschter SMS-Werbung - Die Zuweisung von (SMS-)

  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

  • AG Berlin-Mitte, 12.01.2010 - 14 C 1016/09

    Bestätigungs-SMS ist keine unerlaubte Werbung

  • LG Berlin, 09.03.2007 - 15 O 169/07

    Mitstörerhaftung des MLM-Unternehmens für Spam-Mails seiner Vertriebspartner

  • AG Leipzig, 02.06.2005 - 105 C 2276/05
  • LG Berlin, 12.01.2007 - 15 O 431/06
  • AG Leipzig, 11.08.2005 - 105 C 2276/05
  • LG Berlin, 01.06.2006 - 2b C 509/06
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