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   BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01   

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https://dejure.org/2002,370
BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 (https://dejure.org/2002,370)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 (https://dejure.org/2002,370)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 (https://dejure.org/2002,370)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fortdauernde Speicherung von im Rahmen des Strafverfahrens rechtmäßig erlangten Daten zu polizeilichen Zwecken verletzt GG Art 2 Abs 1 iVm Rechtsstaatsprinzip nicht - Unschuldsvermutung verbietet auch nach rechtskräftigem Freispruch nicht grundsätzlich eine ...

  • Wolters Kluwer

    Speicherung personenbezogener, im Rahmen eines Strafverfahrens erhobener Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • RA Kotz

    Zur Speicherung personenbezogenen Daten trotz Freispruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Speicherung personenbezogener Daten zu präventiv-polizeilichen Zwecken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Datenspeicherung trotz Freispruchs

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nach Freispruch werden Daten nicht immer gelöscht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3231
  • NVwZ 2003, 862 (Ls.)
  • StV 2002, 577
  • DVBl 2002, 1110
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 25.08.1993 - 13126/87

    SEKANINA c. AUTRICHE

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
    Gegenteiliges lässt sich auch aus der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Sekanina (ÖJZ 1993, S. 816 ff.) nicht entnehmen.
  • EGMR, 25.08.1987 - 9912/82

    Lutz ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auslegung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, EuGRZ 1987, S. 399 - Lutz), die als Auslegungshilfe bei der Ermittlung der Tragweite des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgrundsatzes und der daraus abgeleiteten Unschuldsvermutung heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 82, 106 ; stRspr).
  • BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89

    Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
    a) Die weitere Speicherung und Verwendung in Strafermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten steht der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, DÖV 1973, S. 752 f. zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; BVerwGE 66, 202 zur Aufbewahrung nach Verfahrenseinstellung; ebenso BVerwG, DÖV 1990, S. 117; Bäumler, Polizeiliche Informationsverarbeitung, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Rn. 547 f. und 673 f.).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
    a) Die weitere Speicherung und Verwendung in Strafermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten steht der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, DÖV 1973, S. 752 f. zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; BVerwGE 66, 202 zur Aufbewahrung nach Verfahrenseinstellung; ebenso BVerwG, DÖV 1990, S. 117; Bäumler, Polizeiliche Informationsverarbeitung, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Rn. 547 f. und 673 f.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auslegung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, EuGRZ 1987, S. 399 - Lutz), die als Auslegungshilfe bei der Ermittlung der Tragweite des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgrundsatzes und der daraus abgeleiteten Unschuldsvermutung heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 82, 106 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 39.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
    a) Die weitere Speicherung und Verwendung in Strafermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten steht der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, DÖV 1973, S. 752 f. zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; BVerwGE 66, 202 zur Aufbewahrung nach Verfahrenseinstellung; ebenso BVerwG, DÖV 1990, S. 117; Bäumler, Polizeiliche Informationsverarbeitung, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Rn. 547 f. und 673 f.).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Kommt es nicht zu einem richterlichen Schuldspruch, gilt die Unschuldsvermutung fort (BVerfG 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231) .

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO der Straftatverdacht nicht notwendig ausgeräumt ist (BVerfG 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231) und deshalb Nachteile durch ein Ermittlungsverfahren nicht schlechthin ausgeschlossen sind (vgl. BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 115, 296) .

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Für eine Maßnahme nach § 81b 2. Alt. StPO genügt die Eigenschaft als Beschuldigter in einem Strafverfahren; die Unschuldsvermutung gilt im Zusammenhang mit präventiv-polizeilichen Maßnahmen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Der zwischenzeitliche formale Verlust der Beschuldigteneigenschaft hinsichtlich der teilweisen Beschränkung der Strafverfolgung ist dafür allerdings unerheblich, solange hinreichende Verdachtsmomente - in Bezug auf die Anlassstraftat - aus dem Ermittlungsverfahren fortbestehen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231; BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 6 B 2/14 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).

    Die Unschuldsvermutung gilt im Zusammenhang mit präventiv-polizeilichen Maßnahmen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, NJW 2002, 3231).

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