Rechtsprechung
BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Überspannung an die Bestimmtheit von anwaltlichen Honorarvereinbarungen
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Mandant - Honorarvereinbarung - Pauschalhonorar - Stundenhonorar - Spesenvereinbarung - Berufsfreiheit
- Anwaltsblatt
- Judicialis
BGB § 139; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 27; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 3 Abs. 1; ; BRAGO § ... 25 Abs. 3; ; BRAGO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwaltsgebühren - zur Bestimmtheit einer Honorarvereinbarung
- RA Kotz
Honorarvereinbarung: Vergütung muss der Höhe nach bestimmbar sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; BRAGO § 3 Abs. 1
Wirksamkeit einer Gebührenvereinbarung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Freie Berufe - Bestimmtheit von Honorarvereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 22 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
BRAGO § 25; GG Art. 12
Anwaltsgebühren - Bestimmtheit einer Honorarvereinbarung
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwaltsgebühren - zur Bestimmtheit einer Honorarvereinbarung
- brak-mitteilungen.de , S. 22 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
BRAGO § 25; GG Art. 12
Anwaltsgebühren - Bestimmtheit einer Honorarvereinbarung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.12.2000 - 1 O 31/01
- OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 143/01
- BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3314
- FamRZ 2003, 25
- AnwBl 2002, 612
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 25.01.2002 - 10 U 143/01
Zur hinreichenden Bestimmbarkeit der Anwaltsvergütung bei Honorarvereinbarung
Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02
gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. Januar 2002 - 10 U 143/01 -.Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25. Januar 2002 - 10 U 143/01 -verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Berufsausübungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 101, 331 ).Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (BVerfGE 101, 331 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02
Die Festsetzung des Gegenstandswertes ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 87, 287 ). - BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 328/02
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 87, 287 ).
- OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04
Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen
Nur eine solche Beschreibung rechtfertigt die Honorierung der Dienstleistung nach Zeitaufwand und gewährleistet, dass der Mandant, der keine effektive Kontrollmöglichkeit über die Arbeit des Rechtsanwalts hat, wenigstens im Nachhinein nachvollziehen kann, welche Leistung er bezahlen soll (vgl. BVerfG NJW 2002, 3314 sub Nr. 11.2. - BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07
Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung …
Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus bereits entschieden, dass die gerichtliche Aberkennung eines vertraglichen Gebührenanspruchs wegen vermeintlicher Unbestimmtheit der Vergütungsvereinbarung einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. August 2002 - 1 BvR 328/02 -, NJW 2002, S. 3314). - OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09
Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses …
Wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dürfen die Anforderungen an die Bestimmtheit anwaltlicher Honorarvereinbarungen zwar nicht überspannt werden (BVerfG, NJW 2002, 3314).
- OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05
Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines …
Die vom Kläger zur Stützung seiner Position angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2002, 3314) betrifft einen anderen Fall. - OLG Hamm, 05.12.2006 - 28 U 31/05
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts aufgrund Honorarvereinbarung - Wirksamkeit; …
Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (BVerfG NJW 2002, 3314; BVerfGE 101, 331, 347 [Berufsbetreuer]). - OLG Hamm, 13.03.2008 - 28 U 71/07
Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung in …
Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen grundsätzlich in die Freiheit der Berufsausübung ein (…BVerfG in NJW 2007, 979 [Rdn. 59]; NJW 2002, 3314; BVerfGE 101, 331 [347: Berufsbetreuer]).