Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3262
VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01 (https://dejure.org/2001,3262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2001 - 11 S 999/01 (https://dejure.org/2001,3262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2001 - 11 S 999/01 (https://dejure.org/2001,3262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung eines minderjährigen Straftäters

  • openjur.de

    Vollstreckung im Ausland - Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen Erstschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners; Bekannte Anschrift des Kostenschuldners im Ausland; Ausweisung trotz besonderen Ausweisungsschutzes bei Vorliegen schwerwiegender Gründe der öffentlichen Sicherheit ...

  • Judicialis

    GKG § 5; ; GKG § 49 Satz 1; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 58 Abs. 1; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung - Kostenschuldner; Zweitschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1516
  • NVwZ 2002, 1530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Ob der Kläger unter den Anwendungsbereich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) falle, könne offen bleiben.

    Denn jedenfalls sei seine Ausweisung gemäß Art. 14 ARB 1/80 aus spezialpräventiven Gründen gerechtfertigt.

    Diese Vorschrift sei auf den Kläger nicht anwendbar, weil sie dem Verschlechterungsverbot des Art. 13 ARB 1/80 widerspreche.

    Der Kläger erfülle alle Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80.

    Danach sei Art. 13 ARB 1/80 auf ihn anwendbar.

    Nach dieser Vorschrift sei es den Mitgliedstaaten verwehrt, neue Maßnahmen oder Vorschriften zu erlassen, die den Zweck oder die Folge haben, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt und der damit verbundene Aufenthalt eines türkischen Staatsangehörigen in diesem Mitgliedstaat strengeren Bedingungen unterworfen wird als denjenigen, die zur Zeit des Inkrafttretens des ARB 1/80 galten.

    Damit schließe Art. 13 ARB 1/80 die Anwendung des Regel-Ausweisungstatbestands des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG aus.

    Offen lassen kann der Senat, ob der Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 - dem Kläger ein Aufenthaltsrecht vermittelt.

    Denn ein solches Aufenthaltsrecht stünde jedenfalls unter dem Vorbehalt des Art. 14 ARB 1/80, wonach Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, erfolgen können.

    Schließlich kann sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf Art. 13 ARB 1/80 berufen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Dabei sind in Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351 = InfAuslR 1998, 383; Urt. v. 29.9.1998, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = InfAuslR 1999, 27, jeweils m.w.N.).

    Es bedürfte vielmehr Feststellungen zur Reifung der Persönlichkeit des Klägers, welche hier - zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - gerade nicht getroffen werden können (vgl. etwa auch BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, a.a.O.).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, aaO).

    Eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen ist danach gerechtfertigt, wenn außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gemeinschaft berührt (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00

    Unverhältnismäßige Regelausweisung eines Ausländers der zweiten Generation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Selbst bei Ausländern der zweiten Generation, zu denen der Kläger noch nicht zu rechnen ist, ist regelmäßig anzunehmen, dass sie die Muttersprache ihrer Eltern erlernt haben und zumindest in Grundzügen noch beherrschen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119; vgl. auch Sen/Sauer/Halm, Integration oder Abschottung ? Zur Situation türkischer Zuwanderer in Deutschland, ZAR 2001, 214, 217 f.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK ist dabei neben dem Bemühen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats vor allem das Fehlen jeglicher Bindungen zum Herkunftsstaat als gewichtiger Grund für die Unverhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angesehen worden (vgl. EGMR, Urt. v. 30.11.1999 , InfAuslR 2000, 53; Urt. v. 21.10.1997 , InfAuslR 1998, 1; Urt. v. 26.9.1997 , NVwZ 1998, 164; Urt. v. 26.3.1992 ; vgl. auch Senatsbeschl. v. 11.10.2000, a.a.O.).

  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK ist dabei neben dem Bemühen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats vor allem das Fehlen jeglicher Bindungen zum Herkunftsstaat als gewichtiger Grund für die Unverhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angesehen worden (vgl. EGMR, Urt. v. 30.11.1999 , InfAuslR 2000, 53; Urt. v. 21.10.1997 , InfAuslR 1998, 1; Urt. v. 26.9.1997 , NVwZ 1998, 164; Urt. v. 26.3.1992 ; vgl. auch Senatsbeschl. v. 11.10.2000, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Bei der erforderlichen Abwägung ist vorliegend davon auszugehen, dass der heranwachsende Kläger nicht mehr - wie ein minderjähriges Kind - auf den Beistand seiner Eltern angewiesen war (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.1.1997, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 = InfAuslR 1997, 296).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Soweit sich der Anwendungsbereich des Art. 8 EMRK mit dem des Art. 6 GG deckt, vermittelt er zwar keinen weitergehenden Schutz als dieser (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung nach Beurteilung der Sachlage und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 2. Februar 1999 (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 17.11.1994, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 1 = InfAuslR 1995, 150).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01
    Dabei sind in Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5.5.1998, BVerwGE 106, 351 = InfAuslR 1998, 383; Urt. v. 29.9.1998, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = InfAuslR 1999, 27, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01

    Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines

    Dies entspricht für den hier vorliegenden Fall einer Ausweisung aus Anlass der Begehung von Straftaten einer Ermessens-Ausweisung auf der Rechtsgrundlage des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.9.2001 - 11 S 999/01 -).
  • OLG Naumburg, 12.02.2003 - 4 U 174/96

    Voraussetzungen der Haftung als Zweitschuldner

    Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002, 1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Dies befreit die Staatskasse regelmäßig jedoch nicht davon, bei dem im Ausland befindlichen Kostenschuldner die Kosten überhaupt geltend zu machen (VGH Baden-Württemberg, NJW 2002, 1516 mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

  • KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02

    Durchsetzung von Gerichtskosten im Ausland

    c) Dass eine Vollstreckung der Gerichtskostenrechnung in Griechenland rechtlich nicht möglich und insofern von vornherein 'aussichtslos' ist, befreit die Justizkasse aber nach allgemeiner und auch vom Senat geteilter Auffassung nicht davon, ihre Forderung gegen den ausländischen Schuldner zumindest geltend zu machen (Senat, a.a.O.; OLG München, Rpfleger 1967, 234 = JurBüro 1966, 337; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1683; HansOLG, JurBüro 1988, 342; VGH Mannheim, NJW 2002, 1516).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3815
VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00 (https://dejure.org/2001,3815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2001 - 7 S 2589/00 (https://dejure.org/2001,3815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 7 S 2589/00 (https://dejure.org/2001,3815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verhinderung des kurzfristig mit der Vertretung beauftragten Rechtsanwaltes - fehlerhaft abgelehnter Vertagungsantrag - Geltendmachung der Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch einen nicht entsprochenem Antrag auf Terminsverlegung; Ablehnung eines Antrags auf Vertagung ; Bedeutung rechtskundiger Beratung und Vertretung in der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    VwGO § 104 Abs. 3 Satz 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag - Abkürzung der Ladungsfrist, Anwaltliche Vertretung, Mitwirkungspflichten, Mündliche Verhandlung, Rechtliches Gehör, Vertagung, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 127 (Ls.)
  • NJW 2002, 1516 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 233
  • VBlBW 2001, 453
  • DVBl 2001, 938 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00
    (vgl. insbesondere auch BVerfG NJW 1997, 2103).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00
    Hierzu kann insbesondere auch ein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gehören (BVerwG Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = NJW 1992, 3185).
  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 15 ZB 19.425

    Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Abstandsflächen

    Das Fehlen einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminänderung sein, wobei sich dann angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Verlegungsermessen nach § 173 Satz 1 VwGO i.V. mit § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts verdichtet (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 - BayVBl. 1985, 508 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 5 ZB 19.33789 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 11.9.2019 - 2 A 1424/18 - juris Rn. 63; VGH BW, B.v. 23.1.2001 - 7 S 2589/00 - NVwZ 2002, 233 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - A 11 S 2526/17

    Bedeutung des Konzepts der Glaubwürdigkeit im Asylprozess; keine Abweichung im

    Nimmt ein Beteiligter nicht alle ihm zumutbaren Möglichkeiten, sich zu äußern wahr, so ist er in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch nicht verletzt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.01.2001 - 7 S 2589/00 -, NVwZ 2002, 233; Eichberger/Buchheister, in: Schoch / Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 138 Rn. 79).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - 11 N 12.07

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem Gerichtsbescheid

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem vom VGH Mannheim entschiedenen Fall (Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 S 2589/00 -, NvWZ 2002, 233), in dem es um die Frage ging, ob es einem anwaltlich nicht vertretenen Prozessbeteiligten zuzumuten sei, von sich aus die Wiedereröffnung der bereits geschlossen mündlichen Verhandlung zu beantragen.
  • VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6721/19
    vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 S 2589/00 - juris Rn. 5.
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