Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01   

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https://dejure.org/2002,1777
BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01 (https://dejure.org/2002,1777)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2002 - 5 C 59.01 (https://dejure.org/2002,1777)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 5 C 59.01 (https://dejure.org/2002,1777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BAföG § 5 Abs. 1 Satz 2
    Ausbildungsförderungsrecht, Wohnsitzbegriff im -; Wohnsitz, Begriff des - im Ausbildungsförderungsrecht; eheähnliche Partnerschaft, Aufrechterhaltung einer - als den Aufenthalt am Ausbildungsort förderungsrechtlich legitimie- render Aufenthaltszweck; Ausbildungsförderung ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Ausbildungsförderungsrecht - Wohnsitzbegriff - Eheähnliche Partnerschaft - Aufenthalt am Ausbildungsort - Förderungsrechtlich legitimierender Aufenthaltszweck - Ausbildung im Ausland - Inlandswohnsitz - Aufrechterhaltung einer eheähnlichen Partnerschaft

  • Judicialis

    BAföG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 5 Abs. 1 S. 2
    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderungsrecht, Wohnsitzbegriff im -; Wohnsitz, Begriff des - im Ausbildungsförderungsrecht; eheähnliche Partnerschaft, Aufrechterhaltung einer - als den Aufenthalt am Ausbildungsort förderungsrechtlich legitimierender ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 291
  • NJW 2003, 1066 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1379
  • FamRZ 2002, 1295
  • DVBl 2003, 150
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort nicht nur vorübergehend, sondern dauernd beizubehalten (vgl. BVerwGE 28, 193 ; 71, 309 ).

    Der Begriff des "Dauernden" bedeutet - positiv - Aufenthalt auf lange Sicht und - negativ - Aufenthalt nicht bloß auf eine von vornherein begrenzte, wenn auch möglicherweise länger bemessene Zeitspanne (BVerwGE 28, 193 ).

    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).

    Ausgeschlossen ist dies jedoch nicht, so dass der Ausbildungs- oder Universitätsort zum Ort des Wohnsitzes wird, wenn der junge Mensch sich dort unter weitgehender Lösung oder gar Abbruch der räumlichen und persönlichen Beziehungen zum bisherigen Ort des ständigen Aufenthalts auf Dauer niederlässt (BVerwGE 28, 193 ).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    In subjektiver Hinsicht ist der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse dort nicht nur vorübergehend, sondern dauernd beizubehalten (vgl. BVerwGE 28, 193 ; 71, 309 ).
  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).
  • BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 59.01
    Nach herrschender Meinung begründet deshalb zwar ein junger Mensch am Ausbildungs- oder Universitätsort außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig keinen Wohnsitz i.S. des § 7 BGB, weil es in der Regel am Willen, sich ständig an diesem Ort niederzulassen, fehlen wird (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - unter Hinweis auf BVerwG, MDR 1959, 517 ; BVerwG, JR 1961, 113; BVerwGE 28, 193 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.05.2002 - 5 C 59/01 betreffend die Förderung eines Auslandsstudiums nach dem BAföG ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2013 - 4 LC 240/11

    Teilen des ständigen Wohnsitzes der sorgeberechtigten Eltern durch einen

    Diese Legaldefinition lehnt sich an den zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff der §§ 7 ff. BGB an (OVG Saarland, Beschl. v. 29.10.2012 - 3 A 238/12 - Rothe/Blanke, BAföG, Stand: März 2010, § 5 Rn. 6 und § 6 Rn. 6), der seinerseits an die ständige Niederlassung an einem Ort in dem Sinne, dass dort der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen begründet wird, anknüpft (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2002 - 5 C 59/01 -, BVerwGE 116, 291).

    Denn der weitere Aufenthalt der Klägerin in Spanien hat sowohl objektiv, als auch nach dem Willen ihrer Mutter allein oder jedenfalls in erster Linie der Ausbildung der Klägerin gedient, was nach § 5 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG zu keiner Begründung eines ständigen Wohnsitzes am Aufenthaltsort führt, da ein Auszubildender sich nur dann nicht lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort i.S.d. § 5 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG aufhält, wenn der Aufenthalt dort nicht durch den Ausbildungszweck geprägt ist, sondern - in objektiven Indizien nachweisbar - ein anderer Aufenthaltszweck von vergleichbarem Gewicht hinzutritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2002 - 5 C 59/01 -, BVerwGE 116, 291).

  • VG Aachen, 22.11.2005 - 5 K 4336/04

    Vorlage an den EuGH: Ist Einschränkung der Auslandsausbildungsförderung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 59/01 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, 1379.
  • VG Aachen, 22.11.2005 - 5 K 395/05

    Vorlage an den EuGH: Ist Einschränkung der Auslandsausbildungsförderung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 59/01 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, 1379.
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 BV 10.781

    Ausbildungsförderung

    Dass sie ihren Wohnsitz in der Schweiz habe, sei durch die in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Aufenthaltsbewilligung vom 1. August 2009 nachgewiesen (vgl. BVerwGE 116, 291).
  • VG Augsburg, 23.02.2010 - Au 3 K 09.1515

    Auslandsstudium; ständiger Wohnsitz; besondere Umstände des Einzelfalls

    Die Aufrechterhaltung einer eheähnlichen Partnerschaft war ein derartiges Motiv (vgl. BVerwG vom 30.5.2002 BVerwGE 116, 291/295).
  • VG Aachen, 19.05.2011 - 5 K 1390/09

    Es besteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung im Ausland bei Wohnsitz des

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Mai 2002 - 5 C 59/01 -, BVerwGE 116, 291 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 2001 - 7 S 2595/99 -, juris.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3590
VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02 (https://dejure.org/2002,3590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 (https://dejure.org/2002,3590)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. August 2002 - 8 S 455/02 (https://dejure.org/2002,3590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus Benutzungsverhältnis gegenüber Nutzer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Ausschluss eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung des öffentlich-rechtlichen Trägers gegen den Benutzer; Schadensersatzanspruch wegen einer schuldhaften Verletzung der sich aus dem ...

  • Judicialis

    BGB § 282; ; PolG § 1; ; PolG § 3; ; LVwG § 31

  • rechtsportal.de

    BGB § 282; PolG § 1; PolG § 3; LVwG § 31
    Wasserrecht, Wasserverbandsrecht - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, positive Vertragsverletzung, Schadensersatz, Pflichtverletzung, Subsidiarität

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 62 (Ls.)
  • NJW 2003, 1066
  • NVwZ 2003, 1140 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 231
  • VBlBW 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201; Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Es bestand daher die Möglichkeit, die Beklagte zu den von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Untersuchungen heranzuziehen, da die §§ 1, 3 PolG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch dazu berechtigen, dem potentiellen Störer Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen, d. h. Maßnahmen, die dazu dienen, das Vorliegen einer Gefahr, ihr Ausmaß oder ihre Ursache festzustellen, und sich daher im Vorfeld der eigentlichen Gefahrbekämpfung bewegen (z. B. Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Beschl. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991, 491; Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Es bestand daher die Möglichkeit, die Beklagte zu den von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Untersuchungen heranzuziehen, da die §§ 1, 3 PolG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch dazu berechtigen, dem potentiellen Störer Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen, d. h. Maßnahmen, die dazu dienen, das Vorliegen einer Gefahr, ihr Ausmaß oder ihre Ursache festzustellen, und sich daher im Vorfeld der eigentlichen Gefahrbekämpfung bewegen (z. B. Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Beschl. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991, 491; Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201; Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201; Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1997 - 22 A 1438/96

    Gemeinde; Erhebung von Kostenersatz für Abwasseruntersuchungen; Satzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Eine solche kann weder in § 4 Abs. 1 noch in § 11 GemO gesehen werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 14.3.1997 - 22 A 1438/96 - NVwZ-RR 1998, 198 zu den entsprechenden Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesrechts).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Es bestand daher die Möglichkeit, die Beklagte zu den von der Klägerin für erforderlich gehaltenen Untersuchungen heranzuziehen, da die §§ 1, 3 PolG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch dazu berechtigen, dem potentiellen Störer Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen, d. h. Maßnahmen, die dazu dienen, das Vorliegen einer Gefahr, ihr Ausmaß oder ihre Ursache festzustellen, und sich daher im Vorfeld der eigentlichen Gefahrbekämpfung bewegen (z. B. Urt. v. 8.2.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; Beschl. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 - NVwZ 1991, 491; Urt. v. 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist § 291 BGB auf öffentlich-rechtliche Klagen entsprechend anwendbar, sofern diese unmittelbar auf Leistung einer fälligen Geldforderung gerichtet sind, es sei denn, dass wesensmäßige Unterschiede der geregelten Materie oder gegenteilige Bestimmungen des Fachrechts dem entgegenstehen (vgl. Urteile vom 9.11.1976 - III C 56.75 - BVerwGE 51, 287, 288 und vom 28.6.1995 - 11 C 22.94 - NJW 1995, 3135).
  • OVG Thüringen, 22.08.2001 - 1 ZO 651/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verletzung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten sind daher vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl. § 40 Rn. 121; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.8.2001 - 1 ZO 651/99 - NJW 2002, 386 zu Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei der Anbahnung oder dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1981 - II 1716/79

    Schadenersatzanspruch der Gemeinde gegen den Wasserabnehmer aus positiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02
    Etwas anderes kann auch dem vom Verwaltungsgericht für seine Ansicht in Anspruch genommenen Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.12.1981 - II 1716/79 - (VBlBW 1982, 369) nicht entnommen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Geltendmachung eines verfolgsbedingten Vertreibungsschadens am Hausrat bei den

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    38 Als Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs der Klägerin kommt allein der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht, da anderweitige speziellere Vorschriften, die den Ausgleich von Vermögensverschiebungen oder den Ersatz von Aufwendungen regeln und deshalb den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - VBlBW 2003, 231), nicht gegeben sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Denn im vorliegenden Fall ist es aufgrund des von den Klägern vorgetragenen Lebenssachverhalts nicht von vornherein offensichtlich ausgeschlossen, dass diese den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf § 280 Abs. 1 BGB analog stützen können wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten, die sich aus dem zwischen ihnen und dem Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1995 - 8 C 36.92 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss vom 09.05.1994 - 8 S 1101/93 - juris Rn. 19; Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 2728/91 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 O 1/19 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17 - juris Rn. 13).

    Schadensersatzansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis sind denen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis gleichzustellen, für die die abdrängende Sonderzuweisung des § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO nach dem dort geregelten Vorbehalt nicht zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002, aaO, Rn. 17; Rennert, aaO, § 40 Rn. 121).

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074

    Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer;

    Darunter fällt auch die Überbürdung finanzieller Lasten (vgl. VGH BW, U.v. 16.8.2002 -8 S 455/02 - juris Rn. 19), die als wirtschaftliche Belastung in das Vermögen des Anschlussnehmers eingreift und damit zumindest dessen allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 101 BV).
  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

    Als Rechtsgrundlage kommt der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch vorliegend in Betracht, da anderweitige speziellere Vorschriften, die den Ausgleich von Vermögensverschiebungen oder den Ersatz von Aufwendungen regeln und deshalb den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausschließen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - VBlBW 2003, 231), nicht gegeben sind.
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 1 A 699/13

    Bauaufsicht; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschung; konkrete

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 21; Urt. v. 25. Juli 2013 - 1 S 733/13 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 10.11.2021 - 4 B 20.1961

    Zur Frage der Entreicherung bei Ersetzung eines vorläufigen Bescheids durch einen

    Der richterrechtlich begründete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist anderen Rechtsquellen gegenüber subsidiär; er findet nur Anwendung, wenn im geschriebenen Recht eine für die konkrete Fallkonstellation in Betracht kommende Regelung fehlt (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.1992 - 23 B 91.2407 - juris Rn. 37; VGH BW, U.v. 16.8.2002 - 8 S 455/02 - NJW 2003, 1066 f.; OVG MV, U.v. 10.12.2019 - 1 LB 610/17 - juris Rn. 15).
  • VG Minden, 05.08.2015 - 11 K 2256/14

    Schadenersatzbegehren einer Gemeinde gegenüber einem Grundstückseigentümer wegen

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 14.01.2003 und 28.06.2005 - 15 A 4115/01 -, juris Rn. 27, vom 23.05.1997 - 22 A 302/96 -, juris Rn. 6 und vom 17.01.1996 - 22 A 3091/193 -, juris Rn. 4 und vom 24.03.1987 - 22 A 893/85 -, OVGE 39, 93; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.01.2010 - 7 A 10941/09 -, juris Rn. 22.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 -, juris Rn. 41 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 9.11.1976 - III C 56.75 - BVerwGE 51, 287, 288 und vom 28.06.1995 - 11 C 22.94 - NJW 1995, 3135.

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 204/18

    Entstehung des öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnisses

    Entsprechend den Regelungen des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis haftet der Beklagte als Schuldner nur für eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1995, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2002 - 8 S 455/02 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. März 2009, a. a. O.; OVG Schleswig, Urteil vom 10. Dezember 2008, a. a. O.), wobei er grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 4 K 354/11

    Kommunalrecht: Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen;

    Dabei kann unterstellt werden, dass auf das Kanalbenutzungsverhältnis, welches zwischen dem Kläger als Betreiber der öffentlichen zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage und der Beklagten als Anschließer besteht, grundsätzlich die zivilrechtlichen Vertragshaftungsnormen als Ausdruck allgemein gültiger Rechtsprinzipien anzuwenden sind und dass namentlich die Grundsätze der Haftung wegen positiver Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) Grundlage eines Schadensersatzanspruches sein können (vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze einer positiven Vertragsverletzung im öffentlichen Recht: BVerwG, Urteil vom 01. März 1995 -8 C 36/92-, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. August 2002 -8 S 455/02-, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Januar 2010 -7 A 10941/09-, juris).
  • VGH Bayern, 27.04.2006 - 12 BV 04.3020

    stationäre Heilbehandlung eines Asylbewerbers, Erstattungsanspruch des

    Das gilt auch dann, wenn - wie vorliegend - die Voraussetzungen der fachgesetzlich normierten Anspruchsgrundlage nicht vorliegen (vgl. VGH BW vom 16.8.2002 NJW 2003, 1066).
  • OVG Bremen, 30.11.2004 - 1 A 333/03

    Kosten einer Ersatzvornahme

  • VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02

    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG

  • VG München, 15.12.2016 - M 22 K 14.5771

    Vorrangigkeit spezialgesetzlicher Kostenregelungen bei Ersatzanspruch für

  • VG Magdeburg, 23.07.2003 - 8 A 236/03
  • VG Würzburg, 20.07.2022 - W 2 K 21.508

    Kanalbenutzungsverhältnis, Schadensersatz, Beschädigung der öffentlichen

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