Rechtsprechung
   OLG München, 05.11.2002 - 2 Ws 672/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9116
OLG München, 05.11.2002 - 2 Ws 672/02 (https://dejure.org/2002,9116)
OLG München, Entscheidung vom 05.11.2002 - 2 Ws 672/02 (https://dejure.org/2002,9116)
OLG München, Entscheidung vom 05. November 2002 - 2 Ws 672/02 (https://dejure.org/2002,9116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer isolierten sofortigen Beschwerde bei einem Einstellungsbeschluss wegen eines dauernden Prozesshindernisses; Enden einer Prozessvollmacht mit dem Tod eines Angeklagten; Zeitlicher Umfang einer Verteidigervollmacht; Höchstpersönlicher Charakter eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 137 § 464 Abs. 3 § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Beendigung der Verteidigervollmacht mit Tod des Angeklagten; Erstattung von Auslagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1133
  • NStZ 2003, 501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des

    Der Gegenmeinung, die ein vollständiges Erlöschen der Verteidigervollmacht annimmt (vgl. OLG München NJW 2003, 1133; OLG Hamburg NStZ 2004, 280) sei nicht zu folgen.

    Das OLG München (NJW 2003, 1133) hat dagegen die fortbestehende Vollmacht des Wahlverteidigers des verstorbenen Beschuldigten zur Anfechtung der Kostenentscheidung verneint.

  • KG, 18.01.2012 - 1 Ws 2/12

    Fortgeltende Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei Tod des Angeklagten

    Denn die ihm von dem Betreuer des Beschuldigten zu dessen Lebzeiten am 9. November 2010 ausdrücklich auch für das Kostenfestsetzungsverfahren erteilte Vollmacht wirkt gemäß den §§ 168, 672, 675 BGB über den Tod des Beschuldigten hinaus (vgl. OLG Rostock, Beschluß vom 9. Oktober 2002 - 1 Ws 441/02 mwN - bei juris; Palandt/Ellenberger, BGB 71. Aufl., Rdn. 4 zu § 168) und ermächtigt den Verteidiger in rechtsgeschäftlicher Vertretung der Erben (vgl. OLG Hamburg NJW 1971, 2183; Palandt/Weidlich, BGB 71. Aufl., Rdn. 33 zu § 1922) jedenfalls noch zur Anbringung von Kostenanträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsmitteln (vgl. Senat, Beschluß vom 11. Januar 2008 - 1 Ws 286/07; aA OLG München NJW 2003, 1133).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2019 - 1 Ws 174/19

    1. Die Vollmacht des Wahlverteidigers endet mit dem Tod des Angeklagten.2. Der

    Dessen prozessrechtliche Stellung als Angeklagter ist mit seinem Tod entfallen (OLG München, Beschluss vom 05.11.2002 - 2 Ws 672/02 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2004, 280 f).
  • OLG Hamburg, 08.09.2003 - 2 Ws 217/03

    Verteidigervollmacht und Tod des Angeklagten vor rechtskräftigem

    Mit dem Versterben des Angeklagten hat mithin auch die von ihm zu Lebzeiten erteilte Prozessvollmacht geendet und damit der für ihn bis dahin als Verteidiger handelnde Rechtsanwalt die Befugnis verloren, für seinen früheren Mandanten Prozesshandlungen vorzunehmen (OLG München, NJW 2003, 1133; ähnlich BayObLG, JR 1962, 226; KG, JR 1968, 432 f; OLG Celle, NJW 1971, 2182; OLG München, NJW 1973, 1515 f; OLG München, NJW 1976, 1548; OLG Schleswig, NJW 1978, 1016; OLG Koblenz, GA 1979, 192 f; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 546; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 138 Rdn. 18; Hiebl in KMR-StPO, Stand August 2000, Vor § 137 Rdn. 102: "Da es in dieser Situation nichts mehr zu verteidigen gibt, endet automatisch auch das Verteidigerverhältnis").
  • OLG Hamburg, 02.11.2007 - 2 Ws 133/07

    Rechtsstellung des Pflichtverteidigers nach dem Tod des Angeschuldigten;

    Mit dem Versterben des Angeschuldigten hat mithin auch die Rechtsstellung des bestellten Pflichtverteidigers geendet und damit der für den Angeschuldigten bis dahin als Verteidiger handelnde Rechtsanwalt die Befugnis verloren, für den früheren Angeschuldigten Prozesshandlungen vorzunehmen (vgl. - für den Wahlverteidiger - Senat, NStZ 2004, 280 f; OLG München, NJW 2003, 1133; ähnlich BayObLG, JR 1962, 226; KG, JR 1968, 432 f; OLG Celle, NJW 1971, 2182; OLG München, NJW 1973, 1515 f; OLG München, NJW 1976, 1548; OLG Schleswig, NJW 1978, 1016; OLG Koblenz, GA 1979, 192 f; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 546; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 138 Rdn. 18; Hiebl in KMR- StPO, Stand August 2000, Vor § 137 Rdn. 102: "Da es in dieser Situation nichts mehr zu verteidigen gibt, endet automatisch auch das Verteidigerverhältnis").
  • OLG Stuttgart, 19.11.2014 - 2 Ws 142/14

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Beschwerdebefugnis des Verteidigers nach

    Bejaht wurde dies vom Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 30. März 2010 - 1 Ws 113/10, bei juris), verneint wurde es früher von den Oberlandesgerichten München (NStZ 2003, 501) und Hamburg (NStZ 2004, 280 f.).
  • KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07

    Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die

    Die Frage, ob der Verteidiger in derartigen Fällen weiterhin die Befugnis zur Einlegung von Rechtsmitteln hat, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher fast ausschließlich für den Wahlverteidiger entschieden worden (vgl. zum Meinungsstand OLG München NJW 2003, 1133 und KG, Beschluß vom 4. März 2002 - 4 Ws 24/02 -, jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 1 Ws 113/10

    Auslagenentscheidung nach Tod des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des ehemaligen

    Der Gegenmeinung, die beim Tod des Angeklagten ein vollständiges Erlöschen der Verteidigervollmacht annimmt (vgl. OLG München NJW 2003, 1133; OLG Hamburg NStZ 2004, 280) und dies im Wesentlichen mit den prozessrechtlichen Besonderheiten des Strafverfahrens begründet, insbesondere dem höchstpersönlichen Charakter des Prozessrechtsverhältnisses in das der Angeklagte gezwungen werde (vgl. OLG München a. a. O.), folgt der Senat nicht.
  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

    Die Pflichtverteidigerbestellung endet - erst - mit rechtskräftigem Verfahrensabschluss, im Falle des Todes des Angeklagten mit der Rechtskraft der das Verfahren förmlich abschließenden Einstellungsentscheidung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2003 - 3 Ws 248/02, LS 1 und Rn. 5 ff., zitiert nach juris; für den Fall der Wahlverteidigung eine Fortwirkung der Verteidigervollmacht über den Tod hinaus bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2002 - 1 Ws 132/02, Rn. 9, zitiert nach juris; verneinend: OLG Hamburg, Beschluss vom 08.09.2003 - 2 Ws 217/03, Rn. 5 ff., zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 05.11.2002 - 2 Ws 672/02, Rn. 5 ff., zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht