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   BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01   

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BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 (https://dejure.org/2002,3878)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 (https://dejure.org/2002,3878)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 2099/01 (https://dejure.org/2002,3878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Auslagenerstattung für Pflichtverteidiger - Grundsätze zur Auslagenerstattung bei Pflichtverteidigung - Auslagenerstattung für übermäßige Mandantenbesuche - Erstattung von verauslagten Gutachterkosten - Erhöhung der Hauptverhandlungsgebühr - Sachgemäße ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; BRAGO § 97 Abs. 2 § 126 Abs. 1
    Ablehnung der Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagen des Verteidigers im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1443
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.1985 - 1 Ws 384/85

    Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit; Sonderbotschafter; Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).

    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97
    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).

    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).

  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Diese gesetzliche Begrenzung des Auslagenerstattungsanspruchs ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, solange die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1986 - 2 BvR 1169/86 -, JurBüro 1987, Sp. 1029; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, StV 2001, S. 241 f.).

    Die Gerichte haben auch nicht den Bedeutungsgehalt des Berufsgrundrechts, insbesondere nicht die vom Bundesverfassungsgericht in der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung (der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, StV 2001, S. 241 f.) hieraus für das anwaltliche Gebührenrecht abgeleiteten Maßstäbe verkannt.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Zwar berührt die Abweisung des vom Beschwerdeführer geltend gemachten Anspruchs auf Erstattung der ihm bei seiner beruflichen Tätigkeit entstandenen Auslagen seine Berufsausübung und ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 47, 285 [321]; 83, 1 [13]; 101, 331 [346]).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Diese Auslegung des § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 561/81 -, NStZ 1982, S. 42; Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 -, StV 1987, S. 374; Beschluss vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96 -, NStZ-RR 1997, S. 106; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 244, Rn. 74; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 25. Aufl., § 244, Rn. 300 ff., 305 mit Rn. 82; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 244, Rn. 27 ff., 31, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89
    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Soweit der Beschwerdeführer die Erforderlichkeit des Sachverständigengutachtens damit begründet, dass in dem vor dem Frankfurter Landgericht durchzuführenden dritten Strafverfahren gegen Frau B. der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. Juli 1999 (BGHSt 45, 164 ff. = NStZ 2000, S. 100 ff.) "anhand forensisch-psychologischen Wissensstandes entwickelte Maßstab" zu beachten gewesen sei, verkennt er, dass dieser Maßstab die an ein aussagepsychologisches Gutachten zu stellenden inhaltlichen und methodischen Anforderungen betrifft, nicht aber die Frage, ob die Einholung eines solchen Gutachtens gemäß §§ 244 ff. StPO geboten ist.
  • OLG Koblenz, 18.11.1999 - 1 Ws 717/99
    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    5-129/97 -, Rpfl 1998, S. 38 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. November 1999 - 1 Ws 717/99 -, NStZ-RR 2000, S. 128; Fraunholz, in: Riedel/Sußbauer, Kommentar zur BRAGO, 8. Aufl., § 99, Rn. 15 sub.
  • OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99
    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01
    Zwar berührt die Abweisung des vom Beschwerdeführer geltend gemachten Anspruchs auf Erstattung der ihm bei seiner beruflichen Tätigkeit entstandenen Auslagen seine Berufsausübung und ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 47, 285 [321]; 83, 1 [13]; 101, 331 [346]).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89
  • OLG Celle, 20.12.1993 - 5 Ws 259/93
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

  • BVerfG, 11.11.1986 - 2 BvR 1169/86

    Pflichtverteidiger - Verfassungsrecht - Gebührenregelung - Verfassungsmäßigkeit -

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Eine solche Beurteilung zählt an sich zu den ureigenen Aufgaben eines Tatrichters; sie gehört seit jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - Juris RdNr 13) .
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 16.12.2002 (Az.: 2 BvR 2099/01) festgestellt hat, stellen die bei der Beweiswürdigung als einem Teil der Rechtsanwendung sich ergebenden aussagepsychologischen Fragen keine abgelegene, sondern eine für Richter ebenso wie für Anwälte zentrale, in der juristischen Fachliteratur ausführlich abgehandelte Materie dar, so dass die Auffassung nachvollziehbar ist, zur Würdigung der Zeugenaussagen sei, mangels besonderer zusätzliche psychologische Kenntnisse erfordernder Umstände, eine Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe nicht erforderlich.
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    12 GG verlangt deshalb auch, dass bei der im Interesse des Gemeinwohls an einer Einschränkung des Kostenrisikos vorgenommenen Begrenzung des Auslagenerstattungsanspruchs eines Pflichtverteidigers die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt wird; daher darf die Nichtgewährung von Reisekosten nicht dazu führen, dass seine Gebühren aus der Verteidigertätigkeit vollständig aufgezehrt werden (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 2099/01 -, veröffentlicht in NJW 2003, S. 1443 und vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, veröffentlicht in NJW 2001, S. 1269 sowie in NStZ 2001, S. 211).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Diese Regelung entspricht der Vorgängervorschrift des § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, durch deren negativen Wortlaut die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Erforderlichkeit dem Staat auferlegt wurde (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2002, 2 BvR 2099/01, Rn. 9).

    Daher kann es unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, die Erstattung der Auslagen von der Darlegung konkreter Umstände abhängig zu machen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2002, 2 BvR 2099/01, Rn. 9).

  • KG, 27.05.2008 - 5 Ws 131/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Kosten für eine nicht vorab "genehmigte"

    Ein Anscheinsbeweis gegen die Erforderlichkeit kann die Beweislast dafür von der Landeskasse auf den Verteidiger verlagern (vgl. BVerfG NJW 2003, 1443 ; OLG Brandenburg RVGreport 2007, 182; Hartmann, § 46 RVG Rdnrn. 13 - 14 mit weit. Nachw.).

    Dementsprechend spricht das Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 1443, 1444) auch nur davon, die Darlegungslast sei grundsätzlich dem Staat auferlegt.

    In einem weiteren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 1443 ) eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, mit deren Verteidiger die Ablehnung der Erstattung der Auslagen für zwei (von vier) Haftbesuchen vor der Hauptverhandlung, die Fertigung von Wortlautprotokollen und ein aussagepsychologisches Gutachten gerügt hatte.

  • LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09

    Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG

    Eine solche Begutachtung kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 05.02.2013, a.a.O., sowie vom 21.04.2015, a.a.O.) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 16.12.2002, Az.: 2 BvR 2099/01) nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, wenn nämlich dem Gericht die Sachkunde für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit fehlt.
  • OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 2 Ws 270/06

    Pflichtverteidigergebühr: Beweislast der Staatskasse hinsichtlich der

    Eine besondere Situation kann es daher mit Rücksicht auf das Kostenrisiko rechtfertigen, die Erstattung von Auslagen von der Darlegung konkreter Umstände abhängig zu machen (BVerfG NJW 2003, S. 1443).

    Die Erstattung von Auslagen ist dann von der Darlegung konkreter Umstände abhängig zu machen (BVerfG NJW 2003, S. 1443).

  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 16.12.2002 (Az.: 2 BvR 2099/01) festgestellt hat, stellen die bei der Beweiswürdigung als einem Teil der Rechtsanwendung sich ergebenden aussagepsychologischen Fragen keine abgelegene, sondern eine für Richter ebenso wie für Anwälte zentrale, in der juristischen Fachliteratur ausführlich abgehandelte Materie dar, so dass die Auffassung nachvollziehbar ist, zur Würdigung der Zeugenaussagen sei, mangels besonderer zusätzliche psychologische Kenntnisse erfordernder Umstände, eine Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe nicht erforderlich.
  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

    Eine solche Beurteilung zählt an sich zu den ureigenen Aufgaben eines Tatrichters; sie gehört seit jeher zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443 = juris Rn. 13).
  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage benötigt der Richter deshalb grundsätzlich nicht die Hilfe eines Sachverständigen (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2003, 1443).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Darlegungslast hinsichtlich der

  • LSG Bayern, 30.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Beweiserleichterung, Glaubhaftigkeitsgutachten

  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Opferentschädigung und Beweiserleichterung - Begriffsauslegung des tätlichen

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 2 E 917/19

    Anforderungen an die Kostenfestsetzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

  • VGH Bayern, 03.03.2020 - 8 C 19.1826

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens

  • VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067

    Privatgutachten als notwendige Aufwendungen

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1729

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

  • VG Ansbach, 13.02.2023 - AN 3 M 22.1540

    Erfolgreiche Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Kosten für ein

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

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