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   BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00   

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BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00 (https://dejure.org/2002,1536)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2002 - XI R 67/00 (https://dejure.org/2002,1536)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2002 - XI R 67/00 (https://dejure.org/2002,1536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO a.F. § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 120 Abs. 1; FGO § 56, § 90, § 119 Nr. 4, § 155; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionseinlegungsfrist nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) - Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist - Ausschlussfrist nach § 56 Abs. 3 FGO

  • Judicialis

    FGO a.F. § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO a.F. § 120 Abs. 1; ; FGO § 56; ; FGO § 90; ; FGO § 119 Nr. 4; ; FGO § 155; ; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 1
  • NJW 2003, 1550
  • NVwZ 2003, 1288 (Ls.)
  • BB 2003, 298
  • BStBl II 2003, 142
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    bb) Auch hinsichtlich der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist hätte er aber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich bereits in der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO --d.h. bis zum 11. September 2000-- stellen und gemäß § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO die versäumte Revisionsbegründung nachholen müssen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, und BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1994 I R 111/93, BFHE 175, 388, BStBl II 1995, 24, und vom 1. September 1998 V R 36/98, BFH/NV 1999, 482).

    Selbst die Anbringung eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist hätte nach der Rechtsprechung nicht genügt, weil für einen derartigen Antrag Wiedereinsetzung nicht erlangt werden kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264); im Streitfall stellte der Kläger den Verlängerungsantrag erst mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2000.

    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 246 nimmt es das Gesetz in Kauf, dass der Revisionsführer eine Rechtsmittelbegründung anfertigen muss, ohne Gewissheit über den Erfolg seines die Revisionseinlegung betreffenden Wiedereinsetzungsantrags zu haben.

  • BFH, 20.04.2000 - XI S 7/99

    Erfindertätigkeit und Totalgewinn; Auslegung einer Verzichtserklärung betr. die

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Der Senat bewilligte dem Kläger mit Beschluss vom 20. April 2000 XI S 7/99 Prozesskostenhilfe (PKH) für eine noch einzulegende Revision.

    Es ist aber in dem Urteil davon ausgegangen, dass der Kläger eine ernsthafte wissenschaftliche Arbeit leiste und hat damit die durch den Ortstermin zu beweisenden Tatsachenbehauptungen als wahr unterstellt (BFH-Beschluss vom 20. April 2000 XI S 7/99, BFH/NV 2001, 13).

  • BFH, 22.09.1999 - XI R 24/99

    Antrag auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Der Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises enthält in der Regel auch den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Senatsurteil vom 22. September 1999 XI R 24/99, BFHE 190, 17, BStBl II 2000, 32); Entsprechendes gilt für die beantragte Augenscheinnahme vor Ort.
  • BFH, 10.11.1993 - I R 68/93

    Verfahrensrecht; Beiladung einer GmbH (§ 60 FGO )

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO kann der BFH die Rechtssache an einen anderen Senat des FG zurückverweisen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1993 I R 68/93, BFH/NV 1994, 798, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Es hat es unterlassen, den wirklichen Willen zu erforschen und ggf. nachzufragen (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).
  • BFH, 24.09.1998 - V R 82/97

    Richterablehnung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückverweisung

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Soweit der Kläger die Notwendigkeit der Verweisung an einen anderen Senat damit begründet, die Entscheidung des FG sei unzutreffend, ist dem entgegen zu halten, dass sich die Frage einer Zurückverweisung stets nur dann stellt, wenn die Vorentscheidung als rechtsfehlerhaft aufzuheben ist; dies allein kann eine Verweisung an einen anderen Senat daher nicht rechtfertigen (BFH-Urteil vom 24. September 1998 V R 82/97, BFH/NV 1999, 487).
  • BFH, 26.08.1994 - X S 6/94

    Einfluss des Mangels an Vertretung bei der Einlegung eines Rechtsmittels auf die

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag auf PKH an den bisher nicht vertretenen Kläger war er ohne Verschulden gehindert, die Revision einzulegen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 V R 90/89, BFH/NV 1993, 631; BFH-Beschlüsse vom 20. April 1988 X S 13/87, BFH/NV 1988, 728, m.w.N.; vom 26. August 1994 X S 6/94, BFH/NV 1995, 540).
  • BFH, 20.06.1984 - I R 22/80

    Klage gegen Widerruf - Klage gegen die Steueranmeldung - Anfechtung der

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Der Verzicht auf die mündliche Verhandlung ist eine Prozesshandlung; bei ihrer Auslegung und Beurteilung ist der Senat nicht an die Feststellungen des FG gebunden (BFH-Urteil vom 20. Juni 1984 I R 22/80, BFHE 142, 32, BStBl II 1985, 5).
  • BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69

    Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Ein Irrtum des Prozessbevollmächtigten über die Rechtslage könnte eine Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 115/67

    Beteiligter - Mündliche Verhandlung - Verzicht - Erlaß eines Vorbescheids

    Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
    Wird in Verbindung mit einem Verzicht auf mündliche Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass ein Gerichtsbescheid erlassen werden soll, so liegt eine Verzichtserklärung in Wirklichkeit nicht vor (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113).
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

  • BFH, 25.08.1982 - I R 120/82

    Mündliche Verhandlung - Beteiligte

  • BFH, 20.04.1988 - X S 13/87

    Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

  • BFH, 01.09.1998 - V R 36/98

    Revisionsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BFH, 26.01.1996 - XI S 44/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der späteren Entscheidung über ein

  • BFH, 11.08.1987 - IX R 135/83

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

  • BFH, 11.02.1993 - V R 90/89

    Steuerfreiheit für Warenlieferungen nach Argentinien - Begriff des

  • BFH, 23.02.1983 - I R 128/82

    Verschulden bezüglich Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG ist im Streitfall nicht geboten, da ernstliche Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit (vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Urteil vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142) nicht zu erkennen sind und auch von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind.
  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

    Im Hinblick auf die Berührung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter setzt ein derartiger Ausspruch aber besondere sachliche Gründe voraus; hierzu gehören erkennbare Zweifel an der Unvoreingenommenheit des an sich für den zweiten Rechtszug beim Tatgericht zuständigen Senats (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3.).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Die von der Klägerin beantragte Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG ist im Streitfall nicht geboten, da ernstliche Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit (vgl. zu den Voraussetzungen: BFH-Urteil vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142) nicht zu erkennen sind und auch von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind.
  • BFH, 19.05.2020 - X R 27/19

    Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden

    Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    Da eine solche Maßnahme das Recht beider Beteiligter auf ihren gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 1 FGO) berührt, müssen hierfür besondere sachliche Gründe vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, Bergkemper in HHSp, § 126 FGO Rz 53, m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Trotz des teilweise identischen Wortlauts der jeweils einschlägigen prozessualen Vorschriften ist die Frage, wann die Rechtsmittelbegründungsfrist zu laufen beginnt, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beantragt wird, von den obersten Bundesgerichten unterschiedlich beantwortet worden (vgl. BFH BB 1995, 32, 33 m.N.; BFH NJW 2003, 1550, 1551).
  • BVerwG, 08.11.2005 - 10 B 45.05

    Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Auslegung und

    4 Allerdings hat der Kläger mit seinem Schreiben vom 3. Januar 2005, in dem er auf die entsprechende Anfrage des Gerichts antwortete, dass er "ebenfalls mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Rahmen eines Gerichtsbescheides einverstanden" sei, nicht wirksam sein Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung abgegeben (vgl. BFH, Urteil vom 4. September 2002 BFH XI R 67/00 BFHE 200, 1 m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2015 - I R 24/14

    Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG 2002 a. F. - Beweiserhebung

    Der Senat hält es für geboten, die Sache entsprechend dem Antrag der Klägerin an einen anderen Senat des FG zurückzuverweisen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung; s. dazu allgemein BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142).
  • BFH, 28.02.2020 - X B 100/19

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen

    Hinzukommen muss vielmehr im Regelfall, dass ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Vorinstanz bestehen (zum Ganzen vgl. BFH-Urteile vom 04.09.2002 - XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, unter II.3., und vom 09.01.2018 - IX R 34/16, BFHE 260, 440, BStBl II 2018, 582, Rz 38).
  • BFH, 09.01.2006 - XI B 176/04

    Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 4 FGO auch anzunehmen, wenn das FG irrtümlich von einem Verzicht auf mündliche Verhandlung ausgegangen ist und unter Verstoß gegen § 90 Abs. 1 und 2 FGO ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden hat (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 67/00, BFHE 200, 1, BStBl II 2003, 142, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 189/04

    Prozesserklärungen; rechtsschutzgewährende Auslegung

  • BFH, 06.04.2005 - IX B 154/04

    Besetzung des Gerichts; Verfahrensmangel; Einverständnis mit einer Entscheidung

  • BFH, 10.05.2022 - VIII B 35/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

  • FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 1462/07

    Kindergeld: Konkurrierender Kindergeldanspruch in Polen

  • FG Düsseldorf, 27.02.2009 - 3 K 2450/08

    Verfristung der Erhebung einer Anfechtungsklage; Voraussetzung der Gewährung

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