Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,737
BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02 (https://dejure.org/2003,737)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2003 - 2 StR 215/02 (https://dejure.org/2003,737)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02 (https://dejure.org/2003,737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 3 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 138 StGB; § 264 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
    Unterbrechung / Aussetzung der Hauptverhandlung (Ermessen; zwingende Anwendung; neu hervorgetretene Umstände; Vorbereitung; wirksame Verteidigung); Tat im prozessualen Sinne (Nichtanzeige einer Straftat; Mittäterschaft und Anstiftung); Kettenanstiftung

  • lexetius.com

    StPO § 265 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Vorbereitung des Angeklagten auf eine Strafverteidigung; Ermessensausübung bei richterlicher Aussetzung der Hauptverhandlung; Überprüfungspflicht der Behauptung ungenügender Verteidigungsvorbereitung; Aussetzung der Hauptverhandlung; Ermessensausübung

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 3
    Pflicht zur Aussetzung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den Mitangeklagten aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den Mitangeklagten aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bosenhof-Morde - Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den Mitangeklagten aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Urteil zu Mord von Bad Kreuznach teilweise bestätigt // Ehemann gab Ermordung von Frau und Angehörigen in Auftrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptverhandlung - Aussetzung der Hauptverhandlung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung; Identität der "Tat"

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 183
  • NJW 2003, 1748
  • NStZ 2003, 444
  • NStZ 2004, 395 (Ls.)
  • StV 2003, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Das erkennende Gericht hat die Entscheidung, ob die Hauptverhandlung auszusetzen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 12. Juni 1956 - 5 StR 126/56; BGH StV 1998, 252; Beschl. v. 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02).

    § 265 Abs. 4 StPO ist allenfalls dann verletzt, wenn das Gericht von der Aussetzungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, obwohl es "auf der Hand liegt" oder "unübersehbar ist", daß eine Aussetzung oder längere Unterbrechung zur genügenden Vorbereitung geboten ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 27. Januar 1971 - 3 StR 296/70; BGH NStZ 1983, 281).

    Eine Veränderung der Sachlage war zwar auf Seiten des Angeklagten S. eingetreten, wenn auch nicht in dem Umfang wie beim Angeklagten B. Daß die Schwurgerichtskammer das ihr bei der Frage einer Aussetzung der Hauptverhandlung eingeräumte Ermessen, das vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung angemessene 2 und 5; BGH StV 1998, 252), rechtsfehlerhaft ausgeübt hat, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 05.05.1959 - 5 StR 61/59
    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Ob die Behauptung ungenügender Vorbereitung der Verteidigung zutreffend war, hat das Gericht grundsätzlich nicht zu überprüfen; für § 265 Abs. 3 StPO genügt das entsprechende Vorbringen des Angeklagten (vgl. u.a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 25. Aufl. Rdn. 92; Engelhardt in KK 4. Aufl. Rdn. 27; Meyer-Goßner 46. Aufl. Rdn. 36 jeweils zu § 265 StPO; zu § 145 Abs. 3 StPO vgl. BGH MDR 1979, 108; NStZ 2000, 212; zu § 416 Abs. 2 Satz 2 StPO - früher § 429 d Abs. 2 Satz 2 StPO vgl. BGHSt 13, 121, 123).

    Zu der insoweit mit § 265 Abs. 3 StPO vollständig wortgleichen Vorschrift des § 416 Abs. 2 Satz 2 StPO, der die Überleitung vom Sicherungsverfahren in das Strafverfahren regelt, hat er nämlich entschieden (vgl. BGHSt 13, 121 zu dem damaligen § 429 d Abs. 2 Satz 2 StPO; anders bei § 145 Abs. 3 StPO BGHSt 13, 337, 342), daß das Gesetz dem Angeklagten einen Anspruch auf Aussetzung einräumt, dem das Gericht unter den genannten Voraussetzungen ohne weiteres nachkommen muß.

    Sofern der Verteidiger eine bloße Unterbrechung für ausreichend erachte, umfasse sein Recht auf Aussetzung als minderes Recht den Anspruch auf Unterbrechung der Hauptverhandlung; die Entscheidung, ob eine solche ausreiche, stehe aber allein der Verteidigung zu (vgl. BGHSt 13, 121, 122 f.; so auch Meyer-Goßner aaO Rdn. 7 zu § 416 StPO; anders aber zu § 265 Abs. 3 StPO vgl. dort Rdn. 37).

  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Der Aussetzungsantrag enthielt zumindest konkludent (vgl. für den Fall des § 145 Abs. 3 StPO: BGH NStZ 2000, 212) die Erklärung, daß die zur Vorbereitung der Verteidigung erforderliche Zeit nicht verbleibe.

    Ob die Behauptung ungenügender Vorbereitung der Verteidigung zutreffend war, hat das Gericht grundsätzlich nicht zu überprüfen; für § 265 Abs. 3 StPO genügt das entsprechende Vorbringen des Angeklagten (vgl. u.a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 25. Aufl. Rdn. 92; Engelhardt in KK 4. Aufl. Rdn. 27; Meyer-Goßner 46. Aufl. Rdn. 36 jeweils zu § 265 StPO; zu § 145 Abs. 3 StPO vgl. BGH MDR 1979, 108; NStZ 2000, 212; zu § 416 Abs. 2 Satz 2 StPO - früher § 429 d Abs. 2 Satz 2 StPO vgl. BGHSt 13, 121, 123).

    So ist etwa für § 145 Abs. 3 StPO anerkannt, daß das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden hat, ob die Verhandlung auszusetzen oder zu unterbrechen ist, wenn der neu bestellte Verteidiger erklärt, daß ihm die zur Vorbereitung der Verteidigung erforderliche Zeit nicht verbleibe (BGHSt 13, 337; BGH NStZ 2000, 212 ff.).

  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 348/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexueller

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Das erkennende Gericht hat die Entscheidung, ob die Hauptverhandlung auszusetzen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGH, Urt. v. 12. Juni 1956 - 5 StR 126/56; BGH StV 1998, 252; Beschl. v. 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02).

    Eine Veränderung der Sachlage war zwar auf Seiten des Angeklagten S. eingetreten, wenn auch nicht in dem Umfang wie beim Angeklagten B. Daß die Schwurgerichtskammer das ihr bei der Frage einer Aussetzung der Hauptverhandlung eingeräumte Ermessen, das vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGHSt 8, 92, 96; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung angemessene 2 und 5; BGH StV 1998, 252), rechtsfehlerhaft ausgeübt hat, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    So ist etwa für § 145 Abs. 3 StPO anerkannt, daß das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden hat, ob die Verhandlung auszusetzen oder zu unterbrechen ist, wenn der neu bestellte Verteidiger erklärt, daß ihm die zur Vorbereitung der Verteidigung erforderliche Zeit nicht verbleibe (BGHSt 13, 337; BGH NStZ 2000, 212 ff.).

    Zu der insoweit mit § 265 Abs. 3 StPO vollständig wortgleichen Vorschrift des § 416 Abs. 2 Satz 2 StPO, der die Überleitung vom Sicherungsverfahren in das Strafverfahren regelt, hat er nämlich entschieden (vgl. BGHSt 13, 121 zu dem damaligen § 429 d Abs. 2 Satz 2 StPO; anders bei § 145 Abs. 3 StPO BGHSt 13, 337, 342), daß das Gesetz dem Angeklagten einen Anspruch auf Aussetzung einräumt, dem das Gericht unter den genannten Voraussetzungen ohne weiteres nachkommen muß.

  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Die Nichtanzeige eines Verbrechens nach § 138 StGB und das Verbrechen selbst betreffen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 215, 219; BGH NStZ 1993, 50 f.; NStZ-RR 1998, 204) grundsätzlich denselben geschichtlichen Vorgang und damit dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO.

    Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten nur den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise von dem Plan zur Begehung der Tat Kenntnis haben, diesen aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGH NStZ 1993, 50).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2001 - 4 StR 484/01

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Bedenken gegen die Richtigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Den gesetzlichen Anforderungen genügt auch der Hinweis auf eine geänderte Beurteilung der Mordmerkmale (vgl. BGH StV 1991, 501; 1998, 582 und 583; NStZ-RR 1999, 235, 236).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
  • BGH, 12.06.1956 - 5 StR 126/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 431/82

    Gemeinschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von

  • BGH, 24.07.1991 - 2 StR 271/91

    Nichtnennung der konkreten Begehungsform bei einem allgemeinen Hinweis des

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren

  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 771/84

    Ladung - Entbehrlichkeit der Ladung - Akteneinsicht - Terminkenntnis - Aussetzung

  • RG, 08.12.1880 - 3017/80

    1. Hat die urteilende Strafkammer, wenn sie findet, daß eine nicht angeklagte

  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    Dieser Vorwurf untersteht damit ebenfalls tatrichterlicher Kognition (vgl. BGHSt 32, 215, 219; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02 S. 9, insoweit in BGHSt 48, 183 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19

    Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung auch im Rahmen der sich sachlich an die Hinweispflicht des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO anschließenden Regelung des § 265 Abs. 3 StPO anerkannt, dass als neu hervorgetretene Umstände nur Tatsachen oder tatsächliche Verhältnisse in Betracht kommen, die erst in der Hauptverhandlung zum Vorschein kommen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02, BGHSt 48, 183, 184).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Zwar ist in der angeklagten Beteiligung an einer Katalogtat des § 138 StGB zugleich - im Sinne prozessualer Tatidentität (§§ 264, 155 StPO) - der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben; dies untersteht damit ebenfalls der tatrichterlichen Kognition (vgl. BGHSt 32, 215; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Frisiertes Kleinkraftrad

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Dies ist aber nicht etwa schon dann der Fall, wenn die Angaben des Beschwerdeführers Anhaltspunkte dafür ergäben, daß er Mitwisser der dem Angeklagten W. angelasteten Straftaten gewesen sein und sich daher nach § 138 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 StGB strafbar gemacht haben könnte; denn auch ein derartiger Tatvorwurf wäre von dem durch den rechtskräftigen Freispruch bewirkten Strafklageverbrauch erfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 204; BGHSt 48, 183 ff.), so daß entsprechende Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden dürften.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Ergibt sich in der Hauptverhandlung jedoch, dass ohne Kenntnis aller oder einzelner Akteninhalte dem Angeklagten eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich oder eine solche erschwert ist, ist die Hauptverhandlung, falls dem Informationsanspruch des Angeklagten nicht durch deren bloße Unterbrechung genügt werden kann, auf Antrag oder von Amts wegen nach § 265 Abs. 4 StPO auszusetzen (OLG Köln VRS 85, 443; Meyer-Goßner, a.a.O., § 265 Rn. 44 und 45; vgl. auch BGHSt 48, 183).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 27/18

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Behandlung neu

    Als neu hervorgetretene Umstände kommen dabei nur Tatsachen oder tatsächliche Verhältnisse in Betracht, die erst in der Hauptverhandlung zum Vorschein kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02, BGHSt 48, 183, 184; Urteil vom 7. Dezember 1960 - 2 StR 325/60, S. 3; RG, Urteil vom 22. Mai 1906 - V 142/06, RGSt 39, 17, 18).
  • BGH, 14.10.2010 - 5 StR 299/10

    Aussetzung der Hauptverhandlung (neu hervorgetretene Umstände); unzulässige

    Anders als in dem weitaus gewichtigeren Fall des 2. Strafsenats in BGHSt 48, 183 dürfte bei dem hier in Frage stehenden Übergang von § 29a BtMG auf die Qualifikation des § 30a BtMG in einem von mehr als zehn angeklagten Fällen eine angemessene Unterbrechung der Hauptverhandlung in sachgerechter erweiterter Auslegung der Verfahrensvorschrift als ausreichend anzusehen sein (vgl. Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl. § 265 Rdn. 37).
  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 2003, 1748; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senat VRS 82, 358; SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140).
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

    Dies ist aber nicht etwa schon dann der Fall, wenn die Angaben des Beschwerdeführers Anhaltspunkte dafür ergäben, daß er Mitwisser der dem Angeklagten W. angelasteten Straftaten gewesen sein und sich daher nach § 138 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 StGB strafbar gemacht haben könnte; denn auch ein derartiger Tatvorwurf wäre von dem durch den rechtskräftigen Freispruch bewirkten Strafklageverbrauch erfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 204; BGHSt 48, 183 ff.), so daß entsprechende Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden dürften.
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 183/15

    Voraussetzungen eines Aussetzungsanspruchs beim Bestreiten neuer Tatsachen

  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 35/06

    Anhörungsrüge

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18

    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 17.12.2004 - 2 StR 486/04

    Aussetzung der Hauptverhandlung (neue Umstände)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

  • BGH, 07.07.2005 - StB 8/05
  • OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04

    Tat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht