Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 24.01.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01   

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https://dejure.org/2002,2325
BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01 (https://dejure.org/2002,2325)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 5 C 15.01 (https://dejure.org/2002,2325)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 5 C 15.01 (https://dejure.org/2002,2325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BAföG (F. 1996) § 7 Abs. 3 Satz 1
    Anrechnung von Studienleistungen bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund; Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund unter Anrechnung von Studienleistungen; Semesteranrechnung bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund - Neigungswechsel als unabweisbarer Grund - Anrechnung von Studienleistungen und Studiensemestern - Sich über drei Semester hinziehendes Verweilen im Parkstudium

  • Judicialis

    BAföG (F. 1996) § 7 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG (F. 1996) § 7 Abs. 3 S. 1
    Ausbildungsförderungsrecht - Anrechnung von Studienleistungen bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund; Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund unter Anrechnung von Studienleistungen; Semesteranrechnung bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 86
  • NJW 2003, 1826 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 611
  • FamRZ 2003, 526
  • DVBl 2003, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01
    3 Abs. 1 GG ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfGE 70, 230, 239 f. m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 3. Juli 1985 - 1 BvR 1428/82 - (BVerfGE 70, 230) unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes mit zulassungsrechtlichen Hindernissen gegenüber einem sofortigen Wechsel in das Wunschstudium befasst und eine Auslegung des Begriffs des wichtigen Grundes in § 7 Abs. 3 BAföG in der vor dem 18. BAföG-Änderungsgesetz geltenden Fassung für geboten gehalten, welche jedenfalls bei Studenten, "die bei einem Neigungswandel ihr Studium nach dem ersten Semester nicht sofort abbrechen, sondern diesen Abbruch um einige Monate verzögern, um abzuwarten, ob sie eine Zulassung zu dem von ihnen gewünschten Studium erhalten", den Ausschluss von jeder weiteren Förderung vermeidet: "Angesichts dieses unverhältnismäßigen Ergebnisses, das auf dem Fehlen einer gesetzlichen Zwischenlösung beruht, ist der Richter gehalten, den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes durch eine weitergehende Differenzierung in der Auslegung des 'wichtigen Grundes' in § 7 Abs. 3 BAföG zu genügen" (a.a.O. S. 241).

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01
    Nach dieser Rechtsprechung war ein Förderungsanspruch nach einem Fachrichtungswechsel erst dann ausgeschlossen, wenn ein vorangegangenes (Park-)Studium länger als vier Semester gedauert hatte (vgl. Urteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - ); im Rahmen der Interessenabwägung bei der Prüfung der Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" war die Anrechenbarkeit von Studienleistungen aus einem Parkstudium auf das Wunschstudium zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Semesterzahl dieses Studiums verminderte (vgl. etwa Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - ; Urteil vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ).
  • BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01
    Nach dieser Rechtsprechung war ein Förderungsanspruch nach einem Fachrichtungswechsel erst dann ausgeschlossen, wenn ein vorangegangenes (Park-)Studium länger als vier Semester gedauert hatte (vgl. Urteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - ); im Rahmen der Interessenabwägung bei der Prüfung der Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" war die Anrechenbarkeit von Studienleistungen aus einem Parkstudium auf das Wunschstudium zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Semesterzahl dieses Studiums verminderte (vgl. etwa Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - ; Urteil vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01
    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht das Vorliegen eines "unabweisbaren Grundes" für den Fachrichtungswechsel des Klägers verneint, mit Blick auf den vom Kläger vorgetragenen "Neigungswandel" aber einen "wichtigen Grund" bejaht (vgl. dazu Urteile des Senats vom 12. Februar 1976 - BVerwG 5 C 86.74 - ; Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8.80 - ).
  • BVerwG, 16.05.1990 - 5 C 9.87

    Begriff des wichtigen Grundes in § 7 Abs. 3 BAföG - Parkstudium

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01
    Nach dieser Rechtsprechung war ein Förderungsanspruch nach einem Fachrichtungswechsel erst dann ausgeschlossen, wenn ein vorangegangenes (Park-)Studium länger als vier Semester gedauert hatte (vgl. Urteil vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - ); im Rahmen der Interessenabwägung bei der Prüfung der Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" war die Anrechenbarkeit von Studienleistungen aus einem Parkstudium auf das Wunschstudium zu berücksichtigen, wenn sich dadurch die Semesterzahl dieses Studiums verminderte (vgl. etwa Urteil vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - ; Urteil vom 16. Mai 1990 - BVerwG 5 C 9.87 - ).
  • BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn O ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Winfried Förster, Wörthstraße 58, 46045 Oberhausen - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 15.01 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a und § 93 c BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. August 2005 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 15.01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und wies die Berufung des Beschwerdeführers zurück (BVerwGE 117, 86).

  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 12 B 06.847

    Ausbildungsförderungsrecht; berufsqualifizierender Abschluss;

    Nach den aus dem Gleichheitssatz abgeleiteten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 24.8.2005 FamRZ 2005, 1895 zu BVerwG vom 26.9.2002 BVerwGE 117, 86) zur Berücksichtigung anzurechnender Semester aus der bisherigen Fachrichtung (ergangen zu § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der Fassung des Gesetzes vom 17.7.1996, BGBl I S. 1006) wechselt ein Student bei verfassungskonformer Auslegung auch dann noch die Fachrichtung "vor Beginn des dritten Semesters" im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG in der Fassung des Gesetzes vom 17.7.1996 (a.a.O.), wenn er zwar mehr als zwei Semester in der bisherigen Fachrichtung studiert hat, unter Berücksichtigung der Anrechnung dieser Fachsemester aber die maßgebliche Zeitschwelle nicht überschreitet.
  • VG Bremen, 14.09.2005 - 1 K 1766/03
    Dabei ist ihnen ggf. auch die Exmatrikulation aus dem Erststudium zuzumuten, um für das Wunschstudium die Förderungsfähigkeit zu erhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 15.01 -, BVerwGE 117, 86, 92).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10881
OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02 (https://dejure.org/2003,10881)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 (https://dejure.org/2003,10881)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 (https://dejure.org/2003,10881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 12 NdsKiTaG; § 7 NdsKiTaG; § 24 SGB VIII
    Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur vorübergehenden Vergrößerung der Kindergartengruppe bei Mangel an Plätzen; Anspruch des Kindes auf einen Kindergartenplatz bei Vollendung des dritten Lebensjahres nach Beginn des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur vorübergehenden Vergrößerung der Kindergartengruppe bei Mangel an Plätzen; Anspruch des Kindes auf einen Kindergartenplatz bei Vollendung des dritten Lebensjahres nach Beginn des ...

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haftung für fehlende Krippenplätze?!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1826
  • NVwZ 2003, 1284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass der Antragsteller mit Vollendung seines dritten Lebensjahres, also mit Ablauf des 15.10.2002, die persönlichen Voraussetzungen für diesen Anspruch erfüllt und ihm ein solcher gegen den Antragsgegner (Beschluss des Senats vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 - FEVS 47, 248) durchsetzbarer Anspruch dem Grunde nach zusteht.

    Dementsprechend gewährt § 12 Abs. 3 Satz 1 Nds.KiTaG einen Anspruch auf Prüfung und Berücksichtigung der besonderen sozialen Situation der Familie (Klüge/David, Gesetz über die Tageseinrichtungen in Niedersachsen, Kommentar, 3. Auflage, § 5 Nr. 9; ebenso Beschluss des Senats vom 27.11.1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
    Dies kann nur dann gelten, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind, das Kind in eine Vormittagsgruppe eines Kindergartens aufzunehmen (vgl. Rechtsprechung des BVerfG zur Zulassungsbeschränkung im Hochschulrecht: Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 -, BVerfGE 33, 303, Urt. v. 03.04.1978 - 2 BvR 1460/78 -, BVerfGE 51, 130).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02
    Dies kann nur dann gelten, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind, das Kind in eine Vormittagsgruppe eines Kindergartens aufzunehmen (vgl. Rechtsprechung des BVerfG zur Zulassungsbeschränkung im Hochschulrecht: Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 -, BVerfGE 33, 303, Urt. v. 03.04.1978 - 2 BvR 1460/78 -, BVerfGE 51, 130).
  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Daher kann auch dahinstehen, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - anders als Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO - einen Anspruch auf (zumindest vorübergehende) Erweiterung der Kapazität vorhandener (öffentlicher) Einrichtungen umfasst (dafür: VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.1.2013 - 4 ME 596/02 - juris Rn. 13 zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10 ff.; vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2003 - 7 CE 03.2722 - Rn 19 jeweils zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2021 - 12 S 3227/21

    Anspruch auf Zuweisung eines erreichbaren Betreuungsplatzes

    Auf die von der Beschwerdeerwiderung aufgeworfene Fragestellung, ob und inwieweit die Antragsgegnerin dabei auch den Nachweis eines sachgerecht ausgestalteten und durchgeführten Verfahrens zur Platzvergabe zu erbringen hat (vgl. hierzu etwa einerseits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - 6 S 30/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2016 - 12 A 1262/14 -, juris und andererseits Sächsisches OVG, Urteil vom 22.06.2018 - 4 A 1132/17 -, juris) und welche Anstrengungen von ihr zur Gewährleistung eines sachgerechten Vergabeverfahrens von Betreuungsplätzen, die - wie im Fall der von dem Antragsteller ausgewählten Einrichtungen - sämtlich von freien Trägern vergeben werden, zu erwarten sind (vgl. hierzu etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15), kommt es vor diesem Hintergrund nicht an.

    Denn bedient sich die Antragsgegnerin ihrerseits zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter, so kann dies auch im Rahmen der ihr obliegenden Nachweisobliegenheiten nicht zu Lasten des anspruchsberechtigten Antragstellers gehen (ähnlich etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15).

  • VG Hannover, 17.07.2013 - 3 B 4548/13

    Aufnahmealter; Gleichbehandlung; Kindergarten; Kindergartenplatz;

    So kommt im vorliegenden Fall mit Blick darauf, dass das jüngste Kind, für das die Beigeladene einen Betreuungsplatz in der Fischgruppe mit einer positiven Zuteilungsentscheidung "freigehalten" hat, erst im Laufe des April 2014 in diese Gruppe aufgenommen werden soll, insbesondere in Betracht, dass die Beigeladene eine befristete Überbelegung dieser Gruppe ab jenem Zeitpunkt hinnimmt und dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde einholt, um dem nachrückenden Kind gegenüber ihre rechtliche Verpflichtung aus der Zuteilungsentscheidung zu erfüllen und ihm damit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu bieten (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. vom 24.01.2003, 4 ME 596/02, juris).

    Unter Berücksichtigung der besonderen pädagogischen Ausrichtung einer solchen Gruppe, sind die Argumente, mit denen das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Blick auf "normale" Gruppen im Einzelfall sogar eine Überschreitung der rechtlich festgelegten Gruppengröße für geboten gehalten hat (Nds. OVG, Beschl. vom 24.01.2003, 4 ME 596/02, a.a.O.) auf diese Gruppe nicht übertragbar.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2007 - 7 B 10703/07

    Zur Beendigung einer rechtmäßigen Aufnahme in einen Kindergarten

    Der im Gesetz begründete Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Alter von drei Jahren beschränkt sich - was die freien Träger angeht - auf eine Gewährleistungsverantwortung des Trägers der Jugendhilfe, der aufgrund seiner Planungs- und Finanzierungsverantwortung Einwirkungsmöglichkeiten auf die Träger der Einrichtungen besitzt (vgl. zu diesem Gewährungsleistungs- und Verschaffungsanspruch Nds OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 4 ME 596/02 - juris - OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 1999, 16 B 1677/99 - juris -).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 24 K 11721/17
    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2023 - 12 B 458/23

    Zustehen eines Anspruchs eines Kindes auf Förderung in einer zumutbaren

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15.
  • VG Mainz, 23.11.2017 - 1 L 1234/17

    Vorläufige Zulassung zum Kindergarten

    Dazu gehört auch die Einholung der Zustimmung des zuständigen Landesamtes im Hinblick auf eine - zumindest vorübergehende - Kapazitätserweiterung (vgl. zu § 24 SGB VIII: NdsOVG, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 4 ME 596/02 -, NJW 2003, 1826 [1827]; Kaiser, in: Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 6. Auflage 2016, § 24, Rn. 21).
  • VG Hannover, 26.02.2003 - 7 D 554/03

    Fördermittel; Kindergarten; Kindergartenplatz; Vollstreckung

    Durch Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 - wurde der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet,.
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