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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,693
BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02 (https://dejure.org/2003,693)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 StR 423/02 (https://dejure.org/2003,693)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 (https://dejure.org/2003,693)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; § 129 StGB; § 373 AO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 100a StPO; § 261 StGB; § 100b Abs. 5 StPO
    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung der Ergebnisse der Telefonüberwachung; Darlegung der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse); Telefonüberwachungen (ausreichender Tatverdacht bezüglich der Tatbestandsmäßigkeit; ...

  • lexetius.com

    StPO § 100a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertung der Ergebnisse aus Telefonüberwachung; Mitteilung der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse in Revision; Untrennbarer Zusammenhang zwischen Telefonüberwachungsmaßnahmen; Mitteilung der staatsanwaltlichen Antragsschrift; Beurteilungsgrundlage für die Überprüfung ...

  • Judicialis

    StPO § 100a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100 a
    Telefonüberwachung bei Verdacht der Geldwäsche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ermittlungsverfahren - Geldwäsche und Telefonüberwachung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 261 Abs. 9 Satz 2; StPO § 100a
    Telefonüberwachung bei Geldwäscheverdacht - Vorrang einer Nicht-Katalogtat

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Heilung unzulässiger Telefonüberwachung durch Auswechselung der Anlasstat

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 240
  • NJW 2003, 1880
  • NStZ 2003, 444 (Ls.)
  • NStZ 2003, 499
  • NStZ 2003, 609 (Ls.)
  • StV 2003, 425
  • StV 2004, 113
  • JR 2003, 474
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Nach § 100b Abs. 5 StPO wäre ein solcher Zufallsfund zwar grundsätzlich verwertbar, weil sich die Erkenntnis auf eine Straftat bezog, die ihrerseits wiederum Katalogtat nach § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO in Verbindung mit §§ 249, 250 StGB war (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).

    Für die Verwertung solcher Zufallsfunde ist jedoch gleichfalls Voraussetzung, daß jedenfalls die ursprüngliche Telefonüberwachungsmaßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8, 10).

    Dabei ist auf der Grundlage der Verdachtssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnungen über die Telefonüberwachungsmaßnahmen zu entscheiden, weil spätere Erkenntnisse eine ursprünglich rechtswidrige Anordnung nicht mehr im Nachhinein zu legitimieren vermögen (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 370; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).

    Deshalb kommt eine entsprechende Auswechslung der rechtlichen Begründung für die Anordnung einer Telefonüberwachung nur in Betracht, soweit derselbe Lebenssachverhalt betroffen ist, auf den sich der Verdacht bezieht, und die Änderung der rechtlichen Grundlage für die Telefonüberwachung der damals bestehenden Ermittlungssituation nicht ein völlig anderes Gepräge geben würde (BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahinstehen lassen, ob der Auffassung des 3. Strafsenats zu folgen ist, wonach diejenigen Verfahrenstatsachen nicht mitgeteilt werden müssen, die für die Beurteilung der Verwertbarkeit der Überwachungsergebnisse maßgebend sind (BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 370).

    Dort waren jedenfalls in den Revisionsbegründungen die maßgebenden Beschlüsse vollständig mitgeteilt worden (BGH aaO, NJW 2003, 368, 369).

    Entscheidend ist deshalb, daß die Anordnung - rückbezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses - wenigstens noch als vertretbar erscheint (BGHSt 41, 30; BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 369).

    Dabei ist auf der Grundlage der Verdachtssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnungen über die Telefonüberwachungsmaßnahmen zu entscheiden, weil spätere Erkenntnisse eine ursprünglich rechtswidrige Anordnung nicht mehr im Nachhinein zu legitimieren vermögen (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 370; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).

  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00 - bereits ausgeführt hat, dient die Regelung des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB in ihrer Fassung durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I 845) der Schließung von Strafbarkeitslücken für die Fälle, in denen eine Ahndung wegen der Vortat aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen konnte.

    Durch die damalige Neufassung sollte sichergestellt werden, daß bei unklarer Täterschaft - im Wege der Postpendenzfeststellung - jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (BGH aaO, BGHR StGB § 261 Abs. 9 Satz 2 Vortat 1).

    Danach muß bei der Strafzumessung der Strafrahmen der zugrundeliegenden Katalogtat die Obergrenze bilden (BGH aaO, insoweit abgedruckt in BGHR StGB § 261 Strafzumessung 3).

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen der Verdacht einer Katalogtat von vornherein nicht bestanden hat (BGHSt 41, 30, 31).

    Entscheidend ist deshalb, daß die Anordnung - rückbezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses - wenigstens noch als vertretbar erscheint (BGHSt 41, 30; BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 369).

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Für die Verwertung solcher Zufallsfunde ist jedoch gleichfalls Voraussetzung, daß jedenfalls die ursprüngliche Telefonüberwachungsmaßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8, 10).
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Daß angesichts des in kurzen Intervallen jeweils bewirkten Steuerschadens auch eine erhebliche Gefahr von der polnischen Lieferantengruppe ausging (vgl. BGHSt 41, 47), war aufgrund der damals bekannten Telefonüberwachungsmaßnahmen gegen die vietnamesischen Abnehmer offensichtlich.
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Für den damals begründeten zureichenden Verdacht, daß eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB gehandelt hat, ist jedenfalls belegt, daß mindestens vier Personen in die Liefervorgänge eingebunden waren; auch der Verdacht auf einen von der Rechtsprechung geforderten auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß (vgl. BGHR StGB § 129 Gruppenwille 3) liegt jedenfalls bei der hier schon im Zeitpunkt der Anordnungen sich abzeichnenden Größe und Arbeitsteiligkeit der polnischen Lieferantengruppe vor.
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91

    Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel -

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Jedenfalls angesichts der Größenordnung der anders nicht zu bewerkstelligenden Schmuggeltätigkeit rechtfertigte sich hier der Verdacht, es habe ein in sich einheitlicher Verband gehandelt, dessen Gruppenwille (vgl. dazu BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1) darauf gerichtet war, Zigaretten in erheblichem Ausmaß nach Deutschland zu schmuggeln.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Dies schließt eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmung aus (BGHSt 26, 298, 303; 31, 296, 298).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
    Deshalb kann auch der Rechtsgedanke des § 257 Abs. 2 StGB herangezogen werden, wonach die Strafe für die Begünstigung nicht schwerer sein darf als die für die Vortat angedrohte Strafe (vgl. dazu BGHR StGB § 257 Abs. 2 Verjährung 1).
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02

    Geldwäsche - Telefonüberwachung trotz Zusammentreffens mit Steuerdelikt?

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Im Revisionsverfahren bedarf es zur Geltendmachung eines Verwertungsverbots der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 37, 245 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 52, 38 ; 52, 110 ).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO setzt grundsätzlich voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (Nack aaO § 100d Rdn. 19; Wolter aaO § 100c Rdn. 32; Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 358; s. auch Singelnstein aaO S. 887 f.; Griesbaum in KK § 161 Rdn. 40 - jeweils zur parallelen Problematik bei § 161 Abs. 2 StPO; BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 10; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 100 a Rdn. 87 - jeweils zur Verwendungsregelung des § 100b Abs. 5 StPO aF).

    Diese Grundsätze gelten auch für die in neuerer Zeit vermehrt in die Strafprozessordnung eingeführten Verwendungsregelungen (der Sache nach auch BGHSt 48, 240, 249 zu § 100b Abs. 5 StPO aF), zu denen auch § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO zählt.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Solches hätte die Erhebung einer Verfahrensrüge mit weitergehendem Sachvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) vorausgesetzt, die indes nicht vorliegt (vgl. BGHSt 19, 273, 275, 279; 48, 240, 250; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 30).

    So ist eine von dem Ermittlungsrichter oder dem Staatsanwalt angeordnete Telefonüberwachung rechtswidrig - mit der Folge eines Verwertungsverbots -, falls deren Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist (BGHSt 41, 30, 34; vgl. auch BGHSt 32, 68, 70; 47, 362, 366; 48, 240, 248; einschränkend BGHSt 51, 1).

  • BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17

    Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit;

    Um eine Doppelbestrafung zu vermeiden, wurde in § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB ein persönlicher Strafausschließungsgrund bzw. eine Konkurrenzregel (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00, NJW 2000, 3725; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 245) eingeführt, wonach bei einer Strafbarkeit wegen der Beteiligung an der Katalogvortat die zugleich verwirklichte Geldwäsche - vorbehaltlich des später eingefügten § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB - straflos gestellt wird.

    Nach diesem Regelungsgefüge bleibt im Blick auf die dann mögliche Postpendenzfeststellung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95, BGHR StGB § 1 Postpendenz 5; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, aaO; Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00, aaO) bei nicht nachweisbarer Vortatbeteiligung, aber sicherer Verwirklichung des Geldwäschetatbestandes kein Raum für eine ungleichartige Wahlfeststellung zwischen Vortat und Geldwäsche.

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    aa) Aus einer Telekommunikationsüberwachung gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 2; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248 mwN).

    Dem Gericht steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 33 f.; Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 357 mwN; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811; vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 Rn. 32, insoweit in BGHSt 62, 22 nicht abgedruckt; vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 f.).

  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Nach der Rechtsprechung ist ein Angeklagter aufgrund einer Postpendenzfeststellung wegen Geldwäsche (hier bei gewerbsmäßigem Handeln der Vortäter gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB) zu verurteilen, wenn ungewiss bleibt, ob er an einer Katalogtat des Geldwäschetatbestands beteiligt war, jedoch feststeht, dass er in Kenntnis der Vortat die Verfügungsgewalt über einen daraus herrührenden Gegenstand erlangt hat (BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95, NStZ 1995, 500; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 47, 240, 245; Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 52/00, NJW 2000, 3725).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens die aus einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlten (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31; 48, 240, 248).

    Dies gilt auch für die Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen i.S.v. § 100b Abs. 5 StGB (vgl. BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).

    Es hat den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung rekonstruiert und auf dieser Grundlage die Anordnungen nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 30, 33 f.; 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248) geprüft.

  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Einem möglicherweise entgegenstehenden Willen des Gesetzgebers könnte allerdings ohne durchgreifende Bedeutung nicht zukommen, da er im Wortlaut der Vorschrift keinen Ausdruck gefunden hat, diese die den Postunternehmen und Ermittlungsbehörden eingeräumten Eingriffsbefugnisse vielmehr anhand der bereits in der Vorgängervorschrift eingeführten Begriffe deutlich unterscheidet und angesichts der bewirkten Grundrechtseinschränkung ohnehin restriktiv auszulegen ist (vgl. BGHSt 48, 240, 247 für § 100a StPO; BGHSt 23, 329, 330 für § 6 Abs. 7 ZollG a.F.).

    Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist daher, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (BGHSt 48, 240, 249; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8 und 10 jeweils zu § 100a StPO; s. auch BVerfG NJW 2005, 2766); ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel, auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Insgesamt bestimmen sich die Rechtmäßigkeit der Erlangung des Zufallsfundes und seine Verwertbarkeit regelmäßig nach dem Gedanken des hypothetischen Ersatzeingriffes, mithin danach, ob die Maßnahme rechtmäßig auch zur Erlangung des Zufallsfundes hätte angeordnet werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 125, 130; 48, 240, 248; 58, 32; BGH NJW 2003, 2034; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 477 Rdn. 8; vgl. Greven, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., vor § 94 Rdn. 11, § 94 Rdn. 20 m.w.Nachw.; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., Einl. Rdn. 57c, § 477 Rdn. 5; Singelnstein ZStW 120 [2008], 880).

  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs 1111 Js 18753/21

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

    Bei § 100a StPO genügt es nicht, dass ein konkurrenzrechtlich verdrängter Tatbestand Katalogtat ist (BGH, Beschluss vom 26.02.2003, 5 StR 423/02).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof § 261 StGB auch als "Auffangtatbestand" bezeichnet (vgl. BGHSt 48, 240, 247; BGH NStZ-RR 1998, 25, 26).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf

  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07

    Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung

  • OLG Celle, 12.05.2009 - 2 Ws 103/09

    Unzulässige Telekommunikationsüberwachung zwecks Vollstreckung eines

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung

  • OLG München, 19.04.2005 - 5 St 1/05

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Nachreichung von Akten durch die

  • FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 1174/06

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen und

  • LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs

    Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3621
OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts nach der Prozessrechtsreform

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Rechtsmittel betr. Ablehnungsgesuch gegen Richter der Beschwerdekammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterablehnung; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines gegen die Richter der Beschwerdekammer gerichteten Ablehnungsgesuchs durch das Landgericht als Beschwerdegericht; Wegfall der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die sofortige ...

  • uni-erlangen.de (Leitsatz)

    § 46 II ZPO
    Keine Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter des Beschwerdegerichts

Verfahrensgang

  • AG Spaichingen - M 620/02
  • LG Rottweil - 1 T 139/02
  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1880 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 494
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02
    Weist das Landgericht als Beschwerdegericht ein gegen die Richter der Beschwerdekammer gerichtetes Ablehnungsgesuch zurück, ist nach neuem Verfahrensrecht dagegen nicht mehr die sofortige Beschwerde eröffnet, sondern nur die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO nF, falls sie vom Landgericht zugelassen wurde (Anschluss an BayObLGZ 2002, 89).

    Ergänzend wird auf den eingehend begründeten Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.3.2002 (BayObLGZ 2002, 89 = NJW 2002, 3262 = FGPrax 2002, 119), dem sich der Senat uneingeschränkt anschließt, Bezug genommen.

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02
    Im Ergebnis entspricht dies der Rechtslage, wie sie vor der Reform schon in familiengerichtlichen Verfahren für die Ablehnung von Richtern des OLG bestand (vgl. BGH NJW-RR 1993, 644 = FamRZ 1993, 1309; ...).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03

    Zur Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung eines

    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).

    Vielmehr kann die nach § 46 Abs. 2 ZPO im Grundsatz vorgesehene Beschwerde nur nach Maßgabe der speziellen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1, § 576 ZPO beschritten werden (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494).

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 11 W 16/04

    Entscheidung über einen in zweiter Instanz gestellten Befangenheitsantrag

    Nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reformgesetz unterliegt eine derartige Entscheidung nicht mehr der sofortigen Beschwerde (BayObLGZ 2002, 89, 91 f. = NJW 2002, 3262; OLG Köln - 8. Zivilsenat - OLGR 2003, 140; OLG Celle OLGR 2002, 228; OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.9.2003 - 11 W 43/03 - JURIS-Nr. KORE 4 3967 32003; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651 = OLGR 2003, 101; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494 = OLGR 2003, 197; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 267; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 46 Rdn. 9, Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03

    Zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LG nach der

    Die Beseitigung zusätzlicher Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Zwischenentscheidungen hat der Reformgesetzgeber bewusst vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, S. 494, 495, unter Berufung auf BayObLG, NJW 2002, S. 3262).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2003 - 20 W 417/03

    Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Rechtsmittel gegen die

    Dies entspricht nach der Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; Zöller/Vollkommer: ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 14 m. w. H.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2004 - 20 W 322/04

    Notarkostenbeschwerde: Statthaftigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde gegen

    Dies entspricht nach der Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; Zöller/Vollkommer: ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 14 m. w. H.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des

    Dies entspricht nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; vgl. die vielfältigen Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rz. 14; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 46 Rz. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 46 Rz. 3; Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 6 Rz. 69).
  • OLG Köln, 08.05.2012 - 16 W 15/12

    Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag gegen Berufungskammer in WEG-Sachen

    Indem der Gesetzgeber den Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsrechtszug in § 567 Abs. 1 ZPO n.F. übernommen hat, die Ausnahmeregelung des § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. aber ersatzlos gestrichen hat, hat er zum Ausdruck gebracht, dass künftig die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung im Berufungsverfahren generell ausgeschlossen sein soll (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 10.1.2003 - 8 W 1/03, OLGReport Köln 2003, 140; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.4.2003 - 3 W 73/03, OLGReport Zweibrücken 2003, 267; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.12.2002 - 8 W 522/02, NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2002 - 4 W 51/02, MDR 2003, 651; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2002 - 9 W 59/02, NdsRpfl 2002, 364; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., § 46 Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 09.03.2007 - 10 W 93/06

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch im

    Damit ist eine sofortige Beschwerde nicht mehr eröffnet, wenn das Landgericht im Rahmen des Berufungsverfahrens über ein Ablehnungsgesuch entscheidet (vgl. OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268; OLG Köln, NJW 2004, 3642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rn. 14; Zöller/Gummer, a. a. O., § 567 ZPO, Rn. 38 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 16 W 15/12
    Indem der Gesetzgeber den Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsrechtszug in § 567 Abs. 1 ZPO n.F. übernommen hat, die Ausnahmeregelung des § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. aber ersatzlos gestrichen hat, hat er zum Ausdruck gebracht, dass künftig die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung im Berufungsverfahren generell ausgeschlossen sein soll (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 10.1.2003 - 8 W 1/03, OLGReport Köln 2003, 140; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.4.2003 - 3 W 73/03, OLGReport Zweibrücken 2003, 267; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.12.2002 - 8 W 522/02, NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2002 - 4 W 51/02, MDR 2003, 651; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2002 - 9 W 59/02, NdsRpfl 2002, 364; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., § 46 Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 18.10.2010 - 10 W 56/10

    Richterablehnung im Beschwerderechtszug: Sofortige Beschwerde gegen die

    Damit ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied der Beschwerdekammer im Rahmen eines anhängigen Beschwerdeverfahrens die sofortige Beschwerde zu dem Oberlandesgericht nicht gegeben, da das Landgericht nicht in erster Instanz, sondern als Beschwerdegericht über den Ablehnungsantrag befindet (vgl. OLG Celle, OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268 zitiert nach juris; OLG Köln, NJW 2004, 3642 zitiert nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rdnr. 14 m. w. N.; Gummer in Zöller, ZPO, 28. Aufl.,.
  • KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.12.2002 - 1 W 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9117
OLG Hamburg, 12.12.2002 - 1 W 63/02 (https://dejure.org/2002,9117)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 W 63/02 (https://dejure.org/2002,9117)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 W 63/02 (https://dejure.org/2002,9117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anfechtung von in Vollziehung eines im Strafverfahren ergangenen Arrestes ausgebrachter Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 376/02
  • OLG Hamburg, 12.12.2002 - 1 W 63/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1880 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 715
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11

    Aufschiebende Wirkung

    Sie nimmt dabei insbesondere auf die Formulierung in der Begründung zum Regierungsentwurf Bezug, wonach die an die Stelle des Enumerationsprinzips in § 572 ZPO aF tretende Generalklausel des § 570 Abs. 1 ZPO die nach dem bisherigen Recht unvollständige Aufzählung einzelner Ordnungs- und Zwangsmittel "ohne inhaltliche Änderung" obsolet mache (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 715, 716 mit Hinweis auf BTDrucks. 14/4722, S. 112).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage

    Den Zivilrechtsweg halten für gegeben: OLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f; OLG Naumburg NStZ 2005, 341 f; AG Saarbrücken wistra 2000, 194, 195 f; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 771 Rn. 8; Musielak/Lackmann, ZPO 4. Aufl. § 771 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 63. Aufl. § 771 Rn. 7; Leuger wistra 2002, 478, 479 f. .
  • OLG Naumburg, 19.05.2004 - 1 Ws 171/04

    Pfändung der Sache eines Dritten zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz im

    Ein Dritter, dessen Sache in Vollziehung eines im Strafverfahren zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz erlassenen Arrestbeschlusses gepfändet worden ist, muss sein "besseres" Recht an der gepfändeten Sache mit der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO geltend machen (HansOLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f).

    Ein Dritter - hier die Antragstellerin -, dessen Sache in Vollziehung eines im Strafverfahren zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz erlassenen Arrestbeschlusses gepfändet worden ist, muss sein "besseres" Recht an der gepfändeten Sache mit der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO geltend machen (HansOLG Hamburg NJW-RR 2003, 715 f).

  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 3 Ws 521/05

    Zuständigkeit der Strafgerichte für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend

    Die Frage, ob für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend machenden Dritten gegen Vollziehungsmaßnahmen aufgrund dinglichen Arrestes nach § 111 d StPO die Strafgerichte zuständig sind, ist umstritten (bejahend: OLG Rostock, OLGR 2005, 79 mit Berufung auf OLG Stuttgart, Urteil vom 2.11.1999 - 12 U 156/99 nicht veröffentlicht; LG Saarbrücken, wistra 2002, 158; KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 111 e Rdnr. 19; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 111 f Rdnr. 14; LR-Schäfer, StPO, 25. Aufl., § 111f, Rdnr. 12; verneinend: OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 715; OLG Naumburg, NStZ 2005, 341; Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 771, Rdnr. 8 a.E.).
  • OLG Rostock, 14.10.2004 - 3 W 74/04

    Zur Frage, ob ein Dritter gegen die Vollzhiehung eines Arrestbeschlusses gem. §

    Demgegenüber vertreten das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 12.12.2002 (NJW-RR 2003, 715 f.) und dem folgend das Amtsgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 14.12.1999 wistra 2000, 194 ff.) die Auffassung, dass der Dritte im Wege der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO im Zivilrechtsweg vorgehen müsse.
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 182/03

    Zulassung der Zwangsvollstreckung; Aufrechterhaltung der Beschlagnahme; Vollzug

    Soweit einem Dritten an den wirksam gepfändeten Gegenständen ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, muss er dieses außerhalb des Strafverfahrens im Wege der Drittwiderspruchsklage vor dem Zivilgericht geltend machen (OLG Hamburg NJW 2003, 1880).
  • LG Berlin, 03.08.2022 - 33 O 170/21

    Negative Feststellungsklage eines Zwangsverwalters bezüglich der Beschlagnahme

    Damit wird die Frage, ob insoweit eine Zuständigkeit der Zivilgerichte (vgl. Hanseatisches OLG, NJW-RR 2003, 715 f, OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Mai 2004, 1 Ws 171/04) oder der Strafgerichte (so LG Saarbrücken, wistra 2002, 158 ff.; LR-Schäfer, StPO, 25. Auflage, § 111f Rn. 12; KK-Nack, StPO, 5. Auflage, § 111f Rn. 6) besteht, im letzteren Sinne geklärt.
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