Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 29.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03   

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OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,6315)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.2003 - 9 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,6315)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 2003 - 9 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,6315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung für ein Sachverständigengutachten im Sorgerechtsverfahren bei Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten eines Elternteils; Folgen der Änderung des § 94 Abs. 3 S. 2 Kostenordnung (KostO) für die Kostenentscheidung nach § 13a Gesetz über die Angelegenheiten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a; KostO § 94 Abs. 3
    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2032
  • FamRZ 2004, 391
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Nürnberg, 15.05.2001 - 10 WF 958/01

    Kostenentscheidung des Gerichts - Gerichtskosten - Kosten des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Koblenz, 27.09.2002 - 13 WF 567/02

    Tragung der Kosten in einem Verfahren über die Regelung der Umgangskontakte mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 11 WF 748/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Da mehrere Interessenschuldner gemäß § 5 KostO als Gesamtschuldner haften, stellte sich die Frage, ob der auf die gesamten Auslagen in Anspruch genommene Beteiligte von anderen Interessenschuldnern, denen Prozesskostenhilfe gewährt worden war, einen Gesamtschuldnerausgleich verlangen konnte (bejahend z.B. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1998, 1456 ; verneinend z.B. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2001, 111 ) - und gegebenenfalls hieran anschließend, ob der erfolgreich auf Gesamtschuldausgleich in Anspruch genommene kostenarme Beteiligte wiederum die Staatskasse auf Übernahme der Kosten angehen konnte (vgl. BVerfG NJW 1999, 318).
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 11 WF 146/00

    Gerichtliche Kostenregelung über die Entscheidung zur Übertragung der elterlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96

    Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Allerdings war es in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob die nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO getroffene Kostenentscheidung auch die gerichtlichen Auslagen mit umfasste (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 2001, 696 einerseits und OLG Celle, FamRZ 1996, 1559 andererseits).
  • OLG Köln, 24.01.2000 - 27 UF 267/99

    Verteilung gerichtlicher Auslagen auf die Beteiligten eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1991 - 3 W 85/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    "In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob durch die Kostenentscheidung nach § 94 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz neben der Gerichtsgebühr auch die gerichtlichen Auslagen erfasst sind, streitig (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1992, 108-109 und OLG Celle JurBüro 1994, 237 jeweils mit Anmerkung Mümmler).
  • OLG Hamm, 20.11.2000 - 4 WF 188/00

    Keine Kostentragungspflicht nach § 2 KostO in Verfahren nach §§ 1666 , 1666a BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Allerdings war es in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob die nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO getroffene Kostenentscheidung auch die gerichtlichen Auslagen mit umfasste (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 2001, 696 einerseits und OLG Celle, FamRZ 1996, 1559 andererseits).
  • OLG Koblenz, 24.09.1997 - 13 WF 1024/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Da mehrere Interessenschuldner gemäß § 5 KostO als Gesamtschuldner haften, stellte sich die Frage, ob der auf die gesamten Auslagen in Anspruch genommene Beteiligte von anderen Interessenschuldnern, denen Prozesskostenhilfe gewährt worden war, einen Gesamtschuldnerausgleich verlangen konnte (bejahend z.B. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1998, 1456 ; verneinend z.B. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2001, 111 ) - und gegebenenfalls hieran anschließend, ob der erfolgreich auf Gesamtschuldausgleich in Anspruch genommene kostenarme Beteiligte wiederum die Staatskasse auf Übernahme der Kosten angehen konnte (vgl. BVerfG NJW 1999, 318).
  • OLG Koblenz, 03.05.2000 - 13 WF 120/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03
    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 2 WF 233/04

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren: Billigkeitsentscheidung hinsichtlich

    Die Bestimmung des § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KostO findet seit der Neufassung des Halbs. 2 der Bestimmung zum 01.01.2002, mit der das Wort "Gebühren" durch das Wort "Kosten" in Halbs. 2 ersetzt wurde, auch auf die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Sachverständigenkosten, Anwendung (wie OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392).

    Die Bestimmung des § 94 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KostO findet seit der Neufassung des Halbs. 2 der Bestimmung zum 01.01.2002, mit der das Wort "Gebühren" durch das Wort "Kosten" in Halbs. 2 ersetzt wurde, nach der nunmehr wohl überwiegenden Meinung, die der Senat teilt, auch auf die gerichtlichen Auslagen, insbesondere die Sachverständigenkosten, Anwendung (Korinthenberg/Lappe, KostO, 15. Aufl., § 94 Rdnr. 33; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 KostO Rdnr. 27; OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392; bereits früher: OLG Celle, FamRZ 1996, 1559; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1981, 76).

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 3 WF 256/06

    Keine Kostentragungspflicht der Pflegeeltern oder Eltern in vom Jugendamt

    Nach dieser seit dem 01.01.2002 in dieser Form geltenden Vorschrift hat das entscheidende Gericht eine an der Billigkeit und dem Interesse am Verfahrensausgang orientierte Aufteilung der gerichtlichen Gebühren und Auslagen auf die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen (OLG Koblenz FamRZ 2004, 391, 392), soweit es nicht von der Erhebung solcher Kosten überhaupt absieht.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 5 UF 102/04

    Familiensache: Ansatz der Auslagen gegen den Beschwerdeführer bei unbegründeter

    Die neuere Rechtsprechung, nach der in Kindessachen gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 Kostenordnung für Gerichtskosten einschließlich Auslagen nur derjenige haftet, den das Gericht dazu bestimmt (zur Neufassung der Vorschrift seit 1. Januar 2002), betrifft demzufolge durchweg Verfahren der ersten Instanz beim Familiengericht (OLG München, Beschluss vom 11. März 2005, Aktenzeichen 11 WF 665/05 - zitiert nach Juris - OLG München OLGR 2005, 308; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 216; 6. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, FamRZ 2005, 229; OLG Koblenz FamRZ 2004, 391).
  • OLG Koblenz, 25.05.2009 - 13 WF 387/09

    Zulässigkeit des Kostenansatzes hinsichtlich der Verfahrenspflegervergütung

    Unter Kosten sind gemäß § 1 KostO Gebühren und Auslagen zu verstehen (vgl. OLG München, FamRZ 2005, 1582 ; OLG Koblenz, NJW 2003, 2032, 2032; Hartmann, aaO., § 94, Rz. 27; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. April 2003 Az: 6 WF 162/02, recherchiert unter Beck online).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06

    Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der

    Nach der Neufassung des Gesetzes ist bei Anwendung von § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO eine an der Billigkeit und dem Interesse am Verfahrensausgang orientierte Aufteilung der gerichtlichen Gebühren und Auslagen auf die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen (OLG Koblenz, FamRZ 2004, 391, 392), soweit nicht von der Erhebung solcher Kosten überhaupt abgesehen wird.
  • OLG Bremen, 20.01.2004 - 4 WF 102/03

    Erstattung von Sachverständigenkosten nach Kostenaufhebung in einem

    Da der Begriff der Kosten Gebühren und Auslagen umfasst (§ 1 KostO), hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung dem Gericht eine Verteilungsbefugnis auch betreffend gerichtliche Auslagen eingeräumt (vgl. dazu im einzelnen OLG Koblenz, NJW 2003, 2032; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. 2004, KostO § 94 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.01.2003 - 9 UF 272/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5504
OLG Brandenburg, 29.01.2003 - 9 UF 272/01 (https://dejure.org/2003,5504)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2003 - 9 UF 272/01 (https://dejure.org/2003,5504)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 9 UF 272/01 (https://dejure.org/2003,5504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ; Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ; Alleinige Betreuung der gemeinsamen Kinder der Parteien ; Wahrnehmung aus der Ehe herrührender Aufgaben ; Durchführung des Versorgungsausgleichs bis zur Volljährigkeit der Kinder; Bezug von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1587 c; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § ... 1587 g Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1587 g Abs. 1 Satz 2; ; SGB VI § 315 a; ; VAUG § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; VAUG § 3 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3; ; VAUG § 3 Abs. 1 Nr. 7; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 93 a; ; ZPO § 629 a Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch auf Versorgungausgleich, Berücksichtigung der Witwenrente und der familiären Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2032 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 723
  • FamRZ 2004, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 29.09.1999 - 1 UF 284/98

    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem VAÜG und unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2003 - 9 UF 272/01
    Bei Auffüllbeträgen, die gezahlt werden, weil der Versicherte bereits zu DDR-Zeiten eine Rente bezogen hat (vgl. Soergel-Lipp/Schmeiduch, BGB, 13. Aufl. 2000, § 3 VAUG, Rn. 25, Gotsche, Die Praxis des Versorgungsausgleichs in den neuen Bundesländern, FamRZ 2002, 1235, 1237), handelt es sich um statische Anrechte, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAUG dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten sind (OLG Thüringen, FamRZ 2001, 627, OLG Brandenburg, OLG-Report 2001, 449, 451 sowie NJWE-FER 2001, 35, Gotsche, a. a. O., S. 1240 m. w. N. in Fn. 47).

    Da der Auffüllbetrag bei zukünftigen Rentensteigerungen abgebaut wird und damit jeweils eine Verlängerung des durch die Antragsgegnerin schuldrechtlich auszugleichenden Ehezeitanteils des Auffüllbetrages verbunden sein wird, auf den die Parteien wegen einer möglichen Vollstreckung nur durch ein Abänderungsverfahren reagieren konnten, erachtet es der Senat für angemessen, die Höhe des schuldrechtlich auszugleichenden Auffüllbetrages für die Zeit ab 1.7.2002 in einem Prozentwert auszudrücken (vgl. auch OLG Thüringen, FamRZ 2001, 627, 628, Gotsche, a. a. O., S. 1241).

  • OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98

    Auswirkungen des Todes des ausgleichspflichtigen Ehegatten während des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2003 - 9 UF 272/01
    Bei Auffüllbeträgen, die gezahlt werden, weil der Versicherte bereits zu DDR-Zeiten eine Rente bezogen hat (vgl. Soergel-Lipp/Schmeiduch, BGB, 13. Aufl. 2000, § 3 VAUG, Rn. 25, Gotsche, Die Praxis des Versorgungsausgleichs in den neuen Bundesländern, FamRZ 2002, 1235, 1237), handelt es sich um statische Anrechte, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAUG dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten sind (OLG Thüringen, FamRZ 2001, 627, OLG Brandenburg, OLG-Report 2001, 449, 451 sowie NJWE-FER 2001, 35, Gotsche, a. a. O., S. 1240 m. w. N. in Fn. 47).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Der Senat hat in den Trennungsfällen bereits mehrfach dargelegt, dass bei der Beurteilung der Zeitdauer einer Trennung diejenigen Zeiten nicht berücksichtigt werden können, in denen der ausgleichsberechtigte Ehegatte gemeinschaftliche Kinder betreut (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 503/80 - FamRZ 1981, 130, 132 und vom 12. Dezember 1984 aaO, S. 282; vgl. weiterhin OLG Frankfurt FamRZ 2004, 28, 30; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 118; Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1587 c Rdn. 18; RGRK/Wick, BGB, 12. Aufl., § 1587 c Rdn. 54; Staudinger/Rehme, BGB [2004], § 1587 c Rdn. 44; MünchKomm/Dörr, BGB, 4. Aufl., § 1587 c Rdn. 30; Erman/Klattenhoff, BGB, 11. Aufl., § 1587 c Rdn. 18; Bamberger/Roth/Bergmann, BGB, § 1587 c Rdn. 14; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 c Rdn. 26).
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 177/04

    Berechnung und Titulierung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

    a) Die Festsetzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente als Prozentsatz der vom Schuldner bezogenen Gesamtbetriebsrente wird in Rechtsprechung und Literatur überwiegend für zulässig gehalten (OLG Zweibrücken - 2. ZS - FamRZ 2006, 276, 277; 2002, 399; OLG München FamRZ 1999, 869 f.; Palandt/Brudermüller BGB 66. Aufl. § 1587 f Rdn. 11; Dörr/Hansen NJW 2002, 3140, 3146; Glockner/Vucko-Glockner Versorgungsausgleich in der Praxis § 3 Rdn. 47; Staudinger/Rehme BGB 2004 § 1587 g Rdn. 13; Scholz/Stein/ Bergmann Praxishandbuch Familienrecht Kap. M Rdn. 293; vgl. auch OLG Thüringen FamRZ 2001, 627, 628 und OLG Brandenburg FamRZ 2004, 118, 119 für den schuldrechtlichen Ausgleich von Auffüllbeträgen nach § 315 a SGB VI; differenzierend: Bamberger/Roth/Gutdeutsch BGB § 1587 g Rdn. 34).
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