Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
InsO § 35, § 36, § 148 Abs. 1, § 157, § 289, § 290, § 312 Abs. 2, § 313 Abs. 1; ZPO § 850i
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Restschuldbefreiung: Versagung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners während des Insolvenzverfahrens?
- Deutsches Notarinstitut
InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, 148 Abs. 1, 157, 289, 290 Abs. 1 Nr. 5, 312 Abs.2, 313 Abs. 1; ZPO § 850i
Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren; Einkünfte eines selbständig tätigen Schuldners nach Insolvenzeröffnung - NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Restschuldbefreiung - Versagung
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsO §§ 289, 290, § 312 Abs. 2, §§ 35, 36, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 148 Abs. 1, § 157, § 313 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 850i
Keine Versagung der RSB eines Selbstständigen wegen Verletzung von Auskunftspflichten bei unterlassener Angabe von berufsbedingten und privaten Ausgaben - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; Bewilligung von Mitteln zur Fortführung der Tätigkeit aus der Insolvenzmasse
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
- Schuldnerfachberatungszentrum Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Leitsatz)
Keine Versagung der Restschuldbefreiung eines Selbstständigen wegen Verletzung von Auskunftspflichten bei unterlassener Angaben von betriebsbedingten und privaten Ausgaben
- raehp.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Neue Hindernisse in Insolvenzverfahren für Selbstständige
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht des Treuhänders zur Inbesitznahme des Insolvenzvermögens auch bei weiter selbstständig tätigen Schuldnern
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Zulässigkeit von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen vor Durchführung des Schlusstermins nach DisE InsO-ÄndG April 2003" von RiOLG Dr. G. Pape, original erschienen in: ZVI 2003, 377 - 382.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 2167
- MDR 2003, 831
- NZI 2003, 389
- WM 2003, 980
- DB 2003, 1507
- Rpfleger 2003, 458
Wird zitiert von ... (83)
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Insolvenzrecht - Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Ohne den zulässigen Antrag eines Gläubigers (§ 290 Abs. 1 InsO) darf das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung nicht versagen (BGH, Beschluß vom 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 983). - BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung
Zwar hat der Senat in einem Beschluss aus dem Jahre 2003 (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, ZInsO 2003, 413, 414) ausgeführt, § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO enthalte neben dem Erfordernis einer objektiven Pflichtverletzung und den subjektiven Verschuldensanforderungen (Vorsatz o-der grobe Fahrlässigkeit) keine weiteren Tatbestandsvoraussetzungen für die Versagung.Dem Anliegen, nicht jedwede noch so geringfügige Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten durch die Versagung der Restschuldbefreiung zu ahnden (Begründung des Rechtsausschusses zu § 346k des Entwurfs BT-Drucks. 12/7302 S. 188), wird durch die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 aaO S. 414;… v. 23. Juli 2004 aaO S. 921).
Von der Rechtsbeschwerde wird zu Unrecht beanstandet, das Beschwerdegericht habe entgegen der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 aaO S. 414) nicht beachtet, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz es verbiete, jede noch so geringfügige Verletzung von Auskunftsoder Mitwirkungspflichten für eine Versagung der Restschuldbefreiung ausreichen zu lassen.
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03
Insolvenzrecht - Unwirksamkeit von Verfügungen nach Insolvenzeröffnung
dd) Entgegen der Annahme von Uhlenbruck (ZVI 2002, 49, 53) kann der notwendige Schutz der Masse nicht im Wege der Festsetzung eines die Kosten der Fortführung der Praxis deckenden Freibetrages gemäß § 36 Abs. 4 InsO, § 850f ZPO bewirkt werden (vgl. zur Möglichkeit, Werbungskosten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages bei sonstigen Vergütungen im Sinne von § 850i ZPO zu berücksichtigen, BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 983 f).
- BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05
Insolvenzrecht - Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens
Für die Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Klägers gilt dies hingegen nicht, weil er selbständig tätig ist, seine Honoraransprüche als Arzt in vollem Umfang und ohne Abzüge in die Insolvenzmasse fallen und sie ihm deswegen als verfügbares Einkommen entzogen sind (vgl. BGHZ 141, 173, 175 ff. = NJW 1999, 1544 und BGH Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02 NJW 2003, 2167).Kommt er seiner Darlegungslast nicht nach, hat dies zur Folge, dass eine Verringerung der zur Insolvenzmasse gehörenden Einkünfte gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 850 i ZPO unterbleibt (BGH Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02 NJW 2003, 2167) und ihm deswegen weniger für den eigenen Unterhalt und die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zur Verfügung steht.
- BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04
Insolvenzrecht - Bestimmtheit des Haftbefehls
a) Honoraransprüche freiberuflich tätiger Personen gegenüber Dritten sind in vollem Umfang pfändbar und fallen ohne Abzüge in die Insolvenzmasse (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 983; v. 4. März 2004 - IX ZB 133/03, NZI 2004, 312, 313, z.V.b. in BGHZ). - BGH, 17.09.2009 - IX ZB 284/08
Insolvenzrecht - Keine Versagung der Restschuldbefreiung
Beantragt ein Gläubiger vorher die Versagung der Restschuldbefreiung, so handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Antrages nach § 290 Abs. 1 InsO, der noch nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, ZInsO 2003, 413, 414 m.w.N.).Überdies haben die Vordergerichte nicht beachtet, dass infolge der von der Schuldnerin vorgenommenen Berichtigung mit Rücksicht auf den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO) eine die Versagung der Restschuldbefreiung tragende Pflichtverletzung (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO) nicht anzunehmen ist.
Schließlich hat die Schuldnerin bereits am 28. Dezember 2006 und somit lange, bevor am 17. Mai 2008 der unzulässige Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurde, ihre Angaben korrigiert und den wahren Gläubiger benannt (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO;… v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07,ZInsO 2008, 920, 921 Rn. 13).
- BGH, 18.05.2004 - IX ZB 189/03
Insolvenzrecht - Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens?
a) Das von der Rechtsbeschwerde angesprochene Problem, ob das gesamte vom Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen zur Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO gehört oder diese Vorschrift das Neuvermögen nicht erfaßt, welches der Schuldner zur Erfüllung von Neuverbindlichkeiten benötigt, hat der Senat, soweit die Rechtsfrage hier entscheidungserheblich werden kann, bereits mit Beschluß vom 20. März 2003 (IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392) beantwortet.Die Auffassung von Röllenbleg, die Regelung des § 35 InsO über den Neuerwerb verstoße gegen Grundrechte des Schuldners (NZI 2004, 176, 178 f), geht offensichtlich fehl, weil sie den rechtlichen Zusammenhang mit den Regeln über die Restschuldbefreiung verkennt (…vgl. MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 44 f;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 38 f) und nicht hinreichend berücksichtigt, daß der Schuldner beantragen kann, ihm von den erwirtschafteten Einnahmen ebensoviel zu belassen, wie ihm bei Einkünften aus abhängiger Tätigkeit zustände (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO).
- BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im …
Auf die Frage, ob die Entgelte, die der Schuldner für seine steuerpflichtige Tätigkeit erhält, gemäß § 35 InsO in die Insolvenzmasse fallen und ob der Insolvenzverwalter sie zur Masse ziehen muss (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Zeitschrift für Insolvenzrecht --ZInsO-- 2003, 413), kommt es nicht an. - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05
Insolvenzrecht - Gehört Anspruch auf Prozesskostenerstattung zur Insolvenzmasse?
Die Frage, ob das gesamte vom Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen zur Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO gehört oder diese Vorschrift das Neuvermögen nicht erfasst, welches der Schuldner zur Erfüllung von Neuverbindlichkeiten benötigt, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 20. März 2003 (IX ZB 388/02, NZI 2003, 389, 392) beantwortet. - BGH, 18.12.2008 - IX ZB 197/07
Insolvenzrecht - Restschuldbefreiungsversagung wegen Nichtvorlage von Unterlagen
Die Nichterfüllung einer Anordnung kann nur dann zur Versagung der Restschuldbefreiung nach dieser Vorschrift führen, wenn die erteilte Auflage rechtmäßig gewesen ist, also selbst den Vorschriften der Insolvenzordnung entsprach (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, WM 2003, 980, 983).Selbst wenn man hier von einer Pflichtwidrigkeit des Schuldners ausgeht, handelt es sich mit Rücksicht auf das grundsätzlich unberechtigte Verlangen des Verwalters, eine Steuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen, um einen unwesentlichen Verstoß, der für sich genommen nicht die Versagung der Restschuldbefreiung trägt (BGH, Beschl. v. 20. März 2003, aaO S. 982; v. 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, WM 2004, 1840, 1841 f;v. 17. März 2005 - IX ZB 260/03, NZI 2005, 461;… v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97 Rn. 8).
- BGH, 27.01.2005 - IX ZB 270/03
Versagung der Stundung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners im …
- BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08
Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des …
- LG Bonn, 14.12.2007 - 6 T 357/07
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, Schlusstermin
- BGH, 05.02.2009 - IX ZB 85/08
Insolvenzrecht - Mitteilung der Daten zur Durchsetzung privatärztlicher Honorare
- BGH, 19.03.2009 - IX ZB 212/08
Insolvenzrecht - Erteilung einer unvollständigen Auskunft durch den Schuldner
- BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
Insolvenzrecht - Versagungsgründe der Restschuldbefreiung im Insolvenzplan
- FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07
Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit
- BGH, 09.03.2006 - IX ZB 17/05
Versagung der Restschuldbefreiung vor Abhaltung des Schlusstermins
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …
- BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und …
- BGH, 23.10.2008 - IX ZB 53/08
Insolvenzrecht - Nachschieben von Versagungsgrund
- BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09
Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen …
- BGH, 18.05.2006 - IX ZB 103/05
Zeitpunkt für die Stellung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung
- BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08
Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach …
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07
Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters …
- BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
- BGH, 14.05.2009 - IX ZB 33/07
Insolvenzrecht - Frist bei Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
- BFH, 25.07.2012 - I R 74/11
Klage des Insolvenzschuldners gegen einen Haftungsbescheid - Untätigkeitsklage
- BGH, 05.06.2008 - IX ZB 119/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und …
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 142/11
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BGH, 15.07.2010 - IX ZB 269/09
Insolvenzrecht - Rücknahme eines Restschuldbefreiung-Versagungsantrag
- BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09
Insolvenzrecht - Verletzung einer Auskunftspflicht und Restschuldbefreiung
- FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit
- BGH, 03.02.2005 - IX ZB 37/04
Versagung der Stundung wegen unzureichender Angaben im Insolvenzantrag
- BGH, 06.11.2008 - IX ZB 34/08
Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin
- BFH, 08.09.2011 - V R 38/10
Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners …
- BFH, 21.07.2009 - VII R 50/08
Haftungsansprüche aus der Geschäftsführertätigkeit während des …
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 250/08
Insolvenzrecht - Keine Fehlverhaltenszurechnung des Verfahrensbevollmächtigen
- BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und …
- BGH, 16.02.2012 - IX ZB 113/11
Insolvenzrecht - Voraussetzungen zur Versagung der Restschuldbefreiung
- BGH, 01.12.2011 - IX ZB 260/10
Insolvenzrecht - Versagung der Restschuldbefreiung bei unrichtigen Angaben
- BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08
Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach …
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 234/03
Versagung der Rechtsschuldbefreiung nach Abhaltung des Schlusstermins
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 159/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und …
- LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04
Versagung der Restschuldbefreiung: Unvollständige Angaben des Schuldners im …
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der …
- BGH, 20.12.2007 - IX ZA 48/06
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die Rechtsbeschwerde gegen die …
- BGH, 12.05.2011 - IX ZB 229/10
Insolvenzrecht - Beschwerde gegen versagte Restschuldbefreiung
- BGH, 03.12.2009 - IX ZB 226/06
Verfahrensrecht - Unzulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
- BGH, 20.01.2005 - IX ZB 98/03
- LG Hildesheim, 12.02.2008 - 7 T 58/07
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 94/09
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BGH, 10.03.2005 - IX ZB 241/04
Anforderungen an die Bekanntmachung des Schlußtermins im …
- BFH, 06.07.2011 - II R 34/10
Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des …
- BGH, 16.02.2012 - IX ZB 209/11
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist
- BGH, 03.02.2011 - IX ZB 228/08
Insolvenzrecht - Unzulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 51/10
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 52/10
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07
Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - 17 A 1258/10
Masseverbindlichkeiten und Pfändbarkeit von Beiträgen zum berufsständischen …
- AG Göttingen, 31.07.2006 - 74 IK 36/03
Versagung der Restschuldbefreiung: Jahrelanges Verschweigen von Einkünften …
- AG Göttingen, 07.02.2007 - 74 IN 182/01
Verfahren der Restschuldbefreiung: Voraussetzung eines zulässigen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2006 - L 11 KA 80/05
Vertragsarztangelegenheiten
- AG Göttingen, 26.02.2008 - 74 IN 304/07
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Eröffnung eines Zweitinsolvenzverfahrens
- FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06
Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des …
- OLG Köln, 02.12.2009 - 11 U 85/09
Begleichung von Gehaltsansprüchen aus der Insolvenzmasse
- FG Niedersachsen, 08.03.2007 - 11 K 565/06
Zur Arbeitgebereigenschaft nach Freigabe des Geschäftsbetriebs durch …
- FG München, 29.05.2008 - 14 K 4598/06
Umsatzsteuerschulden, die aus einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners …
- FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08
Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete …
- AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09
- LG Mönchengladbach, 10.07.2003 - 5 T 270/03
Restschuldbefreiung, Versagung, Tennisunterricht
- AG Göttingen, 12.10.2007 - 74 IN 304/07
Zulässigkeit der Eröffnung eines Zweitinsolvenzverfahrens vor Abschluss des …
- AG Göttingen, 02.05.2008 - 74 IN 400/07
Insolvenzverfahren: Stundung der Verfahrenskosten bei im Wesentlichen aus Delikt …
- AG Duisburg, 21.02.2007 - 62 IK 264/04
- AG Köln, 07.02.2008 - 72 IN 649/07
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07
Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen …
- LG Kassel, 12.01.2004 - 3 T 668/03
- FG München, 24.05.2007 - 5 V 3921/06
Steuern auf Einkünfte nach Insolvenzeröffnung als zur Insolvenzmasse zugehörig; …
- OLG Hamburg, 13.09.2005 - 9 U 82/05
- AG Gifhorn, 11.04.2007 - 36 IK 51/05
- LG Duisburg, 22.04.2010 - 7 T 8/10
- AG Göttingen, 11.11.2011 - 74 IK 89/09
Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2003 - V ZR 304/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- DER BETRIEB
Ferienparkbetriebsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1090
"Ferienparkbetriebsrecht" zulässig als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - NWB SteuerXpert START
BGB § 1090
- rechtsportal.de
Ferienparkbetriebsrecht als Gegenstand einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
- ibr-online
Immobilien - Ferienparkbetriebsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit?
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Wohnung im Ferienpark
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 2167 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 733
- MDR 2003, 733
- DNotZ 2003, 533
- NZM 2003, 440
- WM 2003, 1684
- DB 2003, 1845 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 410
- BauR 2003, 1089 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11
Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der …
Gehört zum zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit hierzu gewiss die Beeinflussung bestimmter Nutzungen im engeren Sinne - etwa das Verbot einer anderweitigen Nutzung eines Grundstücks als den Betrieb einer Werkstatt für Behinderte (BayObLGZ 1985, 285) oder das Verbot, dass auf einem Grundstück Weißbier produziert oder verkauft wird (BayObLGZ 1997, 129) -, hat die Rechtsprechung besonders des Bayerischen Obersten Landesgerichts es auch als zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit angesehen, dass Wohnraum nur von einem noch zu bestimmenden Personenkreis genutzt werde (BayObLGZ 1982, 184, 188 f.; BayOblGZ 1989, 89, 93 f.; BayObLGZ 2000, 140 ff.; LG München II MittBayNot 2002, 411 f., aber auch BGH NJW-RR 2003, 733 ff.;… für inzwischen gerade zu gewohnheitsrechtlichen Rang Herbst, Unterlassungsdienstbarkeiten, in: Bundesnotarkammer (Hrsg.), Festschrift für Helmut Schippel zum 65. Geburtstag (1996), 187, 194 ff.).Auch eine fehlende Befristung eines Wohnungsbesetzungsrechts hat bisher nicht zur Nichtigkeit der Dienstbarkeitsbestellung und der Eintragungsbewilligung geführt (BayObLGZ 2000, 141, 142 f.; BayObLG MittBayNot 2001, 317; BGH NJW-RR 2003, 733, 735), mag auch bei veränderten Umständen ein Anspruch gegen den Berechtigten der Dienstbarkeit auf Aufhebung oder Löschung nicht ausgeschlossen sein (…BayObLG aaO.).
Ebenso hat der Bundesgerichtshof die Fassung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit als "Ferienparkbetriebsrecht" zugelassen, wonach Eigentumswohnungen nur als Ferienwohnung bewirtschaftet und einen wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden dürfen und wonach allein dem Dienstbarkeitsberechtigtem die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb des Kabelfernsehens und einer Telefonanlage obliegen solle (BGH NJW-RR 2003, 733, 734 f.).
- OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11 aa) Ob eine Dienstbarkeit (Grunddienstbarkeit oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit) in Abgrenzung zum Nießbrauch nur dann eingetragen werden kann, wenn dem Eigentümer des Grundstücks noch eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung verbleibt (materielle Abgrenzung), oder dann, wenn allein in der der Grundbucheintragung zu Grunde liegenden Eintragungsbewilligung eine bestimmte Nutzungsart oder konkret spezifizierte Nutzungsmöglichkeiten genannt sind (formelle Abgrenzung), ist in der Literatur umstritten und bislang letztinstanzlich nicht entschieden worden (vgl. BGH, Urt. v. 14.3. 2003 - V ZR 304/02 - NJW-RR 2003, 733, 735;… Lemke, in: Festschrift für Joachim Wenzel, 2005, S. 391, 407).
Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob die Bestellung einer Grunddienstbarkeit zur Voraussetzung habe, dass dem Eigentümer eine nicht nur unwesentliche Möglichkeit der Nutzung bleibe, bisher ausdrücklich offen gelassen (…Urt. v. 25.10.1991 - V ZR 196/90 - DNotZ 1993, 55; Urt. v. 14.3. 2003 - V ZR 304/02 - NJW-RR 2003, 733, 735;… vgl. Lemke, in: Festschrift für Joachim Wenzel, 2005, S. 391, 400).
- OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
Zulässige Grunddienstbarkeit bei Koppelung mit Wärmebezug
In gleicher Weise wurde ein Ferienparkbetriebsrecht, wonach eine Eigentumswohnung nur als Ferienwohnung bewirtschaftet und einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden darf und wonach allein dem Berechtigten die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb einer Kabelfernseh- und einer Telefonanlage obliegt, als zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit angesehen (BGH NJW-RR 2003, 733/735).
- OLG Frankfurt, 12.02.2005 - 20 W 492/04
Immobilien - Eintragungsfähige Grunddienstbarkeit
Die Dienstbarkeit darf keine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit des Eigentümers des belasteten Grundstücks enthalten, vielmehr muss die dem Eigentümer auferlegte Unterlassungspflicht auf eine Beschränkung im tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks gerichtet sein (BGH NJW-RR 2003, 733, 735;… KG aaO.;… OLG Rostock, aaO:, OLG Düsseldorf aaO; Senat Rpfleger 1978, 306, 307; BayObLG Rpfleger 1981, 105, 106; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 485;… Palandt/Bassenge: BGB, 64. Aufl., § 1018, Rdnr. 26;… Falckenberg in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 1018, Rdnr. 34;… Soergel/Stürner: BGB, 12. Aufl., § 1018, Rdnr. 4;… Mayer in Staudinger: Kommentar zum BGB, 2002, § 1018, Rdnr. 78). - BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04
Unzulässige Bestimmung der Gebäudenutzung bei beschränkt persönlicher …
Inhalt einer Dienstbarkeit kann dagegen nicht eine positive Leistungspflicht und auch nicht ein positives Tun des Eigentümers sein (BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; BayObLGZ 1985, 193 ff.). - OLG Hamm, 17.06.2010 - 5 U 186/09
Rechtsnatur von Nutzungs- und Baubeschränkungen hinsichtlich eines Grundstücks
Das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen, dass eine aktive Handlung des Verpflichteten nicht Hauptpflicht einer Grunddienstbarkeit sein kann (BGH NJW-RR 2003, 733, 735;… Palandt-Bassenge, BGB, 69. Auflage, § 1018 Rz. 5). - BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/05
Amtslöschung einer Dienstbarkeit mit Verpflichtung zu positivem Tun
Inhalt einer Dienstbarkeit kann dagegen nicht eine positive Leistungspflicht und auch nicht ein positives Tun des Eigentümers sein (BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; BayObLGZ 1985, 193 ff.).
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