Weitere Entscheidung unten: AG Essen, 24.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-20 U 7/03   

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https://dejure.org/2003,2872
OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-20 U 7/03 (https://dejure.org/2003,2872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2003 - I-20 U 7/03 (https://dejure.org/2003,2872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - I-20 U 7/03 (https://dejure.org/2003,2872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigkeit eines externen Jugendschutzbeauftragten als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG); Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsberatung; Notwendigkeit des Schutzes des RBerG ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Rechtsberatung durch Jugendschutzbeauftragten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Beratung und Vertretung betreffend Fragen des Jugendschutzes durch Jugendschutzbeauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GJSM § 7a; MTStV § 12 Abs. 5; UWG § 25
    Tätigkeit des Jugendschutzbeauftragten als unerlaubte Rechtsberatung

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 12 GG; § 7 a GjSM; § 12 Absatz 5 MDStV; Art. 1 §§ 1, 5 RBerG
    Der Jugendschutzbeauftragte für die Inhalte einer Website muss kein Anwalt sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2247
  • MMR 2003, 336
  • K&R 2003, 361
  • ZUM 2003, 494
  • afp 2003, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    a) Bei der Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung wird von der Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher) auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abgestellt, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist.

    Soweit der Anbieter einen externen Nichtanwalt beauftragt, ist er nur bedingt schutzwürdig (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(5)).

    Hält der Gesetzgeber selbst für eine von ihm definierte Aufgabe die Qualifikation und Pflichtenbindung von Rechtsanwälten nicht für erforderlich, ist dies besonders zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(5)).

    (5) Die Tätigkeit entspricht auch nicht der üblichen Tätigkeit von Rechtsanwälten (vgl. BVerfG NJW 2002, 3531 unter II.2.c)bb)(4)).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Vor dem Hintergrund des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer bloßen Teiltätigkeit entscheidend, ob sie als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, vom dem sonstigen Berufsinhalt eines Rechtsberaters geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs nur Rechtsanwälten vorbehalten werden muss, vor allem wenn es um kleine und einfach zu beherrschende Ausschnitte anderer Tätigkeiten mit festgelegtem Berufsbild geht (vgl. BVerfG NJW 1998, 3481 unter C.I.5.d)).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 3481) ist bei der Entwicklung von Spezialberufen besonders zu prüfen, ob diese dem RBerG unterfallen, insbesondere ob ein Verbot im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange bei Anlegung eines besonders strengen Maßstabs erforderlich ist.

    Unter diesen Umständen kann von einer "fühlbare(n) Beeinträchtigung der für eine ordnungsgemäße Rechtspflege benötigten Anwaltschaft" (BVerfG NJW 1998, 3481 unter C.I.5.c)dd)) keine Rede sein.

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96

    "Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Art. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 RBerG (wie sie von beiden Parteien - zumindestens hilfsweise - befürwortet wird) insoweit nicht ganz unproblematisch ist, als die Rechtsprechung bisher die Weisungsgebundenheit der Tätigkeit des "Angestellten" verlangte (vgl. BGH NJW 1999, 497 unter II.2.b)), während nach § 7 Abs. 4 S. 2 JMStV der Jugendschutzbeauftragte weisungsfrei handelt.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    a) Bei der Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung wird von der Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 3531; BGH WRP 2002, 956 - Wir Schuldenmacher) auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abgestellt, weil eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist.
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03
    Daher ist maßgeblich, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher - oder sonstiger - Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (teilweise weitergehender allerdings noch BGH NJW 1995, 3122 - Energieberatung, wonach auch die Wahrung rechtlicher Belange von nicht ganz unerheblichem Gewicht zur Anwendung des RBerG führt).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07

    Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnisfreie Erledigung rechtlicher Angelegenheiten

    Ein solches Schutzbedürfnis besteht jedoch dann nicht, wenn sich der Auftragnehmer - wie vorliegend - ausdrücklich vorbehält oder sogar vertraglich verpflichtet, insoweit Rechtsanwälte zur Rechtsberatung hinzuzuziehen (vgl. auch BVerfG NJW 2002, 3531 unter II. 2 c bb; OLG Düsseldorf NJW 2003, 2247).
  • OLG Köln, 30.07.2004 - 6 U 73/04

    Rechtsberatung durch Verein, der Hilfe für Verfolgte, Vertriebene und Migranten

    Betroffen ist damit - anders als in der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 2003, 2247) betreffend die Tätigkeit eines Jugendschutzbeauftragten - gerade der Kernbereich rechtlicher Geschäftsbesorgung, weshalb die den Erlaubnisvorbehalt des RBerG rechtfertigenden öffentliche Belange, nämlich die Qualität der Dienstleistung, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die Gewährleistung einer leistungsfähigen Anwaltschaft (vgl. hierzu BVerfG a.a.O.), ein Berufsausübungsinteresse des Beklagten deutlich überwiegen.
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Rechtsprechung
   AG Essen, 24.02.2003 - 18 C 128/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14604
AG Essen, 24.02.2003 - 18 C 128/02 (https://dejure.org/2003,14604)
AG Essen, Entscheidung vom 24.02.2003 - 18 C 128/02 (https://dejure.org/2003,14604)
AG Essen, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 18 C 128/02 (https://dejure.org/2003,14604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Vereitelung des Umgangsrechts eines Elternteil; Umgangsrecht eines Elternteils als "absolutes Recht" gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Verhinderung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Musikunterricht; Mitverschulden; Im Eilverfahren und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2247
  • FamRZ 2004, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 06.04.2017 - 19 UF 87/16

    Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung:

    Da die Kosten des Umgangs grundsätzlich als unterhaltsrechtlich unbeachtlich dem Umgangselternteil zur Last fallen, hier dem Antragsteller, ist dieser vor den Folgen fehlgehender Dispositionen zu schützen (siehe von Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1684 RdNr. 25 a; Münchener Kommentar/Hennemann, 7. Aufl., § 1684 RdNr. 95; ferner OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 4 UF 379/14 - juris; AG Essen, Essen, Urteil vom 24. Februar 2003 - 18 C 128/02 -, juris; a.A. Jaeger in: Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB RdNr. 31).
  • KG, 16.03.2017 - 19 UF 87/16

    Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung:

    Da die Kosten des Umgangs grundsätzlich als unterhaltsrechtlich unbeachtlich dem Umgangselternteil zur Last fallen, hier dem Antragsteller, ist dieser vor den Folgen fehlgehender Dispositionen zu schützen (siehe von Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, § 1684 RdNr. 25 a; Münchener Kommentar/Hennemann, 7. Aufl., § 1684 RdNr. 95; ferner OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2005 - 1 UF 64/05 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 4 UF 379/14 - juris; AG Essen, Essen, Urteil vom 24. Februar 2003 - 18 C 128/02 -, juris; a.A. Jaeger in: Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 1684 BGB RdNr. 31).
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