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   BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02   

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BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02 (https://dejure.org/2002,1819)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2002 - 1 StR 150/02 (https://dejure.org/2002,1819)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 1 StR 150/02 (https://dejure.org/2002,1819)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 39 Abs. 1 StVG; § 44 Abs. 1 BDSG; § 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG; § 32 Abs. 1 Nr. 1c SächsDSG; § 77 Abs. 1 StGB; § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB
    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG; Gesetzessystematik; berechtigtes Interesse); Strafantrag (Verletzter; Kenntnis als Voraussetzung des Laufs der Erklärungsfrist); Zurückweisung zur Klärung von ...

  • lexetius.com

    StGB § 203 Abs. 2 Satz 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Dienstwidrige Weitergabe von Halterdaten

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 28
  • NJW 2003, 226
  • NStZ 2003, 148
  • StV 2003, 332 (Ls.)
  • JR 2003, 290
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02
    Der 5. Strafsenat hat allerdings im Zusammenhang mit Auskünften aus dem Melderegister die Entscheidungen des BayObLG und des HansOLG Hamburg als "sehr weitgehend" bezeichnet (BGH NStZ 2000, 596 = StV 2002, 26 m. Anm. Behm).

    Bei § 203 StGB ist Verletzter nur diejenige Person, über deren personenbezogene Daten der Täter Auskunft gegeben hat, nicht aber die speichernde Behörde als "Herrin der Daten" (vgl. BGHR StGB § 77 Abs. 1 Verletzter 1).

  • OLG Hamburg, 22.01.1998 - 2 Ss 105/97
    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02
    b) Die Strafkammer hat Kfz-Halterdaten im Hinblick auf die Möglichkeit einer Halterauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG als offenkundig angesehen und sich dabei auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1999, 1727) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (NStZ 1998, 358) gestützt.
  • BayObLG, 18.01.1999 - 5St RR 173/98

    Daten des Fahrzeughalters als offenkundige Daten

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02
    b) Die Strafkammer hat Kfz-Halterdaten im Hinblick auf die Möglichkeit einer Halterauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG als offenkundig angesehen und sich dabei auf Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1999, 1727) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (NStZ 1998, 358) gestützt.
  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02
    Da der Senat nicht ausschließt, daß weitere Strafanträge seitens der Verletzten noch gestellt werden, ist zur Klärung der Verfahrensvoraussetzungen durch den Tatrichter die Zurückverweisung veranlaßt (vgl. BGHSt 46, 307, 309).
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02
    Die nach § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB erforderliche Kenntnis setzt nämlich das Wissen um diejenigen Umstände voraus, die die Tat zum Antragsdelikt machen (vgl. Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 77b Rdn. 7, s. auch BGHSt 44, 209 (212)).
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    So setzt etwa die Erteilung von Auskünften nach § 39 Abs. 1 StVG die Geltendmachung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 39 Abs. 1 Halbsatz 2 StVG voraus; dementsprechend sind die im entsprechenden Register enthaltenen Daten nicht "allgemein zugänglich" (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, NJW 2003, 226, 227, dort in Bezug auf das insoweit ausdrücklich gleich behandelte Merkmal der Offenkundigkeit im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB; Gola/Schomerus aaO § 43 Rn. 18; anders OLG Hamburg, NStZ 1998, 358 (ebenfalls zur "Offenkundigkeit" im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB); BayObLG, NJW 1999, 1727; vgl. auch Schaffland/Wiltfang, BDSG, Lfg.
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Dabei kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der einfachen Registerauskunft schon faktisch keine nur einem begrenzten Personenkreis bekannten Daten vorliegen, wie dies für den Anwendungsbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 StGB in der Rechtsprechung angenommen worden ist, (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 29f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 Ss 105/97, NStZ 1998, 358; BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 1999 - 5 St RR 173/98, NJW 1999, 1727; zust. Cierniak/Pohlit in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 203 Rn. 93; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 203 Rn. 10); dagegen könnte sprechen, dass diese Voraussetzungen für die meisten Halterdaten nie und ansonsten nur in seltenen Fällen und für einen beschränkten Kreis von Auskunftsberechtigten erfüllt sein werden.

    Antragsberechtigt sind daher nur die einzelnen Kraftfahrzeughalter, deren Daten der Angeklagte unbefugt weitergab (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 33).

  • OLG Bamberg, 28.08.2018 - 2 Ss OWi 949/18

    Unbefugter Datenabruf aus polizeilichem Recherchesystem

    Demnach sind etwa auch die EWO-Daten einer einfachen Melderegisterauskunft gemäß Art. 34 I BayMeldeG nicht offenkundig, weil eine Auskunftssperre gemäß Art. 34 V BayMeldeG gegeben sein kann, desgleichen Halterdaten gemäß § 39 StVG, die nur dann übermittelt werden dürfen, wenn bestimmte rechtliche Tatbestände vorliegen, die einen Bezug zum Straßenverkehr haben (BGH NJW 2003, 226; vgl. zum Ganzen Wilde/Ehmann/Niese/Knoblauch, Datenschutz in Bayern - BayDSG und DSGVO - Ablageordner - Art. 37 BayDSG Rn. 30 ff., 32 g; a.A. zu den Halterdaten noch BayObLG NJW 1999, 1727; OLG Hamburg NStZ 1998, 358).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten

    Das Allgemeinkundige (z. B. Naturvorgänge, Daten, geographische Verhältnisse, geschichtliche Ereignisse; s. auch BGHSt 48, 28 = JR 2003, 290 m. zust. Anm. Behm: nicht Fahrzeug- und Halterdaten des Fahrzeugregisters) kann zeitlich, örtlich, dem Personenkreis nach oder auf andere Weise begrenzt sein (BGHSt 6, 292).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Solche sind - wie offenkundige Tatsachen im Sinne von § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG, § 39 Abs. 1 Satz 2 BRRG, § 23 Abs. 5 Satz 2 BDSG (vgl. BGH, Urt. vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02 S. 7; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - insbesondere dann anzunehmen, wenn von ihnen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben und sie keiner weiteren Überprüfung oder Bestätigung bedürfen (vgl. BGH aaO S. 6, BGH NStZ 2000, 596, 597 m. w. N.; Träger in LK 10. Aufl. § 353b Rdn. 7; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 7, § 93 Rdn. 9).
  • OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07

    Dienstgeheimnis; Amtsverschwiegenheit; Staatsanwalt; Ermittlungsverfahren;

    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    Erst wenn eine geheimhaltungsbedürftige Tatsache einer ungewissen Vielzahl von Personen bekannt geworden ist und sich dadurch so verbreitet hat oder auf andere Weise so zugänglich geworden ist, dass ein verständiger und erfahrener Mensch ohne weiteres zuverlässig von ihr Kenntnis haben oder sich von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen unschwer überzeugen kann, hat sie ihren Geheimnischarakter verloren (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129 f. zu § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG u.a.; und vom 8. Oktober 2002 - 1 StR 150/02, BGHSt 48, 28, 30 ff. zu § 203 StGB; Bosch in SSW-StGB, 3. Aufl., § 353b Rn. 4; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 353b Rn. 13 mwN).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 202 StRR 126/21

    Offenkundigkeit von Daten aus dem Melderegister und strafbare Weitergabe an

    (a) Offenkundig sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können (BGH, Urt. v. 08.10.2002 - 1 StR 150/02 = BGHSt 48, 28 = NJW 2003, 226 = NStZ 2003, 148 = BGHR StGB § 203 Abs. 2 S 2 Gleichstellungsklausel 1 = JR 2003, 290).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Der Senat sieht davon ab, das von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfende Prozeßhindernis im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. BGHSt 46, 307, 309 f.; NJW 2003, 226, 228), zumal zur Klärung der Verjährungsunterbrechung neben der Zuziehung weiterer Akten die Vernehmung der Ermittlungsbeamten erforderlich werden könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 15 A 441/11

    Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit eines

    vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 2002 1 StR 150/02 , BGHSt 48, 28 ff.; Dorn, in: Bader/ Ronellenfitsch, Verwaltungsverfahrensgesetz, München 2010, § 84 Rn. 3.1.
  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 RVs 72/18

    Berichtigung des Schuldspruchs wegen fehlenden Strafantrags trotz beschränktem

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01   

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https://dejure.org/2002,8800
OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01 (https://dejure.org/2002,8800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.05.2002 - 5 U 245/01 (https://dejure.org/2002,8800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 5 U 245/01 (https://dejure.org/2002,8800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Vergleichstitel; Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung aus einem Vergleich; Anspruch auf Herausgabe des Vergleichstitels; Geltendmachung von materiellen Einwendung im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 794 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 767 Abs. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Prozessvergleichs als Vollstreckungstitel; Bestimmung des vereinbarten Pachtzinses bei Pachtvertrag mit Wertsicherungsklausel; Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 794, 767, 732, 704 ZPO; §§ 397, 133, 157 BGB
    Vollstreckungsabwehrklage gegen inhaltlich unbestimmten Prozessvergleich - kein Erlassvertrag durch Erklärung gegenüber dem Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 226 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1509
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    a) Die Prüfung materieller Einwendungen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO setzt voraus, dass ein wirksamer und vor allem vollstreckungsfähiger Titel vorhanden ist (streitig: vgl. BGH NJW 1992, 2160 ; zu allem BGH JR 1995, 66 mit ausführlicher Anmerkung von Schubert).

    Vollstreckungsgegenklage und die prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO haben zwar einen verschiedenen Streitgegenstand (vgl. BGH NJW 1992, 2160, 2162).

  • OLG Celle, 29.01.1988 - 2 U 78/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Umstandsmomente, die die verspätete Geltendmachung als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen ließen, sind nicht ausreichend geltend gemacht und können auch nicht darin gesehen werden, dass die Klägerin angenommen hat, mit ihren Pachtzahlungen und der Zahlung von 22500 DM seien keine Pachtrückstände mehr vorhanden (vgl. dazu auch OLG Celle NJW-RR 1988, 723).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Die Verwirkung des Pachtzinsanspruchs tritt nicht durch bloßen Zeitablauf ein (BGH NJW 1984, 1684 ).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 289/87

    Bestimmung der Beschwer bei einseitiger teilweiser Erledigung der Hauptsache in

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Nach der einseitigen Teilerledigung berechnet sich der Streitwert nach dem Restbetrag der Hauptsache zuzüglich der auf den einseitig für erledigt erklärten Hauptsacheanteil entfallenden Kosten (BGH NJW-RR 1988, 1465; zur Berechnung im Einzelnen vgl. Schneider MDR 1989, 304).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 5 W 6/98

    Klageart bei Entgegentreten gegen einen Anspruch auf Nichtentrichtung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Darüber hinaus geht es der Sache nach um die Vollstreckungsfähigkeit, über die der Schuldner nach der Systematik der Zivilprozessordnung nur mit der Vollstreckungsgegenklage eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen kann (BGH a.a.O.; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1999, 431 ).
  • BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92

    Postulationsfähigkeit vor Berufungsgericht mit Aushändigung der Zulassungsurkunde

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Die Vorschriften über den Anwaltszwang sind von Amts wegen zu beachten und unterliegen nicht dem Parteiverzicht oder Rügeverlust gemäß § 295 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1992, 2706 ).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Da der Beklagte der Erledigterklärung widersprochen hatte, war entgegen der Auffassung des Beklagten nicht gemäß § 91 a ZPO eine Teilkostenentscheidung zu treffen, sondern urteilsmäßig darüber zu entscheiden, ob die Klage tatsächlich erledigt ist (BGH NJW 1999, 2516 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    a) Die Prüfung materieller Einwendungen im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO setzt voraus, dass ein wirksamer und vor allem vollstreckungsfähiger Titel vorhanden ist (streitig: vgl. BGH NJW 1992, 2160 ; zu allem BGH JR 1995, 66 mit ausführlicher Anmerkung von Schubert).
  • BGH, 03.04.1974 - IV ZR 83/73

    Wirksamkeit des Verzichts auf die Berufung - Erklärung des Verzichts auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.05.2002 - 5 U 245/01
    Die im persönlichen Schreiben des Beklagten vom 18. April 2000 enthaltene Erklärung, er lasse das Versäumnisurteil rechtskräftig werden, bedeutet zwar einen Verzicht auf den Einspruch oder dessen Rücknahme (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1248, 1249).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Die Mitteilung des Gläubigers, er mache einen Anspruch nicht mehr geltend, wird als Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages i.S. des § 397 Abs. 1 BGB angesehen (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 2. Mai 2002 - 5 U 245/01 - juris Rdnr. 47; Rüßmann in jurisPK-BGB, § 397 Rdnr. 23), wobei sich der Erlass auch auf eine künftige Forderung beziehen kann (Bundesgerichtshof , Urteil vom 25. Mai 1993 - VI ZR 272/92 - juris Rdnr. 25).
  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in einem solchen Fall eine prozessuale Gestaltungsklage, die sog. Titelabwehrklage, analog § 767 Abs. 1 ZPO statthaft ist, die mit der Vollstreckungsgegenklage verbunden werden kann ( BGH , Urteil vom 15.03.2005, Az.: XI ZR 135/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1576 ff.; BGH , Urteil vom 18.11.2003, Az.: XI ZR 332/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 844 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.02.2011, Az.: 25 U 162/03, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 22849 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 02.05.2002, Az.: 5 U 245/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seite 1509 ).

    Das ist zwar grundsätzlich nicht Thema der Vollstreckungsgegenklage ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 25.02.2011, Az.: 25 U 162/03, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 22849 = "juris"; OLG Koblenz , Urteil vom 02.05.2002, Az.: 5 U 245/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seite 1509 ).

  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 22 U 46/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Zahlungspflicht in einem notariellen

    Beim Zahlungstitel muss der Zahlungsanspruch betragsmäßig festgelegt sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1956 - V ZR 127/55 -, BGHZ 22, 54-65; OLG Koblenz, Urteil vom 02. Mai 2002 - 5 U 245/01 - NJW-RR 2002, 1509).
  • LG München I, 15.04.2021 - 5 HKO 14318/20

    Schadensersatz aus nichtigem Wettbewerbsverbot als steuerpflichtiges Einkommen

    In dieser Situation besteht nämlich nicht die Gefahr einer Umgehung der Voraussetzungen dieser Klage (vgl. BGH NJW 2015, 1181, 1183 = WM 2015, 985, 997 = DNotZ 2015, 417, 421; NJW-RR 2015, 521, 522; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1509, 1510; OLG Hamm BeckRS 2008, 19831; Karsten Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 767 Rdn. 20; Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 767 Rdn. 14; Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 371 Rdn. 4; Olzen in: Staudinger, BGB, Neubearb.
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