Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02   

Volltextveröffentlichungen (10)

mehr
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 826 Gi
    Haftung des Sachverständigen für Grundstücksbewertung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 826 Gi

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenhaftung für Grundstücks- und Gebäudebewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren beauftragten Sachverständigen gegenüber Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Haftung des gerichtlich beauftragten Sachverständigen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 8 (Kurzinformation)

    Haftung eines im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlich beauftragten Sachverständigen gegenüber dem Ersteigerer nur nach § 826 BGB

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Verschärfte Haftung des Gutachters im Zwangsversteigerungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenhaftung - Nur bei vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Wertgutachter gegenüber dem Ersteigerer? (IBR 2003, 489)

  • RA ONLINE , S. 774 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung des Sachverständigen bei Versteigerung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 2825
  • MDR 2003, 1180
  • NZBau 2003, 564 (Ls.)
  • NZM 2003, 728
  • VersR 2003, 1049
  • WM 2003, 2249
  • Rpfleger 2003, 520
  • BauR 2003, 1599
  • IBR 2003, 489



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03  

    Anlagerecht - Deliktische Haftung des Brokers

    Ob ein Verhalten als sittenwidrig anzusehen ist und ob das Berufungsgericht die Gesamtumstände des Falles insoweit in erforderlichem Umfang gewürdigt hat, kann das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 269, 274 f. und vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02 - VersR 2003, 1049, 1050 jew. m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Erforderlich ist vielmehr, daß sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muß (BGH, Urt. v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2826; Urt. v. 24.09.1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282, 3283, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04  

    Selbständiges Beweisverfahren - Anforderungen an Sachvortrag des Antragstellers

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in zwei noch zum früheren Recht ergangenen Entscheidungen für vergleichbare Fallkonstellationen in Betracht gezogen, daß nach neuem Recht eine Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB eintreten könne (Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 44/02 = VersR 2003, 1535, 1536; Urteil des VI. Zivilsenats vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02 = NJW 2003, 2825, 2826 = VersR 2003, 1049, 1050).
mehr
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05  

    Sachverständige - Erste BGH-Entscheidung zu § 839a BGB: Haftung in

    Mit Recht ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, dass die Kläger als Meistbietende hier "Verfahrensbeteiligte" im Sinne des § 839a BGB gewesen sind (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02 = VersR 2003, 1049, 1050).
  • OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 30/04  

    Sachverständige - Grobe Fahrlässigkeit bei Nichtbesichtigung des Objekts?

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in Kenntnis des bevorstehenden Inkrafttretens des § 839 a BGB in einem noch nach altem Recht zu beurteilenden Fall, der sich gerade auf die auch hier gegebene Konstellation der Haftung des gerichtlichen Wertgutachters im Zwangsversteigerungsverfahren bezog, ausdrücklich seine schon damals feststehende Rechtsprechung bestätigt, dass vertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche der Verfahrensbeteiligten gegen den Gerichtssachverständigen mangels eines Vertrages mit ihm nicht bestehen (BGH NJW 2003, 2825).

    Das hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die erwähnte BGH-Entscheidung (vom 20. Mai 2003 - VI ZR 312/02 = NJW 2003, 2825) zutreffend ausgesprochen.

    Im Gegensatz zu ihm kommt nach den nach wie vor gültigen Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Mai 2002 (BGH NJW 2003, 2825) für den im Zwangsversteigerungsverfahren vom Vollstreckungsgericht mit einem Wertgutachten beauftragten Sachverständigen ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter schon vom Ansatz her nicht in Betracht.

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung BGH NJW 2003, 2825 zu dieser Frage auf die Problematik hingewiesen, die für Wertgutachter im Zwangsversteigerungsverfahren bei der Besichtigung des Objekts besteht.

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Erforderlich ist vielmehr, daß sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muß (BGH, Urt. v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2826; Urt. v. 24.09.1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282, 3283, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 252/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Erforderlich ist vielmehr, daß sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muß (BGH, Urt. v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2826; Urt. v. 24.09.1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282, 3283, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.06.2005 - 9 U 37/05  

    Sachverständige - Haftung für falsches gerichtliches Gutachten nach altem Recht

    Die Klägerin kann auch keine vertraglichen Rechte aus dem im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens vor dem Amtsgericht B begründeten Vertragsverhältnis zwischen dem Gericht und dem Beklagten herleiten, da dieses dem öffentlichen Recht unterliegt und deshalb keine privatrechtlichen Ansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 2825).

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beklagte, was für die Bejahung eines solchen Anspruchs erforderlich wäre (BGH NJW 2003, 2825; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2891), durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar ins Blaue gemachte Angaben sich der Gutachtensaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtlosigkeit gegenüber der Klägerin an den Tag gelegt hätte, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten hatte und der vom Beklagten in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos hätte bezeichnet werden können.

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 251/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Erforderlich ist vielmehr, daß sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muß (BGH, Urt. v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2826; Urt. v. 24.09.1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282, 3283, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 254/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Erforderlich ist vielmehr, daß sich der Sachverständige etwa durch nachlässige Ermittlungen zu den Grundlagen seines Auftrages oder gar durch "ins Blaue" gemachte Angaben der Gutachtenaufgabe leichtfertig entledigt und damit eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder den in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für deren Entschließungen hatte, und der von ihm in Anspruch genommenen Kompetenz als gewissenlos bezeichnet werden muß (BGH, Urt. v. 20.05.2003 - VI ZR 312/02, NJW 2003, 2825, 2826; Urt. v. 24.09.1991 - VI ZR 293/90, NJW 1991, 3282, 3283, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 256/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 259/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 253/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 257/02  

    Sachverständige - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10  
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 107/11  

    Sachverständige - Gutachten unrichtig: Keine Haftung gegenüber Dritten!

  • LG Berlin, 27.10.2004 - 28 O 157/04  

    Sachverständige - Zwangsversteigerungsverfahren: Keine Haftung aus § 839a

  • OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 1685/05  

    Sachverständige - Maßstäbe der Haftung für fehlerhaftes Verkehrswertgutachten

  • OLG Schleswig, 13.04.2004 - 16 W 7/04  

    Selbständiges Beweisverfahren - Ausnahme vom Verbot der Schlüssigkeitsprüfung

  • OLG Saarbrücken, 13.09.2004 - 4 W 166/04  

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Celle, 05.05.2009 - 4 U 26/09  

    Sachverständige - Voraussetzung für die Haftung des Sachverständigen

  • OLG Hamm, 07.06.2010 - 6 U 213/08  

    Sachverständige - Schadensersatz

  • LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09  

    Sachverständige - Begutachtungsfehler im Zwangsversteigerungsverfahren: Haftung?

  • OLG Hamm, 17.10.2011 - 17 U 39/11  

    Sachverständiger, Überwachung, Nachbesserung, Vertrag mit Schutzwirkung

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht