Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 05.02.2003

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   BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03   

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https://dejure.org/2003,566
BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB; § 12 Abs. 4 Nr. 2 JÖSchG; § 12 Abs. 1 Nr. 9 JÖSchG; § 7 Abs. 4 JÖSchG; § 17 Satz 2 StGB
    Verbreitung pornographischer Schriften (Ausnahmetatbestand des besonderen Ladengeschäfts; Anwesenheit von Personal; technische Sicherungsmaßnahmen und gleichwertiger Jugendschutz); unerlaubtes Betreiben einer Automatenvideothek; unvermeidbarer Verbotsirrtum (Anlass zur ...

  • lexetius.com

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Pornografie über intelligente Automaten

  • stroemer.de

    Automatenvideothek

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des Betreibens und Anforderungen an Schutzmaßnahmen einer Automatenvideothek; Viedeos als pornografische Schriften; Automatenvideothek als Ladengeschäft; Begriff des Ladengeschäfts bei der Vermietung pornografischer Schriften; Vermeidbarer Verbotsirrtum bei ...

  • Judicialis

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a
    Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Pornos müssen nicht zwingend über herkömmlichen Ladengeschäfte vermietet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Porno-Videos in der Automatenvideothek verstoßen nicht automatisch gegen den Jugendschutz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur strafrechtlichen Zulässigkeit der Vermietung pornografischer Videos mittels Videoautomaten

  • beck.de (Leitsatz)

    Automatenvertrieb pornografischer Filme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen Verbreitung von Pornographie bei "intelligenter" Automatenvideothek // Personal ist entbehrlich, wenn Jugendschutz durch gleichwertige technische Maßnahmen gewährleitet wird

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 278
  • NJW 2003, 2838
  • NStZ 2004, 148
  • FamRZ 2003, 1183 (Ls.)
  • MMR 2003, 582
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB - es ging um das Ausstrahlen pornographischer Filme - entschieden, daß ein Zugänglichmachen nicht vorliege, wenn "Vorkehrungen getroffen werden, die den visuellen Zugang Minderjähriger zu dem Inhalt der Filme regelmäßig verhindern" (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Hinzu kommen müssen im System angelegte Vorkehrungen, die Minderjährigen die Anmietung pornographischer Filme im Sinne einer effektiven Barriere regelmäßig unmöglich machen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Eine zuverlässige Alterskontrolle war hier gewährleistet, da Chipkarte und PIN erst nach persönlichem Kontakt mit dem Kunden und Überprüfung seines Alters ausgegeben wurden (vgl. BVerwGE 116, 5, 15).

    Die Chipkarte bildete ein ausreichendes tatsächliches und rechtliches Hindernis für Jugendliche, zu dessen Überwindung erst die mißbräuchliche und grundsätzlich strafbare Mitwirkung eines Erwachsenen erforderlich war (vgl. dazu BVerwGE 116, 5, 14; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 184 Rdn. 11).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    In diesem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe durch Urteil vom 31. Oktober 2001 in erster Instanz den Betrieb einer gleichartigen Automatenvideothek für rechtlich zulässig erklärt (VG Karlsruhe GewArch 2002, 120).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87

    Begriff des Ladengeschäftes

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).

    aa) Was unter dem Begriff "Ladengeschäft" im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB zu verstehen ist, wird aus dem Gesetzeswortlaut allein nicht klar (BGH NJW 1988, 272).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01

    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 1 S 1804/01

    Automatenvertrieb von Bildträgern

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322

    vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Ähnlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28. Januar 2003 - 24 B 02.322) bei der Auslegung des § 7 Abs. 4 JÖSchG entschieden; er hält eine Zugangskontrolle durch Personen für unerläßlich.
  • OLG Hamm, 27.01.1988 - 4 Ss 1021/87
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • LG Hamburg, 02.12.1988 - Qs 36/88
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Ein solches Erfordernis, das insbesondere die ältere Rechtsprechung aufgestellt hatte (vgl. nur LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Stuttgart MDR 1986, 424; LG Verden NStZ 1986, 118), ließe sich nur aus den ursprünglichen - die damaligen Vertriebspraktiken im Blick behaltenden - Vorstellungen des Gesetzgebers und der Ratio des Ausnahmetatbestandes ableiten.
  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01

    Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte

  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

  • LG Stuttgart, 10.12.1985 - 8 Qs 81/85
  • LG Verden, 14.11.1985 - 11 Qs 106/85
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Verleihautomat ermöglichte nur nach einem Abgleich von Chipkarte, PIN und Daumenabdruck die Ausleihe von Filmen (BGHSt 48, 278, 285 f.).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zu einem solchen Schutz es erforderlich, daß zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Barriere - nicht nur eine mühelos zu umgehende Scheinbarriere - besteht, die er überwinden muß, um die Darstellung wahrnehmen zu können (vgl. BVerwGE 116, 5, 14 ff = NJW 2002, 2966, 2968 zum Pay-TV; BGH NJW 2003, 2838 = NStZ 2004, 148, 149 zur Automatenvideothek).

    Da niemand sonst außer dem Anbieter diese Auffassung vertrat, liegt der Fall auch anders als in BGH NJW 2003, 2838, 2841 geschildert.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

    Entsprechendes gilt für die Anforderungen, die an ein Ladengeschäft i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB zu stellen sind (vgl. BGH NJW 2003, 2838 [2840]).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG aaO; BGH NJW 2003, 2838 zur Automaten-videothek; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 15).

    Insoweit wird - neben den ohnehin notwendigen Feststellungen zu den Angeboten im Mitgliedsbereich - Art und Umfang der Beratung und die Sachkunde des Beraters konkret festzustellen sein (vgl. BGH NJW 2003, 2838, 2841).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

  • LG Konstanz, 13.12.2012 - 5 Ns 44 Js 2826/11
    Für der Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte ein verlässliches Altersverifikationssystem eingerichtet hat, ist insbesondere die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH zur Vermietung pornografischer Filme durch Automatenvideothek (BGH NJW 2003, 2838, 2840), des I. Zivilsenats des BGH zu den Anforderungen an Altersverifikationssysteme für Internetzugang (BGH NJW 2008, 1882) und zu jugendgefährdenden Medien bei eBay (BGH NJW 2008, 758) sowie des BVerwG zum rundfunkrechtlichen Verbot pornografischer Sendungen (BVerwG NJW 2002, 2966) zu berücksichtigen.

    Während dieses Kontakts muss das Alter des Nutzers anhand amtlicher Lichtbildausweise kontrolliert werden (vgl. BVerwG NJW 2002, 2966, 2968; BGH NJW 2003, 2838, 2840; BGH NJW 2008, 758 Rn. 48; BGH NJW 2008, 1882 Rn. 28).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Der Verleihautomat ermöglichte nur nach einem Abgleich von Chipkarte, PIN und Daumenabdruck die Ausleihe von Filmen (BGHSt 48, 278, 285 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 24/05

    (Keine) Übereinstimmung des Altersverifikationssystem - über18.de - mit den

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdimir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG NJW 2002, 2966; BGH NJW 2003, 2838; KG [5.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01 - 211   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5100
OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01 - 211 (https://dejure.org/2003,5100)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 U 924/01 - 211 (https://dejure.org/2003,5100)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 U 924/01 - 211 (https://dejure.org/2003,5100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers; Art der Berechnung der Händlerprovision; Mitursächlichkeit der Überzeugungskraft des Handelsvertreters; Auftrag durch Leasingunternehmen; Begriff des Mehrfachkunden; Familienmitglieder als Stammkunden; Vermutung ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers; "Münchener Formel"

  • Judicialis

    HGB § 87; ; HGB § 89b; ; HGB § 89b Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 89b Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 89b Abs. 2; ; UStG § 14; ; ZPO § 287; ; BGB § 273; ; BGB § 320; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; BGB § 286 a.F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87; HGB § 89 b; UStG § 14; BGB § 273
    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers

  • rechtsportal.de

    HGB § 87; HGB § 89b
    Zum Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag den der Vertragshändler (Handelsvertreter) gegenüber einem Automobilhersteller hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2838 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 900
  • VersR 2004, 195
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der dem Kläger gegen die Beklagte nach § 89b HGB zustehende Ausgleichsanspruch beläuft sich unter Berücksichtigung der von dem Kläger mitgeteilten und von dem Senat weitgehend übernommenen tatsächlichen ^Grundlagen nach Maßgabe der Entscheidung BGH NJW 1996, 2298, 2301 auf 47.826,56 EUR (93.540,62 DM).

    Danach kann bei einem Kraftfahrzeug-Vertragshändler regelmäßig davon ausgegangen werden, dass 2/3 der Einmalkunden zu Stammkunden werden (BGH NJW 1996, 2298, 2301).

    Um eine Vergleichbarkeit beider zu erzielen, ist es jedoch notwendig, diejenigen Teile des Rabatts herauszurechnen, die der Vertragshändler aufgrund seiner vom Handelsvertreter abweichenden Stellung für Leistungen erhält, die der Handelsvertreter üblicherweise nicht zu erbringen hat (BGH NJW 1996, 2298, 2300).

    Diese Erwägungen sind auch auf das Verhältnis zwischen Hersteller und Vertragshändler zu übertragen (BGH NJW 1996, 2298, 2300).

    Der Ausgleichsanspruch des Klägers ist nach den Grundsätzen der Entscheidung BGH NJW 1996, 2298, 2301 zu bestimmen.

    Nach Maßgabe der Leitentscheidung BGH NJW 1996, 2298, 2301 errechnet sich der Ausgleichsanspruch des Klägers mit 93.540,62 DM.

    Auf den Betrag der Mehrfachkundenprovisionen sind 2/3 der - ebenfalls um die händlertypischen Anteile nebst Verwaltungsvergütung verminderten - Einfachkundenprovisionen des letzten Jahres zu addieren (BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGHZ 135, 14, 20 f. = NJW 1997, 1503 f.).

    Die Summe beider Werte - Mehrfachkundenprovisionen nebst 2/3 der Einfachkundenprovisionen - bildet den "Basisbetrag" (BGH NJW 1996, 2298, 2301).

    Die so errechneten Provisionsverluste sind nach der Methode Gillardon (52,9907 : 60) abzuzinsen, weil die Einmalzahlung nicht erst nach Ablauf des fünfjährigen Prognosezeitraums erfolgt (BGH NJW 1996, 2298, 2301, Intveen BB 1999, 1881, 1887).

    Von dem nunmehr gefundenen Betrag ist nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB im Rahmen der Billigkeitsabwägung ein Abschlag wegen der Sogwirkung der Marke vorzunehmen (BGH NJW 1996, 2298, 2301).

    Der danach sich ergebende Ausgleichsbetrag in Höhe von 82.053,30 DM ist um den im Zeitpunkt des Vertragsendes gültigen Mehrwertsteuersatz zu erhöhen (Reufels/Lorenz BB 2000, 1586, 1589; Kümmel DB 1998, 2407 f.; vgl. auch BGH NJW 1996, 2298, 2301: 14 % bezogen auf den 31. Dezember 1991).

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) scheidet aus, weil die maßgeblichen Rechtsfragen durch die Rechtssprechung des BGH geklärt sind (BGHZ 135, 14 = NJW 1997, 1503; BGH NJW 1996, 2298).

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Aufgrund der bei Neufahrzeugen üblicherweise durchzuführenden regelmäßigen Kundendienste haben die Händler die Möglichkeit, die Bindungen auch zu Erstkäufern zu festigen (BGHZ 135, 14, 19 f. = BGH NJW 1997, 1503 f.).

    Daher ist es sachgerecht, bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs auch denjenigen Anteil der Erstkunden als Bestandteil des Kundenstammes im Sinne von § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB zu berücksichtigen, von dem nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre Nachbestellungen erwartet werden können (BGHZ 135, 14, 19 f. = BGH NJW 1997, 1503 f.).

    Der Ausgleichsanspruch des Klägers bemisst sich weder nach dem neuen Berechnungsansatz in BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 ff. noch nach der Münchener Formel.

    Zwar gestattet der BGH einen vereinfachten Berechnungsansatz in der Form einer schlichten Multiplikation des Mehrfachkundenumsatzes im letzten Vertragsjahr mit dem Prognosezeitraum von fünf Jahren, sofern der Umsatz des Händlers mit Mehrfachkunden über einen längeren Zeitraum vor Vertragsende einen annähernd gleichbleibenden Anteil am gesamten Neuwagenumsatz ausgemacht hat (BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 ff.).

    Zum anderen kann die vereinfachte Methode nur Anwendung finden, wenn der Händler substantiiert vorträgt, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden über einen längeren Zeitraum einen gleichbleibenden Anteil des Gesamtumsatzes mit Neuwagen gebildet hat (BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 ff., Intveen BB 1999, 1881, 1885; Graf v. Westphalen in: Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB, 2. Aufl., Vertragshändler-Vertrag Rdnr. 91).

    Dabei ist insbesondere zu beanstanden, dass die Mehrfachkunden des letzten Vertragsjahres entgegen BGHZ 135, 14, 22 = NJW 1997, 1503 f. auf den Prognosezeitraum von fünf Jahren hochgerechnet werden, ohne dass festgestellt wird, ob die Mehrfachkundenquote auch in der Vergangenheit dauerhaft auf den Gesamtabsatz entfallen ist (Reufels/Lorenz MDR 1998, 1490).

    Auf den Betrag der Mehrfachkundenprovisionen sind 2/3 der - ebenfalls um die händlertypischen Anteile nebst Verwaltungsvergütung verminderten - Einfachkundenprovisionen des letzten Jahres zu addieren (BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGHZ 135, 14, 20 f. = NJW 1997, 1503 f.).

    Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) scheidet aus, weil die maßgeblichen Rechtsfragen durch die Rechtssprechung des BGH geklärt sind (BGHZ 135, 14 = NJW 1997, 1503; BGH NJW 1996, 2298).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Dies gilt umso mehr, als es bei Firmen und Behörden nicht unüblich ist, Rahmenvereinbarungen mit mehreren Kraftfahrzeugherstellern abzuschließen (BGH NJW 1996, 2302, 2304).

    Auch in diesem Fall hat der Händler - wie bei Verkäufen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Abrufscheins - jedenfalls einen Rest an Überzeugungsarbeit (vgl. BGH NJW 1996, 2302, 2304) zu leisten, weil sich das Leasingunternehmen beim Erwerb von Fahrzeugen an einen ändern Vertragshändler wenden kann.

    Die Frage, ob Familien- und Betriebsangehörige in den Kreis der Stammkunden einzubeziehen sind, hat der BGH bislang offen gelassen (BGH NJW 1996, 2302, 2305).

    Sodann sind in einem zweiten Rückführungschritt die der Provision des Handelsvertreters für verwaltende Tätigkeiten entsprechenden Vergütungsanteile auszusondern, so dass die für die werbende, vermittelnde Tätigkeit gewährte Vergütung übrig bleibt (BGH NJW 1996, 2302 f.).

    In der Rechtsprechung werden wegen dieses Gesichtspunktes Abzüge von 10 % bis 25 % vorgenommen (BGH NJW 1996, 2302, 2304; BGH 1 996, 2298, 2301).

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Das gilt vor allem in Konstellationen, wo der Schuldner den tatsächlich bestehenden Anspruch nicht allein ausrechnen kann (BGH NJW 1991, 1286, 1288).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Dies gilt aber nur, soweit die Partei glaubhaft macht, die Schriftstücke tatsächlich nicht mehr in ihren Händen zu haben (BGH NJW 1995, 130 f.).
  • BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91

    Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der Schuldner muss dann mindestens seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Leistung des anderen Teils anbieten (BGH NJW-RR 1995, 564; BGH NJW 1971, 421; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 284 Rdnr. 39; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 284 Rdnr. 40).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung nach § 14 UStG kann vor den ordentlichen Gerichten verfolgt werden (BGH NJW 1988, 2042).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Der Schuldner muss dann mindestens seine eigene Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Leistung des anderen Teils anbieten (BGH NJW-RR 1995, 564; BGH NJW 1971, 421; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 284 Rdnr. 39; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 284 Rdnr. 40).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1997 - 1 U 195/96

    - Toyota 4 -, AA des VH für Kraftfahrzeuge, Einbindung in die Absatzorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 924/01
    Von den Kosten des Rechtsstreits tragen - mit Ausnahme der vom Kläger allein zu tragenden Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Frankfurt am Main entstanden sind - einschließlich der im Berufungsverfahren vor dem Saarländischen Oberlandesgericht - 1 U 195/96-34 - entstandenen Kosten der Kläger 22/42 und Beklagte 20/42.
  • OLG Köln, 17.10.2014 - 19 U 81/11

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers

    In diesem Zusammenhang kommt es im Übrigen im Rahmen der hier vorzunehmenden Schätzung bezogen auf die Mehrfachkundeneigenschaft sowie die diesbezügliche Bekundung der Zeugin L bei der vorgenommenen Schätzung des Ausgleichsanspruchs letztlich nicht auf die von der Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 05.02.2003 - 1 U 924/01 -, juris; unter Verweis auf BGH NJW Urteil vom 05.06.1996 - VIII ZR 141/95 -, juris) reklamierte Auffassung an, bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs seien Einmalkunden zu 2/3 als Stammkunden zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 77/05

    Rechtliche Ausgestaltung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB;

    Die vereinfachte Methode findet aber nur Anwendung, wenn der Händler substanziiert vorträgt, dass der Umsatz mit Mehrfachkunden über einen längeren Zeitraum einen annähernd gleich bleibenden Anteil des Gesamtumsatzes mit Neuwagen gebildet hat (vgl. a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 900, 902).

    Ferner sind Abschläge in Höhe von 15 % (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 900), 25 % (OLG Köln, OLGR Köln 2002, 120, 121 für Sogwirkung und Übernahme der Vertretung eines Konkurrenzproduktes bei Vertragsbeendigung) und 30 % (OLG Köln, v. 1.3.2000 - 12 U 108/99, allerdings nur wegen der unmittelbaren Nähe der Produktionsstätte des Herstellers zum Firmensitz des Vertragshändlers) vorgenommen worden.

  • OLG Frankfurt, 23.05.2006 - 5 U 94/05

    Kfz-Handel: Ausgleichanspruch eines Vertragshändlers gegen den

    Ob dies eine konkrete Darlegung zur Atypizität des letzten Vertragsjahrs mit Darstellung des Verlaufs mehrerer Jahre erforderte (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 900, 902), kann auf sich beruhen, weil der Kläger jedenfalls die maßgeblichen Stammkundenumsätze nicht hinreichend vorgetragen hat.

    Da eine wirksame Einigung auf die "Münchener Formel" nicht festgestellt werden kann, war diese für die Ermittlung der Höhe untauglich (OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 900, 902; Ebenroth/Löwisch § 89 b HGB Rn. 129; Intveen, BB 1999, 1881, 1885).

  • OLG Saarbrücken, 23.05.2007 - 1 U 464/06

    Ausgleichsanspruch eines Kfz-Händlers nach Kündigung des Händlervertrages durch

    Das Landgericht hat seine Entscheidung, auch im Hinblick auf das Urteil des Senats in der Sache 1 U 924/01 - 211 -, ausführlich und zutreffend begründet und auch die Umstände, die mit der Berufung vorgebracht werden, berücksichtigt.
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