Rechtsprechung
| BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Berufungseinlegung zur Fristwahrung und Rücknahme - Gebühren
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Prozessgebühr und Rechtsmitteleinlegung zur Fristwahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme/Ersatz der Anwaltskosten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Erstattung einer vollen Prozessgebühr bei Zurücknahme einer fristwahrenden und vor der Begründung zurückgenommenen Berufung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 2992
- MDR 2003, 1140
- FamRZ 2003, 1461
- VersR 2004, 1019
- BB 2003, 1754
- Rpfleger 2003, 619
Wird zitiert von ... (52)
- BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
Verfahrensrecht - Zurückweisungsantrag vor Berufungsbegründung: Welche Gebühr?
Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992).Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).
Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen könnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - VIII ZB 19/03 - aaO; BAG…, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - aaO).
- BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06
Rechtsanwälte - Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter
Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 3072, 3073). - BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03
Verfahrensrecht - Volle Prozessgebühr trotz Rücknahme der Berufung?
a) Richtig ist allerdings, daß bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozeßgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).aa) Der Bundesgerichtshof hat dem Rechtsmittelbeklagten, der einen Sachantrag vor Begründung des Rechtsmittels stellen läßt, die Erstattung der vollen Prozeßgebühr versagt, weil er sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern könne (BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten
bb) Im Unterschied hierzu ist dem Rechtsmittelbeklagten jedoch kostenrechtlich eine ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Ziff. 1 VV RVG bzw. Nr. 3207, 3209 VV RVG (vormals halbe Prozessgebühr) als gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig zu erstatten, wenn sein Prozessbevollmächtigter die Zurückweisung der Berufung oder Revision vor deren Begründung beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047, 1048 sowie BGH Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461; vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - FamRZ 2003, 523 und vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 -FamRZ 2003, 522 f.).Denn zu diesem Zeitpunkt kann er sich noch nicht inhaltlich mit Rechtsmittelantrag und -begründung auseinandersetzen und so das Verfahren durch einen Gegenantrag sowie dessen Begründung fördern (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047, 1048 sowie BGH Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461 und vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - FamRZ 2003, 523).
Ob die konkrete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im kostenrechtlichen Sinne notwendig war, ist erst im Kostenerstattungsverfahren zu prüfen (vgl. BGH Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993 und OLG Schleswig FamRZ 2006, 1550).
- OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch …
Allein die hier vertretene Rechtsmeinung steht auch in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Prozesskostenerstattungsanspruchs des sich bestellenden Berufungsgegners, wenn der Berufungskläger die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und sie noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurückgenommen hat (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 756-757; fortgeführt durch BGH, NJW 2003, 2992-2993).Aus der Fortführung dieses vom BGH begründeten Rechtsstandpunktes (vgl. insoweit BGH, NJW 2003, 2992-2993), folgt im weiteren, dass die Gegner einer vorliegend vom Senat befürworteten Auslegung mit der von ihnen vertretenen Ansicht die Aspekte einer notwendigen Rechtsverteidigung, behandelt unter dem Gesichtspunkt des (fehlenden) Rechtsschutzbedürfnisses oder der Mutwilligkeit (i.S. von § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO), mit der kostenrechtlichen Frage der "zweckentsprechenden Rechtsverfolgung" bzw. der "notwendigen Rechtsverteidigung" i.S.v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO - in unzulässiger Weise - vermischen.
Der BGH hat in dem genannten Beschluss vom 03. Juni 2003 (NJW 2003, 2992-2993) - in Fortführung seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1992 (NJW 2003, 756-757) - zunächst einmal seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Berufungsbeklagte grundsätzlich berechtigt ist, sofort nach Einlegung des Rechtsmittels einen Anwalt mit der Vertretung im Berufungsverfahren zu beauftragen.
Begründend hat der BGH ausgeführt, mit der "voreiligen" Stellung des Zurückweisungsantrages verstoße der Berufungsbeklagte gegen die ihm auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. BGH, NJW 2003, 2992, 2993; siehe auch BVerfG, NJW 1990, 3072, 3073).
- BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05
Rechtsanwälte - Kostenersttung: Einzeltätigkeit d. nicht postulationsfähigen RA
Allerdings hat der Bundesgerichtshof auch im Anwendungsbereich des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO - in Frage standen jeweils die gesetzlichen Gebühren des Prozessbevollmächtigten - geprüft, welche Maßnahmen der einmal bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324, 1325; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; jeweils unter Bezugnahme auf die Regelung des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). - BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07
Rechtsanwälte - Notwendige Kosten trotz fehlender inhaltlicher Beschäftigung?
Ein solcher Zurückweisungsantrag kann sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren nicht durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschl. v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschl. v. 3.7.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723). - BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07
Rechtsanwälte - Vergütung
Das gilt unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723; vgl. auch Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07 -FamRZ 2009, 113 und vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461). - KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als …
Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung;… Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).Erst wenn die Berufung begründet worden ist, kann sich der Berufungsbeklagte inhaltlich mit dem Berufungsantrag und der Begründung auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag das Verfahren aus objektiver Sicht fördern (BGH, NJW 2003, 2992, 2993; NJW 2004, 73).
Mit der "voreiligen" Stellung des Zurückweisungsantrages verstößt der Berufungsbeklagte gegen die ihm auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegenden Verpflichtung, die Kosten eines Rechtsstreits möglichst niedrig zu halten (BGH, NJW 2003, 2992, 2993).
- OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07
Wiedereinsetzung bei Fristversäumung aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung zum …
a) Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, ist im Berufungsverfahren die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Rechtsmittelgegners nur in Höhe einer 1, 1 Verfahrensgebühr erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte einen Sachantrag noch vor Eingang der Rechtsmittelbegründung gestellt bzw. angekündigt hat und das Rechtsmittel sodann zurückgenommen wird (vgl. nur OLG München, OLGR 2006, 78 f.; BGH NJW 2003, 2992; siehe auch BGH NJW 2003, 1324 zu der Parallelproblematik im Revisionsverfahren).Mit der "voreiligen" Stellung des Zurückweisungsantrages verstößt der Berufungsbeklagte gegen die ihm aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses obliegende Verpflichtung, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. BGH NJW 2003, 2992 [2993]).
- BGH, 03.02.2009 - VIII ZB 114/07
Rechtsanwälte - Anwaltliche Vertretung ehemaliger Mitmieter: Notwendige Kosten?
- LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 16 Ta 596/05
Gebührenrecht - Gebühren bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf der …
- LG Bremen, 01.07.2004 - 12 O 292/04
- OLG Koblenz, 05.10.2004 - 14 W 650/04
Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren in der Berufungsinstanz
- BGH, 02.05.2007 - XII ZB 157/06
Rechtsanwälte - Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?
- OLG Bamberg, 18.07.2008 - 6 W 9/08
Kostenfestsetzung: Umfang des Erstattungsanspruchs des Beklagten bei …
- BGH, 02.05.2007 - XII ZB 158/06
Rechtsanwälte - Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?
- OLG Oldenburg, 08.11.2005 - 2 WF 204/05
Rechtsanwälte - Rücknahme der Berufung: Gebühr
- BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
Verfahrensrecht - Kosten von nicht zugelassenem Anwalt nicht erstattungsfähig!
- OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 8 W 70/05
Verfahrensrecht - Anwaltskosten bei nicht begründeter Berufung zur Fristwahrung
- OLG Karlsruhe, 13.10.2005 - 2 UF 195/05
Prozesskostenhilfe: Bewilligung zur Rechtsverteidigung im Rechtsmittelverfahren
- LG Mainz, 13.07.2005 - 3 T 107/05
Hat eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung nur zur Fristwahrung …
- OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05
Kostenerstattung für das Berufungsverfahren: Höhe der Prozessgebühr bei …
- OLG Düsseldorf, 21.12.2009 - 24 W 61/09
Rechtsanwälte - Mehrvertretungszuschlag für gemeinsamen Prozessbevollmächtigten
- OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04
Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im …
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
- OLG Saarbrücken, 29.09.2009 - 9 W 290/09
Kosten des Berufungsbeklagten bei lediglich fristwahrender Einlegung der Berufung
- KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
Verfahrensrecht - Kosten einer vorsorglich eingelegten Berufung
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2004 - NC 9 S 411/04
Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen …
- KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr …
- OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Erstattung von Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten
- OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 W 4/12
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 2 UF 259/04
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Berufungsinstanz
- KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08
Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der …
- OLG Hamm, 11.07.2005 - 23 W 92/05
Bei Berufungszurücknahme vor Berufungsbegründung löst Zurückweisungsantrag nur …
- OLG München, 20.06.2008 - 11 WF 857/08
Kostenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten: Rechtsanwaltsgebühr für einen …
- OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 1 K 41.07
Ausnahmen von der Erstattungspflicht für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 24 W 9/11
Verfahrensrecht - Keine Kostenerstattung für unnötige Prozesse!
- OLG München, 30.08.2011 - 11 W 1535/11
Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der …
- BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 8 E 973/03
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 K 17.08
Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung beigezogenen Rechtsanwalts …
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09
Wohnungseigentum - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09
Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts; …
- OLG Koblenz, 04.08.2011 - 14 W 439/11
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 527/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 526/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 528/09
Rechtsanwälte - Kostenerstattung für mehrere Anwälte
- OLG Koblenz, 04.08.2011 - 14 W 441/11
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?
- OLG Koblenz, 04.08.2011 - 14 W 440/11
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?
