Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufungseinlegung zur Fristwahrung und Rücknahme - Gebühren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prozessgebühr und Rechtsmitteleinlegung zur Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme/Ersatz der Anwaltskosten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Erstattung einer vollen Prozessgebühr bei Zurücknahme einer fristwahrenden und vor der Begründung zurückgenommenen Berufung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 2992
  • MDR 2003, 1140
  • FamRZ 2003, 1461
  • VersR 2004, 1019
  • BB 2003, 1754
  • Rpfleger 2003, 619



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06  

    Verfahrensrecht - Zurückweisungsantrag vor Berufungsbegründung: Welche Gebühr?

    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992).

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen könnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - VIII ZB 19/03 - aaO; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - aaO).

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06  

    Rechtsanwälte - Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 3072, 3073).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03  

    Verfahrensrecht - Volle Prozessgebühr trotz Rücknahme der Berufung?

    a) Richtig ist allerdings, daß bei einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung ein die volle Prozeßgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels im erstattungsrechtlichen Sinne nicht notwendig ist, solange ein Berufungsantrag nicht gestellt und eine Begründung nicht eingereicht worden ist (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324; BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat dem Rechtsmittelbeklagten, der einen Sachantrag vor Begründung des Rechtsmittels stellen läßt, die Erstattung der vollen Prozeßgebühr versagt, weil er sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern könne (BGH, Beschluß vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, BB 2003, 1754).

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