Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2697
OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03 (https://dejure.org/2003,2697)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.08.2003 - 8 W 271/03 (https://dejure.org/2003,2697)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. August 2003 - 8 W 271/03 (https://dejure.org/2003,2697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei nach der Zivilprozessrechtsreform

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausweitung des Stellenwertes der mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung; Persönliche Anwesenheit im Einzelfall als missbräuchliche Ausnutzung von Parteirechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweitung des Stellenwertes der mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung; Persönliche Anwesenheit im Einzelfall als missbräuchliche Ausnutzung von Parteirechten

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der anwaltlich vertretenen Partei zur Teilnahme an mündlicher Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2994
  • MDR 2004, 235
  • BauR 2003, 1929
  • NZG 2003, 933
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 W 17/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03
    Vielmehr sind Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich auch dann gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO erstattungsfähig, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (so auch schon zum bisherigen Recht OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1342).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Diese heute allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Stuttgart JurBüro 2002, 536; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; Musielak/Wolst, ZPO 5. Aufl. § 91 Rn. 63; Zöller/Herget, aaO § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; HK-ZPO/Gierl, 2. Aufl. § 91 Rn. 25; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 91 Rn. 16) bedeuten indes nicht, dass ausnahmslos jede oder gar beliebig viele Reisen der Partei an den Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig wären.
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Sofern die Partei in einem Beweisaufnahmetermin anwesend ist, können nicht selten etwaige Unklarheiten unmittelbar durch eine einfache Rückfrage leicht beseitigt werden (BGH, NJW-RR 2008, 654; OLG München, MDR 2004, 55; OLG Celle, NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; Zöller/ Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91, Rz. 13, "Reisekosten", m.w.N.; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 91, Rz. 16).
  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

    a) Es entspricht jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessrechts zum 1.1.2002 weit überwiegender Auffassung, dass Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung auch dann erstattungsfähig sind, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (vgl. OLG München JurBüro 2003, 645; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; im Ergebnis auch schon: LAG München NZA-RR 2002, 161).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

    Dies entspricht der inzwischen weitaus überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, S. 342; OLG Hamm MDR 1992, S. 196 f.; OLG Koblenz MDR 1995, S. 424; OLG Brandenburg MDR 2000, S. 1216 f.; OLG Stuttgart JurBüro 2002, S. 536; OLG München NJW-RR 2003, S. 1584; OLG Celle NJW 2003, S. 2994 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme

    Dass auch eine anwaltlich vertretene Partei grundsätzlich das Recht hat, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können, etwa durch Erteilung ergänzender im schriftsätzlichen Vorbringen möglicherweise fehlender Informationen, die Beseitigung von Missverständnissen und/oder eine sofortige Stellungnahme zu Vergleichsangeboten (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München, NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz, MDR 1995, 424; OLG Hamm, Rechtspfleger 1992, 83; OLG Düsseldorf (2. Zivilsenat), a.a.O.; vgl. ferner Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten der Partei"), bedeutet nicht automatisch, dass ihr simultan alle Äußerungen in der mündlichen Verhandlung Wort für Wort übersetzt werden müssen.
  • FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07

    Reisekosten; Kosten der Rechtsverfolgung; Teilnahme an Gerichtsverhandlung;

    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07

    Objektive Sachdienlichkeit von Aufwendungen zur Rechtsverfolgung aus Sicht eines

    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • LAG Berlin, 13.01.2005 - 17 Ta 6083/04

    Erstattung von Reisekosten

    Der Festsetzung der in Ansatz gebrachten Reisekosten steht im vorliegenden Fall zwar nicht entgegen, dass der Beklagte ohne Anordnung seines persönlichen Erscheinens zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung von C. nach Berlin gereist ist (vgl. hierzu OLG Celle NJW 2003, 2994 f.) Bereits angesichts der Höhe der Klageforderung war es kostenrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Beklagte selbst an der mündlichen Verhandlung teilnehmen und ggf. seinen Standpunkt vor Gericht vertreten wollte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht