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   OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02   

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OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02 (https://dejure.org/2003,4808)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2003 - 9 UF 120/02 (https://dejure.org/2003,4808)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2003 - 9 UF 120/02 (https://dejure.org/2003,4808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Begründung der Berufung; Frist zur Einlegung der Berufung; Beginn der Berufungsfrist; Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag / Prozesskostenhilfe (PKH); Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGZPO § 26 Ziff. 5; ; ZPO § ... 522 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 520; ; ZPO § 114; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO a.F. § 519 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO n.F. § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO n.F. § 520 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2995
  • FamRZ 2004, 648
  • FamRZ 2004, 649
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 230/90

    Berufung - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Hierzu ist allerdings weiterhin erforderlich, dass der Schriftsatz auch zur Begründung bestimmt ist, d.h. ein dem entgegenstehender Wille des Berufungsführers zumindest nicht erkennbar wird (BGH, VersR 1991, 936; 1986, 91 und 1989, 862; MünchKomm-Rimmelpacher, ZPO, 2. Aufl., § 519, Rn. 5; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 519, Rn. 37).

    Bereits die Kennzeichnung des dem Prozesskostenhilfegesuch beigefügten Schriftsatzes als "Entwurf" legt den Schluss nahe, dass mit seiner Einreichung das Rechtsmittel gerade noch nicht begründet werden sollte (vgl. BGH, VersR 1991, 936; Zöller-Gummer, a.a.O., § 520, Rn. 39).

    Selbst wenn in seiner Mittellosigkeit ein Hindernis im Sinne des § 233 ZPO zu sehen wäre, die Berufung zu begründen, - was angesichts der Anlage zu seinem Prozesskostenhilfegesuch, die zwar nicht formal, aber inhaltlich einer Berufungsbegründung entspricht, fraglich erscheint -, so bestand dieses Hindernis nur so lange, bis er Kenntnis von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe erlangte (vgl. BGH, VersR 1991, 936), also bis zum Zugang des Senatsbeschlusses vom 28.11.2002 am 16.12.2002.

  • BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98

    Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m.w.N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt.

    Es bedarf somit vorliegend nicht einer Entscheidung zu der Frage, ob dem Wiedereinsetzungsbegehren bei fristgerechter Anbringung zu entsprechen gewesen oder aber der Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre.

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Dies besagt jedoch noch nichts im Hinblick auf den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, die durch die Versäumung der Berufungsfrist und das dadurch ausgelöste Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht berührt wird (BGHZ 98, 325; BGH, VersR 1986, 892; BGH, MDR 1989, 521; Zöller-Gummer, a.a.O., § 520, Rn. 14).
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76

    Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Im Allgemeinen ist nämlich davon auszugehen, dass keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, sodass angenommen werden muss, ein den Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach § 520 ZPO entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch solle gleichzeitig auch der Begründung des Rechtsmittels dienen (BGH, VersR 1977, 570; BGH, NJW-RR 1989, 184; BGH, NJW 1995, 2113).
  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 434/00

    Pflichten des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Grundsätzlich handelt es sich, wie schon nach altem Recht, bei den Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Berufung um zwei unabhängig voneinander laufende Fristen (vgl. BGH, MDR 2001, 1072; Zöller-Gummer, ZPO, 23.Auflage, § 520, Rn. 14), wobei diejenige zur Berufungsbegründung nun - anders als in § 519, Abs. 2, Satz 2 ZPO a.F. - nicht mehr mit der Einlegung des Rechtsmittels, sondern ebenso wie die Berufungsfrist selbst mit der Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung zu laufen beginnt - § 520 Abs. 2, Satz 1 ZPO n.F. -.
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Im Allgemeinen ist nämlich davon auszugehen, dass keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, sodass angenommen werden muss, ein den Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach § 520 ZPO entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch solle gleichzeitig auch der Begründung des Rechtsmittels dienen (BGH, VersR 1977, 570; BGH, NJW-RR 1989, 184; BGH, NJW 1995, 2113).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94

    Berufung - Verwerfungsbsschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Im Allgemeinen ist nämlich davon auszugehen, dass keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, sodass angenommen werden muss, ein den Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift nach § 520 ZPO entsprechendes Prozesskostenhilfegesuch solle gleichzeitig auch der Begründung des Rechtsmittels dienen (BGH, VersR 1977, 570; BGH, NJW-RR 1989, 184; BGH, NJW 1995, 2113).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Es bedarf somit vorliegend nicht einer Entscheidung zu der Frage, ob dem Wiedereinsetzungsbegehren bei fristgerechter Anbringung zu entsprechen gewesen oder aber der Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre.
  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Hierzu ist allerdings weiterhin erforderlich, dass der Schriftsatz auch zur Begründung bestimmt ist, d.h. ein dem entgegenstehender Wille des Berufungsführers zumindest nicht erkennbar wird (BGH, VersR 1991, 936; 1986, 91 und 1989, 862; MünchKomm-Rimmelpacher, ZPO, 2. Aufl., § 519, Rn. 5; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 519, Rn. 37).
  • BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten bei Zurückstellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
    Es bedarf somit vorliegend nicht einer Entscheidung zu der Frage, ob dem Wiedereinsetzungsbegehren bei fristgerechter Anbringung zu entsprechen gewesen oder aber der Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre.
  • BGH, 09.01.1989 - II ZB 11/88

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist vor Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag;

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZB 14/89

    Prozesskostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Wille des Berufungsklägers -

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZB 3/86

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsverfahren - Berufspflichten des

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der

    Diesen Vortrag hat sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin weder ausdrücklich noch stillschweigend zu eigen gemacht (vgl. auch OLG Brandenburg NJW 2003, 2995 f.).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 15 UF 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach nicht rechtzeitiger Absetzung und Zustellung

    Diese zum alten Berufungsrecht vertretene Auffassung gilt auch für das neue Berufungsrecht (Brandenburgisches OLG, NJW 2003, 2995), und zwar nach Auffassung des Senats nunmehr erst recht, da der Beginn der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr an die Einlegung der Berufung geknüpft ist.
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