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   BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig, 27.11.2002 - 5 KLs 101 Js 72465/01
  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/02
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 1, 156
  • NJW 2003, 3045
  • NStZ 2003, 666



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06  

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Sollte seine erneute Benennung als Rauschgiftlieferanten durch den Zeugen in der Hauptverhandlung den Angeklagten dazu veranlassen, möglicherweise den Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BVerfG NJW 2003, 3045, 3046).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 14-IV-03  
    Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03  
    Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).

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  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08  

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei teilweiser Täter- bzw. Opferstellung

    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Die Ausnahmekonstellation, dass trotz - mittelbar - drohender Selbstbelastung kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, weil mögliche neue bzw. bestärkende Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits früher aus anderen Quellen sicher bekannt sind, eine Strafverfolgung bisher nicht erfolgte und auch eine entsprechende Gefahr sicher nicht besteht (vgl. BVerfG NStZ 2003, 666; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2003 - 2 Ws 328/03 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rdn. 2), ist hier bereits wegen des weiterhin anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen nicht einschlägig.

  • OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03  

    Ordnungsmittel; Ordnungsgeld; Beugehaft; Selbstbelastung

    Dem Beschwerdeführer steht ein Auskunftsverweigerungsrecht für die in der Verhandlungsniederschrift wörtlich protokollierte Frage nicht zu (vergleiche zu einem gleichgelagerten Fall OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 -, bestätigt durch Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

    Diese der Entschlussfreiheit des Angeklagten unterliegende Möglichkeit liegt außerhalb des Schutzzwecks verfassungsrechtlich verbürgter Selbstbelastungsfreiheit (Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03 -).

  • OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05  

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten

    Der Senat kann der Strafkammer jedoch nicht folgen, soweit sie unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 - 2 BvR 281/03 - (NJW 2003, 3045) meint, dass in Fall 5 ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht mehr bestehe, weil der Beschwerdeführer insoweit bereits verurteilt ist und - aufgrund der Angaben des Angeklagten V - auch bereits I X als (möglicher) Besteller der Drogen bekannt sei, so dass der Beschwerdeführer kein mögliches Beweismittel gegen sich in den noch anhängigen Verfahren preisgebe.
  • OLG Köln, 17.02.2009 - 2 Ws 63/09  

    Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts

    Die vorliegende Konstellation ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3045) vergleichbar, in der der Drogenlieferant angeklagt war.
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07  
    Die Möglichkeit, dass sich der Angeklagte G. wegen der Aussage des Antragstellers seinerseits zu Angaben über Betäubungsmitteldelikte entschlie- ßen könnte, wird von der verfassungsrechtlichen Gewährleistung, nicht zur eigenen Strafverfolgung beitragen zu müssen, nicht erfasst (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2003 ­ Vf. 15-IV-03; siehe BVerfG NJW 2003, 3045 [3046]).
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09  

    Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Die vorliegende Konstellation ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3045) vergleichbar, in der der Drogenlieferant angeklagt war.
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