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   BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03   

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https://dejure.org/2003,2251
BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03 (https://dejure.org/2003,2251)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - 5 StR 160/03 (https://dejure.org/2003,2251)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 5 StR 160/03 (https://dejure.org/2003,2251)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370a n.F. AO; § 370a a.F. AO; § 373 AO; § 22 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 52 StGB; § 30 Abs. 2 StGB
    Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370a AO alter Form; Gesetzeseinheit; Steuerverkürzung "in großem Ausmaß"; minder schwerer Fall); Steuerverkürzung bei Einfuhrdelikten durch Abgabe inhaltlich ...

  • lexetius.com

    AO § 370a a. F.; AO § 373; StGB § 22

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des mildesten zur Tat geltenden Gesetzes bei einer Verurteilung; Verhältnis von § 373 der Abgabenordnung (AO) zu § 370a der Abgabenordnung (AO) in der alten Fassung; Überprüfung eines Containers wegen des Verdachts von gewerbsmäßigem Schmuggeltreiben; Beschlagnahme ...

  • Judicialis

    AO § 370a aF; ; AO § 373; ; StGB § 22

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370a (a.F.); AO § 373; StGB § 22
    Verhältnis § 373 - § 370 AO; Versuchsbeginn bei Einfuhrdelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schmuggel - Konkurrenzverhältnis zwischen § 373 AO und § 370a AO a.F.

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3068
  • NStZ 2004, 580
  • StV 2003, 563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.1991 - 2 StR 288/91

    Bestimmung des mildesten Gesetzes; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Auszug aus BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
    Bei der Ermittlung des milderen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB kommt es dabei maßgebend darauf an, welche Regelung in dem zu entscheidenden Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die den Täter schonendere Beurteilung gestattet (vgl. BGHSt 20, 74, 75; BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 6; vgl. auch Schmitz in Münch. Komm. StGB 2003 § 2 Rdn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Auszug aus BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
    Gesetzeseinheit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 380 m. w. N.) dann vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (st. Rspr., vgl. BGHSt 48, 34, 35 f. m. w. N.).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
    Aus diesen Erwägungen ergibt sich, daß bei steuerlichen Einfuhrdelikten - anders als bei Betäubungsmitteldelikten (vgl. BGHSt 31, 252, 253 f.) - die Verbringung von zoll- und verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den Freihafen selbst dann noch nicht als versuchte oder sogar vollendete Hinterziehung von Einfuhrabgaben zu werten ist, wenn der Täter plant, die Waren zu einem späteren Zeitpunkt mit falschen Zollanmeldungen in das Gemeinschaftsgebiet weiterzubefördern.
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
    Bei der Ermittlung des milderen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB kommt es dabei maßgebend darauf an, welche Regelung in dem zu entscheidenden Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die den Täter schonendere Beurteilung gestattet (vgl. BGHSt 20, 74, 75; BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 6; vgl. auch Schmitz in Münch. Komm. StGB 2003 § 2 Rdn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

    Auszug aus BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
    a) Nach den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch liegt ein unmittelbares Ansetzen bei solchen Gefährdungshandlungen vor, die nach der Tätervorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbar räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1989, 473).
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Abgesehen davon, daß innerhalb des damit neu geschaffenen Normengefüges der §§ 370 ff. AO die jeweiligen Konkurrenzverhältnisse völlig ungeklärt und die Strafrahmen so wenig aufeinander abgestimmt sind, daß erhebliche Wertungswidersprüche entstehen (vgl. BGH NJW 2003, 3068; Reiß Die Steuerberatung - Stbg - 2004, 113, 115 f.), ist nicht ersichtlich, wie der Verbrechenstatbestand des § 370a AO verfassungskonform ausgelegt werden kann.
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Indem er vorsatzlos handelnde Spediteure bei den Zollbehörden unvollständige Zollanmeldungen einreichen ließ, überschritt er die Schwelle zum Versuch des Schmuggels (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Bei der Abgrenzung von straflosen Vorbereitungshandlungen und dem Eintritt in das strafbewehrte Versuchsstadium sind in wertender Betrachtung die strukturellen Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes zu beachten (BGH, NStZ 2008, 409, 410; NJW 2003, 3068, 3070).

  • OLG Celle, 04.05.2011 - 32 Ss 6/11

    Kein strafbarer Verstoß gegen das Vermummungsverbot des NVersG ohne vorherige

    Bei der Ermittlung des milderen Rechts kommt es maßgebend darauf an, welche Regelung im Einzelfall nach dessen besonderen Umständen die den Täter schonendere Beurteilung gestattet (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2003, 5 StR 160/03 - juris).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2008, 409, 410; BGHR AO § 373 Versuch 1 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
    Für die sogenannten "Freihafenfälte" gilt seit dem 01.07.2009 nichts anderes (vgl. zum früheren Rechtszustand BGH wistra 03, 389 und F/G/l/Jäger 8 373 AO Rn. 39).
  • KG, 05.03.2020 - 161 Ss 190/19

    Hehlerei: Versuch des Ankaufens

    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 mwN; BGH NStZ 2008, 409).
  • KG, 05.03.2020 - 2 Ss 41/19

    Versuchsbeginn bei Hehlerei

    Dabei ist im Einzelfall bei der Abgrenzung in wertender Betrachtung auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen (vgl. BGHR AO § 373 Versuch 1 mwN; BGH NStZ 2008, 409).
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