Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.07.2003 | BGH, 27.06.2003

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1142
BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 (https://dejure.org/2003,1142)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - IXa ZB 124/03 (https://dejure.org/2003,1142)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03 (https://dejure.org/2003,1142)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Gläubiger einer Lohnpfändung; Notwendigkeit der Beiordnung und Versagung ohne Prüfung des Einzelfalls

  • zvi-online.de

    ZPO § 121 Abs. 2
    Anspruch des Gläubigers auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für Lohnpfändung bei erweiterter Pfändung von Arbeitslohn oder Lohnersatzleistungen

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Lohnpfändung erfordert regelmäßig Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anwaltsbeiordnung für Lohnpfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Urteile, Tag für Tag

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3136
  • MDR 2003, 1245
  • FamRZ 2003, 1547
  • VersR 2004, 1476
  • WM 2004, 441
  • Rpfleger 2003, 591
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09

    Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des

    Die Notwendigkeit der Beiordnung des Rechtsanwalts hängt danach einerseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers und andererseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136 = JurBüro 2004, 42).

    Maßgebend ist die jeweilige Zwangsvollstreckungsmaßnahme, so dass nicht allein darauf abgestellt werden kann, ob die Zwangsvollstreckung insgesamt wenige (dazu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, aaO) oder erfahrungsgemäß viele rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IXa ZB 192/03, FamRZ 2003, 1921).

  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 84/11

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Prozesskostenhilfebewilligung mit

    Danach hängt die Notwendigkeit der Beiordnung einerseits von der Schwierigkeit der im konkreten Fall zu bewältigenden Rechtsmaterie und andererseits von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen gerade des Antragstellers ab (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, NJW 2003, 3136; BVerfG, WuM 2011, 352).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seinem Beschluss vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 124/03, aaO) ausgeführt, es liege nahe, dass ein juristisch nicht ausgebildeter Antragsteller bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Unterhaltsberechtigter, auch mit Hilfe der Rechtsantragstelle häufig kaum in der Lage sein werde, einen korrekten Antrag zu stellen.

  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Dies ist bei den hier in Rede stehenden einfach gelagerten Vollstreckungsmaßnahmen regelmäßig nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03, WM 2004, 441 f (Prozesskostenhilfe).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,812
BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03 (https://dejure.org/2003,812)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2003 - XII ZB 91/03 (https://dejure.org/2003,812)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 (https://dejure.org/2003,812)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerde auf Wiederherstellung der aufgehobenen Prozesskostenhilfebewilligung; Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch Berufungsgericht; Nichtstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde auch bei greifbar gesetzeswidriger Entscheidung im ...

  • Judicialis

    ZPO § 574

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 574
    Kein außerordentliches Rechtsmittel gegen greifbar gesetzeswidrige Entscheidung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum Bundesgerichtshof im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3136
  • NJW 2003, 3137
  • MDR 2003, 1432
  • FamRZ 2003, 1550
  • VersR 2004, 491
  • WM 2004, 599
  • BB 2003, 2314
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
    Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn es sich gegen eine greifbar gesetzeswidrige Entscheidung im Prozeßkostenhilfeverfahren richtet, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen ist (Ergänzung zu BGHZ 150, 133).

    Denn nach der Neuregelung des Beschwerderechts ist ein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluß vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - ZIP 2002, 959 f. = BGHZ 150, 133 m. zust. Anm. Prütting EWiR 2002, 835 f.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Beschluß vom 7. März 2002 befaßt (ZIP 2003, 1102, 1103) und dabei Bedenken gegen diese Rechtsprechung nicht erkennen lassen, sondern lediglich ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung bisher für zulässig erachteten außerordentlichen Rechtsbehelfe den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen (aaO S. 1109 unter C IV 2 b).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Damit schließt sich der Senat der nahezu einhellig vertretenen Auffassung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 995) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2003, 1550) an (Feskorn in Zöller, ZPO, 33. Aufl. zu § 57 FamFG, Rn. 2; Löhning/Heiß in Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl., zu § 57 Rn. 2; Dürbeck in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. , zu § 57 Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 3.3.2016, 1 B 17/16 - zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Dies gilt selbst dann, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig ist, insbesondere ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt (BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133; Beschl. v. 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, BB 2003, 2314).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Vielmehr ist seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß diese Kriterien die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen können (BGHZ 150, 133; Senatsbeschluß vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137; BGH Beschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03 - NJW 2004, 292).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Ob ausnahmsweise ein Rechtsbehelf gegeben ist, beispielsweise wenn in Extremfällen eine mißbräuchliche gerichtliche Aufforderung gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO als Rechtsschutzverweigerung gewertet werden könnte (vgl. Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze, Begründung zur Änderung des § 305 Abs. 3, abgedruckt in: ZVI 2003, Beilage 1 zu Heft 4, S. 3, 18), kann hier dahingestellt bleiben, weil ein solcher Rechtsbehelf nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz jedenfalls nicht als außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof gegeben wäre (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 z.V.b.).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung

    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

    b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a).
  • OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05

    Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des

    Obwohl § 321a ZPO nur den Fall der Verletzung des rechtlichen Gehörs betrifft, hat der Bundesgerichtshof daraus den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, welche eine Anfechtung mit der außerordentlichren Beschwerde ausschließt (BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 = BGHZ 150, 133; BGH vom 23.7.2003 - XII ZB 91/03 = NJW 2003, 3137; BFH vom 9.2.2005 - X B 178/04; BFH vom 24.2.2005 - X B 136/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 36/03

    Zulässigkeit der Gehörsrüge

    Der Zulässigkeit der Gehörsrüge steht auch nicht die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2002, 775 und 2003, 3137) entgegen, nach der der früher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte außerordentliche Rechtsbehelf gegen letztinstanzliche Entscheidungen, die unter einer so genannten greifbaren Gesetzeswidrigkeit leiden, nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes nicht mehr zulässig sei.

    Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (NJW 2003, 3137) hält vielmehr eine Gegenvorstellung an das Gericht, das letztinstanzlich entschieden hat, ausdrücklich für zulässig.

  • OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06

    Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der

    Offen kann bleiben, ob ein außerordentliches Rechtsmittel zulässig ist (ablehnend mittlerweile BGH FamRZ 2003, 1550).

    Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.

  • BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20

    Statthaftigkeit der Streitwertbeschwerde gegen Entscheidungen über einen Antrag

    a) Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz kann der Bundesgerichtshof ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden und ist eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137, 3138 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 20. April 2004 - X ZB 39/03, NJW-RR 2004, 1654, 1655 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, juris Rn. 1; jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2022 - VI ZB 57/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • OLG Schleswig, 22.09.2004 - 9 U 79/03

    Zulässige Berufung neben Urteilsergänzung bei unterbliebener Aufnahme eines

  • OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
  • BGH, 13.03.2006 - II ZA 15/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZB 48/23

    Völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch ist unzulässig!

  • BGH, 21.10.2022 - V ZA 14/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BGH, 26.07.2006 - XII ZA 28/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04

    Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit

  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 7/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 2 WF 35/06

    Gegenvorstellung: Zweiwochenfrist für die Einlegung der Gegenvorstellung

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZB 83/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 8/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • BGH, 19.07.2004 - II ZB 6/04

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 9 W 88/03

    Rechtsmittel gegen Berufungsurteil: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen

  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 277/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZB 275/04

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig mangels Einlegung durch einen beim

  • BGH, 24.09.2003 - VI ZA 12/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

  • OLG Nürnberg, 28.07.2023 - 11 UF 543/23

    Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Billigung einer Zwischenvereinbarung über den

  • BGH, 18.03.2021 - VI ZB 11/21

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 26.08.2020 - VI ZB 48/20

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04

    Betreuervergütung: Keine außerordentliche Beschwerde

  • OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04

    Richterablehnungsverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZB 5/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1198
BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 (https://dejure.org/2003,1198)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 (https://dejure.org/2003,1198)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 (https://dejure.org/2003,1198)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines geeigneten Vollstreckungstitels; Zulässigkeit eines Verweises auf Akten in Urschrift von Rubrum und Entscheidungsgründen; Formfehlerhaftigkeit eines Beschlusses; Wirksamkeit aus Gründen der Rechtssicherheit

  • zvi-online.de

    ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2, § 313 Abs. 1 Nr. 1 und 4 analog, § 890
    Keine Nichtigkeit der Urschrift zur Festsetzung von Ordnungsgeld bei Bezugnahme des Richters auf Rubrum und Tenor der einstweiligen Verfügung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollständiges Rubrum für einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4 analog; ; ZPO § 890

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel in einem zu vollstreckenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Vollstreckung eines fehlerhaft zustande gekommenen Beschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3136
  • MDR 2003, 1316
  • GRUR 2004, 975
  • FamRZ 2003, 1742
  • WM 2003, 1782
  • Rpfleger 2003, 598
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
    Nach Ansicht des Senats muß bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, die genaue und eindeutige Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398 = ZIP 2003, 356 und Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400 = ZIP 2003, 410, jeweils zum Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

    b) Soweit die Urschrift des Beschlusses durch die Formulierung "einrücken wie Bl. ... d.A." auf bestimmte Teile der Akten verweist, werden diese von der Unterschrift des Richters nicht gedeckt, so daß der Beschluß formell fehlerhaft zu Stande gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).

    Da sie von der Geschäftsstelle veranlaßt werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich allgemein nicht geeignet, den formellen Mangel des Beschlusses zu heilen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO m.w.N.; OLG Brandenburg aaO).

    Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht sie aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihr nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGHZ 114, 315, 326 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).

  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 4 U 251/97
    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
    a) Die Frage, ob in der Urschrift eines Beschlusses hinsichtlich des Rubrums und der Entscheidungsformel Verweisungen auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten zulässig sind, ist streitig (vgl. bejahend: OLG Hamm MDR 1999, 316; MünchKomm-ZPO/Musielak, 2. Aufl. § 329 Rn. 13; Musielak, ZPO 3. Aufl. § 329 Rn. 19; verneinend: OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 862 für einen Kostenfestsetzungsbeschluß; Zöller/Vollkommer, aaO § 329 Rn. 34).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
    Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht sie aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihr nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGHZ 114, 315, 326 f; BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 aaO).
  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
    Nach Ansicht des Senats muß bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, die genaue und eindeutige Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398 = ZIP 2003, 356 und Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400 = ZIP 2003, 410, jeweils zum Beschluß über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
    Nichtigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt versäumt worden und deshalb ein bloßer Entwurf gegeben ist (BGHZ 137, 49, 51 f m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.11.1997 - 8 W 359/97

    Voraussetzungen für eine Vorlage gemäß § 11 Abs. 2 Rechtspflegergesetz (RPflG);

    Auszug aus BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03
    a) Die Frage, ob in der Urschrift eines Beschlusses hinsichtlich des Rubrums und der Entscheidungsformel Verweisungen auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der Akten zulässig sind, ist streitig (vgl. bejahend: OLG Hamm MDR 1999, 316; MünchKomm-ZPO/Musielak, 2. Aufl. § 329 Rn. 13; Musielak, ZPO 3. Aufl. § 329 Rn. 19; verneinend: OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 862 für einen Kostenfestsetzungsbeschluß; Zöller/Vollkommer, aaO § 329 Rn. 34).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht er aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihm nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 357; Beschl. v. 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03, WM 2003, 1782, 1783).

    Nichtigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt fehlt und deshalb ein bloßer Entwurf gegeben ist (BGHZ 137, 49, 51; BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, aaO).

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZB 65/06

    Anforderungen an die Form eines das Verfahren abschließenden Beschlusses;

    Auch wenn § 329 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht auf § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verweist, ist allgemein anerkannt, dass auch für Beschlüsse die letztgenannte Vorschrift entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - VersR 2002, 464; vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 - NJW 2003, 3136, 3137; OLG Köln BB 2001, 1498; OLG Jena, OLGR 2003, 122).
  • KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines gerichtlich gebilligten

    Es kann hierbei dahinstehen, ob der Billigungsbeschluss des Amtsgerichts vom 1. November 2017 einen wirksamen Vollstreckungstitel darstellt, weil ihm unter Verstoß gegen § 38 Abs. 2 FamFG ein vollständiges Rubrum fehlt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Januar 2011 - 11 UF 212/11 FamRZ 2012, 1080; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003- IXa ZB 72/03 juris) und er zudem nicht den Inhalt der gebilligten Regelung (Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 156 FamFG, Rn. 69; Musielak/Borth/Borth/Grandel, 6. Aufl. 2018, FamFG § 86 Rn. 9) und damit die auferlegten Handlungspflichten der Beteiligten enthält.
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 1 U 44/22

    Wesentlicher Verfahrensfehler bei einem Urteil in Urschrift ohne

    Das mit der Berufung angegriffene Urteil kann bereits aus formalen Gründen keinen Bestand haben, denn es lässt die Nämlichkeit der Parteien nicht hinreichend erkennen und erfüllt schon nicht die Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Urteil (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; vgl. bei verfahrensabschließenden, der Rechtskraft fähigen Beschlüssen: Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.Juni 2022 - 5 W 31/22; Beschluss vom 1.Dezember 2020 - 5 W 49/20; Beschluss vom 6. Februar 2020 - 6 WF 16/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2019 - II-3 UF 4/19, FamRZ 2020, 530; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2020 - II-10 UF 60/20, FamRZ 2020, 1930; siehe auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 juris).

    Eine solche Verfahrensweise entspricht nicht dem Gesetz (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, WM 2003, 398, Urteil vom 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, WM 2003, 400; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. November 1997 - 8 W 359/97 -, juris) und konnte die Fehlerhaftigkeit des verkündeten Urteils nicht heilen.

  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    Gebräuchlich ist es jedoch, § 313 Abs. 1 Nr. 1 (Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten) und Nr. 4 ZPO (Urteilsformel) entsprechend heranzuziehen, was zumindest dann unerlässlich ist, wenn aus dem Beschluss die Zwangsvollstreckung stattfindet (BGH NJW 2003, 3136).
  • OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 60/20
    Dies ist im Hinblick auf die weitreichenden Wirkungen eines Voll-streckungstitels ein Gebot der Klarheit und Rechtssicherheit (BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.04.2019 - 3 UF 4/19, FamRZ 2020, 530).

    Dass die Ausfertigungen (zwar nicht die weiteren Beteiligten oder den Tag, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, aber jedenfalls) die Vollbezeichnung der Eheleute aufgewiesen haben (Bl. 30 d.A.), heilt den Formfehler der Urschrift nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136).

  • KG, 30.03.2010 - 5 W 17/10

    Formfehlerhafte Beschlussfassung im lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren

    Eine durch Beschluss erlassene einstweilige Verbotsverfügung ist fehlerhaft zu Stande gekommen, wenn die vom Richter unterzeichnete Urschrift die Verbotsformel nicht unmittelbar erkennen lässt, sondern auf eine solche nur mittelbar - beispielsweise im Wege der "Spitzklammernmethode" - verweist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003, IXa ZB 72/03, GRUR 2004, 975 - Urschrift der Beschlussverfügung).(Rn.14).

    Wird dagegen in der Urschrift auf einen - wenn auch bestimmten, eindeutig bezeichneten - Teil der Akten verwiesen, so ist der Beschluss fehlerhaft zu Stande gekommen (BGH GRUR 2004, 975 = NJW 2003, 3136 - Urschrift der Beschlussverfügung).

  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22

    Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss

    Solche weitergehenden Anforderungen, etwa die genaue Bezeichnung der Beteiligten im Beschlusseingang, werden nur an die Wirksamkeit solcher Entscheidungen gestellt, die als Vollstreckungstitel dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, juris Rn 19 ff.).
  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 1 Ss 185/09

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Subjektiver Tatbestand des Fahrens

    Sie war keinesfalls befugt, selbständig ein Schriftstück herzustellen und zu versenden, das die äußere Form eines richterlichen Beschlusses hat, aber keiner ist, weil ihm die richterliche Bestätigung fehlt (siehe auch BGH v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - juris - NJW 2003, 3136 ).
  • BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen

    Soweit einige Kommentare eine Anwendbarkeit von § 313 ZPO auf Beschlüsse verneinen, stehen diesen konträre Auffassungen gegenüber (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 329 Rn. 23, wonach die für das Urteil zwingenden Vorschriften, d. h. auch die Vorschrift des § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, die eine Bezeichnung der Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter und die Prozessbevollmächtigten vorsieht, in der Praxis sinngemäß auf Beschlüsse angewendet werden, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00, NJW 2001, 1653, 1654; Thomas/Putzo, ZPO 33. Aufl., § 329 Rn. 10, wonach bei Beschlüssen in der Zwangsvollstreckung oder - wie hier - ein Verfahren ganz oder teilweise abschließenden Beschlüssen § 313 Abs. 1 Nr. 1 [Aufnahme der Verfahrensbeteiligten und der Prozessbevollmächtigten] und 4 [Aufnahme der Urteilsformel] ZPO anzuwenden ist, sodass Rubrum und Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der Urschrift [Hervorhebung durch den Senat] selbst ersichtlich sein müssen, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, NJW-RR 2008, 367).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 203/12

    Irreführung durch Bezeichnung eines Druckerzeugnisses als "Zeitung"

  • OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09

    Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und

  • OLG Naumburg, 15.09.2003 - 8 WF 118/03

    Zwangsgeldfestsetzung bei "erledigter" Zwangsgeldandrohung?

  • LG Arnsberg, 25.11.2009 - 2 Qs 84/09

    Beschluss

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 3 UF 4/19
  • LG Münster, 15.12.2021 - 11 Qs 68/21

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begründung, eigenverantwortliche Prüfung,

  • LG Wuppertal, 15.01.2015 - 12 O 67/14

    Untersagung der Abwerbung eigener Mitarbeiter wegen gezielter Behinderung der

  • LG Duisburg, 28.11.2017 - 32 Qs 76/17

    Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über den Antrag der

  • LG Siegen, 25.10.2010 - 10 Qs 104/09

    Anforderungen an eine außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen

  • KG, 22.03.2007 - 1 W 63/07

    Verfahrensrecht - Klage gegen Gesellschaft: Geschäftsführer nicht Partei

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