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   VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02   

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https://dejure.org/2003,3506
VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02 (https://dejure.org/2003,3506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 (https://dejure.org/2003,3506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2003 - 1 S 2659/02 (https://dejure.org/2003,3506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschleppen trotz Anwohnerparkberechtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwohnerparkberechtigung; Befreiung von Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren; Begründung von erhöhter Schutzwürdigkeit für andere straßenverkehrsrechtliche Vorgänge; Rechnenmüssen mit Änderung der Verkehrssituation wie Dauerparker ohne Parkvorrecht ; Kosten einer ...

  • Judicialis

    LVwVG § 25; ; StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 a; ; StVO § 12 Abs. 2; ; StVO § 13 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 8; ; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 4 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht - Abschleppmaßnahme, Abschleppkosten, Verkehrszeichen, Haltverbot, Vollstreckung, Anwohnerparkberechtigung, Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 121 (Ls.)
  • NJW 2003, 3363
  • NZV 2004, 430
  • VBlBW 2004, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 1 S 2025/01

    Zuständigkeit für Abschleppanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02
    Das Verkehrszeichen Nr. 283 begründet nicht nur ein Halt- und Parkverbot, sondern zugleich das - sofort vollziehbare -Gebot, das unerlaubt haltende oder parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. nur Senatsurteile vom 17.6.2003 - 1 S 2025/01 - Juris, vom 27.6.2002 - 1 S 1531/01 - und vom 13.6.1995, VBlBW 1996, 32; BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, BVerwGE 102, 316, 319).

    Das durch den Verwaltungsakt angeordnete Wegfahrgebot kann über eine Ersatzvornahme (§ 25 LVwVG) vollstreckt werden (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2003, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 1 S 1531/01

    Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorganges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02
    Das Verkehrszeichen Nr. 283 begründet nicht nur ein Halt- und Parkverbot, sondern zugleich das - sofort vollziehbare -Gebot, das unerlaubt haltende oder parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. nur Senatsurteile vom 17.6.2003 - 1 S 2025/01 - Juris, vom 27.6.2002 - 1 S 1531/01 - und vom 13.6.1995, VBlBW 1996, 32; BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, BVerwGE 102, 316, 319).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02
    Das Verkehrszeichen Nr. 283 begründet nicht nur ein Halt- und Parkverbot, sondern zugleich das - sofort vollziehbare -Gebot, das unerlaubt haltende oder parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. nur Senatsurteile vom 17.6.2003 - 1 S 2025/01 - Juris, vom 27.6.2002 - 1 S 1531/01 - und vom 13.6.1995, VBlBW 1996, 32; BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, BVerwGE 102, 316, 319).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 1 S 2659/02
    Das Verkehrszeichen Nr. 283 begründet nicht nur ein Halt- und Parkverbot, sondern zugleich das - sofort vollziehbare -Gebot, das unerlaubt haltende oder parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. nur Senatsurteile vom 17.6.2003 - 1 S 2025/01 - Juris, vom 27.6.2002 - 1 S 1531/01 - und vom 13.6.1995, VBlBW 1996, 32; BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, BVerwGE 102, 316, 319).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Der Senat hat entschieden, dass das Abschleppen am zweiten Tag nach Aufstellen des Verkehrszeichens eine verhältnismäßige Kostenpflicht nicht begründen kann (vgl. Urteil vom 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 ), während er die Kostentragung bei einer Vorlaufzeit von 11 Tagen nicht beanstandet hat (vgl. Beschluss vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 -, VBlBW 2004, 29).

    Nicht zuletzt im wohlverstandenen Eigeninteresse kann nämlich vom Halter oder Fahrer als Verkehrsteilnehmer erwartet werden, dass er jedenfalls flüchtig bei seinem auf öffentlichem Grund abgestellten Fahrzeug nach dem Rechten sieht (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 -, VBlBW 2004, 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Auch befreit die Bewohnerparkgebühr lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren; sie schützt den Inhaber jedoch nicht vor Abschleppmaßnahmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Auch befreit die Bewohnerparkgebühr lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren; sie schützt den Inhaber jedoch nicht vor Abschleppmaßnahmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.08.2003 - 1 S 2659/02 - juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 23.08.2004 - 5 K 5211/02

    Anforderungen an den Erlass eines Kostenfestsetzungbescheides; Voraussetzungen

    Darüber hinaus hat eine Nutzung des Anwohnerparkausweises zum Schutz vor Abschleppmaßnahmen im absoluten Halteverbot ersichtlich mit dessen eigentlicher Zweckbestimmung, der Befreiung von der Pflicht, Parkgebühren zu entrichten (vgl. VGH Mannheim, NJW 2003, 3363), nichts gemein.

    Anerkanntermaßen führt aber eine derartige Parkberechtigung nicht zu einer erhöhten Schutzwürdigkeit seines Inhabers mit der Folge, dass er anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer zu behandeln wäre (vgl. VGH Mannheim, NJW 2003, 3363).

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