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   BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03   

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https://dejure.org/2003,2600
BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 (https://dejure.org/2003,2600)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03 (https://dejure.org/2003,2600)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 2003 - 1 BvR 1594/03 (https://dejure.org/2003,2600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs einer Approbation; Einstweiliger Rechtsschutz beim Widerruf einer Approbation; Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz durch eine vorläufige Apothekenschließung

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung der Approbation als Apotheker wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Approbationsentzug: Apothekerin bekam Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3617
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • VG Würzburg, 12.05.2003 - W 8 S 03.249
    Auszug aus BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03
    b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Mai 2003 - Nr. W 8 S 03.249 -,.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Eingriffe nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 44, 105 ; stRspr).
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