Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 16.10.2002

Rechtsprechung
   OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2389
OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02 (https://dejure.org/2002,2389)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02 (https://dejure.org/2002,2389)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2002 - 19 W 2631/02 (https://dejure.org/2002,2389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • LawCommunity.de

    Fehlerhafte Preisangaben bei Online-Flugbuchung

  • webshoprecht.de

    Zur rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung einer offensichtlich irrtümlich fehlerhaften Flugticketbuchung

  • JurPC

    BGB § 242
    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangabe bei Online-Buchung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Preisangabe (falsche im Internet) - Anfechtung des Kaufvertrages, Schadensersatansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 § 121 § 143 § 242
    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer offensichtlich irrtümlich fehlerhaften Flugticketbuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Online-Buchung eines Fluges in Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Preisangabe; Voraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit; Anforderungen an die Annahme der Absicht zur Ausnutzung offensichtlich fehlerhafter Preisangaben zu vertragsfremden Zwecken

  • archive.is (Leitsatz)

    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangaben bei Online-Buchung

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 119, 121, 143, 242 BGB
    Bei offensichtlich falschen Preisangaben im Web besteht kein Lieferanspruch

Verfahrensgang

  • LG München - 23 O 13333/02
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 367
  • MMR 2003, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02
    Eine hiergegen verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist unzulässig (vgl. BGHZ 12, 154 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Das bloße Erkennen der fehlerhaften Preisangabe allein reicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs hingegen nicht aus (anders OLG München, Beschluss vom 15.11.2002, 19 W 2631/02).

    Hieraus wird teilweise allgemein abgeleitet, das bewusste Ausnutzen einer offensichtlich irrtümlichen Preisangabe in einem Online-Buchungssystem sei rechtsmissbräuchlich (OLG München, Beschluss vom 15.11.2002, 19 W 2631/02, NJW 2003, 367).

  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Der Internethändler hat aber ein schutzwürdiges Interesse, bereits vor einer vertraglichen Bindung das Risiko eines Forderungsausfalls infolge Zahlungsunfähigkeit des Kunden so gering wie möglich zu halten und zahlungsunwillige sowie querulatorische Kunden abzulehnen (s. a. Hoffmann, MMR 2003, 274, 275).

    Angesichts der erkennbaren Umstände würde es jedoch dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprechen, wenn der Kläger die Beklagte an dem ihr offensichtlich unterlaufenden Versehen festhalten würde (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG München, OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, CR 2003, 532 = NJW 2003, 367), ohne dass es diesbezüglich auf eine rechtzeitige Anfechtung wegen Erklärungsirrtums ankommt.

  • AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16

    Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!

    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

    Der hier zu beurteilende Fall ist daher - wie es auch das Landgericht zutreffend gesehen hat - mit der vom Beklagten für seine Meinung angeführten Entscheidung des OLG München vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - (NJW 2003, 367) nicht vergleichbar, da hier keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger eine "offensichtlich auf einem Irrtum beruhende falsche Angabe des Preises" ... "ausnützen" und den Beklagten wegen seines Fehlers "zur Zahlung einer Vergleichssumme veranlassen wollte".
  • OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09

    Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist eine in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Fallgruppe des § 242 BGB, die von den Gerichten von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 164 ff.; OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - Online-Ticket).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 S 307/06

    Internet-Buchung / Preisangabe / Anfechtbarkeit bei Systemfehler /

    Ein solches Verhalten verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. OLG München vom 15.11.2002, 19 W 2631/02).
  • AG Moers, 11.02.2004 - 532 C 109/03

    Einstellung eines Artikels bei eBay unter Nutzung der Option "Sofortkauf" als

    Soweit der Beklagte sich diesbezüglich auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Klägers im Sinne des § 242 BGB unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG München, abgedruckt in NJW 2003, 367 beruft, so betrifft diese Entscheidung einen völlig anderen Sachverhalt.
  • AG München, 04.11.2009 - 163 C 6277/09

    Zur rechtsmissbräuchlichen Schadensersatzklage bei irrtümlich zu niedrigem

    Wenn sie sich dennoch auf den per Internet geschlossenen Vertrag berufen, so handeln sie rechtsmissbräuchlich (vgl. Hinweis des LG München I vom 19.05.2009 im Parallelverfahren Az. 31 S 8390/09; OLG München in NJW 2003, 367).
  • LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17

    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch massenhafte Hinweise auf sogenannte

    Das Ausnutzen eines Error Fares kann, entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten, nicht nur dann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen, wenn die Buchung erfolgt, um den Anbieter für die Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung zu einer (Vergleichs-) Zahlung zu veranlassen (vgl. OLG München NJW 2003, 367).
  • LG Coburg, 06.07.2004 - 22 O 43/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung;

    Die Streitfrage, ob eine Willenserklärung, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wird, überhaupt wegen Erklärungsirrtums anfechtbar ist (hierzu: OLG Hamm, NJW 2001, 1142; LG Köln, Urt. v. 16.04.2003 - 9 S 289/02, MMR 2003, 481; AG Herford, Urt. v. 21.08.2003 - 12 C 574/03, juris; OLG München, Beschl. v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, MMR 2003, 274; AG Westerburg, Urt. v. 14.03.2003 - 21 C 26/03, juris), kann offen bleiben.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 567/05

    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung; Zustandekommen eines

  • AG München, 04.11.2010 - 136 C 6277/09

    Reisevertragsbuchung im Internet: Erkennbar zu niedriger Reisepreis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3955
OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02 (https://dejure.org/2002,3955)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.10.2002 - 2 W 75/02 (https://dejure.org/2002,3955)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 2 W 75/02 (https://dejure.org/2002,3955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Einzelrichters für Entscheidung über Streitwertbeschwerde; Wert einer Klage auf Feststellung des Bestands eines Mietverhältnisses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 BRAGO ; § 5 GKG; § 25 GKG; §§ 567 ff ZPO
    Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des Bestehens eines Mietverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des Bestehens eines Mietverhältnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 25.09.2002 - 2 W 78/02

    Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren: Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02
    Für die Entscheidung über das Rechtsmittel ist der Einzelrichter des Beschwerdegerichts gemäß §§ 568 ZPO, 5 IV 5 und 25 III 1 2. Halbsatz GKG zuständig, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde und die Voraussetzungen für eine Übertragung des Verfahrens auf den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung nicht vorliegen (s. auch bereits Senat, Beschl. v. 25.09.2002 - 2 W 78/02).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 4 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: negative Feststellungsklage, die sich gegen die

    Ob § 9 ZPO möglicherweise schon deshalb nicht anzuwenden ist, weil es sich bei den Einlagen um einen in seiner Gesamthöhe feststehenden Betrag handelt, der in Raten zu tilgen ist (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 52 = AGS 2003, 171; OLG München DB 2005, 1567), kann darum dahin gestellt bleiben.
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03

    Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Der Senat hält die Bedenken von Schütt (MDR 2002, 986) hiergegen nicht für durchgreifend und folgt der Auffassung des OLG Celle, NJW 2003, 367.
  • OLG Koblenz, 20.01.2004 - 12 W 35/04

    Bemessung der Beschwer und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der

    Für die Entscheidung über die Beschwerde ist gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 5 Abs. 4 Satz 2 und 5, 25 Abs. 3 GKG der Einzelrichter des Beschwerdegerichts zuständig (vgl. OLG Celle NJW 2003, 367 f.; OLG Hamburg MDR 2003, 830).
  • OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11

    Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise

    Für diese Konstellation ist jedoch bei Rechtsstreitigkeiten, in denen um den künftigen Bestand des Darlehens gestritten wird, die Summe der ausstehenden (ratenweisen) Darlehenstilgung streitwertbestimmend, ohne Begrenzung auf den dreieinhalbfachen Jahressatz (z.B. Beschluss des OLG Köln vom 14.05.1999 - 11 W 3/99, OLGR Köln 1999, 404 = JurionRS 1999, 31749, juris; Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.05.2002 - 7 W 11/02, OLGR Frankfurt 2003, 52 = AGS 2003, 171 = JurionRS 2003, 171, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2006 - 6 W 230/05

    Gerichtskosten: Zweifache Erhebung der Verfahrensgebühr für ein Klageverfahren

    Über die Beschwerde gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F. entscheidet das Beschwerdegericht durch den originären Einzelrichter, § 568 Satz 1 ZPO, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist (so auch OLG Celle, NJW 2003, 367).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2004 - 13 W 48/04

    Streitwertfestsetzung: Statthaftes Rechtsmittel; Schätzung des

    Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist gemäß § 568 ZPO der Einzelrichter am Oberlandesgericht berufen (ständige Senatsrechtsprechung, wie hier u. a. auch Beschluss des 2. ZS des OLG Celle vom 25. September 2002 in OLGR 2003 Seite 303, und vom 16.10.2002 in OLGR 2003 Seite 10; a. A. Schütt in MDR 2002 Seite 986, 987).
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Streitwertbeschwerden; Streitwert einer

    Soweit Schütt (MDR 2002, 986) die Auffassung vertritt, über Erinnerungen und Beschwerden in Kostensachen nach §§ 5, 25 GKG müsse das Beschwerdegericht in voller Besetzung entscheiden, folgt dem der Senat im Anschluss an das OLG Celle (NJW 2003, 367) nicht; denn nach § 5 Abs. 4 S. 5 GKG sind die für die Beschwerde in der Hauptsache geltenden Vorschriften und damit auch § 568 ZPO anzuwenden, weil die §§ 5, 25 GKG keine von der Hauptsache abweichende Regelung der Einzelrichterzuständigkeit für das Nebenverfahren über die Kosten getroffen haben.
  • OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 7 W 167/03

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf Herausgabe und Räumung der Teilfläche eines

    Für die Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 21.8.2002, in dem das Landgericht - Einzelrichter - den Streitwert festgesetzt hat, ist gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 2 und 5, § 25 Abs. 3 GKG der Einzelrichter des Beschwerdegerichts zuständig (vgl. OLG Celle NJW 2003, 367 f.; OLGR Celle 2003, 203 f.; OLG Hamburg MDR 2003, 830).
  • OLG Oldenburg, 23.10.2015 - 8 W 72/15
    Demnach geht es den Klägern vorliegend nicht um die Geltendmachung künftiger (gleichbleibender) Ansprüche, sondern um die Abrechnung eines bereits in seiner Gesamthöhe feststehenden, konkret abrechenbaren und fälligen Gesamtbetrages (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 1999, 404 zur Anwendung des § 3 ZPO bei einem Darlehensvertrag; s. auch OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 2009, 255 zur Unanwendbarkeit des § 9 ZPO im Fall einer negativen Feststellungsklage gegen die Berechtigung künftiger Leistungen auf Grund einer Gesellschaftsbeteiligung und AGS 2003, 171 zum Fall ausstehender Versicherungsbeiträge).
  • OLG Hamburg, 18.06.2007 - 8 W 101/07

    Berücksichtigung von Patentanwaltsgebühren eines doppelt qualifizierten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht