Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03   

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https://dejure.org/2003,2519
OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03 (https://dejure.org/2003,2519)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.10.2003 - 1 U 40/03 (https://dejure.org/2003,2519)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 1 U 40/03 (https://dejure.org/2003,2519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • autokaufrecht.info

    Offenbarungspflicht bei Kauf eines Pkw von einem "fliegenden" Zwischenhändler

  • verkehrslexikon.de

    Arglistiges Verschweigen des vorherigen Ankaufs des Gebrauchtfahrzeugs von einem "fliegenden Zwischenhändler" und Schadensersatz bei falscher Angabe der Fahrleistung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der falschen Laufleistung eines PKW; Arglistiges Verschweigen des Fehlers einer Kaufsache; Begriff der Arglist im Kaufrecht; Offenbarungspflicht eines gewerbsmäßigen Kraftfahrzeugverkäufers

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB a.F. § 459 Abs. 1

  • der-rechtsberater.de

    Schadensersatz wegen höherer Gesamtlaufleistung als angegeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Stand des Kilometerzählers erheblich abweichende tatsächliche Fahrleistung als Fehler eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    BGB § 459 Abs. 1 (a.F.)
    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Gebrauchtwagens im Hinblick auf einen gewerblichen Zwischenverkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Kurzfristigen Zwischenerwerb aufdecken!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Falsche Kilometerangabe beim Gebrauchten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3713
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95

    Anforderungen an Arglist

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "für Möglichhaltens" und "in Kaufnehmens" reduziert sind (BGH NJW-RR 97, 270 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Der Käufer, der die gekaufte Sache behält, kann verlangen, so gestellt zu werden, als ob gehörig erfüllt wäre, also Ersatz des Wertunterschiedes zwischen mangelfreier und mangelhafter Sache beanspruchen (BGHZ 108, 156).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Offenbarungspflichtig ist ein gewerbsmäßiger Kraftfahrzeugverkäufer über solche Umstände, die zur Vereitelung des Vertragszweckes geeignet sind und daher insbesondere auch für die Entschließung des anderen Teils von wesentlicher Bedeutung sein können, vorausgesetzt, dass der Käufer die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten darf (BGH NJW 74, 849 ff.).
  • OLG Nürnberg, 25.02.2002 - 5 U 4250/01

    Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW: Schadensersatz wegen Nichterfüllung in

    Auszug aus OLG Bremen, 08.10.2003 - 1 U 40/03
    Es gehört nämlich zu den Normaleigenschaften eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, nicht wesentlich mehr gefahren zu sein, als der Kilometerzähler anzeigt (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rn. 1284 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, Urteil vom 25.02.2002, Az. 5 U 4250/01).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet (OLG Bremen, NJW 2003, 3713 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 1599), denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist.
  • BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 130/04

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechte des Käufers bei

    Dies wird das Berufungsgericht auch im Hinblick darauf zu prüfen haben, ob der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB; vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1986, 988; OLG Bremen NJW 2003, 3713; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1284 f; MünchKommBGB/Westermann, 4. Aufl., § 434 Rdnr. 58).
  • OLG Naumburg, 06.11.2008 - 1 U 30/08

    Sachmangel eines Kfz wegen begründetem Verdacht auf weitergehenden Mangel oder

    In gleicher Weise hat die Rechtsprechung einen Mangel angenommen, wenn der Verkäufer im Gebrauchtwagenhandel falsche Angaben über die Zahl der Vorbesitzer gemacht (etwa OLGR Düsseldorf 2003, 246) oder den Käufer nicht darüber aufgeklärt hat, dass der Pkw von einem unbekannten und nicht im Fahrzeugbrief vermerkten Vorbesitzer erworben wurde (OLG Bremen NJW 2003, 3713).
  • OLG Celle, 25.09.2019 - 7 U 8/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Abweichung der

    Denn es ist in der Rechtsprechung, auch des Senats, wie auch in der Kommentarliteratur anerkannt, dass es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gehört, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (vgl. BGH DAR 2006, 143 ; OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2012 - I-28 U 80/12 -, juris, Rn. 10; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017, Rdnr. 2841 ff.).
  • OLG München, 14.03.2018 - 20 U 2499/17

    Rückabwicklung Kaufvertrag - Aufklärungpflicht beim Gebrauchtwagenkauf

    Zum anderen betrifft die vorstehend zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs - wie auch die dieser Entscheidung folgende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. Brandenburgisches OLG vom 12.01.2011, AZ: 7 U 158/09; OLG Bremen vom 08.10.2003, AZ: 1 U 40/03) - den Verkauf durch einen Gebrauchtwagenhändler, den ohnedies verschärfte Pflichten gegenüber seinem Kunden treffen (vgl. BGH vom 17.04.1991, AZ: VIII ZR 114/90 TZ. 13).
  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 80/12

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen abweichender

    b) Zwar gehört es bei einem Gebrauchtfahrzeug zu der üblichen Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, dass die tatsächliche Laufleistung nicht erheblich von dem angezeigten Kilometerstand abweicht (BGH DAR 2006, 143; OLG Bremen NJW 2003, 3713; Reinking/Eggert Der Autokauf , 11. Aufl., Rnr. 2841).
  • LG Bielefeld, 23.12.2014 - 6 O 353/13

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs aufgrund von Sachmängeln (hier:

    Ein durchschnittlicher Käufer in der Situation des Klägers darf auf Grund der gesamten streitgegenständlichen Umstände erwarten, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt (OLG Bremen NJW 2003, 3713; OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2012, I-28 U 80/12, Rn. 10, zitiert nach juris, mit Verweis auf Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rnr. 2841).
  • OLG Rostock, 11.07.2007 - 6 U 2/07

    Sachmangelhaftung: Beschaffenheitsgarantie durch Gebrauchtwagenhändler bezüglich

    Der Käufer kann bei einer solchen ohne Einschränkung oder einen deutlich gegenteiligen Hinweis erteilten Angabe davon ausgehen, dass die Kilometerangabe sich auf die entscheidende Gesamtfahrleistung bezieht (vgl. BGH, NJW 1975, 1693, 1694; OLG Bremen, NJW 2003, 3713; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 434 Rn. 72).
  • OLG Naumburg, 15.01.2009 - 1 U 50/08

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelnder Aufklärung über

    Das OLG Bremen stützt sich hierbei u. a. auf die Erwägung, dass den im Kaufvertrag enthaltenen Angaben zur Gesamtfahrleistung kein Vertrauen entgegengebracht werden könne, wenn ein unbekannter und im Fahrzeugbrief nicht eingetragener Voreigentümer existiere ( OLG Bremen, Urt . v. 08.10.2003 - 1 U 40/03, NJW 2003, 3713).
  • LG Berlin, 31.07.2014 - 5 O 90/13

    Beschaffenheitsvereinbarung einer "Tageszulassung" und Verständnishorizont des

    In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist ( BGH , Urt . v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09; OLG Bremen, Urt . v. 08.10.2003 - 1 U 40/03, NJW 2003, 3713 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2011 - 7 U 158/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse

  • LG Magdeburg, 17.04.2008 - 11 O 2261/07

    Annahme arglistigen Verschweigens der tatsächlichen Laufleistung eines Pkw von

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