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   BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02   

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BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02 (https://dejure.org/2002,212)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02 (https://dejure.org/2002,212)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02 (https://dejure.org/2002,212)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Telemedicus

    Presserecht.de

  • Telemedicus

    Presserecht.de

  • webshoprecht.de

    Werberechtliche Befugnissen der Rechtsanwaltskammer und Domaingebrauch durch eine Anwaltskanzlei

  • IWW
  • JurPC

    BRAO § 43 b; § 73 Abs. 2 Nrn. 1 u. 4, § 74, § 223 Abs. 1; BORA § 6
    Www.presserecht.de

  • aufrecht.de

    Presserecht.de

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Domain-Name "www.presserecht.de" von einer Anwaltskanzlei

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zu einer Unterlassungsverfügung durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer - Mißbilligende Belehrung - Zulässigkeit von Rechtsanwaltswerbung - Verwendung des Domain-Namens "www. presserecht. de" - Irreführungsgefahr - Unzutreffende Alleinstellungsbehauptung - ...

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Verwendung Domain "www.presserecht.de' durch Anwaltskanzlei ist zulässig

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 43 b; ; BRAO § 73 Abs. 2 Nr. 1; ; BRAO § 73 Abs. 2 Nr. 4; ; BRAO § 74; ; BRAO § 223 Abs. 1; ; BORA § 6

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - zur Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" / Unterlassungsverfügung durch eine Rechtsanwaltskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrechtliche Unterlassungsverfügungen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit des Domain-Namens "www.presserecht.de"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standesrecht - Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 24.02.2003)

    BGH bestätigt Domain-Rechtsprechung zu beschreibenden Begriffen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Presserecht.de - Irrtum ausgeschlossen

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 61
  • NJW 2003, 662
  • MDR 2003, 418
  • MMR 2003, 252
  • DVBl 2003, 159
  • BB 2003, 440
  • K&R 2003, 189
  • AnwBl 2003, 304
  • ZUM 2003, 302
  • afp 2003, 157
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    bb) Aufgrund dieser vom Anwaltsgerichtshof nicht berücksichtigten tatsächlichen Breite des Angebots des Antragstellers, bei dem allgemeine, presserechtlich relevante Informationen mit zusätzlichen Informationen über die Kanzlei des Antragstellers und ihre Tätigkeitsschwerpunkte gegeben werden, könnte von einer Irreführungsgefahr allenfalls gesprochen werden, wenn der durchschnittlich informierte und verständige Internet-Nutzer, auf den insoweit maßgeblich abzustellen ist (vgl. BGHZ 148, 1, 7 - Mitwohnzentrale.de), mit dem Gattungsbegriff Presserecht die Vorstellung verbinden würde, der hinter diesem Begriff stehende Anbieter würde mit seiner Homepage ausschließlich das Informationsinteresse der Nutzer befriedigen wollen, ohne dabei eigene, geschäftliche oder berufsbezogene Werbeinteressen zu verfolgen.

    Dem Umstand, daß eine etwaige ursprüngliche Fehlvorstellung auf diese Weise umgehend korrigiert wird, kommt aber eine erhebliche Bedeutung bei der Beantwortung der Frage zu, ob eine relevante Irreführung des Verkehrs vorliegt (BGHZ 148, 1, 7).

    Dies ist weder unlauter noch sonst generell zu mißbilligen im Sinne der §§ 1, 3 UWG (BGHZ 148, 1, 5 ff).

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    c) Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, die Verwendung eines Domain-Namens, der ein bestimmtes Rechtsgebiet zum Gegenstand hat, durch eine Anwaltskanzlei sei mit Blick auf § 7 BORA als wettbewerbswidrig einzustufen (in diesem Sinne Feuerich/Braun aaO; wie hier Römermann, in: Hartung/Holl Anwaltliche Berufsordnung 2. Aufl. BerufsO Vor § 6 Rn. 228), wird verkannt, daß diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des Senats nur Angaben erfaßt, die an die Person des einzelnen Rechtsanwalts gebunden sind (Beschluß vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00 - NJW 2001, 1573, 1574).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    Sie ist im Anschluß an die ältere Rechtsprechung des Ehrengerichtshofs beim Reichsgericht (EGHE 1, 193, 199; 16, 205, 210) und ein neueres Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25. Oktober 2001 - I ZR 29/99 - NJW 2002, 2039, 2040) zu verneinen.
  • BGH, 07.11.1983 - AnwZ 21/83

    Rechtsanwalt - BGH - Zusammenschluss von Rechtsanwälten

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    b) Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs ist das in dem Schreiben der Antragsgegnerin vom 6. Juni 2001 neben der Erteilung einer Rüge an den Antragsteller zusätzlich gerichtete, in der erteilten Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich als Untersagungsverfügung bezeichnete, Verbot, im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit den Internet-Domain-Namen "www.presserecht.de" zu verwenden nur als Nebenfolge einer erteilten Belehrung zu verstehen (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 21/83 - NJW 1984, 1042, 1044).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    Auch ein Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit im Sinne des § 43 b BRAO, § 6 BORA läßt sich daraus nicht herleiten (Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99 - NJW 2002, 2642, 2643 ff - Vanity-Nummer).
  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 20/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    b) Die Form und der Inhalt der Werbung, die der Antragsteller durch die Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" für sich und seine Anwaltskanzlei betreibt, sowie die Darstellung seiner Anwaltskanzlei auf der einschlägigen Unterseite sind entgegen der Meinung des Anwaltsgerichtshofs auch nicht als sensationelles oder reklamehaftes Sich-Herausstellen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1613) zu bewerten.
  • AGH Berlin, 25.04.2002 - I AGH 11/01

    Zulässigkeit der Verwendung der Domain "www.presserecht.de" durch einen

    Auszug aus BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
    Mit Beschluß vom 25. April 2002 (BRAK-Mitt. 2002, 187) hat der Anwaltsgerichtshof den Antrag zurückgewiesen.
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.).
  • BGH, 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 22/15

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Unverzügliche Beantwortung einer Anfrage des

    Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.; BGH, Urteile vom 26. Oktober 2015 - AnwZ (Brfg) 25/15, juris Rn. 9; vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14, juris Rn. 11 und vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5).
  • BGH, 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei fahrlässigem Verstoß

    Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.; BGH, Urteile vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14, juris Rn. 11 und vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 5).
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