Rechtsprechung
BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 1 StPO; § 352 Abs. 1 StPO
Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte (allgemeine Sachrüge der Staatsanwaltschaft; Anfechtungsziel; [Entbehrlichkeit] des Revisionsantrages; strengere Auslegung der staatsanwaltlichen Revisionsbegründung; Staatsanwaltschaft als ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unklarer Umfang einer Urteilsanfechtung - Fehlen eines ausdrücklichen Antrags - Revisionen der Staatsanwaltschaft - Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte - Allgemeine Sachrüge - Ermittlung des Anfechtungsziels
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 1 § 352 Abs. 1
Erforderlichkeit eines Revisionsantrags bei Verurteilung mehrerer Angeklagter und Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 839
- StV 2004, 120
- StV 2004, 319
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02
So ist nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werde (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4; BGH NStZ-RR 2000, 38; BGH NStZ 1990, 96;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 2 m. w. N.).Auch bei Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers bedarf es in der Regel dann keines förmlichen Revisionsantrags, wenn das Ziel der Revision aus dem Inhalt der Revisionsschrift oder dem Gang des bisherigen Verfahrens eindeutig hervorgeht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1; BGH bei Miebach NStZ 1989, 221; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1982 - 1 StR 739/82 - und vom 12. August 1998 - 3 StR 196/98;… Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 4 m. w. N.).
- BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89
Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge - …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02
So ist nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werde (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4; BGH NStZ-RR 2000, 38; BGH NStZ 1990, 96;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 2 m. w. N.). - BGH, 12.08.1998 - 3 StR 196/98
Bezeichnung des Umfangs der Urteilsanfechtung in der Revisionseinlegungsschrift …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02
Auch bei Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers bedarf es in der Regel dann keines förmlichen Revisionsantrags, wenn das Ziel der Revision aus dem Inhalt der Revisionsschrift oder dem Gang des bisherigen Verfahrens eindeutig hervorgeht (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1; BGH bei Miebach NStZ 1989, 221; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1982 - 1 StR 739/82 - und vom 12. August 1998 - 3 StR 196/98;… Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 4 m. w. N.).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Dies betraf jedoch Strafverfahren, in denen einem (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 5 StR 69/03, bei Becker NStZ-RR 2004, 228) oder mehreren Angeklagten (BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, NJW 2003, 839) eine Vielzahl von Straftaten zur Last gelegt oder in denen der Angeklagte teilweise freigesprochen worden war und die Angriffsrichtung des Rechtsmittels bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist unklar blieb (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 2 StR 324/09, NStZ-RR 2010, 288). - BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17
Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils …
Zwar kann eine Revision der Staatsanwaltschaft, die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nur mit der allgemeinen Sachrüge begründet wird, unzulässig sein, wenn sich daraus der konkrete Umfang der Anfechtung nicht zweifelsfrei ergibt; das kommt etwa in Betracht, wenn das Urteil mehrere Angeklagte und/oder mehrere Taten betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, NJW 2003, 839), wenn ein teilweise verurteilendes, teilweise freisprechendes Erkenntnis sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten der Angeklagten angefochten sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 2 StR 324/09, NStZ-RR 2010, 288), oder wenn aus anderen Gründen der Anfechtungsumfang unklar bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, wistra 2016, 164 f.). - BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
Hätte die Staatsanwaltschaft neben ihrer Verfahrensbeanstandung auch die Sachrüge erheben wollen, hätte sie diese Angriffsrichtung eindeutig zum Ausdruck bringen müssen (vgl. BGH NStE Nr. 9 zu § 344 StPO; vgl. auch zu unklarem Anfechtungsziel BGH NJW 2003, 839 und BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 5 StR 69/03).
- BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07
Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag; …
Das Fehlen eines solchen Antrags ist aber dann unschädlich, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus dem Inhalt der Revisionsbegründung ergibt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 5 m.w.N.). - BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06
Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze …
Aus der nur insoweit ausgeführten Sachrüge ergibt sich in Übereinstimmung mit der Bundesanwaltschaft, dass der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft ausschließlich diese Beschwerdepunkte erfasst und die in der Revisionsbegründung an keiner Stelle erwähnten Teilfreisprüche nicht angegriffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08
Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der …
Aus der lediglich zum Strafausspruch ausgeführten Sachrüge ergibt sich jedoch, dass der Schuldspruch grundsätzlich nicht angegriffen wird (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; BGH wistra 2007, 112, 113; BGH…, Urt. vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV). - BGH, 25.07.2013 - 3 StR 76/13
Anforderungen an die Einlegung und Begründung der Revision (Unschädlichkeit des …
Allerdings ist das Landgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags gemäß § 344 Abs. 1 StPO unschädlich ist, wenn sich der Umfang der Anfechtung aus dem Inhalt der Revisionsbegründung ergibt und nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen ist, dass das Urteil insgesamt angefochten werde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, StV 2004, 120 mwN).Die vom Generalbundesanwalt zitierte Entscheidung (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 2 StR 324/09, NStZ-RR 2010, 288) und der dort seinerseits zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, NJW 2003, 839) betreffen jeweils eine Revision der Staatsanwaltschaft, für deren zulässige Begründung hinsichtlich der Erforderlichkeit eines ausdrücklichen Antrags gemäß § 344 Abs. 1, § 352 Abs. 1 StPO unter den in diesen Entscheidungen dargelegten Umständen etwas anderes gelten kann.
- BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14
Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das …
In einem solchen Fall ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118; Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, NJW 1989, 2760, 2762; insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedruckt; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 StR 527/98; Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 5;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 10). - BGH, 27.08.2013 - 4 StR 311/13
Form des Revisionsantrages (entbehrliche ausdrückliche Bezeichnung); Anordnung …
Dabei genügt es, wenn die Ausführungen des Beschwerdeführers erkennen lassen, dass er das tatrichterliche Urteil insgesamt angreift (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, StV 2004, 120 mwN; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 76/13;… KK-StPO/Kuckein, 6. Aufl., § 344 Rn. 3). - BGH, 05.11.2009 - 2 StR 324/09
Unzulässige Revision der Staatsanwaltschaft (Verfristung; allgemeine Sachrüge; …
Richtet sich die Revision gegen ein Urteil mit mehreren selbständigen Tatvorwürfen, bleibt der Umfang des Revisionsangriffs unklar, wenn ohne konkretisierende Zusätze lediglich die allgemeine Sachrüge erhoben wird (vgl. BGH NJW 2003, 839). - BGH, 21.05.2003 - 5 StR 69/03
Fehlender Revisionsantrag (Grenzen der Auslegung; Staatsanwaltschaft als …
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
Besonders schwerer Raub (fehlende Feststellungen zur Beschaffenheit einer …
- BGH, 25.08.2004 - 2 StR 302/04
Zulässigkeit der Revision (konkreter Antrag; Auslegung; Sachrüge)
- KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die …
Rechtsprechung
BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 53 § 184 Abs. 5 S. 1
Konkurrenzverhältnis mehrerer jeweils aufgrund neuen Tatentschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornographische Daten im Internet - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bayern.de (Leitsatz)
§ 184 Abs. 5 StGB
Sukzessive und jeweils aufgrund neuen Tatentschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornographische Daten im Internet - Speicherung auf Datenträger - Tatmehrheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sichverschaffen von kinderpornografischen Daten aus dem Internet; Auf gewisse Dauer angelegtes Speichern von Bilddateien kinderpornografischen Inhalts auf einem eigenen Datenträger; Abspeichern mehrerer Dateien innerhalb einer rechtlichen Handlungseinheit; Tatmehrheit
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 839
- MMR 2003, 268
- BayObLGSt 2002, 142
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53
Auszug aus BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02
Das Dauerdelikt des Datenbesitzes im Sinne von § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB bezieht sich jeweils nur auf die durch den jeweiligen Einzelzugriff erlangte Datenmenge und bildet insoweit mit dem diesbezüglichen Unternehmensdelikt nach § 184 Abs. 5 Satz 1 StGB eine einzige Straftat (BGHSt 43, 366 , auch zur Deliktsbezeichnung "Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften"; vgl. ferner BGHSt 5, 381). - BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von …
Auszug aus BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02
Das Dauerdelikt des Datenbesitzes im Sinne von § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB bezieht sich jeweils nur auf die durch den jeweiligen Einzelzugriff erlangte Datenmenge und bildet insoweit mit dem diesbezüglichen Unternehmensdelikt nach § 184 Abs. 5 Satz 1 StGB eine einzige Straftat (BGHSt 43, 366 , auch zur Deliktsbezeichnung "Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften"; vgl. ferner BGHSt 5, 381). - OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes …
Auszug aus BayObLG, 25.10.2002 - 5St RR 287/02
(NStZ-RR 1999, 329 = CR 1999, 713 = JR 2000, 125 ), denn dort bezogen sich die einzelnen Tathandlungen auf ein und denselben Ausgangsdatenbestand.
- BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08
Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …
Dies hat Auswirkungen auf die Beurteilung der Konkurrenz zwischen den beiden Taten des Sich-Verschaffens: Verschafft sich der Täter durch mehrere Handlungen jeweils den Besitz kinderpornographischer Bilddateien und speichert diese auf demselben Computer ab, so ist das subsidiäre Delikt des Besitzes nicht in der Lage, diese selbständigen Verschaffungstaten miteinander zu einer Tat zu verklammern (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 2003, 839, 840, das allerdings Tateinheit von Besitz und Sich-Verschaffen hinsichtlich der jeweils durch eine Handlung verschafften Dateien annimmt). - OLG Rostock, 18.11.2009 - 1 Ss 229/09
Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Bild- und Videodateien aus dem …
Sowohl beim Bezug wie auch beim Versand mehrerer Bilddateien mit strafbarem Inhalt während ein und derselben "Computersitzung" von dem selben Absender bzw. an den selben Empfänger handelt es sich wegen des dann bestehenden engen zeitlichen, örtlichen und situativen Zusammenhangs sowie des einheitlichen Tatentschlusses sowohl im materiell-rechtlichen wie auch im prozessualen Sinn (§ 264 StPO) um eine Tat (BGH…, Beschluss vom 10.07.2008 - 3 StR 215/08 - Rdz. 3 der Online-Fassung in juris;… MK-Hörnle StGB, § 184b Rdz. 35; Umkehrschluss aus BayObLG NJW 2003, 839).