Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • dggg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Off-Label-Use in Gynäkologie und Geburtshilfe

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Verordnung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Indikation - 'Off-Label-Use'" von RA Frank Niemann, original erschienen in: NZS 2004, 254 - 256.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1236
  • NZS 2003, 253
  • NVwZ 2003, 862 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (599)  

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98  

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Leistung der

    Die Gestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich jedoch an der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates zu orientieren, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu stellen (vgl. BVerfGE 46, 160 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1997, a.a.O.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. März 2004, NJW 2004, S. 3100 ).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05  

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    (1) Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ).

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04  

    SGB V - Off-Label-Use und einstweiliger Rechtsschutz

    Die Gerichte sind, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, in solchen Fällen gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ).

    cc) Wie sich aus dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 (a.a.O.) ergibt, kann in einem solchen Fall eine Entscheidung der Gerichte über die Verpflichtung der Krankenkasse zur vorläufigen Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung nicht ohne Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erfolgen.

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