Rechtsprechung
AGH Niedersachsen, 11.02.2004 - AGH 24/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 FAO; § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO; Art. 12 Abs. 1 GG
Antrag auf Wiedererteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Führung einer Fachanwaltsbezeichnung für drei Rechtsgebiete; Fachanwaltsbezeichnung als Berufsausübungsregelung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiedererteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Führung einer Fachanwaltsbezeichnung für drei Rechtsgebiete; Fachanwaltsbezeichnung als Berufsausübungsregelung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedererteilung der Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Führung einer Fachanwaltsbezeichnung für drei Rechtsgebiete; Fachanwaltsbezeichnung als Berufsausübungsregelung
- BRAK-Mitteilungen
Fachanwalt - zur Ablehnung eines Antrages auf Gestattung der Führung einer dritten Fachanwaltsbezeichnung
- brak-mitteilungen.de , S. 43
§ 43c BRAO
Fachanwalt - zur Ablehnung eines Antrages auf Gestattung der Führung einer dritten Fachanwaltsbezeichnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Führung einer dritten Fachanwaltsbezeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 11.02.2004 - AGH 24/03
- BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 19/04
- BVerfG, 13.10.2005 - 1 BvR 1188/05
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1113
- NJW 2005, 1744 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.02.2004 - AGH 24/03
Der Antragsteller kann nach alledem aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Dezember 2000 (Aktenzeichen 1 BvR 335/97) keine Rechte für sein Begehren herleiten, weil ihm gerade nicht der Zugang zur Ausübung seines Berufes in einem Teilbereich verwehrt wird. - BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.02.2004 - AGH 24/03
Dem Gesetzgeber steht hier ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 39, 210, 225). - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus AGH Niedersachsen, 11.02.2004 - AGH 24/03
Gesetzliche Regelungen zur Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschritten werden (st. Rspr BVerfGE 30, 292, 316).
- OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10
Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz
Aus dem Umstand, dass sie dieser Verpflichtung über einen längeren Zeitraum nachgekommen sind, läßt sich nicht herleiten, sie hätten darauf vertrauen können, der Vertragspartner werde nicht von der besonderen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, die das Gesetz vorsieht, wenn die Schriftform nicht eingehalten ist (vgl. BGH NJW 2004, 1113, wonach selbst eine aufwändige Sanierung des Objekts in Höhe von 900.000 DM nicht den Treuwidrigkeitseinwand rechtfertigte).