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   BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03   

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https://dejure.org/2004,279
BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03 (https://dejure.org/2004,279)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.2004 - 1 BvR 864/03 (https://dejure.org/2004,279)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 1 BvR 864/03 (https://dejure.org/2004,279)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über Nichtzulassung der Revision ohne nähere Begründung trotz unterschiedlicher Senatsmeinungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksverschaffungsanspruch und Wertersatzanspruch bezüglich eines Grundstücks in der früheren DDR - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 543 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 31 (Kurzinformation)

    § 543 Abs. 2 ZPO; Art. 1, 14, 20, 103 GG
    Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen für Rechtsmittel der Revision nicht verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

  • uni-frankfurt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vom Zufall bei der Suche nach Recht: Die Revisionszulassung durch den BGH nach der ZPO-Reform (Elena Barnert)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 213
  • NJW 2004, 1371
  • FamRZ 2004, 1165
  • AnwBl 2004, 381
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgewährleistungen sichern jedenfalls die einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung zur Überprüfung einer behaupteten Rechtsverletzung; eine weitere Instanz kann in Anspruch genommen werden, wenn der Gesetzgeber sie bereitgestellt hat und die Voraussetzungen ihrer Anrufung erfüllt sind (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924).

    Auch insofern muss die einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung gegeben sein, und zwar zur Klärung der Frage, ob der Verfahrensfehler begangen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).

    Es bleibt vielmehr der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen, ob er den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz zur Wahrung des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch das Ausgangsgericht (iudex a quo) oder durch die Möglichkeit der Anrufung eines Rechtsmittelgerichts (iudex ad quem) eröffnet (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 3687 ; NJW 2003, S. 1924 ).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Es bleibt vielmehr der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen, ob er den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz zur Wahrung des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch das Ausgangsgericht (iudex a quo) oder durch die Möglichkeit der Anrufung eines Rechtsmittelgerichts (iudex ad quem) eröffnet (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 3687 ; NJW 2003, S. 1924 ).

    In der dem Gesetzgeber verfügbaren Übergangszeit bis zu einer Neuregelung, die spätestens zum 31. Dezember 2004 zu erfolgen hat, kann die bisherige Rechtslage weiter hingenommen werden (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 3687 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Zwar kann die Garantie des gesetzlichen Richters beeinträchtigt sein, wenn ein Gericht der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 101, 331 ).

    Art. 101 GG bietet keinen Schutz gegen jede - möglicherweise - fehlerhafte Entscheidung über die Pflicht zur Vorlage, wohl aber gegen Willkür (vgl. allgemein BVerfGE 101, 331 ).

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Dem Gesetzgeber ist es allerdings nicht grundsätzlich verwehrt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 41, 314 ; 90, 1 ).

    Das Bestimmtheitsgebot wäre jedoch dann verletzt, wenn den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen unter Beachtung der herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden keine konkreten Beurteilungsmaßstäbe zu entnehmen wären (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 90, 1 ).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Die fehlende Begründung des Beschlusses lasse nicht erkennen, ob der hier zuständige V. Senat die zu enge Auslegung des XI. Senates (BGH, NJW 2003, S. 65) nicht übernehme, wonach auch bei Vorliegen von Verfahrensfehlern durch die Vorinstanzen die Annahme einer Revision erst dann geboten sei, wenn eine Verfassungsbeschwerde nach den Maßstäben des Annahmeverfahrens des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich begründet wäre.

    Nach der, im Einzelnen bisher allerdings nicht einheitlichen, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. die Beschlüsse des V. Zivilsenats, BGH, NJW 2002, S. 2957; NJW 2003, S. 1943 , des VII. Zivilsenat, NJW 2003, S. 831 f. und des XI. Zivilsenats, BGH, NJW 2003, S. 65 ) ist die Möglichkeit einer Revisionszulassung zur Überprüfung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG offenbar begrenzt.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass weder Art. 19 Abs. 4 GG noch der Justizgewährungsanspruch die Einrichtung eines Instanzenzuges gebieten (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ).

    Es liegt in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, ob er in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten Rechtszüge einrichtet, welche Zwecke er damit verfolgt und wie er sie im Einzelnen regelt (vgl. BVerfGE 54, 277 ).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wäre ohnehin erst dann verletzt, wenn das Gericht den Hinweis auf einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt unterlassen hätte, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Dem Gesetzgeber ist es allerdings nicht grundsätzlich verwehrt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 41, 314 ; 90, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Eine unanfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung bedarf von Verfassungs wegen allerdings regelmäßig keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 81, 97 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 207).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
    Zwar kann die Garantie des gesetzlichen Richters beeinträchtigt sein, wenn ein Gericht der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 472/98

    Kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Ablehnung der Annahme der Revision

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer

    Auch die unterlassene Vorlage an den Großen Senat eines obersten Bundesgerichts kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzen (vgl. BVerfGE 19, 38 ; BVerfGK 2, 213 ).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; 71, 122 ; 81, 97 ; 86, 133 ; 94, 166 ; 104, 1 ; 118, 212 ; BVerfGK 2, 213 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 1996 - 1 BvR 1485/89 -, NJW 1997, S. 1693).

    Dies gilt auch für Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, mit denen - wie hier - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 544 Abs. 4 ZPO zurückgewiesen wird (vgl. BVerfGK 2, 213 ).

    Von Verfassungs wegen geboten ist lediglich eine einmalige Kontrolle gerichtlichen Verfahrenshandelns auf eine Gehörsverletzung, nicht aber eine Begründung der hierauf ergehenden Entscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 2, 213 ).

  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Daher ist es unstatthaft, dem Großen Senat Fragen vorzulegen, deren Beantwortung lediglich die Begründung einer Entscheidung, nicht jedoch deren Ergebnis beeinflusst (BGH, Beschluss vom 17. März 2003 - XII ZB 2/03, BGHZ 154, 205, 228 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, FamRZ 2004, 1165, 1166).
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