Rechtsprechung
   BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 1 § 8 RBerG; Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG
    Anspruch auf Rechtsschutz: Rechtsberatungsgesetz (Auswirkungen eines Verstoßes auf den Rechtsschutz; Beratung im Strafvollzug; Missbrauchsbegriff); Strafvollzug (Disziplinarmaßnahme; Rechtsbeschwerde; Entstehen von Abhängigkeiten und Autoritätsstrukturen durch rechtsberatende Tätigkeit; Vollzugszweck; Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines durch einen anderen, unerlaubterweise rechtsberatend tätig werdenden Gefangenen formulierten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

  • marktplatz-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz zustandegekommenen Rechtsmittels

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 2, 196
  • NJW 2004, 1373
  • StV 2004, 277



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05  

    Rechtsanwälte - Klageabweisung wegen sittenwidriger Mandatierung

    Indem das Berufungsgericht den Willen des Klägers, den Rechtsstreit durch seinen Prozessbevollmächtigten zu führen, außer Acht lässt und den von ihm angenommenen Mangel des Mandatverhältnisses und der Vollmacht zum Anlass nimmt, die Berufung als unzulässig zu verwerfen, verstößt es auch gegen den Grundsatz, dass Verstöße gegen solche Vorschriften, die den Rechtssuchenden schützen sollen, keine den Rechtssuchenden belastenden prozessrechtlichen Folgen haben dürfen (BVerfG, NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 282).
  • BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09  

    Rechtsanwälte - Zustellungen an gg. Art. 1 § 1 RBerG verstoßende Bevollmächtigte

    a) Für die - hier maßgebliche - Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Prozesshandlungen nicht ohne weiteres unbeachtlich sind, wenn der Bevollmächtigte gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1373, 1374; BGHZ 54, 275, 281).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 27 U 218/06  

    Zur Zulässigkeit des Parteiwechsels auf Klägerseite im Mahnverfahren; Begründung

    Dem durch das Rechtsberatungsgesetz bezweckten Schutz des Rechtssuchenden würde es ersichtlich widersprechen, die verjährungsunterbrechende Maßnahme allein aufgrund eines - unterstellten - Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz zu Lasten des an sich geschützten Antragstellers im Mahnverfahren als unzulässig zu behandeln und unberücksichtigt zu lassen (vgl. dazu BVerfG NJW 2004, 1373).
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  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03  

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf

    Die vorliegenden verfassungsrechtlichen Fragen waren - bezogen auf einen im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt - bereits Gegenstand einer weiteren Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, NJW 2004, S. 1373 f.).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1582/04  

    Rechtsfolgen unerlaubter Rechtsberatung im Strafvollzug

    Wird aber eine Rechtsbeschwerde, mit deren Einlegung der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen hat, zulasten des Beschwerdeführers als unzulässig oder - wie hier - als unbeachtlich und deshalb für den Beschwerdeführer gar nicht erhoben behandelt, so läuft dies, wie bereits durch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, ZfStrVo 2004, S. 122 f. festgestellt, der Schutzrichtung des Rechtsberatungsgesetzes zuwider und verletzt den grundrechtlichen Anspruch des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz.
  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09  

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen des

    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 [199 f.]; 4, 305 [311]; 6, 291 [294]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2006 - 1 A 1142/04  
    vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, NJW 2004, 1373.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12  

    Sozialhilfe

    Dem Zurückweisungsbeschluss kommt insoweit konstitutive Wirkung zu (Leitherer, a.a.O., § 73 Rn. 34; vgl. auch BT-Drs. 16/3655 S. 89 sowie - zur vergleichbaren Vorschrift des § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO - BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09); Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, werden mit dem Beschluss keineswegs unbeachtlich oder unzulässig, sondern bleiben wirksam (vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG verletzt werde, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne sachlichen Grund versagt werde, den Beschluss des BVerfG vom 23.12.2003 - 2 BvR 917/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2005 - L 2 B 46/05  

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Über den unmittelbaren sich auf "Verhandlungen" beziehenden Wortlaut des § 157 Abs. 1 ZPO hinaus ist anerkannt, dass ein die Vorgaben des Art. 1 § 1 RBerG missachtender Prozessbevollmächtigter durch konstitutiv wirkenden Beschluss generell vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, sobald das Gericht von dem Verstoß Kenntnis erlangt (BVerfG, NJW 2004, 1373 mwN; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 73 Rn 11d; vgl. auch BGH, NJW 2004, 839, 840: nach der Zielsetzung des RBerG muss die Wirksamkeit jeder Rechtshandlung verhindert werden, die seitens des unerlaubt rechtsbesorgenden Geschäftsbesorgers für seinen Auftraggeber vorgenommen wird; zu Besonderheiten in Fällen, in denen ein Rechtsbeistand über die erforderliche Erlaubnis verfügt, ihm aber nicht das mündliche Verhandeln vor Gericht eigens gestattet ist, vgl BSG, SozR 1500 § 73 Rn 2).
  • LG Fulda, 14.08.2008 - 5 T 195/08  

    Unerlaubte Rechtsberatung: Prozesshandlungen des unerlaubt fremde

    8 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 23.12.2003 in NJW 2004, 1373).
  • AG Duisburg, 23.08.2006 - 62 IK 286/06  
  • BPatG, 18.09.2008 - 6 W (pat) 331/07  
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