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   BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03   

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BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03 (https://dejure.org/2003,2145)
BVerfG, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 BvR 149/03 (https://dejure.org/2003,2145)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03 (https://dejure.org/2003,2145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die Übersetzung der Anklageschrift und die Durchführung einer vollständigen Beweisaufnahme verlangt - unsubstantiierte Rüge der Verletzung von GG Art 103 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren; Rüge der unvollständigen Beweisaufnahme

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 185; GG Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1
    Übersetzung der Verlesung der Anklageschrift durch einen Dolmetscher; Ablehnung eines Beweisantrages im Strafverfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1443
  • NStZ 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), der hier dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Gebot fairer Verfahrensgestaltung im Verhältnis der Spezialität vorgeht (vgl. Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 103, Rn. 9), gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (stRspr; vgl. BVerfGE 1, 418 ; 82, 236 ).

    Im Hinblick hierauf ist die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann hinreichend substantiiert, wenn der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ff.; 82, 236 ).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Im Hinblick hierauf ist die Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann hinreichend substantiiert, wenn der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 ff.; 82, 236 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Ausgestaltungen des Strafverfahrens, welche die Ermittlung der Wahrheit zu Lasten des Beschuldigten behindern, können daher seinen Anspruch auf ein faires Verfahren verletzen (vgl. BVerfGE 57, 250 ).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Oktober 1978 (NJW 1979, S. 1091).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97

    Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Weder aus dem fachgerichtlichen noch aus dem Beschwerdevortrag lassen sich Anhaltspunkte entnehmen, die es zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen ließ, dass sich die Zeugen außergewöhnlicher Weise an die Anwesenheit bestimmter Personen an einem bestimmten Abend zu erinnern vermögen (vgl. BGH, NStZ 2000, S. 156; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 418/97 -, vollständig veröffentlicht in Juris; Herdegen, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 77).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Eine hierauf gestützte Verfassungsbeschwerde kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers nach Abgabe des Hinweises das Gericht zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 35, 296 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Eine hierauf gestützte Verfassungsbeschwerde kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, d.h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers nach Abgabe des Hinweises das Gericht zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 35, 296 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Durch die Regelung ist insbesondere der zentralen Pflicht zur Ermittlung der Wahrheit im Strafverfahren hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 63, 45 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Das Recht auf ein faires Verfahren verbietet es, den der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtigen Angeklagten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen; er muss in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge verstehen und sich im Verfahren verständlich machen zu können (vgl. BVerfGE 64, 135 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Zu der Frage, ob die Aufklärungspflicht insoweit auch zur Vernehmung von Auslandszeugen drängt, und zur Bewertung des dadurch möglicherweise zu erzielenden Beweisergebnisses verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156, vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07 und vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, StV 2005, 115 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03, NStZ 2004, 214.
  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Vielmehr ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lediglich dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, juris Rn. 39, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16, juris Rn. 3, FA 2016, 375; BGH, Beschluss vom 09.01.2018 - VI ZR 106/17, juris Rn. 11, NJW 2018, 2730), oder aber bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (siehe BVerfG, Beschluss vom 24.02.1992 - 2 BvR 700/91, juris Rn. 14, NJW 1992, 2811; Beschluss vom 02.10.2003 - 2 BvR 149/03, juris Rn. 7, NJW 2004, 1443; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    Insoweit ist auch - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2004, 214) - anerkannt, dass die Übersetzung der Anklage in der Hauptverhandlung nicht erforderlich ist, wenn dem des Lesens Kundigen eine schriftliche Übersetzung überlassen wird (Schneider in KK 6. Aufl. § 243 Rdn. 21, Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 243 Rdn. 13).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Erst wenn es plausibel erscheint, dass der benannte Zeuge in der Lage gewesen ist, etwas wahrzunehmen, kann die namentlich im Blick auf den Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO wesentliche weitere Frage beantwortet werden, ob dies unter Umständen geschehen sein soll, die nach den Fähigkeiten des Zeugen eine Reproduktion des Wahrgenommenen nach der Lebenserfahrung erwarten lässt, der Zeuge mithin ein geeignetes oder völlig ungeeignetes Beweismittel sein wird (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2004, 1443; BGH NStZ 2000, 156, 157; BGH StV 2005, 115, 116; vgl. Widmaier NStZ 1993, 602; NJW 2005, 1985; Niemöller aaO).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

    Dieser sichert die Möglichkeit der Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 1, 418 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03 -, juris) und verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; stRspr).
  • AG Berlin-Mitte, 18.03.2015 - 9 C 184/14

    Steuergerät eines Automatikgetriebes als Verschleißteil

    mit §§ 373, 402 ZPO zu vermitteln, und war deswegen ... auch nicht einzuholen (vgl. BVerfG , Beschl. v. 02.10.2003 - 2 BvR 149/03, NJW 2004, 1443 m. w. Nachw.; Zöller/ Greger, a. a. O ., Vorbem. § 284 Rn . 8a, 10a m. w. Nachw.).
  • BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Im Übrigen hat der Kläger auch nicht dargelegt - wie es für die Zulässigkeit einer Gehörsverletzungsrüge erforderlich wäre -, was er im Fall der vermissten Gehörsgewährung vorgetragen hätte (zu diesem Erfordernis s zB BVerfGE 82, 236, 257; BVerfG , NJW 2004, 1443).
  • OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines

    Vielmehr ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs lediglich dann zu bejahen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (siehe BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, juris Rn. 39, BVerfGE 86, 133; Beschluss vom 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16, juris Rn. 3, FA 2016, 375; BGH, Beschluss vom 09.01.2018 - VI ZR 106/17, juris Rn. 11, NJW 2018, 2730), oder aber bei einer willkürlichen Ablehnung des Beweisantrags (siehe BVerfG, Beschluss vom 24.02.1992 - 2 BvR 700/91, juris Rn. 14, NJW 1992, 2811; Beschluss vom 02.10.2003 - 2 BvR 149/03, juris Rn. 7, NJW 2004, 1443; Beschluss vom 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Wenngleich die Einzeltaten nicht Gegenstand des Anklagesatzes waren, sondern in Tabellen aufgeführt wurden, die sich an anderer Stelle in der Anklage befanden, wurde der Angeklagte durch die Anklageschrift, die ihm in französischer Übersetzung mitgeteilt wurde und ihm in dieser Form in der Hauptverhandlung vorlag, in ihrer Gesamtheit über die Einzelheiten des Anklagevorwurfs so ausreichend unterrichtet, dass hinreichende Gelegenheit bestand, das Prozessverhalten hierauf einzustellen (vgl. auch BVerfG NStZ 2004, 214).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2007 - 10 U 115/06

    Abrechnung eines gekündigten Bauvertrags mit Pauschalpreisvereinbarung

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

  • OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 Ws 273/11

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen verschiedener Banküberfälle:

  • LAG Hamm, 26.03.2014 - 5 Sa 1556/13
  • OLG Brandenburg, 28.11.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 443/22

    Verletzung des rechtlichen Gehörs Betroffenen im Bußgeldverfahren durch Ablehnung

  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 15 Wx 58/09

    Anforderungen an das Verfahren der Anrodnung von Abschiebungshaft; Übersetzung

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss OWi 51/07

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages; Begriff der

  • KG, 18.05.2004 - 5 Ws 228/04

    Anforderungen an die Gehörsrüge eines Strafgefangenen im Rahmen eines Antrags auf

  • AG Kleve, 25.11.2004 - 37 Ds 293/04

    Strafbarkeit eines Angeklagten wegen Betrugs zum Nachteil der Bundesagentur für

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2008 - 5 Ss 51/07

    Beweisantrag - Ablehnung eines ungeeigneten Beweismittels

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