Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03   

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OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03 (https://dejure.org/2003,2615)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2003 - 19 U 85/03 (https://dejure.org/2003,2615)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 19 U 85/03 (https://dejure.org/2003,2615)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Betriebsgefahr bei groben Verschuldens an einem Unfall; Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung gebrauchter Fahrzeuge ; Auswirkungen der Unmöglichkeit eines Gewährleistungsausschlusses auf den Gebrauchtwagenmarkt; Maßgeblichkeit des ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 250; ; BGB § 407; ; BGB § 475; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVersG § 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; BGB § 253 n. F.
    Erstattung der Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823 847 249 Abs. S. 2 (n.F)
    Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F.; Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrauma

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Erstes OLG-Urteil zu § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer und Ersatzbeschaffung (RA Wolfgang E. Halm; SVR 2004, 41)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1465
  • NZV 2004, 297
  • VersR 2004, 928
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Münsingen, 06.05.2003 - 2 C 32/03

    Bei der Ersatz-Beschaffung von privat hat der Geschädigte einen Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03
    Bestanden bereits vor der Schuldrechtsreform Schwierigkeiten bei der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, die älter als 6 Jahre waren, dürften aufgrund der mit der Regelung des § 475 BGB verbundenen Unmöglichkeit des Ausschlusses der Gewährleistung inzwischen schon Fahrzeuge, die älter als vier Jahre sind, bei einem Gebrauchtwagenhändler schwer zu bekommen sein (vgl. Huber MDR 2003, 1205, 1207; AG Münsingen DAR 2003, 466).

    Sind signifikante Unterschiede zwischen den Gebrauchtwagenpreisen auf dem privaten und dem gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt schon nicht feststellbar (vgl. AG Münsingen DAR 2003, 466; im Ergebnis ebenso Eggert a.a.O. S,. 160, vgl. auch Peetz, ZGS 2003, 293, 295, 296), muß dies erst recht gelten, wenn der Bruttowiederbeschaffungspreis auf dem gewerblichen Markt zum Vergleich nicht herangezogen werden kann, weil ein solcher für ältere Fahrzeuge nicht, jedenfalls nicht in einem für einen Vergleich ausreichenden Umfang, existiert.

  • LG Rottweil, 03.06.2003 - 3 O 603/02

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Umsatzsteuer bei Ersatzfahrzeugerwerb

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03
    Hat hingegen der Händler das Fahrzeug von einem Privatmann erworben, bezieht sich die anfallende Umsatzsteuer nur auf die Händlerspanne (Differenzbesteuerung nach § 25 a Umsatzsteuergesetz); Umsatzsteuer fällt daher in der Regel nur in Höhe von ca. 2% an (vgl. LG Rottweil, DAR 2003, 422, 423; AG Halle NZV 2003, 391, 392; AG Brandenburg r + s 2003, 389, 390; AG Homburg SP 2003, 348; AG Oldenburg SP 2003, 349; AG Papenburg SP 2003, 349; AG München SP 2003, 349, 350).
  • AG Brandenburg, 24.06.2003 - 31 C 60/03

    Höhe eines Schadensersatzanspruches infolge eines Verkehrsunfalls; Ersatz der

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03
    Hat hingegen der Händler das Fahrzeug von einem Privatmann erworben, bezieht sich die anfallende Umsatzsteuer nur auf die Händlerspanne (Differenzbesteuerung nach § 25 a Umsatzsteuergesetz); Umsatzsteuer fällt daher in der Regel nur in Höhe von ca. 2% an (vgl. LG Rottweil, DAR 2003, 422, 423; AG Halle NZV 2003, 391, 392; AG Brandenburg r + s 2003, 389, 390; AG Homburg SP 2003, 348; AG Oldenburg SP 2003, 349; AG Papenburg SP 2003, 349; AG München SP 2003, 349, 350).
  • AG Halle/Westfalen, 27.05.2003 - 7 C 632/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden: Mehrwertsteuer-Ersatz bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03
    Hat hingegen der Händler das Fahrzeug von einem Privatmann erworben, bezieht sich die anfallende Umsatzsteuer nur auf die Händlerspanne (Differenzbesteuerung nach § 25 a Umsatzsteuergesetz); Umsatzsteuer fällt daher in der Regel nur in Höhe von ca. 2% an (vgl. LG Rottweil, DAR 2003, 422, 423; AG Halle NZV 2003, 391, 392; AG Brandenburg r + s 2003, 389, 390; AG Homburg SP 2003, 348; AG Oldenburg SP 2003, 349; AG Papenburg SP 2003, 349; AG München SP 2003, 349, 350).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    b) Der von der Revision im Anschluss an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NJW 2004, 1465) vertretenen Auffassung, auch bei einem überwiegend regelbesteuert gehandelten Unfallfahrzeug könne der Geschädigte aus Gründen der Dispositionsfreiheit nicht darauf verwiesen werden, ein solches Fahrzeug zu erwerben, vielmehr könne er ebenso ein differenzbesteuertes Fahrzeug anschaffen, kann nicht gefolgt werden.
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Das Fahrzeug ist danach am Markt nur noch bei Privatverkäufern zu erhalten, sodass es sich bei dem angesetzten Wiederbeschaffungswert um den Nettobetrag handelt (vgl. zu diesen Fällen OLG Köln NJW 2004, 1465/1466; KG NZV 2007, 409, 410).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03

    Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs

    Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB erfasst nach ihrem Normzweck nicht nur die Schadensalternative der Beschädigung, sondern auch diejenige der Zerstörung, wenn durch die Anschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes eine Restitution durchführbar ist (OLG Köln ZGS 04, 38; LG Bochum a.a.O.; LG Osnabrück a.a.O.; AG Leverkusen a.a.O.; Schirmer/Marlow DAR 2003, 441, 443 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Schneider NZV 2003, 555, 556; Riedmeyer DAR 2003, 159; Heß, NZV 2004, 1, 5; Huber, Das neue Schadensersatzrecht, § 1, Rdnr. 166).

    Andererseits kann allein wegen dieses Alters nicht von der Annahme ausgegangen werden, dass der verunfallte VW-Bus des Klägers als ein nicht mehr im gewerblichen Fahrzeughandel stehendes Objekt behandelt werden muss (so aber OLG Köln ZGS 2004, 38 für einen fast sieben Jahre alten Pkw).

  • OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04

    Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Soweit sich das beklagte Land in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung OLG Köln DAR 2004, 148 beruft, liegt dieser Hinweis neben der Sache.
  • KG, 04.12.2006 - 12 U 206/05

    Schadensschätzung: Wiederbeschaffungswert eines 8 Jahre alten Fahrzeugs mit einer

    Vorliegend hält der Senat es im Rahmen der Schadensschätzung (§ 287 ZPO) für überwiegend wahrscheinlich, dass rund acht Jahre alte Fahrzeuge des Typs Audi A4 mit einer Fahrleistung von 197.000 üblicherweise von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden und der auf dem privaten Markt zu zahlende Preis dem vom Sachverständigen in seinem Gutachten genannten Wiederbeschaffungswert entspricht (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2006, 335; OLG Köln, OLGR 2004, 96).
  • AG München, 29.06.2004 - 345 C 12796/04
    Der Kläger vertritt dagegen unter Hinweis auf verschieden Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, DAR 2004, 148; Huber, NZV 2004, 105 ff.) die Auffassung, sein Fahrzeug sei zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ca. 4 ½ Jahre alt gewesen und derartigen Autos würden nur noch von Privatpersonen oder aber von Händlern bei Pauschalebesteuerung gemäß § 25 a UStG angeboten.

    Zwar hat die Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte in jüngster Zeit diese Vorschrift dann für nicht oder nur teilweise anwendbar erklärt, wenn der Geschädigte das Ersatzfahrzeug aus privater Hand ohne Mehrwertsteuerausweis erwirbt und es sich um ein solches handelt, das im gewerblichen Handel auf Grund seines Alters nicht mehr erhältlich ist (vgl. OLG Köln, DAR 2004, 148; LG Aachen, DAR 2004, 228; LG Bochum, NZV 2004, 298; LG Essen, NZV 2004, 300; zum Meinungsstand: Huber, NZV 2004, 105 ff und Meyer auf der Heyde, DAR 2004, 18).

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06

    Fahrzeugschaden: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung;

    Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird, oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UStG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (vgl. OLG Rostock OLGR 2005, 579, 580; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2004, Az.: 1 U 120/03; OLG Köln NJW 2004, 1465, 1466).
  • LG Bonn, 09.09.2008 - 13 O 196/07

    Zahlung von Schadensersatz nach Diebstahl wegen der Verletzung von

    Zwar kann bei einem in einem Sachverständigengutachten lediglich pauschal angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert ein Abzug der Mehrwertsteuer nicht vorzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug nur noch von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wird oder aber für den Fall, dass das Fahrzeug üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 25 a UstG differenzbesteuert wird, nur ein Abzug von 2 % als gesetzliche Mehrwertsteuer vorzunehmen sein (OLG Köln, NJW 2004, 1465, 1466).
  • OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 75/04

    Zur Einbeziehung der Umsatzsteuer bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswerts

    Dementsprechend ist bei einer fiktiven Ersatzbeschaffung von einem Bruttowiederbeschaffungswert unter Heranziehung des aus den genannten Zahlen sich ergebenden Mittelwertes in der Regel eine Umsatzsteuer von 2 % in Abzug zu bringen (vgl. Hess, NZV 2004, 1 [4]; OLG Köln NJW 2004, 1465 [m.w.N.]; Heinrichs in: Palandt, BGB, 64. Auflage, § 249 Rdn. 17; Grünberg in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage, Aktualisierung 4/2004, § 249 Rdn. 47).
  • OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf

    Die von dem Kläger angeführte Rechtsprechung des 19. Senates des OLG Köln (DAR 2004, 148) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • LG Köln, 19.05.2004 - 13 S 15/04

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung von älteren

  • LG Essen, 27.01.2004 - 15 S 319/03

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Einfahren in einen Kreuzungsbereich

  • AG Berlin-Mitte, 20.04.2007 - 103 C 3073/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

  • LG Wiesbaden, 09.12.2005 - 9 S 12/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

  • AG Aachen, 11.05.2006 - 10 C 49/06
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