Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 17.11.2003 | VG Darmstadt, 15.10.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,369
BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03 (https://dejure.org/2003,369)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2003 - 20 F 13.03 (https://dejure.org/2003,369)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 (https://dejure.org/2003,369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 99 Abs. 1 und 2; § 86 Abs. 1; ZPO § 358; BImSchG §§ 5, 6, 10
    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; immissionsschutzrechtliche Aussagegenehmigung; Entscheidungserheblichkeit der Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99 Abs. 1 und 2; § 86 Abs. 1
    Entscheidungserheblichkeit der Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; immissionsschutzrechtliche Aussagegenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Entscheidung eines Fachsenates im Zwischenverfahren; Verweigerung der Vorlage vollständiger und ungeschwärzter Unterlagen im immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren; Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht der Hauptsache nur bezüglich der ...

  • Judicialis

    VwGO § 99 Abs. 1; ; VwGO § 99 Abs. 2; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; ZPO § 358; ; BImSchG § 5; ; BImSchG § 6; ; BImSchG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; immissionsschutzrechtliche Aussagegenehmigung; Entscheidungserheblichkeit der Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 229
  • NJW 2004, 1471 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 485
  • DVBl 2004, 254
  • DÖV 2004, 438
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
    Die in § 99 Abs. 1 VwGO geregelte Verpflichtung der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften soll sicherstellen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und dass alle Verfahrensbeteiligten von entscheidungserheblichen Vorgängen Kenntnis erlangen, um diese zur Grundlage ihres Vorbringens in dem Rechtsstreit machen zu können (vgl. bereits Beschlüsse vom 23. Februar 1962 - BVerwG 7 B 21.61 - BVerwGE 14, 31 und vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132; ebenso BVerfGE 101, 106 ).

    Diese Zweckbestimmung beschränkt die Vorlagepflicht von vornherein auf solche Akten und Urkunden, deren Inhalt der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht der Hauptsache und der Gewinnung von Grundlagen für die Prozessführung der Beteiligten überhaupt dienlich sein kann (vgl. Beschluss vom 9. November 1962, a.a.O.).

    § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO gewährt keinen Anspruch auf Vorlage der den konkreten Streitgegenstand des anhängigen Rechtsstreits nicht betreffenden oder aus sonstigen Gründen nicht entscheidungserheblichen Akten oder Urkunden (vgl. Beschluss vom 9. November 1962, a.a.O. S. 133).

    Dies geschieht in der gleichen Weise, in der es auch sonst seiner Pflicht zur Erforschung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) nachkommt (vgl. Beschluss vom 9. November 1962, a.a.O. S. 133).

    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (vgl. Beschluss vom 9. November 1962, a.a.O. S. 133).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
    Die in § 99 Abs. 1 VwGO geregelte Verpflichtung der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften soll sicherstellen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und dass alle Verfahrensbeteiligten von entscheidungserheblichen Vorgängen Kenntnis erlangen, um diese zur Grundlage ihres Vorbringens in dem Rechtsstreit machen zu können (vgl. bereits Beschlüsse vom 23. Februar 1962 - BVerwG 7 B 21.61 - BVerwGE 14, 31 und vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132; ebenso BVerfGE 101, 106 ).

    Die in einem selbständigen Zwischenverfahren getroffene abschließende Entscheidung, ob die verweigerten Unterlagen als Beweismittel zur Verfügung stehen, ist im weiteren Verfahren zur Hauptsache wie ein rechtskräftiges Zwischenurteil zugrunde zu legen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 B 75.67 - BVerwGE 29, 72 ; ebenso BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
    Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
    Die in einem selbständigen Zwischenverfahren getroffene abschließende Entscheidung, ob die verweigerten Unterlagen als Beweismittel zur Verfügung stehen, ist im weiteren Verfahren zur Hauptsache wie ein rechtskräftiges Zwischenurteil zugrunde zu legen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 B 75.67 - BVerwGE 29, 72 ; ebenso BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 23.02.1962 - VII B 21.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
    Die in § 99 Abs. 1 VwGO geregelte Verpflichtung der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften soll sicherstellen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und dass alle Verfahrensbeteiligten von entscheidungserheblichen Vorgängen Kenntnis erlangen, um diese zur Grundlage ihres Vorbringens in dem Rechtsstreit machen zu können (vgl. bereits Beschlüsse vom 23. Februar 1962 - BVerwG 7 B 21.61 - BVerwGE 14, 31 und vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132; ebenso BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO

    Denn die im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich wie ein Zwischenurteil (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 ) und erwachsen mithin in materielle Rechtskraft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 8).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Vorlage von Akten, der Übermittlung elektronischer Dokumente und der Erteilung von Auskünften ist im Fall der Entscheidungserheblichkeit zurückgehaltener Erkenntnismittel in dem dafür bestimmten Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - amtl. Umdruck S. 5 ff. ).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Eine Entscheidung des Fachsenats nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt zum einen voraus, dass das Gericht der Hauptsache die beklagte Behörde gemäß § 99 Abs. 1 VwGO auffordert, bestimmte Urkunden oder Akten vorzulegen oder bestimmte elektronische Dokumente zu übermitteln oder bestimmte Auskünfte zu erteilen, und dabei die Entscheidungserheblichkeit dieser Unterlagen - in der Regel förmlich, insbesondere durch Beweisbeschluss - verlautbart (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 S. 27; vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 4.10 - juris Rn. 16; vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - juris Rn. 11 und vom 17. Februar 2014 - BVerwG 20 F 1.14 - juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4289
BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2003,4289)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2003 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2003,4289)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2003,4289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichmachumg von Schriftsätzen in Verfahren nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für den Prozessgegner; Einreichen von Schriftsätzen beim Fachsenat eines Oberverwaltungsgerichts; Einreichung einer Beschwerdebegründung ohne Schwärzungen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1471 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 486
  • DVBl 2004, 843 (Ls.)
  • DÖV 2004, 536
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    2 Das aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106) in § 99 Abs. 2 VwGO n.F. vorgesehene "in camera"-Verfahren trägt den Geheimhaltungsbedürfnissen der Behörde dadurch Rechnung, dass die Kenntnisnahme der in diesem selbständigen Zwischenverfahren vorgelegten Unterlagen auf den zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Vorlageverweigerung zuständigen Fachsenat beschränkt bleibt.

    Schon nach der alten Fassung des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO musste die Behörde die konkreten Gründe ihrer Verweigerung so weit offenbaren, dass dem Gericht die Überprüfung möglich war (vgl. BVerfGE 101, 106 m. Nachw. der Rspr. des BVerwG).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    BVerwG 20 F 16.03 OVG 10 SO 337/01.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2 f., vom 5. November 2008 - 20 F 6.08 -, juris Rn. 15, vom 6. November 2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51 = juris Rn. 17, vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 -, juris Rn. 16, vom 24. August 2009 - 20 F 2.09 -, juris Rn. 14 f., und vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295 = juris Rn. 16 f.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 = juris Rn. 2.

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Sie hätten deshalb mit Eingang an die Beigeladene zurückgesandt werden müssen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. und vom 24. August 2009 a.a.O. Rn. 15).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 26.08

    Verweigerung der Aktenvorlage bei Geheimhaltungsbedarf als Ermessensentscheidung;

    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben der Klägerin nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 25.08

    Verweigerung einer Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Das Schreiben des Beklagten vom 10. April 2008 hätte daher vom Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts an den Beklagten zurückgegeben werden müssen (vgl. Beschluss vom 17. November 2003 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 35).

    Da der Beklagte erklärt hat, dass das dem Fachsenat vorgelegte Schreiben dem Kläger nicht zugänglich gemacht werden darf, ist es im gerichtlichen Verfahren unverwertbar (Beschluss vom 17. November 2003 a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02

    Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht;

    Sollte der Beklagte etwa im Rechtsmittelverfahren auf dessen Einführung bestehen, wäre er so vorzulegen, dass seine Übermittlung an die weiteren Verfahrensbeteiligten zur Wahrung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2014 - 12 F 10353/14

    Entscheidung im Zwischenverfahren über Akteneinsicht durch private Dritte, wenn

    Vielmehr sieht § 99 Abs. 2 VwGO keine Ausnahme von dem Grundsatz vor, dass sich alle Verfahrensbeteiligten gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten schriftsätzlichen Stellungnahme der Gegenseite äußern können müssen; die Behörde muss daher ihre Rechtsmittelbegründung so abfassen, dass der von ihr begehrte Geheimnisschutz auch dann gewahrt bleibt, wenn der Schriftsatz prozessordnungsgemäß dem Gegner zustellt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2003 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2004, 486 und juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 05.11.2008 - 20 F 6.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage der Akten der

  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2008 - 2 W 57/08

    Wahrung des Geheimhaltungsinteresses der Parteien im Patentverletzungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24415
VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97 (3) (https://dejure.org/2003,24415)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15.10.2003 - 5 E 1395/97 (3) (https://dejure.org/2003,24415)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 5 E 1395/97 (3) (https://dejure.org/2003,24415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Archivierung einer Ermittlungsakte als Verwaltungsakt; Beteiligungsrecht des Betroffenen bei der Aussonderung, Andienung und Archivierung einer Ermittlungsakte; Voraussetzungen des Anspruchs des Beschuldigten auf Vernichtung der ihn betreffenden ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97
    Dass das Land Hessen prozessual vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten wird, steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwGE 71, 183 [188] = NJW 1985, 2774).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97
    Ob nach dem Ableben des Kl. Dritte, zum Beispiel Angehörige des Kl., einen Anspruch auf Vernichtung der Akte mit Rücksicht auf den vom BVerfG aus Art. 1 I GG entwickelten postmortalen Achtungsanspruch Verstorbener haben (vgl. hierzu BVerfGE 30, 173 [194] = NJW 1971, 1645), bedarf in diesem Verfahren keiner Klärung.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97
    Ferner sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, weshalb Grundrechte nur beschränkt werden dürften, soweit dies zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sei (BVerfG, NJW 1984, 419 [422]).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    76 Daraus ergibt sich zunächst, dass die Absicht zum Anbieten der Daten gegenüber dem Landesarchiv keine Zwecksetzung ist, die die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 2 LDSG "erforderlich" machen kann (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 17.09.2002 - 11 LB 123/02 - NdsVBl. 2003, 105 = juris Rn. 77: Archivierung ist Zweckentfremdung, die einer spezifisch archivgesetzlichen Regelung bedarf; VG Darmstadt, Urteil vom 15.10.2003 - 5 E 1395/97 - NJW 2004, 1471 = juris Rn. 33).
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