Rechtsprechung
BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 264 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes Ausmaß; Gesetzesbestimmtheit; objektive Bestimmung); Subventionsbetrug; Mittäterschaft (Beurteilungsspielraum); tatbestandsrelative Auslegung; Strafzumessung - lexetius.com
StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Höhe des Vermögensverlustes für einen besonders schweren Fall des Betruges; Anforderungen an einen Vermögensverlust "großen Ausmaßes"; Handeln zweier Personen jeweils wechselseitig als Ergänzung des eigenen Tatanteils
- Judicialis
StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1
Besonders schwerer Fall wegen großen Schadens nicht unter 50.000.- EURO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 48, 360
- NJW 2004, 169
- NStZ 2004, 155
- StV 2004, 20
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01
Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines …
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
a) Die Frage, wann ein Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB anzunehmen ist, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht strikt, sondern nur einzelfallbezogen unter Offenlassen der Grenzziehung beantwortet (siehe BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01 - = NStZ-RR 2002, 50).Daran anknüpfend ging man im Gesetzgebungsverfahren zur hier in Rede stehenden Bestimmung - trotz aller Besonderheiten des Subventionsbetruges - und in der Begründung zu der Vorschrift des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB nF von einem Vermögensverlust des "großen Ausmaßes" bei einem Wert in Höhe von etwa 100.000 DM aus (vgl. Gesetzesbegründung BTDrucks. 13/8587 S. 43; siehe weiter BGH NStZ-RR 2002, 50).
Darauf deuten schließlich auch die hohen Schadenssummen hin, bei denen die Rechtsprechung früher von einem sehr hohen Schaden gesprochen hat (so schon BGH NStZ-RR 2002, 50).
- BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90
Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des …
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
In früherer Zeit hat der Bundesgerichtshof zum ähnlich gefaßten Regelbeispiel eines besonders schweren Falls des Subventionsbetruges (§ 264 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB) bereits ausgesprochen, daß eine Subvention unter 100.000 DM (entspricht etwa 50.000 Euro) nicht großen Ausmaßes im Sinne jenes Regelbeispiels sei ("Subvention großen Ausmaßes", siehe BGHR StGB § 264 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
Da der Bundesgerichtshof dem Tatrichter selbst in Grenzfällen einen Beurteilungsspielraum zugestanden und einen Rechtsfehler auch dann verneint hat, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich erschienen wäre (vgl. nur BGH NJW 1997, 3385, 3387 m.w.N.), begegnet die Bewertung der Strafkammer um so weniger rechtlichen Bedenken. - BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Auszug aus BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03
aa) Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) gilt grundsätzlich auch für die Rechtsfolgenvorschriften (BVerfGE 105, 135, 152 ff. = NJW 2002, 1779 ff. zur Vermögensstrafe).
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 48, 360; BGH wistra 2004, 262, 263; StV 2007, 132) erfüllt ein Vermögensverlust von mehr als 50.000 EUR beim Regelbeispiel des besonders schweren Falles des Betrugs (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB) das Merkmal "in großem Ausmaß".Dazu hatte der Senat in BGHSt 48, 360 ausgeführt:.
Zwar ist anerkannt, dass die Auslegung tatbestandsspezifisch zu erfolgen hat; gleichwohl ist bei von der Begehungsweise und vom Unwertgehalt ähnlichen Delikten wie dem Betrug und der Steuerhinterziehung eine einheitliche Grenzziehung in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 48, 360, 364).
- AG München, 23.11.2020 - 823 Ls 231 Js 185686/19
Jura-Hochstapler verurteilt: "Das Geld war es nicht, das war es nie. Es war die …
Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen; er liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn er einen Wert v. 50.000,00 EUR nicht erreicht (ausf. BGH NJW 2004, 169). - BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Jedoch hat sich die Auslegung an dem jeweiligen Tatbestand zu orientieren (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 364; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08; BGHSt 53, 71, 83).Denn anders als die nach objektiven Maßstäben zu bestimmenden Merkmale des großen Ausmaßes in § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 364) und § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08; BGHSt 53, 71, 83) ist der Anreiz für Korrumpierbarkeit abhängig von den jeweiligen Verhältnissen des Vorteilnehmers, mithin von individuellen Kriterien.
Ob es im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit der Anwendung der kodifizierten Strafzumessungsregel (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 364) dennoch der Festlegung einer betragsmäßig festgelegten Untergrenze als Begrenzung für den Einfluss individueller Kriterien bedarf, braucht der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden.
Denn diese Untergrenze müsste angesichts der gesetzgeberischen Vorgabe unter der für § 264 Abs. 2 Nr. 1 StGB geltenden Größenordnung (ab etwa 50.000 EUR, vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, wistra 1991, 106: 100.000 DM als Grenze; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03) liegen.
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Die Annahme eines Vermögensverlustes von großem Ausmaß kommt in Betracht, wenn der angerichtete Schaden mehr als 50.000 Euro beträgt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 362 ff.; Beschluss vom 11. Februar 2009 - 5 StR 11/09, wistra 2009, 236, 237;… LK-StGB/ Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 298a mwN). - BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sich die Auslegung an dem jeweiligen Tatbestand zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 364;… vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 32).Denn anders als die nach objektiven Maßstäben zu bestimmenden Merkmale des großen Ausmaßes in § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 362 ff.) und § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 32) ist der Anreiz für Korrumpierbarkeit abhängig von den jeweiligen Verhältnissen des Vorteilnehmers, mithin von individuellen Kriterien (BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280 mwN).
Ob es im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit der Anwendung der kodifizierten Strafzumessungsregel (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 361 f.) der Festlegung einer betragsmäßig bestimmten Untergrenze als Begrenzung für den Einfluss individueller Kriterien bedarf und in welcher Höhe diese festzusetzen wäre, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht tragend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280).
Soweit der 5. Strafsenat in einem obiter dictum die Rechtsprechung zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB und § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO auf die Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§ 335 Abs. 2 Nr. 1 StGB) übertragen und den insoweit angenommenen Wert von 50.000 EUR in einem Klammerzusatz ohne nähere Begründung auch auf § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB erstreckt hat (BGH…, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NZWiSt 2016, 359 Rn. 18 ff.), überzeugt ein solches Vorgehen nicht, da diese Sichtweise schon der gesetzgeberischen Intention nicht gerecht wird, nach der die Grenze unter der für § 264 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB geltenden Größenordnung (ab etwa 50.000 EUR, vgl. BGH…, Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, BGHR StGB § 264 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1: 100.000 DM als Grenze; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360) liegen soll (vgl. Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280).
- BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11
Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung: …
Erkennbar wollte die Strafkammer damit zugunsten des Angeklagten nicht in den Anwendungsbereich des Regelbeispiels gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB gelangen, wonach ein Vermögensverlust großen Ausmaßes regelmäßig ab einem Betrag von etwa 50.000 EUR gegeben ist (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 361). - BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der …
bezog sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes im Sinne von § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHSt 48, 360). - BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05
Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …
Da bei Abzug der Umsatzsteuer die Mindestgrenze von 50.000 EUR (BGHSt 48, 360) nicht erreicht wird, ist das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB nicht erfüllt. - BGH, 23.11.2015 - 5 StR 352/15
Bestechlichkeit durch einen Schöffen (Gegenleistung für richterliche Handlung; …
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen zum "Vermögensverlust großen Ausmaßes' im Sinne des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360; zum Subventionsbetrug siehe auch BGH…, Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, BGHR StGB § 264 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1) und der Steuerverkürzung sowie der Erlangung von Steuervorteilen "in großem Ausmaß' nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71) das Bedürfnis nach Rechtssicherheit hervorgehoben und die Wertgrenze nach objektiven Kriterien auf jeweils grundsätzlich 50.000 EUR festgesetzt (vgl. auch die Begründung zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts, BT-Drucks. 13/8587, S. 43).Tat- oder täterbezogene Umstände können dabei die Indizwirkung des Regelbeispiels aufheben und zur Ablehnung eines besonders schweren Falls führen oder auch ohne tatbestandliche Erfüllung des Regelbeispiels einen unbenannten besonders schweren Fall begründen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, aaO, S. 364;… vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, aaO, S. 81 f.).
- LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18
Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie …
Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB wurde durch den Angeklagten demgegenüber nicht herbeigeführt, da die Schadensbeträge in den einzelnen Quartalen jeweils unterhalb der erforderlichen Wertgrenze von 50.000 ? (vgl. BGHSt 48, 360; BGH, wistra 2009, 236, 237) liegen. - BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem …
- BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang); …
- OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10
Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - 3d A 1161/11
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2018 - 3d A 1161/11
- BGH, 17.11.2006 - 2 StR 388/06
Betrug (Vermögensverlust großen Ausmaßes; besonders schwerer Fall); …
- BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10
Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze; …
- BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17
Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im …
- LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09
Betrug; Handy; Anpingen
- LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
World Conference Center Bonn
- KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14
Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung
- LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
- BGH, 21.10.2008 - 3 StR 420/08
Betrug (Schadensberechnung; negativer Vermögenssaldo; werthaltige Sicherheiten); …
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
- LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer …
- LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06
Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines …
- BGH, 06.04.2016 - 5 StR 584/15
Bestechlichkeit (Einfließenlassen von zugewandten Vorteilen bei der …
- OLG Saarbrücken, 09.12.2005 - 1 Ws 101/05
Keine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß gemäß § 370 a AO n. F. ohne Erreichen …
- LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden …
- LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15
Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog. …
- BGH, 03.06.2009 - 2 StR 61/09
Urteil im Mordprozess ohne Leiche rechtskräftig
- LG Köln, 11.06.2019 - 109 KLs 3/18
Vorsätzliche Verkürzung der Einkommensteuer durch die Nichtangabe der Einkünfte …
- LG Hamburg, 29.11.2013 - 624 KLs 11/13
Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung
- BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09
Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme …
- BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03
Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall …
- LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
- OLG Hamm, 29.04.2008 - 4 Ss 90/08
Urteil; richterliche Unterschriften; Fehlen; Sachrüge; Verfahrensrüge
- LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20
Urteil gegen Pathologen rechtskräftig
- LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17
Verurteilung wegen Untreue in 313 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 …
- BGH, 01.04.2004 - 3 StR 90/04
Strafzumessung aufgrund Irrtums über den Strafrahmen; Betrug (Vermögensverlust …
- OLG Köln, 16.08.2005 - 2 Ws 345/05
Anlasstat für die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters
- LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08
Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders …
- LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20
Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung
- LG Würzburg, 22.02.2021 - 2 KLs 731 Je 867/12
Fahrzeug, Freiheitsstrafe, Kaufpreis, Gesamtfreiheitsstrafe, Angeklagte, …
- LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
Angeklagter
- LG Duisburg, 27.10.2011 - 34 Qs 58/11
Vorliegen einer die Untersuchungshaft rechtfertigenden Wiederholungsgefahr bei …
- LG Düsseldorf, 03.03.2008 - 14 KLs 20/06
Durch verschiedene Gesellschaften verschleierter Anlagebetrug i.R.d. Vornahme von …
- LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02
- LG Düsseldorf, 19.09.2022 - 10 KLs 2/22
- LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22
Subventionsbetrug; Mittäterschaft eines Angehörigen der rechts- und …
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.05.2003 - 2 W 77/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankheitsbedingte Gefährdung als Voraussetzung einer Unterbringung; Anforderungen an die hinreichend konkrete Darlegung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Begründung für Unterbringung in Psychiatrie
- Judicialis
PsychKG § 7
- rechtsportal.de
PsychKG § 7
Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterbringung nur mit Verweis auf Fehlhandlungen?
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 30.04.2003 - 7 T 177/03
- OLG Schleswig, 14.05.2003 - 2 W 77/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 169 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 1387
- FamRZ 2003, 1498 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse
Auszug aus OLG Schleswig, 14.05.2003 - 2 W 77/03
Diese Ausführungen sind insoweit rechtsfehlerhaft, als die krankheitsbedingte erhebliche und anders nicht abwendbare Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen oder der Rechtsgüter anderer im Sinne des § 7 PsychKG S-H nicht hinreichend unter Darlegung konkreter Tatsachen (vgl. hierzu Senat, Beschluß vom 13.09.2002, SchlHA 2003, 43 = FamRZ 2003, 477 LS) vom Amts- und Landgericht festgestellt und auch sonst nicht aus den Akten ersichtlich ist.