Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
WEG § 3 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abweichen vom Aufteilungsplan
- NWB SteuerXpert START
WEG § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von dem Aufteilungsplan; Mitwirkung der Eigentümer an der Anpassung der Teilungserklärung an die tatsächliche Bebauung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Sondereigentum bei abweichender Bauausführung möglich?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 Nr. 1
Kein Sondereigentum, wenn Räume infolge abweichender Bauausführung nicht mehr zugeordnet werden können; Anspruch auf Anpassung der Teilungserklärung - jurpage.net (Leitsatz)
- info-m.de (Leitsatz)
Entsteht Sondereigentum auch an solchen Räumen, die in einem vom Aufteilungsplan stark abweichenden Baukörper liegen?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentum: Rechtliche Folgen einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung! (IBR 2004, 105)
- klsal.de
(Entscheidungsbesprechung)
Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan (Robert Castor)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Das unvollendete oder substanzlose Sondereigentum" von Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, original erschienen in: ZMR 2004, 549 - 553.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2004, 1798
- MDR 2004, 439 (Ls.)
- DNotZ 2004, 371
- NZM 2004, 102
- NZM 2004, 103
- ZMR 2004, 206
- WM 2004, 1551
- DB 2004, 757 (Ls.)
- Rpfleger 2004, 207
- BauR 2004, 558 (Ls.)
- IBR 2004, 105
- ZfBR 2004, 353
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03
Wohnungseigentum - Verkauf über isolierten Miteigentumsanteil rechtmäßig: Folgen
Der Senat geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, daß Gründungsmängel, die sich auf die Einräumung von Sondereigentum beschränken, die Aufteilung in Miteigentumsanteile nicht berühren (Senat, BGHZ 109, 179, 184; 130, 159, 168 f; Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).aa) Der Erwerb des isolierten Miteigentumsanteils begründet für die Miteigentümer nämlich die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, aaO).
Eine weitere Schadensposition kann in der Erfüllung berechtigter Ausgleichsforderungen gesehen werden, die unter Umständen für einzelne Miteigentümer erst zur Zumutbarkeit einer Anpassung der Teilungserklärung führen (vgl. Senat, Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, aaO, 1801).
- BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07
Wohnungseigentum - Rechte und Pflichten des werdenden Wohnungseigentümers
Dass künftige Wohnungseigentümer untereinander eine werdende Gemeinschaft bilden, auf welche die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes, einschließlich § 16 Abs. 2 WEG, entsprechend anzuwenden sein könnten, hat der Bundesgerichtshof bereits angedeutet (vgl. BGHZ 44, 43, 44 f.;… Senat, Urt. v. 5. April 1974, V ZR 177/72, NJW 1974, 1140, 1141; Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800). - OLG München, 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
Wohnungseigentum - Nachträgliche Änderung des fehlerhaften Gründungsakts
Nach herrschender Rechtsprechung begründet der Erwerb isolierter Miteigentumsanteile für die Miteigentümer nach Maßgabe von § 242 BGB grundsätzlich die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, dass der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (BGH NJW 2004, 1798 = ZfIR 2005, 108 mit Anm. Armbrüster).Stimmen nun die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und Sondereigentum nicht entstanden (BGHZ 109/184; 130, 159 f./167; BGH NJW 2004, 1798).
Insoweit kann es aus der Sicht des Senats keinen Unterschied machen, ob sich der Mangel auf einzelne Räume (vgl. BGHZ 130, 159/168 ff.) oder auf die Gesamtheit der für Sondereigentum bestimmten Räumlichkeiten bezieht (vgl. auch BGH NJW 2004, 1798/1800).
Die Falschbezeichnung der Wohnungen bei den jeweiligen Veräußerungen hat zur Folge, dass zwar nicht wirksam Sondereigentum, wohl aber isolierte Miteigentumsanteile übertragen wurden (BGH NJW 2004, 1798/1800).
- LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09
§ 43 Nr 4 WoEigG, § 44 WoEigG, § 46 WoEigG
Er wird wie ein Wohnungseigentümer behandelt, dessen Wohnung - etwa bei der bauabschnittsweisen Errichtung einer Mehrhausanlage - noch nicht errichtet worden ist, dessen Wohnungseigentum also der Substanz nach nur einen Miteigentumsanteil am Grundstück darstellt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 05.12.2003, V ZR 447/01, NZM 2004, 103 = ZWE 2004, 263, 267;… Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 184;… ders. § 16 Rn. 203).Der Klägerin steht in diesem Fall als Miteigentümerin gegen die übrigen Miteigentümer aufgrund ihres Gemeinschaftsverhältnisses nur der Anspruch zu, den Gründungsakt so zu ändern, dass der isolierte Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (BGHZ 109, 179, 185; BGHZ 130, 159, 160; Urteil vom 05.12.2003, V ZR 447/01, NZM 2004, 103 = ZWE 2004, 263, 267; NJW-RR 2005, 10, 12; BayObLG ZWE 2001, 605; 69;… Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 184 mwN).
gegen eine Ausgleichszahlung - so zu ändern, dass er der tatsächlichen Bauausführung entspricht (BGH, Urteil vom 05.12.2003, V ZR 447/01, NZM 2004, 103 = ZWE 2004, 263, 267).
Abweichungen der Bauausführung von dem Aufteilungsplan berühren das Entstehen des Sondereigentums solange nicht, wie die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich im Sinne des § 275 BGB ist (BGH, Urteil vom 5.12.203, V ZR 447/01, NZM 2004, 103 = ZWE 2004, 263, Tz 14 ff mwN zitiert nach juris;… Staudinger/Rapp a.a.O. § 3 Rn. 73a f mwN).
- BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07
Wohnungseigentum - Sondereigentum trotz fehlender Abgrenzung?
Abweichungen der Bauausführung von dem Aufteilungsplan berühren das Entstehen des Sondereigentums solange nicht, wie die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (Senat, Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 447/01, ZfIR 2004, 108, 110 m.w.N.). - BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
Wohnungseigentum - Klagefrist und Namensliste
Der Senat hat entschieden, dass die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes - ähnlich wie bei einer werdenden oder faktischen Eigentümergemeinschaft - auch auf die Rechte und Pflichten der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile in einer WEG Anwendung finden (Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt aber nur dann nicht wirksam zur Entstehung, wenn es gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist (Senat, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338, 341 f. und vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800).
- OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07
Wohnungseigentum - Sondereigentum an Spitzbogen
Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäudes wohnlich ausgebaut und nur von der darunter liegenden Wohnung aus zugänglich ist (Anschluss an BGH NJW 2004, 1798 und OLGR Celle 2005, 706).*).Insbesondere wenn bei anfänglichen Abweichungen der tatsächlichen Bauausführung von der Teilungserklärung und von dem Aufteilungsplan Zweifel an der Zuordnung eines Spitzbodens bestehen könnten, entsteht an ihm kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum (BGH NJW 2004, 1798 = MDR 2004, 439 = ZMR 2004, 206).
Ferner weist der Senat im Interesse einer sicher wünschenswerten künftigen gütlichen Regelung, wonach die Rechtslage möglichst durch Änderung der Teilungserklärung der tatsächlichen Lage angepasst werden sollte (und nicht umgekehrt) darauf hin, dass bei Abweichungen der Bauausführung von der Teilungserklärung unter Umständen die Miteigentümer verpflichtet sein können, einer solchen Anpassung - ggfs. auch gegen Ausgleichszahlungen - zuzustimmen (vgl. BGH NJW 2004, 1798 = MDR 2004, 439 = DNotZ 2004, 371 für eine freilich nicht ganz exakt dem vorliegenden Fall vergleichbare Konstellation).
- OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 259/05
Wohnungseigentum - Enstehung und Folgen eines "isolierten Miteigentumsanteils"
Da ein solcher isolierter Miteigentumsanteil grundsätzlich rechtsgeschäftlich übertragen werden kann (BGH NJW 2004, 1798, 1800; 2005, 10, 11 sub c)), ist die Beteiligte zu 2) durch ihre Eintragung im Grundbuch (sondereigentumslose) Miteigentümerin geworden.Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.12.2003 (NJW 2004, 1798ff) in argumentativem Zusammenhang ausgeführt, dass sich die Rechte und Pflichten eines derartigen Miteigentümers - wie bei einer faktischen oder werdenden Eigentümergemeinschaft - nach dem WEG bestimmen.
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11
Wohnungseigentum - Anspruch auf Änderung der dinglichen Zuordnung aus § 10 …
Insoweit verbleibt es dabei, dass in besonders gelagerten Ausnahmefällen ohne Herabsenkung der bisherigen Anforderungen aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses nach Treu und Glauben für die Miteigentümer die Verpflichtung zur Änderung der Vereinbarungen bestehen kann (zu einem solchen Sachverhalt vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 V ZR 447/01, ZMR 2004, 206).(2) Nicht zu beanstanden ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Grundsätze aus dem Senatsurteil vom 5. Dezember 2003 (V ZR 447/01, ZMR 2004, 206) nicht heranzuziehen sind.
- OLG Naumburg, 23.05.2005 - 9 Wx 8/03
Zur Beteiligung an der Verwaltung bei einem sogenannten "isolierten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 109, 179, 184; BGH NJW 2004, 1798, 1800 ) berührt die unwirksame Begründung von Sondereigentum an einem Gebäudeteil die Aufteilung der Miteigentumsanteile grundsätzlich nicht.Der isolierte Miteigentumsanteil muss durch Vereinigung oder Zuschreibung ( § 890 BGB ) auf die anderen Anteile übertragen werden ( BGHZ 109, 179, 185; BGH NJW 2004, 1798, 1800 ).
- BGH, 29.04.2011 - V ZR 174/10
Nachbarrecht - Ausschlussfrist auch bei genehmigungsfreien Vorhaben
- OLG Hamm, 04.07.2005 - 15 W 256/04
Wohnungseigentum - Sondereigentum am nicht errichteten Bauabschnitt
- OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
Wohnungseigentum - Verteilung der Stimmrechte für unbebaute Grundstücksanteile
- OLG Zweibrücken, 08.03.2006 - 3 W 246/05
Wohnungseigentum - Umschreibung bei abweichender Bauausführung
- OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05
Wohnungseigentum - Auslegung der Kostenverteilungsregelung in Teilungserklärung
- OLG Celle, 08.09.2005 - 4 W 160/05
Wohnungseigentum - Unwirksame Begründung von Sondereigentum: Rückbauverlangen
- OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 21/01
Wohnungseigentum - Lagerraum als Ladengeschäft: Verstoß gegen Zweckbestimmung?
- OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 Wx 251/08
Wohnungseigentum - Treuepflicht: Erst verhandeln, dann klagen!
- OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
Wohnungseigentum - Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens
- OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05
Wohnungseigentum - Abweichung vom Aufteilungsplan: Gemeinschaftseigentum
- OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 215/06
Wohnungseigentum - Verteilung der Stimmrechte für unbebaute Grundstücksanteile
- BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03
Wohnungseigentum - Erstherstellungsanspruch des Ersteigerers
- OLG Dresden, 05.06.2008 - 3 W 231/08
Wohnungseigentum - Herstellung eines steckengebliebenen Baus
- OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 20 W 75/08
Wohnungseigentum - Entstehung von Sondereigentum vor Bauausführung
- OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 71/12
Wohnungseigentum - Widersprüchlicher Aufteilungsplan: Trotzdem Sondereigentum?
- AG Aachen, 08.07.2009 - 119 C 14/09
- LG Kaiserslautern, 03.12.2004 - 1 T 199/03
Die unlösbare Verbindung von Miteigentumsanteil und Sondereigentum macht das …
- LG Konstanz, 13.08.2007 - 62 T 66/07
Wohnungseigentum - Festsetzung des Geschäftswertes
- LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07
Wohnungseigentum - Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren
- LG Mainz, 25.06.2007 - 9 O 169/04
Nachbarrecht - Anspruch auf Beseitigung eines Überbaus nach 15 Jahren verwirkt?
- AG München, 28.05.2009 - 483 C 1515/08
Wohnungseigentum: Entstehen und Umfang des Sondereigentums bei Abweichungen bei …
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.09.2009 - 73 C 212/08
§ 10 Abs 2 S 3 WoEigG, § 242 BGB
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