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   BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01   

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https://dejure.org/2003,347
BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01 (https://dejure.org/2003,347)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2003 - V ZR 447/01 (https://dejure.org/2003,347)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - V ZR 447/01 (https://dejure.org/2003,347)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 Nr. 1
    Kein Sondereigentum, wenn Räume infolge abweichender

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sondereigentum oder gemeinschaftliches Eigentum im Falle abweichender Bauausführung; Wirksamkeit der Änderung des Gegenstandes des Sondereigentums nach Eintragung in das Grundbuch; Anspruch auf Genehmigung von Vereinbarungen in einer Nachtragsurkunde; Verpflichtung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum bei Änderung vom Aufteilungsplan; Änderung vom Aufteilungsplan und Sondereigentum

  • Judicialis

    WEG § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von dem Aufteilungsplan; Mitwirkung der Eigentümer an der Anpassung der Teilungserklärung an die tatsächliche Bebauung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum bei abweichender Bauausführung möglich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abweichen vom Aufteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 Nr. 1
    Kein Sondereigentum, wenn Räume infolge abweichender Bauausführung nicht mehr zugeordnet werden können; Anspruch auf Anpassung der Teilungserklärung

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Divergenz Aufteilungsplan - Bauausführung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Rechtliche Folgen einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung! (IBR 2004, 105)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1798
  • MDR 2004, 439 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 371
  • NZM 2004, 102
  • NZM 2004, 103
  • ZMR 2004, 206
  • WM 2004, 1551
  • DB 2004, 757 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 207
  • BauR 2004, 558 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 353
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Kommt es bei einer Wohnungseigentumsanlage kraft Gesetzes zu einem Miteigentumsanteil, der entgegen dem Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 WEG) nicht mit Sondereigentum verbunden ist, so können alle Miteigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nach Maßgabe der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose ("isolierte") Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; BayObLGZ 2000, 243, 245).

    aa) Der Aufteilungsplan, dessen Vorliegen nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 WEG Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum ist, soll sicherstellen, daß dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung getragen wird, also das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abgesteckt werden (Senat, BGHZ 130, 159, 166).

    cc) Dies hat - nicht anders als in den Fällen, in denen wegen Verstoßes der Teilungserklärung gegen § 5 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 109, 179, 184) oder wegen nicht hinreichend bestimmter Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum (Senat, BGHZ 130, 159, 168 f) kein Sondereigentum entstehen konnte - zur Folge, daß die Kläger nur isolierte, nicht mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile erwarben (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; Röll, MittBayNot 1991, 240, 243; a.A. Weitnauer, WE 1991, 120, 122 f; Ertl, WE 1992, 219, 220).

    b) Soweit ihnen dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbar ist, begründet der Erwerb eines isolierten Miteigentumsanteils für die Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Kommt es bei einer Wohnungseigentumsanlage kraft Gesetzes zu einem Miteigentumsanteil, der entgegen dem Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 WEG) nicht mit Sondereigentum verbunden ist, so können alle Miteigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nach Maßgabe der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet sein, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose ("isolierte") Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169; BayObLGZ 2000, 243, 245).

    cc) Dies hat - nicht anders als in den Fällen, in denen wegen Verstoßes der Teilungserklärung gegen § 5 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 109, 179, 184) oder wegen nicht hinreichend bestimmter Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum (Senat, BGHZ 130, 159, 168 f) kein Sondereigentum entstehen konnte - zur Folge, daß die Kläger nur isolierte, nicht mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile erwarben (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; Röll, MittBayNot 1991, 240, 243; a.A. Weitnauer, WE 1991, 120, 122 f; Ertl, WE 1992, 219, 220).

    b) Soweit ihnen dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbar ist, begründet der Erwerb eines isolierten Miteigentumsanteils für die Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses die Verpflichtung, den Gründungsakt so zu ändern, daß der sondereigentumslose Miteigentumsanteil nicht weiter bestehen bleibt (vgl. Senat, BGHZ 109, 179, 185; 130, 159, 169).

  • OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89

    Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    2 Z 111/86">1987, 78, 82; OLG Düsseldorf, OLGZ 1977, 467, 469; OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 21, 23; OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; ZWE 2000, 44, 46; Staudinger/Rapp, aaO, § 3 WEG Rdn. 80; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 3 WEG Rdn. 47; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 24 f; Lutter, AcP 164 [1964], 122, 146; Merle, WE 1989, 116, 118; Bub, WE 1991, 124, 128; Röll, MittBayNot 1991, 240, 247; Abramenko, ZMR 1998, 741).

    cc) Dies hat - nicht anders als in den Fällen, in denen wegen Verstoßes der Teilungserklärung gegen § 5 Abs. 2 WEG (Senat, BGHZ 109, 179, 184) oder wegen nicht hinreichend bestimmter Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum (Senat, BGHZ 130, 159, 168 f) kein Sondereigentum entstehen konnte - zur Folge, daß die Kläger nur isolierte, nicht mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile erwarben (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; Röll, MittBayNot 1991, 240, 243; a.A. Weitnauer, WE 1991, 120, 122 f; Ertl, WE 1992, 219, 220).

    Da gleichwohl für ihre Rechte und Pflichten - wie bei einer werdenden oder faktischen Eigentümergemeinschaft - die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes Anwendung finden (Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 4; a.A. OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31), besteht insoweit kein Unterschied zu der Situation, in der Wohnungseigentum schon vor Errichtung des Gebäudes gebildet wurde, die Bauausführung jedoch unterbleibt.

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1992 - 6 U 45/92
    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    So findet § 912 BGB insbesondere auch dann Anwendung, wenn gesetzliche Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO, § 912 Rdn. 53 f; Soergel/Baur, aaO, § 912 Rdn. 34; Staudinger/Roth, BGB [1995], § 912 Rdn. 59).

    Entsprechend der Funktion, den Nutzungsverlust des betroffenen Eigentümers auszugleichen (Senat, BGHZ 65, 395, 398), setzt der Anspruch auf Leistung einer Geldrente allerdings die Feststellung voraus, daß die Beklagten zu 3 und 4 bei der Nutzung ihres Sondereigentums und der ihnen zugewiesenen Sondernutzungsfläche tatsächlich eine solche Einbuße erleiden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666).

  • OLG Koblenz, 17.12.1998 - 5 U 500/98

    Überbau in den Bauwich

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    So findet § 912 BGB insbesondere auch dann Anwendung, wenn gesetzliche Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; MünchKomm-BGB/Säcker, aaO, § 912 Rdn. 53 f; Soergel/Baur, aaO, § 912 Rdn. 34; Staudinger/Roth, BGB [1995], § 912 Rdn. 59).

    Entsprechend der Funktion, den Nutzungsverlust des betroffenen Eigentümers auszugleichen (Senat, BGHZ 65, 395, 398), setzt der Anspruch auf Leistung einer Geldrente allerdings die Feststellung voraus, daß die Beklagten zu 3 und 4 bei der Nutzung ihres Sondereigentums und der ihnen zugewiesenen Sondernutzungsfläche tatsächlich eine solche Einbuße erleiden (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 1394; auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 665, 666).

  • BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75

    Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Vorwerfbar in diesem Sinne handelt derjenige, der - wie die Kläger - annimmt, eine Abstandsfläche nicht einhalten zu müssen, nur dann, wenn die - sich später als unrichtig erweisende - Annahme ihrerseits auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. RGZ 52, 15, 17; 83, 142, 145; Senat, Urt. v. 16. März 1979, V ZR 38/75, WM 1979, 644, 645).

    Dieser Grundsatz ist nicht nur auf Fälle des Überbaus anwendbar (Senat, BGHZ 62, 388, 391; Urt. v. 16. März 1979, aaO, 647), sondern erst recht auch dann, wenn bei Errichtung von Bauwerken lediglich vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten wurden.

  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Unter den gegebenen Umständen braucht dieser Anspruch auch nicht gegen alle anderen Miteigentümer gerichtet zu werden (vgl. BayObLG, WuM 1997, 189; ZfIR 2001, 216, 217).
  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Daneben kann aus § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG ein Anspruch auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen folgen (vgl. BayObLGZ 1989, 470, 474).
  • BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 30/96

    Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Unter den gegebenen Umständen braucht dieser Anspruch auch nicht gegen alle anderen Miteigentümer gerichtet zu werden (vgl. BayObLG, WuM 1997, 189; ZfIR 2001, 216, 217).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
    Dieser Grundsatz ist nicht nur auf Fälle des Überbaus anwendbar (Senat, BGHZ 62, 388, 391; Urt. v. 16. März 1979, aaO, 647), sondern erst recht auch dann, wenn bei Errichtung von Bauwerken lediglich vorgeschriebene Abstände nicht eingehalten wurden.
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 25/74

    Bemessung einer Überbaurente

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 107/72

    Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines Schutzgesetzes -

  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

  • BayObLG, 12.06.2001 - 2Z BR 94/01

    Treuepflicht der Wohnungseigentümer in Bezug auf eine Teilungserklärung

  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 57/99

    Rechtschutzbedürfnis für Feststellungsklage

  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 147/70

    Widerspruch gegen Überbau

  • OLG Düsseldorf, 15.11.1976 - 9 U 58/76
  • OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77

    Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

  • BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 21/00

    Begründung von Sondereigentum bei einem Widerspruch zwischen Teilungserklärung

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

  • RG, 11.06.1902 - V 113/02

    Überbau.

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

  • RG, 01.10.1913 - V 157/13

    1. Liegt ein Überbau vor, wenn der bauende Eigentümer des einen Grundstücks das

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Ein in dem Aufteilungsplan vorgesehenes Sondereigentum gelangt nur dann nicht wirksam zur Entstehung, wenn es gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800; Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 Rn. 9; Urteil vom 20. Mai 2011- V ZR 99/10, NJW 2011, 3237 Rn. 19).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    In einem solchen Fall sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, Teilungsvertrag und Aufteilungsplan so zu ändern, dass diese der tatsächlichen Bauausführung entsprechen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1800 für einen sondereigentumslosen Miteigentumsanteil und Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 11).

    Die Interessen der hiervon nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer werden dadurch gewahrt, dass sie jedenfalls gravierende Abweichungen zu Lasten ihres Sondereigentums unter Umständen nur gegen eine Ausgleichszahlung hinnehmen müssen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, aaO).

  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 36/14

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Anspruch auf Verlegung der Ausübung eines

    Entsprechendes gilt, wenn jemand einen Unterlassungs- oder einen Beseitigungsanspruch geltend macht, obwohl die Gegenseite einen Anspruch auf Einräumung einer Rechtsposition hat, die den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch ausschließt (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 447/01, NJW 2004, 1798, 1802).
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