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   BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98   

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https://dejure.org/2004,1489
BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98 (https://dejure.org/2004,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 1 BvR 417/98 (https://dejure.org/2004,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 1 BvR 417/98 (https://dejure.org/2004,1489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Unterlassung einer verdeckten Tatsachenbehauptung; Medienbericht über sexuelle Aktivitäten eines Pfarrers und deren Folgen; Vermittlung des Eindrucks der Untätigkeit der Vorgesetzten; Umfang des gerichtlichen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
    Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 325
  • NJW 2004, 1942
  • NVwZ 2004, 1229 (Ls.)
  • ZUM 2004, 560
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ; BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ; NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.

    Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ; BGH NJW 2000, S. 656 ; NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).

    Dem Anliegen der Kläger des Ausgangsverfahrens könnte beispielsweise durch das Gebot Rechnung getragen werden, nur diejenigen Teile einzelner Berichte nicht mehr zu verbreiten, aus denen sich die streitige verdeckte Tatsachenbehauptung ergibt, oder die ursprünglichen Beiträge nur mit klarstellenden Zusätzen zu veröffentlichen (vgl. BGHZ 78, 9 ).

  • OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97

    Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 1998 - 15 U 126/97 -,.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 1998 - 15 U 126/97 - und das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juni 1997 - 28 O 44/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Berufung hatte nur insoweit Erfolg, als die Klage des Klägers zu 3 mangels Aktivlegitimation abgewiesen wurde (vgl. NJW-RR 1998, S. 1175, JURIS-Nr. KORE539459800).

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerfGE 43, 130 ).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ; BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ; NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.

    Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ; BGH NJW 2000, S. 656 ; NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Dagegen ist von Verfassungs wegen nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 97, 125 ).

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ; BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ; NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.

    Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ; BGH NJW 2000, S. 656 ; NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).

    Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Da für die Ermittlung des Inhalts einer Aussage auf die Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums abzustellen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ), muss bei mehreren Beiträgen ihr jeweiliger Inhalt in der Regel für jeden Beitrag eigenständig ermittelt werden.
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
    Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325, 329; BVerfG, AfP 2012, 549 Rn. 35).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Denn der Schutzbereich des Grundrechts erstreckt sich auch auf die Äußerung von Tatsachen, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250 m.w.N.; BVerfG, NJW 2003, 1109; NJW 2004, 1942).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Das in NJW-RR 1998, 1175 veröffentlichte Berufungsurteil, mit dem die Berufung des Beklagten nur hinsichtlich des Klägers zu 3 wegen fehlender Aktivlegitimation erfolgreich gewesen, im übrigen jedoch zurückgewiesen worden war, ist vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1942) wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen worden.

    b) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung ist diese revisionsrechtliche Überprüfung auch im Streitfall vorzunehmen und nicht etwa durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1942) abschließend erfolgt.

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