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   OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03   

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https://dejure.org/2004,2816
OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03 (https://dejure.org/2004,2816)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 U 42/03 (https://dejure.org/2004,2816)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 U 42/03 (https://dejure.org/2004,2816)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Formunwirksame Berufungsbegründung mittels Computerfax mangels eingescannter Unterschrift des Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 130 ZPO; § 520 Abs. 5 ZPO
    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wirksamkeit einer Berufungsbegründung mittels Computerfax; Maßgeblichkeit einer eingescannten Unterschrift des Rechtsanwalts oder eines Vermerks bezüglich der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wirksamkeit einer Berufungsbegründung mittels Computerfax; Maßgeblichkeit einer eingescannten Unterschrift des Rechtsanwalts oder eines Vermerks bezüglich der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufungseinlegung per Computerfax und Unterschrift

  • Judicialis

    ZPO § 78; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 130; ; ZPO § 233; ; ZPO § 236; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer mittels Computerfaxes eingelegten Berufungsbegründung ohne Unterschrift des Rechtsanwaltes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsbegründung per Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2024
  • NJW 2005, 2112 (Ls.)
  • MDR 2004, 1018
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2002 (NJW 2002, 3534) betrifft wiederum eine Strafsache (Einspruch gegen einen Strafbefehl).
  • OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03

    Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung durch elektronisch übermittelten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Soweit die Kläger auf die in NJW-aktuell, Heft 45/2003, genannte Entscheidung des OLG München verweisen (Bl. 468), betraf diese, wie sich aus dem Aktenzeichen 2 Ws 880/03 ergibt, die Berufung in einer Strafsache, für welche es der Vertretung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt nicht bedarf.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Diese Art der Übermittlung bestimmender Schriftsätze ist jedenfalls seit dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05.04.2000 (NJW 2000, 2340 f) anerkannt.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 1/03

    "Computerfax"; Anforderungen an die Form einer Beschwerde im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Auch der Beschluss des BGH vom 28.08.2003 (I ZB 1/03) betraf, wie der BGH ausdrücklich hervorhebt, die einfache Schriftform, die keine Unterzeichnung durch einen Prozessbevollmächtigten verlangt.
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Wird eine Berufungsbegründung dem Gericht auf herkömmlichem Wege zugeleitet, also per Post oder durch Überbringung, ist sie ohne Unterschrift nicht wirksam (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt NJW 2003, 2028).
  • FG Hamburg, 21.11.2000 - II 137/00

    Klageerhebung per Telefax ohne Unterschrift

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Soweit das Finanzgericht Hamburg (NJW 2001, 992) dies für zulässig erklären wollte, ist dem nicht zu folgen.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2004 - 1 U 42/03
    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die notwendige Form gewahrt ist, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (BVerwG NJW 1989, 1175 ff.; seitdem ständige Rechtsprechung).
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