Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.01.2004

Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2336
OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03 (https://dejure.org/2004,2336)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2004 - 11 W 2657/03 (https://dejure.org/2004,2336)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 11 W 2657/03 (https://dejure.org/2004,2336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Unterbevollmächtigung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines am Wohnsitz oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Tätigkeit eines ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2028 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 715
  • ZIP 2004, 1287
  • MDR 2004, 778
  • NZI 2004, 278
  • NZI 2004, 279
  • AnwBl 2004, 451
  • Rpfleger 2004, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der - wie im vorliegenden Fall - für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung und/oder im Beweisaufnahmetermin übernommen hat (§ 53 BRAGO), gem. § 91 Abs. 1 Satz1 ZPO erstattungsfähig, soweit sie die dadurch ersparten und erstattungsfähigen (Reise-)Kosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.

    Zwar ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts, der nicht bei dem Prozessgericht i.S.d. §§ 18ff. BRAO zugelassen ist, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898), welcher der Senat sich grundsätzlich angeschlossen hat (vgl. Senat OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785), regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO) mit der Folge, dass die Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten (§ 28 BRAGO) in der Regel erstattungsfähig sind.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftssitzes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO darstellt, kann nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) und des Senats (OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785) dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird.

    Das kommt u.a. dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, welche die Sache bearbeitet hat (vgl. BGH NJW 2003, 898 und BGH NJW 2003, 2027).

  • OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Zwar ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts, der nicht bei dem Prozessgericht i.S.d. §§ 18ff. BRAO zugelassen ist, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898), welcher der Senat sich grundsätzlich angeschlossen hat (vgl. Senat OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785), regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig anzusehen (§ 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO) mit der Folge, dass die Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten (§ 28 BRAGO) in der Regel erstattungsfähig sind.

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftssitzes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz1 Halbs.2 ZPO darstellt, kann nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 898) und des Senats (OLGR 2003, 146 = NJW-RR 2003, 785) dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozessführung nicht erforderlich sein wird.

  • OLG München, 14.09.1993 - 11 W 2109/93
    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Es entspricht deshalb auch h.M., dass dem in eigener Sache - auch als Partei kraft Amtes - klagenden oder verklagten auswärtigen Rechtsanwalt Verkehrsanwaltskosten (§ 52 BRAGO) auch nicht in Höhe ersparter Informationsreisekosten zu erstatten sind (vgl. Senat OLGR 1994, 36 = JurBüro 1994, 546 m.w.N.; OLG Rostock MDR 2001, 115; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8.Aufl., § 52 Rz.50; Hansens, BRAGO, § 52 Rz.25 - Eigene Angelegenheiten).
  • OLG Rostock, 06.11.2000 - 8 W 319/00

    Verkehrsanwaltsgebühr bei Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Es entspricht deshalb auch h.M., dass dem in eigener Sache - auch als Partei kraft Amtes - klagenden oder verklagten auswärtigen Rechtsanwalt Verkehrsanwaltskosten (§ 52 BRAGO) auch nicht in Höhe ersparter Informationsreisekosten zu erstatten sind (vgl. Senat OLGR 1994, 36 = JurBüro 1994, 546 m.w.N.; OLG Rostock MDR 2001, 115; Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8.Aufl., § 52 Rz.50; Hansens, BRAGO, § 52 Rz.25 - Eigene Angelegenheiten).
  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Auch die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2003, 1584) zur Erstattung von Reisekosten der Partei ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Soweit der BGH (NJW 2003, 1534) entschieden hat, dass ein Rechtsanwalt, der sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, gem. § 91 Abs. 2 Satz4 ZPO auch Anspruch auf Erstattung von Terminsreisekosten hat, ist diese Entscheidung hier nicht einschlägig.
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03
    Das kommt u.a. dann in Betracht, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, welche die Sache bearbeitet hat (vgl. BGH NJW 2003, 898 und BGH NJW 2003, 2027).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat das Oberlandesgericht durch den angefochtenen Beschluss - veröffentlicht u.a. in NZI 2004, 279, Anm. Henssler EWiR 2004, 1199 - zurückgewiesen.
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in

    Nach der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Informationen kann in diesen Fällen auch die Beratung und Abstimmung des prozessualen Vorgehens schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erfolgen (BGH NJW 2004, 3187; NJW-RR 2007, 129; Senat NJW-RR 2004, 715 = AnwBl. 2004, 451 = Rpfleger 2004, 376, 377).
  • LG Dresden, 23.12.2011 - 10 O 900/11

    Erstattung der Reisekosten eines anwaltlichen Vertreters zur Wahrnehmung des

    Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das OLG München zurückgewiesen ( Beschl. v. 05.02.2004 - 11 W 2657/03 - NZI 2004, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13536
OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02 (https://dejure.org/2004,13536)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02 (https://dejure.org/2004,13536)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 3 Ws 1106/02 (https://dejure.org/2004,13536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 266 StGB, § 78a StGB
    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels verschwiegender Vermögenswerte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtwidriges Verschweigen von Parteivermögen; Parteienfinanzierung durch ausgegliedertes Parteivermögen; Merkmale der normativen Handlungseinheit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 266 § 78
    Untreue durch Verwaltung sog. ausgegliederten Parteivermögens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    "Die innere Ordnung der Parteien sollte durch die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gegen undemokratische Einflüsse gesichert... werden" (BVerfGE 85, 264 ff. unter B. IV. 1).

    "Die Publizitätspflicht dient der Offenlegung politischen Einflusses" (BVerfGE 85, 264 ff. unter B. IV. 3.a).

  • BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01

    Kaufvertrag - Treuhandvertrag - Untreue - Revision - Geschäftsanteile -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Entsteht nämlich ein Nachteil i. S. des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend" (BGH, B. vom 11.7.2001 - 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 ff; BGH, U. vom 8.5.2003 - 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff; BGHR StGB § 78 a Abs. 1 - Untreue; BGH NJW 2001, 2102, 2106 ).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    (BGH, B. v. 14.4.1999, 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513-514).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Entsteht nämlich ein Nachteil i. S. des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend" (BGH, B. vom 11.7.2001 - 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 ff; BGH, U. vom 8.5.2003 - 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff; BGHR StGB § 78 a Abs. 1 - Untreue; BGH NJW 2001, 2102, 2106 ).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Entsteht nämlich ein Nachteil i. S. des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend" (BGH, B. vom 11.7.2001 - 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 ff; BGH, U. vom 8.5.2003 - 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff; BGHR StGB § 78 a Abs. 1 - Untreue; BGH NJW 2001, 2102, 2106 ).
  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Hier haben die Angeschuldigten neben der in erster Linie erstrebten Vermögensgefährdung den Eintritt von gelegentlichen Vermögensminderungen durch Verschleierungshandlungen in ihren - nach Meinung des Senats hinreichend konkretisierten (vgl. hierzu BGH, B. vom 14.10.1988 - 2 StR 86/88, wistra 1989, 97 f.) Vorsatz aufgenommen.
  • BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00

    Verfolgungsverjährung bei der Untreue (Vollständiger Schadenseintritt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Entsteht nämlich ein Nachteil i. S. des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse oder vergrößert er sich durch diese nach und nach, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgebend" (BGH, B. vom 11.7.2001 - 5 StR 530/00, wistra 2001, 422 ff; BGH, U. vom 8.5.2003 - 4 StR 550/02, wistra 2003, 379 ff; BGHR StGB § 78 a Abs. 1 - Untreue; BGH NJW 2001, 2102, 2106 ).
  • VG Berlin, 31.01.2001 - 2 A 25.00

    Parteienfinanzierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Das Gewicht dieser Risiken ergibt sich aus dem Urteil des OVG Berlin vom 12.6.2002 (OVG 3 B 2.01; VG 2 A 25.00), mit dem die Klage der X Deutschlands gegen den Rückforderungsbescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages über 35 Millionen DM in zweiter Instanz abgewiesen worden ist.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Der zudem erforderliche räumliche und zeitliche Zusammenhang ist nach Meinung des Senats jedenfalls dann gegeben, wenn eine zumindest teilweise Überschneidung der Teilakte der einheitlichen Handlung vorliegt (vgl. BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. Mai 1994, Az: GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138ff zum Fortsetzungszusammenhang).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02
    Das genügt aber - worauf die Staatanwaltschaft zu Recht hinweist - nach ständiger Rechtsprechung nicht nur des Reichsgerichts (vgl. RGSt 71, 155, 157 f.), sondern auch des BGH ( BGHSt 40, 287 (296); U. v. 14, 12.2000, 5 StR 123/00, wistra 2001, 146 ff.; U. v. 7.10.2003, 1 StR 212/03, StV 2004, 18 f; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, Rdnr. 70 f. zu § 266 ), um das Merkmal des "Nachteils" im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB zu erfüllen.
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
  • BayObLG, 10.04.1989 - 3 St 2/89
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

  • OVG Berlin, 12.06.2002 - 3 B 2.01

    Parteienfinanzierung/CDU

  • LG Wiesbaden, 27.09.2007 - 6 Js 3204/00

    CDU-Schwarzgeldaffäre: Kanther und Weyrauch zu Geldstrafen verurteilt

  • RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36

    Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Die mit hohem konspirativen Aufwand durchgeführte Entziehung der Vermögenswerte über einen langen Zeitraum zu dem tatsächlich auch erreichten Zweck, dem Berechtigten diese Teile seines Vermögens vorzuenthalten und sie nach Maßgabe eigenen Gutdünkens und vorgeblich "besserer" Beurteilung zur Förderung von Zwecken einzusetzen, welche den Tätern im Einzelfall als förderungswürdig erschienen, minderte den objektiven wirtschaftlichen Wert der Forderungen für den Berechtigten und begründete daher einen Vermögensschaden (vgl. auch BGH NStZ 1984, 549; OLG Frankfurt NJW 2004, 2030 [richtig: NJW 2004, 2028, 2030 - d. Red.] ; Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 266 Rdn. 17 a; Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 148; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 71).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

    Es liegt nur eine Tat vor, wenn -wie hier- mit einer Vereinbarung ein bereits zur Vollendung ausreichender konkreter Gefährdungsschaden eintritt, der durch spätere Auszahlungen nur vertieft wird ( BGH wistra 2007, 21/22 [BGH 17.08.2006 - 4 StR 117/06] ; NJW 2005, 3008/3011 [BGH 15.06.2005 - 2 StR 30/05] ; NJW 2002, 905/907 [BGH 21.11.2001 - 2 StR 260/01] ; OLG Frankfurt, NJW 2004, 2028/2031).
  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    In derartigen Fällen ist verfahrensrechtlich von einer einheitlichen Tat auszugehen ( BGH NJW 2005, 3008, 3011 [BGH 15.06.2005 - 2 StR 30/05] ; OLG Frankfurt NJW 2004, 2028, 2031; BGH NJW 2002, 905, 907 [BGH 21.11.2001 - 2 StR 260/01] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht