Weitere Entscheidung unten: AG Pfaffenhofen/Ilm, 29.10.2003

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   OLG Oldenburg, 28.05.2004 - 1 Ws 242/04   

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https://dejure.org/2004,2717
OLG Oldenburg, 28.05.2004 - 1 Ws 242/04 (https://dejure.org/2004,2717)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.05.2004 - 1 Ws 242/04 (https://dejure.org/2004,2717)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 1 Ws 242/04 (https://dejure.org/2004,2717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafverfahren wegen Betruges gegen den früheren Geschäftsführer einer insolventen Kommanditgesellschaft: Befugnis des Insolvenzverwalters zur Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von der Schweigepflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 Abs. 2 StPO; § 53 Abs. 1 S. 1 StPO
    Erklärung über die Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht durch einen Insolvenzverwalter; Sinn und Zweck von Verschwiegenheitspflichten; Beeinträchtigung der Wahrheitsermittlung im Strafverfahrensrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung über die Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht durch einen Insolvenzverwalter; Sinn und Zweck von Verschwiegenheitspflichten; Beeinträchtigung der Wahrheitsermittlung im Strafverfahrensrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2176
  • ZIP 2004, 1968
  • NStZ 2004, 570
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2004 - 1 Ws 242/04
    Deshalb ist etwa auch für eine Erstreckung des Zeugnisverweigerungsrechtes auf andere Berufsgruppen kein Raum, auch wenn sie den in § 53 StPO ausdrücklich genannten ähnlich sind, vgl. BVerfG NJW 1975, 588.
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 Ws 9/18

    Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht eines Berufsgeheimnisträgers mit

    Nach einer Ansicht ist neben einer Erklärung des aktuell zuständigen Organs bzw. des Insolvenzverwalters eine zusätzliche Erklärung der vormals vertretungsberechtigten Organe nicht erforderlich (OLG Köln, Beschluss v. 01.09.2015, Az.: III-2 Ws 544/15; OLG Nürnberg, Beschluss v. 18.06.2009, Az.:1 Ws 289/09; OLG Oldenburg Beschluss v. 28.05.2004, Az.: 1 Ws 242/04; LG Bonn, wistra 2012, 450; LG Hamburg , Beschluss v. 06.08.2001, Az.: 616 Qs 41/01, jeweils zitiert nach juris; Senatsbeschluss vom 18.08.2017, Az.: III-4 Ws 130/17; für den zivilrechtlichen Bereich: BGHZ 109, 260; KK/Nack § 97 Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 46 a ff; Madauß, NZWiSt 2013, 262ff; Tully/Kirch-Heim NStZ 2012, 657; Kiethe, NZI 2006, 267; Uhlenbrock/Mock, InsO, 14. Auflage 2015, § 80 Rn. 136).
  • OLG Nürnberg, 18.06.2009 - 1 Ws 289/09

    Strafverfahren: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Schweigepflicht

    Hier jedoch handelt es sich um eine rechtserhebliche Feststellung durch die Kammer, die isoliert nicht angefochten werden kann, sondern allenfalls inzident bei Überprüfung einer auf diese Rechtsmeinung gestützte weitere Entscheidung des Gerichts zu überprüfen ist (so auch im Ergebnis OLG Oldenburg NJW 2004, 2176).

    aa) Grundsätzlich kann einen der in § 53 StPO genannten Berufsträger nur derjenige von der Verschwiegenheitspflicht entbinden, zu dessen Gunsten diese Pflicht begründet ist, wobei unerheblich bleibt, wer den zugrundeliegenden Mandatsauftrag faktisch erteilt hat (vgl. Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 53 Rdn. 78; OLG Oldenburg NJW 2004, 2176).

    Früheren gesetzlichen Vertretern, gleich aus welchem Grund sie ausgeschieden sind, steht diese Befugnis nicht mehr zu, so dass es auf deren (zusätzliche) Erklärung nicht ankommt (so auch LG Hamburg NStZ-RR 2002, 12; OLG Oldenburg NJW 2004, 2176; Weyand wistra 1995, 240; Schäfer wistra 1985, 209; Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. § 97 Rdn. 6).

    Weiterhin widerspricht die Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung bei der Verfolgung strafbarer Handlungen dem Allgemeininteresse (vgl. OLG Oldenburg NJW 2004, 2176).

  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 4 Ws 130/17

    Zeugnisverweigerungsrecht; Berufsgeheimnisträger; Wirtschaftsprüfer; juristische

    Nach einer Ansicht soll eine Entbindung durch den Insolvenzverwalter allein ausreichend sein (OLG Köln, a. a. O.; OLG Nürnberg, StV 2011, 142; OLG Oldenburg, NJW 2004, 2176; LG Hamburg, StV 2002, 647; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 53 Rn. 46b).
  • EGMR, 19.11.2020 - 24173/18

    KLAUS MÜLLER v. GERMANY

    Diese Gerichte stellen im Wesentlichen darauf ab, dass nur zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unternehmen ein vertragliches Verhältnis bestanden hat, und dass daher allein das Unternehmen in den Schutzbereich der Verschwiegenheitsverpflichtung des Rechtsanwalts fällt und es dem Unternehmen somit alleine zusteht, zu entscheiden, ob eine Schweigepflichtentbindung des Rechtsanwalts in seinem Interesse ist oder nicht (siehe insbesondere OLG Köln, Aktenzeichen III-2 Ws 544/15 und 2 Ws 544/15, Beschluss vom 1. September 2015; OLG Nürnberg, Aktenzeichen 1 Ws 289/09, Beschluss vom 18. Juni 2009; und OLG Oldenburg, Aktenzeichen 1 Ws 242/04, Beschluss vom 28. Mai 2004).
  • OLG Köln, 01.09.2015 - 2 Ws 544/15

    Entbindung des Berufsgeheimnisträgers von seiner Schweigepflicht durch den

    Nach einer auch von der Strafkammer geteilten Ansicht soll eine Entbindung durch den Insolvenzverwalter allein ausreichend sein (OLG Nürnberg, StV 2011, 142; OLG Oldenburg, NJW 2004, 2176; LG Bonn, 7. gr. Strafkammer, B. v. 13.02.2012 - 27 Qs 21/11 - LG Hamburg, StV 2002, 647; LG Lübeck, NJW 1981, 1014, 1015; vgl. auch: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 53 Rn. 46 b mit der Einschränkung, dass die Insolvenzmasse von der Entbindung betroffen sein muss).
  • LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei verweigerter Herausgabe nicht

    Sie schließt sich vielmehr der Gegenauffassung an, nach der die Befreiung durch den Insolvenzverwalter ausreicht (OLG Oldenburg NJW 2004, 2176; OLG Nürnberg, NZI 2009, 817, 818; LG Lübeck NJW 1981, 1014; Kiethe, NZI 2006, 267, 269).

    Früheren gesetzlichen Vertretern, gleich aus welchem Grund sie ausgeschieden sind, steht diese Befugnis nicht mehr zu, so dass es auf deren (zusätzliche) Erklärung nicht ankommt (so auch LG Hamburg NStZ-RR 2002, 12; OLG Oldenburg NJW 2004, 2176; Weyand wistra 1995, 240; Schäfer wistra 1985, 209).

  • OLG Hamm, 22.12.2004 - 3 Ss 431/04

    Untreue; Betrug; Entsorgung von Praxissondermüll; Schmiergeld

    Allerdings dürfte sich diese Beihilfe zum Betrug begangen durch die Firma ... für den Angeklagten als mitbestrafte Nachtat zu der von ihm begangenen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB darstellen (BGH, NStZ 2004, 570).
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Rechtsprechung
   AG Pfaffenhofen/Ilm, 29.10.2003 - Ds 12 Js 11937/02   

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https://dejure.org/2003,51644
AG Pfaffenhofen/Ilm, 29.10.2003 - Ds 12 Js 11937/02 (https://dejure.org/2003,51644)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 29.10.2003 - Ds 12 Js 11937/02 (https://dejure.org/2003,51644)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - Ds 12 Js 11937/02 (https://dejure.org/2003,51644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2176 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 170
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Ein Verlust der Dispositionsbefugnis lässt sich zwar auch mit Erfordernissen begründen, die nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sind, z.B. darf eine Klassenarbeit nach Abgabe nicht mehr vom Schüler verändert werden (vgl. AG Pfaffenhofen NStZ-RR 2004, 170).
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