Weitere Entscheidung unten: LG Memmingen, 23.06.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04   

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BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04 (https://dejure.org/2004,1855)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2004 - VI ZB 19/04 (https://dejure.org/2004,1855)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04 (https://dejure.org/2004,1855)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Treffen einer Entscheidung über die Zulassung einer Berufung in einem Urteil; Möglichkeit der Nachholung einer im Urteil übersehenen Zulassung eines Rechtsmittels im Wege eines Berichtigungsbeschlusses; Offentsichtlichkeit des Versehens eines Gerichts bei Übersehen einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 511

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 319; ZPO § 511
    Voraussetzungen eines Nachholens der Berufungszulassung durch Berichtigungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319 § 511
    Berichtigung eines Urteils; Nachholung der Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlender Ausspruch über die Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2389
  • MDR 2004, 1073
  • FamRZ 2004, 1278
  • VersR 2004, 1625
  • BB 2004, 1415 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04
    Dieses Versehen muß nach außen hervorgetreten und selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (vgl. BGHZ 78, 22).

    Dies ist für die Frage der Revisionszulassung geklärt (vgl. u.a. BGHZ 78, 22 m.w.N.), inzwischen auch für den Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden (BGH, Beschluß vom 24. November 2003 - II ZB 37/02 - BGH-Report 2004, 477, 478) und bedarf für den gleichgelagerten Fall der Zulassung der Berufung (vgl. LG Mainz, NJW-RR 2002, 1654) keiner gesonderten höchstrichterlichen Entscheidung.

  • LG Mainz, 17.07.2002 - 3 S 135/02

    Zulassung der Berufung durch Urteilsberichtigung oder -ergänzung

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04
    Dies ist für die Frage der Revisionszulassung geklärt (vgl. u.a. BGHZ 78, 22 m.w.N.), inzwischen auch für den Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden (BGH, Beschluß vom 24. November 2003 - II ZB 37/02 - BGH-Report 2004, 477, 478) und bedarf für den gleichgelagerten Fall der Zulassung der Berufung (vgl. LG Mainz, NJW-RR 2002, 1654) keiner gesonderten höchstrichterlichen Entscheidung.
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04
    Dies ist für die Frage der Revisionszulassung geklärt (vgl. u.a. BGHZ 78, 22 m.w.N.), inzwischen auch für den Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden (BGH, Beschluß vom 24. November 2003 - II ZB 37/02 - BGH-Report 2004, 477, 478) und bedarf für den gleichgelagerten Fall der Zulassung der Berufung (vgl. LG Mainz, NJW-RR 2002, 1654) keiner gesonderten höchstrichterlichen Entscheidung.
  • BGH, 07.11.2003 - V ZR 65/03

    Inhalt eines einzutragenden Mitbenutzungsrechts; Beginn der Revisionsfrist bei

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04
    Das Beschwerdegericht verkennt, daß von dem Grundsatz, wonach die Berichtigung eines Urteils gemäß § 319 ZPO auf den Beginn und den Lauf von Rechtsmittelfristen keinen Einfluß hat, eine Ausnahme u.a. auch dann gilt, wenn die Partei erst durch die Berichtigung davon Kenntnis erlangt, daß das Rechtsmittel ausdrücklich zugelassen ist (BGH, Urteil vom 7. November 2003 - V ZR 65/03 - BGH-Report 2004, 286).
  • BGH, 20.11.2018 - II ZR 12/17

    Legitimationswirkung auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen; Darstellen der

    Dies ist etwa der Fall, wenn ohne die Voraussetzungen des § 319 ZPO nachträglich erstmals die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels herbeigeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1956 - III ZR 265/54, BGHZ 20, 188, 191 ff.; Urteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 176/78, BGHZ 78, 22, 23; Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 193/93, BGHZ 127, 74, 76 f.; Beschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389) oder wenn der Beschluss tatsächlich keine Berichtigung nach § 319 ZPO zum Gegenstand hat, also ohne gesetzliche Grundlage ergangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82, NJW 1985, 742).
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Zulassung der Revision getroffen und es versehentlich versäumt, diese Entscheidung in den Urteilstenor aufzunehmen, ist es grundsätzlich nicht gehindert, den Urteilstenor unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO von Amts wegen im Wege des Berichtigungsbeschlusses zu ergänzen (vgl. für den Fall, dass eine getroffene Entscheidung falsch in den Urteilstenor aufgenommen wurde BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 19 bis 21, BAGE 114, 313; für das zivilgerichtliche Verfahren vgl. etwa BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - XI ZR 187/13 - Rn. 7; 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04 - zu II 2 der Gründe; 17. Dezember 2003 - II ZB 35/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Dabei muss das Versehen, weil Berichtigungen nach § 319 ZPO auch von einem Richter beschlossen werden können, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein; ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, ist demnach keine "offenbare Unrichtigkeit" iSv. § 319 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - Rn. 14; 10. Februar 2015 - XI ZR 187/13 - Rn. 7; 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04 - zu II 2 der Gründe; kritisch Stein/Jonas/Leipold 22. Aufl. § 319 Rn. 41 f.) .

  • BGH, 05.04.2011 - VI ZB 61/10

    Berufungssumme: Berücksichtigung vorgerichtlicher Anwaltskosten

    Dieses Versehen muss nach außen hervorgetreten und selbst für Dritte ohne Weiteres deutlich sein (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, VersR 2004, 1625).
  • BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11

    Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines

    Dieses Versehen muss nach außen hervorgetreten und selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389).

    Das Versehen muss dann aber, weil eine Berichtigung nach dieser Vorschrift auch von einem Richter beschlossen werden kann, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 61/03, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389 und Urteil vom 25. Februar 2000 - V ZR 206/99, NJW-RR 2001, 61 für die gleichgelagerten Fälle der nachträglichen Zulassung der Revision und der Berufung).

    Dafür ist erforderlich, dass sich das Versehen aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder bei seiner Verkündung ergibt, weil nur dann eine "offenbare" Unrichtigkeit vorliegen kann (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, aaO; vom 14. September 2004 - VI ZB 61/03, aaO; vom 24. November 2003 - II ZB 37/02, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, aaO; Urteile vom 25. Februar 2000 - V ZR 206/99, aaO; vom 8. Juli 1980 - VI ZR 176/78, BGHZ 78, 22).

  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Auch die Zulassung in einem Berichtigungsbeschluss gemäß § 319 ZPO bindet das Revisionsgericht nicht, wenn sich aus dem Urteil selbst keine - auch für Dritte erkennbare - offenbare Unrichtigkeit ergibt (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 176/78, BGHZ 78, 22 f.; Senatsbeschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, VersR 2004, 1625; BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, aaO; Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11, NJW 2013, 2124 Rn. 10).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfalten fehlerhafte Berichtigungsbeschlüsse, die erkennbar keine gesetzliche Grundlage haben, trotz formeller Rechtskraft keine verbindliche Wirkung (BGHZ 20, 188, 192 f ; BGH, Urt. v. 9. November 1994 - XII ZR 184/93, NJW 1995, 1033; Beschl. v. 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

    Das Versehen muß, weil Berichtigungen nach dieser Vorschrift auch von einem Richter beschlossen werden können, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (Senatsbeschluß vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04 - NJW 2004, 2389).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 23 U 28/07

    Berufungssumme: Beschwerwert bei einer Auskunftsklage

    Die Zulassung der Berufung in dem Berichtigungsbeschluss des Landgerichts vom 27.11.2007 ist unwirksam und entfaltet damit auch keine Bindungswirkung für den Senat, was der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Beschluss vom 11.5.2004, MDR 2004, 1073 unter Bezugnahme auf BGHZ 78, 22 sowie Beschluss vom 14.9.2004, MDR 2005, 103; ferner Geisler, juris-BGHZivilR 27/2004 Anm. 2) entspricht.

    Eine im Urteil übersehene Zulassung des Rechtsmittels kann zwar grundsätzlich gemäß § 319 Abs. 1 ZPO im Wege eines Berichtigungsbeschlusses nachgeholt werden; Voraussetzung dafür ist aber, dass das Gericht das Rechtsmittel im Urteil zulassen wollte und der entsprechende Ausspruch nur versehentlich unterblieben ist (BGH MDR 2004, 1073).

    Dies ist für die Frage der Revisionszulassung geklärt (vgl. u.a. BGH BGHZ 78, 22 m.w.N.), inzwischen auch für den Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden (BGH, Beschluss vom 24.11.2003 - II ZB 37/02 - BGH-Report 2004, 477, 478) und bedarf für den gleichgelagerten Fall der Zulassung der Berufung (vgl. LG Mainz, NJW-RR 2002, 1654) keiner gesonderten höchstrichterlichen Entscheidung, die aber mit dem vorgenannten Beschluss des BGH vom 11.5.2004 (aaO) ebenfalls vorliegt.

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 85/12

    Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens eines insolventen Verbrauchers:

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Entscheidung als Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Verfahrensbeteiligten und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht geeignet ist, insbesondere wenn die Partei erst durch die Berichtigung Kenntnis davon erlangt, dass das Rechtsmittel ausdrücklich zugelassen ist (BGH, Urteil vom 7. November 2003 - V ZR 65/03, WM 2004, 891, 893; Beschluss vom 12. Februar 2004, aaO; vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04; NJW 2004, 2389).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 18/08

    Werhahn/Norddeutsche Mischwerke

    Schweigt die Beschwerdeentscheidung zur Frage der Zulassung, ist das Rechtsmittel nicht zugelassen (st. Rspr., s. nur BGHZ 44, 395, 397 zur Revision und BGH, Beschl. v. 11.5.2004 - VI ZB 19/04, NJW 2004, 2389 zur Berufung).
  • BGH, 06.04.2005 - IV ZR 243/04

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch Ergänzungsurteil

  • BGH, 28.03.2012 - XII ZB 323/11

    Familiensache: Anforderungen an die Zulassung der Beschwerde

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 109/12

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erfordernis der Zulassung durch das

  • OLG Saarbrücken, 22.09.2009 - 4 U 54/09

    Zulässigkeit der Berufung neben der Urteilsberichtigung bei fehlerhaft

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 114/12

    Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung:

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2008 - 8 UF 10/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei späterer Urteilsberichtigung

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 110/12

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Berichtigung des zugrundeliegenden

  • OLG Köln, 07.07.2010 - 2 Wx 93/10

    Berichtigung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch den beurkundenden Notar

  • OLG Braunschweig, 01.06.2023 - 3 W 900/22

    Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff;

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 113/12

    Verwirkung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

  • OLG München, 09.06.2010 - 11 WF 769/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt im Ehescheidungsverfahren:

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09

    Nachträgliche Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2009 - 20 U 101/09

    Notwendigkeit einer Ordnungsmittelandrohung für die Vollstreckung aus einem

  • LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17

    Vergütungsfestsetzung für den Beratungshilfeanwalt: Rechtsmittelzuständigkeit bei

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Rechtsprechung
   LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04, 1 HO 1016/04   

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https://dejure.org/2004,9185
LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04, 1 HO 1016/04 (https://dejure.org/2004,9185)
LG Memmingen, Entscheidung vom 23.06.2004 - 1H O 1016/04, 1 HO 1016/04 (https://dejure.org/2004,9185)
LG Memmingen, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 1H O 1016/04, 1 HO 1016/04 (https://dejure.org/2004,9185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EBay-Angebot - Keine Aufklärung über das Widerrufsrecht? - eBay-Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung der Berufung durch Urteilsberichtigung; Berichtigung eines Urteils bei offensichtlicher Unrichtigkeit; Fehlen der Zulassung der Berufung im Urteil als offensichtlicher Fehler, der durch Urteilsberichtigung korrigiert werden kann; Bindende Wirkung eines ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Auch bei ebay gelten Verbraucherschutzrechte

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2389
  • NJW 2004, 3064 (Ls.)
  • MMR 2004, 769
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Osterholz-Scharmbeck, 23.08.2002 - 3 C 415/02

    Anforderungen an die Verbrauchereigenschaft; Abschluss eines Kaufvertrages in

    Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
    Das Amtsgericht ... (ITRB 2003, 239) hat einen Kauf über die ... als Versteigerung im Sinne des § 156 BGB angesehen und deshalb ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  • OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf

    Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
    Dem von der Verfügungsklägerin verfolgten Unterlassungsanspruch steht auch die Rechtsprechung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2003, 1061), wonach bei Angeboten im Internet wie in der ... auf den geschäftlichen Charakter eines Angebotes nicht hingewiesen werden müsse, nicht entgegen.
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
    Hingegen kann nach Auffassung der Kammer das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2001 (BGH NJW 2002, 363) noch nicht als abschließende Stellungnahme zu der entsprechenden Fragestellung gewertet werden.
  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

    Auszug aus LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
    Auch das ... Oberlandesgericht (MMR 2004, 330) hat es - allerdings unter einem anderen wettbewerbsrechtlichen Ausgangspunkt - verneint, dass derartige Verkaufsaktivitäten als Versteigerungen einzuordnen seien.
  • OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07

    Widerrufsfrist bei eBay

    Da der Verkäufer in Hinblick auf seine Vorratshaltung nicht weiter schutzbedürftig ist, ist seine Willenserklärung als ein verbindliches Angebot anzusehen (so auch LG Memmingen NJW 2004, 2389, 2390; Bonke/Gellmann NJW 2006, 3169, 3171), das der Käufer nur noch durch Anklicken der "Sofort-Kaufen"-Option anzunehmen braucht bzw. annehmen kann.
  • LG Stendal, 23.01.2007 - 22 S 138/06

    Anforderungen für die Annahme eines Fernabsatzvertrages

    Bedient sich daher ein gewerblicher Anbieter einer Internetplattform zum Absatz seiner Waren, muss er einem Verbraucher ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen und den Verbraucher hierüber im Rahmen seines Angebots belehren (vgl. LG Memmingen, Urt . v. 23.06.2004 - 1H O 1016/04 , NJW 2004, 2389, 2390 f.).

    Damit ist der durch die Zeugen bewiesene Sachverhalt - gelegentlich Waren über die Internetplattform anzubieten und anschließend durch Faxschreiben zu bestätigen - für die Anwendung der Regelungen über Fernabsatzverträge auf die Beklagte ausreichend (vgl. zur ähnlichen Fallkonstellation LG Memmingen, Urt . v. 23.06.2004 - 1H O 1016/04 , NJW 2004, 2389).

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