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   OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04   

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https://dejure.org/2004,5688
OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 (https://dejure.org/2004,5688)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 (https://dejure.org/2004,5688)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2004 - 2 Ws 105/04 (https://dejure.org/2004,5688)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2397
  • NStZ 2004, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
    Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ).
  • OLG Köln, 22.12.2003 - 2 Ws 684/03

    Haftprüfung, Antrag, fehlendes Verhandlungskonzept

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
    Nachdem der Senat daraufhin den Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 11.10.2002 gegen C durch Beschluß vom 22.12.2003 - 2 Ws 684/03 - aufgehoben hat, hob die Strafkammer in Ziff. 1 des angefochtenen Beschlusses auch den (bereits seit dem 27.05.2003 ausgesetzt gewesenen) Haftbefehl vom gleichen Tage gegen den Angeklagten A auf.
  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04
    Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    e) Schließlich ist auch das für den dinglichen Arrest als vorläufigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen erforderliche Sicherungsbedürfnis (§ 111b Abs. 2 StPO), das sich zusätzlich aus der über § 111d Abs. 2 StPO in Bezug genommenen Vorschrift des § 917 ZPO in Gestalt des Arrestgrundes ergibt (vgl. OLG Köln NStZ 2004, 571; OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 3 Ws 54/14 -), zu bejahen.
  • OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung nach § 29a Abs. 2 OWiG

    Allerdings ist der Arrest durch den auch bei Maßnahmen der Sicherstellung zur Gewinnabschöpfung geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt (vgl. dazu Senat Beschluß vom 30.03.2004 - 2 Ws 105/04 -).
  • OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12

    Subjektiver Anspruch des Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB auf die

    Nach der Rechtsprechung ist, sofern durch eine vorläufige Sicherungsmaßnahme nahezu das gesamte Vermögen des Betroffenen entzogen wird, eine besonders sorgfältige Prüfung des Sicherstellungsinteresses und der Eigentümerposition des Betroffenen notwendig (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; OLG Köln, NJW 2004, 2397).
  • LG Mannheim, 21.12.2006 - 25 Qs 14/06
    Sie muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. OLG Köln NStZ 2004, 571; OLG Thüringen StV 2005, 90).
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