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   OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04   

Zitiervorschläge
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OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04 (https://dejure.org/2004,2022)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2004 - 1 U 10/04 (https://dejure.org/2004,2022)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 1 U 10/04 (https://dejure.org/2004,2022)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • autokaufrecht.info

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags wegen arglistigen Verschweigens des Baujahrs

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Verschweigen eines Sachmangels bei erheblicher Divergenz zwischen Herstellungsdatum und Erstzulassungsdatum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme des Datums der Erstzulassung bei Gebrauchtwagenkaufvertrag; Abweichen des vereinbarten Datums von der tatsächlich erfolgten Erstzulassung; Voraussetzungen für ein arglistiges Verschweigen des tatsächlichen Baujahres; Verpflichtung des Verkäufers zur Offenbarung ...

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung bei Erstzulassungsdatum im Vertrag

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Mangel eines Kfz wegen gravierender Abweichung des Herstellungsdatums von dem im Vertrag festgehaltenen Datum der Erstzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich des Baujahres eines gebrauchten PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - EZ-Datum als Beschaffenheitsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Produktion und Erstzulassung - Wie alt darf ein Gebrauchter sein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2456
  • MDR 2004, 1412
  • VersR 2005, 234
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04
    Die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkauf von Fahrzeugen als fabrikneu (BGH NJW 1980, 1097, 1098; vgl. auch BGH NJW 2003, 2824, 2825).

    Bei längeren Zeiträumen ist darüber hinaus in zunehmendem Maße mit Standschäden zu rechnen, was einen Verkauf als fabrikneu in jedem Fall ausschließt (BGH NJW 1980, 1097, 1098).

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04
    Ein tatsächliches Angebot war gemäß § 295 BGB nicht erforderlich, weil der Beklagte die Rückzahlung des Kaufpreises mit Schreiben vom 16. Mai 2003 bestimmt und eindeutig verweigert hat (vgl. BGH NJW 1997, 581).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04
    Die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkauf von Fahrzeugen als fabrikneu (BGH NJW 1980, 1097, 1098; vgl. auch BGH NJW 2003, 2824, 2825).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04
    Ein Verkäufer handelt auch dann arglistig, wenn er einen Fehler für möglich hält und gleichzeitig billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGHZ 117, 363, 368 mwN.).
  • OLG Celle, 26.02.1998 - 7 U 58/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04
    Der Umstand, dass das verkaufte Fahrzeug reimportiert worden ist, reicht hierfür nicht aus (ebenso OLG Celle, OLGR 1998, 160).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04
    Dieser Betrag liegt innerhalb des nach der Rechtsprechung allgemein als zulässig angesehenen Rahmens (vgl. OLG Karlsruhe (Freiburg), NJW 2003, 1950, 1951 sowie die Übersicht bei Reinking/Eggert, aaO., Rn. 1524).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, die vom Senat zum Kauf eines Neuwagens angestellten Erwägungen seien grundsätzlich auch auf einen Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, sei es bezüglich einer Beschaffenheitsvereinbarung (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456, 2457; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020), sei es bei der Bestimmung der üblichen Beschaffenheit (OLG Celle, OLGR 2006, 670, 671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398, 399).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Ob im Einzelfall eine längere Standzeit einen Mangel begründet, ist jeweils im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil v. 10.03.2009 - VIII ZR 34/08; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04).

    Die zu einer mangelbegründenden Standzeit bei Gebrauchtfahrzeugen ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen lassen sich aufgrund der jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte nicht verallgemeinern ( Gewährleistungsanspruch bejaht : OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07: Herstellung 31 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 2 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger, Sachmangel bejaht; OLG Celle, Urteil v. 13.07.2006 - 11 U 254/05: Herstellung 23 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 9 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger als "Vorführwagen", Sachmangel bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04: Herstellung 5 ½ Jahre vor Erstzulassung, dort indes arglistiges Verschwiegen; OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05: Herstellung 2 ½ Jahre vor Erstzulassung, wobei im konkreten Fall eine arglistige Täuschung bejaht und die Mangelhaftigkeit nicht explizit angesprochen worden ist; OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04: Herstellung 13 Monate vor Erstzulassung, 600 km Laufleistung und 11 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf, dort aber unzutreffendes Modelljahr als Beschaffenheit vereinbart; Gewährleistungsanspruch und Sachmangel verneint : OLG Schleswig, Urteil v. 25.11.2008 - 3 U 39/07: Herstellung 14 Monate vor Erstzulassung, Erstveräußerung als "Lagerfahrzeugmodell"; OLG Braunschweig, Urteil v. 07.07.2005 - 2 U 128/04: Herstellung 27 Monate vor Erstzulassung, Verkauf als "Lagerfahrzeug"; KG Berlin, Beschluss v. 13.01.2011 - 8 U 97/10: Herstellung 14 ½ Monate vor Erstzulassung, Laufleistung 35.240 km bei Kauf durch dortigen Kläger).

    Wenn die Vertragsparteien das Datum der Erstzulassung in den Kaufvertrag aufnehmen, so kann im Einzelfall darin die konkludente Vereinbarung liegen, dass das Datum der Herstellung jedenfalls davon nicht mehrere Jahre bzw. nicht wesentlich vom Jahr der Erstzulassung abweicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04, Rn. 23, 25).

  • BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

    Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf

    Denn aus den von der Revision angeführten Entscheidungen (OLG Celle, OLGR 1998, 160, und OLGR 2006, 670; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts herzuleiten, weil sie sich nicht mit den Besonderheiten eines Vorführwagens befassen, zu denen unter anderem der Umstand zählt, dass Vorführwagen häufig nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
  • OLG Nürnberg, 21.03.2005 - 8 U 2366/04

    Angabe eines Modelljahres als Beschaffenheitsangabe

    Wenn Vertragsparteien das Datum der Erstzulassung in den Kaufvertrag aufnehmen, liegt darin die konkludente Vereinbarung, daß das Datum der Herstellung jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2005, 234 bis 235).
  • OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei

    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

    Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges könne deshalb ebenfalls grundsätzlich davon ausgehen, dass das Produktionsdatum des Fahrzeugs einigermaßen zeitnah zur Erstzulassung liege (OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines

    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 103/07

    Kein Mangel des Gebrauchtfahrzeuges wegen Eigenschaft als Reimportfahrzeug -

    Durch die Schuldrechtsreform hat sich daran nichts geändert (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg ZGS 2005, 239).

    Wenn die Vertragsparteien beim Verkauf eines Gebrauchtwagens das Datum der Erstzulassung, wie hier, in den Vertragstext aufnehmen, gehört es nach Ansicht des OLG Karlsruhe sogar zur vereinbarten Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, dass das Datum der Herstellung jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht (NJW 2004, 2456).

  • OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 39/07

    Standzeit vor Erstzulassung als Mangel beim Gebrauchtwagenkauf

    Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 26. Mai 2004 (NJW 2004, 2456 f, bereits zum neuen Recht) unter Rückgriff auf die genannte BGH-Rechtsprechung zum Verkauf von Neufahrzeugen entschieden, auch bei Gebrauchtwagen dürfe der Käufer erwarten, dass das Baujahr nicht wesentlich vom Jahr der Erstzulassung abweiche.
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 7 U 226/07

    Mangelhaftigkeit eines Neufahrzeugs bei 18-monatigem Zeitablauf zwischen dem

    Aber auch allgemein beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann der Käufer bei Fehlen ausdrücklicher Altersangaben berechtigterweise erwarten, dass das Baujahr nicht wesentlich von dem Datum der Erstzulassung abweicht (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456. OLG Celle, OLGR 2006, 670).
  • LG Dortmund, 11.03.2008 - 3 O 452/07

    Alter eines Hauses als Kriterium für die Beschaffenheit des Verkaufsobjekts im

    Insoweit gilt dem Grunde nach auch für gebrauchte Immobilien angesichts des Alterungsprozesses nichts anderes was auch in ständiger Rechtsprechung zu Kraftfahrzeugen entschieden ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.07.2006 11 U 254/05; OLG Karlsruhe NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg NJW 2005 2019 ff.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09

    Keine Mangelhaftigkeit eines Wohnmobils wegen zu langer Standzeit

  • LG Bautzen, 20.07.2005 - 2 O 339/05

    GW-Handel - Zu hohes Fahrzeugalter trotz erst kürzlich erfolgter EZ

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
  • KG, 13.01.2011 - 8 U 97/10

    Zur Bedeutung eines etwaigen Wertverlustes durch die Standzeit eines Fahrzeugs

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